GEZ - ok - etwas weicher -> Rundfunkbeitrag - wie seht ihr das?

Gebühren für Öffentlich Rechtliche Sender

  • Ja, finde ich angemessen.

    Stimmen: 7 10,3%
  • Nein, möchte ich nicht bezahlen.

    Stimmen: 32 47,1%
  • Zwangsabgabe kann ich mir eigentlich gar nicht leisten.

    Stimmen: 4 5,9%
  • Zu teuer, wäre bereit weniger zu zahlen.

    Stimmen: 25 36,8%

  • Umfrageteilnehmer
    68

Jack

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Mir ist egal, was Du da zusammenschreibst, fettdruckst oder "absurd" oder „Bullshit“ nennst. Ein Wikipedia-Zitat ist auch nicht „aus der Nase“ ziehen. Schade.
Vielleicht verstehst du es so (besser):
Das Politiklexikon:
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Anstalt des öffentlichen Rechts
A.(AdöR/AöR) sind Einrichtungen der Verwaltung, die auf Dauer bestimmte öffentliche Aufgaben erfüllen. Sie werden auf gesetzlicher (öffentlich-rechtlicher) Grundlage staatlicherseits gegründet, können über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen und damit ihre Aufgaben unabhängig erfüllen (z. B. Universitäten, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten) oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit unselbstständige Verwaltungsleistungen (z. B. Bibliotheken, Schulen) erbringen
.“

Bei den Angestellten wird unterschieden wie Du selbst postest. Was sind denn die Beschäftigten, die nicht inhaltlich an der Programmgestaltung beteiligt sind? Die (siehe oben) öffentliche Aufgaben erfüllen und auf öffentlich-rechtlicher Grundlage ein Beschäftigungsverhältnis, das aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, haben. Wie kommunale Arbeitgeber, haben die Sendeanstalten einen Tarifvertrag mit Verdi laufen. Vergütet wird in für den öffentlichen Dienst typischen Vergütungsgruppen und -stufen. Angestellte der öffentlich-rechtlichen stehen in einem Dienstverhältnis und deren Arbeitsverträge unterstehen dem deutschen Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrecht. Nennenswert spendabel ist z.B. beim ZDF die komplett arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente, die jedem Beschäftigten zusätzlich zur gesetzlichen Rente „spendiert“ wird, sowie nochmal der Essensgeldzuschuss zu den sowieso schon überdurchschnittlich hohen Vergütungen.

Würde mich Deine Meinung oder diese sehr weit am Thema vorbeigehenden Details interessieren, mir fielen da schon eine ganze Reihe Fragen ein. Zum Beispiel ob es überhaupt etwas öffentlich-rechtliches gibt/geben kann, das durch den Bürger finanziert wird und staatlich begründet ist und dann nicht abhängig von der Rechtspersönlichkeit öffentlich-rechtlich, sprich der Verwaltung, sprich dem Land oder Staat, zugehörig sein soll …

Selbstverständlich nimmt der Staat und auch das Land neben der Rechtsaufsicht Einfluss. Denkst du echt, die Sender könnten tun und lassen und verbreiten, was sie wollen? Als ob es Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht, Datenschutz, usw. nicht gäbe … Auch äußerlich: Waren die z.B. gezwungen, mit Maske zu berichten?

Du verbeißt Dich hier in Details, die eigentlich gar nichts mehr mit dem Thema zu tun haben und die vermutlich niemanden mehr interessieren. Vielleicht reden wir auch aneinander vorbei, aber ich habe gar keine Lust mehr mit Dir zu schreiben.
Ich habe den Eindruck: Scheinbar musst Du nur was suchen, wo Du meinst, Recht zu haben .. oder Dampf mit Beleidigungen abzulassen … mir egal. Um "Rechthaben" geht es hier gar nicht.
Diese Details interessieren mich nicht. Was Du meinst, interessiert mich nicht mehr. Spar Dir gleich die Antwort. Für Deine Schreibweise bin ich nicht empfänglich.
 
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berscha

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@Jack + @xNecromindx
Man sieht, Ihr seid unterschiedlicher Meinung. Ich weiß, wenn man weiß, dass man Recht hat und dann immer wieder falsch interpretiert wird, kann man schonmal sauer werden, aber bleibt doch bitte nett zueinander.
@Jack, ich konnte Dich auch schon nicht überzeugen, jedoch: die Öffis sind nicht staatlich, unabhängig davon, was du wo gelesen hast. Auch dürfen Politiker nicht reinreden, wie das beim ZDF schonmal versucht (und veröffentlicht) wurde. Zudem: Widipedia zitieren aus der Nase ziehen...das weiß man leider nicht, schließlich kommen die Beiträge nicht von einer Redaktion sondern werden im Nachhinein (hoffentlich) von einer solchen auf Korrektheit überprüft, der Wahrheitsgehalt ist daraus leider nicht zu erkennen. Zudem weiß man nie, ob das da geschriebene nach einer Kontrolle korrekt ist, schließlich werden wir ja 1x im Jahr dazu aufgefordert, dort zu spenden. Wissen wir, wer da warum spendet? Da sind wir wieder beim Thema: bei den Öffis wäre mir wohler, mich zu informieren, die sind halt (größtenteils) öffentlich finanziert...von (fast) jedem von uns.
 
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xNecromindx

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Ja, es ist sehr schade, dass dir offenkundig das Wissen zu fehlen scheint zu unterscheiden, was ein Staatsangestellter ist und was nicht. Was Du kannst ist Begriffe googeln, aber sie eben nicht verstehen. Merke: Wissen != google bedienen können.
Das geht soweit, dass Du einen Text zitierst, ohne ihn offensichtlich begriffen zu haben. Wo genau steht da, dass die Beschäftigten dort Staatsangestellte sind? Das steht da überhaupt nicht.

Die Rechtsform entscheidet nicht darüber. Aber warum sollte dich das auch stören!? Dir scheint nicht im Ansatz klar zu sein, was der Begriff institutionelle Eigenständigkeit bedeutet oder eben in deinem zitierten Text die eigene Rechtspersönlichkeit. Dir scheint auch nicht klar zu sein, warum Arbeitsrechtler gern auf den von mir genannten §611 BGB verweisen, zur Darlegung eines Dienstverhältnisses.
Die Mitarbeiter im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind keine Staatsangestellten. Wären sie angestellte vom Staat, wäre der Staat weisungsbefugt. Das Gesetz schließ diesen Aspekt explizit aus. Der Staat darf keine Weisungsbefugnis im ÖR haben. Damit kann er auch nicht Arbeitgeber sein, das schließ sich aus. Du erzählt einen so unglaublich dummen Unfug, weil Du einfach keine Ahnung davon hast.
Was soll ich mit Dir diskutieren? Da fehlt es an so vielem, weswegen Du irgendwas an den Haaren bereit ziehst, wovon Du mal schlicht gesagt nicht die geringste Ahnung hast, falsche Schlüsse ziehst und das als Fakt verkaufst.
Dir ist überhaupt nicht vermittelbar, was dein Denkfehler ist, weil Du diese ganzen juritischen Begriffe überhaupt gar nicht auseinander halten kannst, weil Du deren Bedeutung nicht kennst.

Die einzigen Staatsbestandteile finden sich im Rundfunkrat, der per Gesetz zu einem Drittel mit Vertretern der Staatsorgane besetzt ist. Das dient (unter anderem) genau der gesetzlich verankerten Verpflichtung zur Rechtsaufsicht. Dort kann dieses Drittel zwar Mitbestimmungen tätigen, ob und wie ein Studio beispielsweise mit Technik und/oder Technikern ausgestattet wird - das meint die Passage:
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Jedoch ist die Tatsache, dass bei VW im Aussichtsrat auch der Staat (bzw. Land) mit sitzt, nicht jeder Mitarbeiter gleich ein Staatsbediensteter. Auch die Tatsache das in typischen Besoldungsstufen vergütet wird, lässt gar keinen Schluss zu. Dein Arbeitgeber kann, wenn er Bock drauf hat, auch Besoldungsstufen einführen.
Einzig und allein entscheidend für ein Dienstverhältnis ist, wer Weisungsbefugt ist. Der Staat ist hier nicht Weisungsbefugt. Mehr noch: Bei einem großen Teil der Beschäftigten ist ihm sogar nur die anteilige Einflussnahme über seine 1/3 Beteiligung im Rundfunkrat explizit untersagt. Darüber hinaus entscheidet der ÖR eigenständig über Anstellungsverhältnisse und deren Vertragsausprägung. Dinge die z.B. eine Schule, als ähnlich gelagerte Rechtsform, gar nicht kann, weil sie ohne eigene Rechtspersönlichkeit agiert - du hast das selber zitiert.
Deswegen haben die auch eigene Tarifverträge, eigene Besolungsstufen und deswegen auch im verlinkten Bericht attestiert bekommen, im Vergleich zum öffentlichen Dienst, überdurchschnittlich zu vergüten. Wenn sie öffentlicher Dienst sind, dann können sie nicht überdurchschnittlicher vergüten als der öffentliche Dienst, weil sie dann gemäß Besoldungsordnung des öffentlichen Dienstes vergüten würden - und damit exakt gleich.
Aber Du sagst ja selber, dass dich Details gar nicht interessieren. Das ist ja auch oft nicht hilfreich beim Unfug erzählen - verständlich.

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Du behauptest diesen Unsinn. Du hast es zum Teil der Diskussion gemacht, nicht ich.
Also unterlasse Äußerungen in der Art, dass dir eine Diskussion nicht gefällt, für die Du die Verantwortung trägst.
Wenn Dir so am Themenfokus liegt, hättest Du initial dafür Sorge tragen können.

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Du hast offensichtlich (wen wunderts) überhaupt gar keine Ahnung was eine Rechtsaufsicht ist, und kommst dann mit Zivil- und Straftatsbeständen wie bezuglos genannt Urheberrecht und Datenschutz im Vergleich. Interessant, Du bist ein "Staatsdiener", du musst dich an das Urheberrecht halten... Das sind völlig behämmerte Vergleiche. Ich hatte ja echt Vorstellungsprobleme wie Du noch lächerlicher argumentieren könntest, deswegen war mein "man darf gespannt sein" voll und ganz ernst gemeint. Ja, ganz offensichtlich geht es immer noch mal eine Stufe absurder.

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Weißt Du, das Problem daran ist ja, da geht es nicht um eine Meinung. Eine Meinung ist, ob einem etwas gefällt oder nicht. Eine Meinung ist, ob man eher A oder B haben will.
Das an einer gewöhnlichen Ampel die Farben Rot, Gelb und Grün zu finden sind, ist aber keine Meinung. Das ist ein Fakt.
Wenn nun jemand wie hier stumpf weg Falschaussagen tätigt und sie versucht mit an den Haaren herbei gezogenen Argumentationen zu rechtfertigen, so dass sie zu seinem Weltbild passen, dann ist das keine Meinung, sondern im besten Fall einfach extreme Unwissenheit oder im andern Fall bewusste Falschinformation. Nachdem ich mehrfach den Unterschied dargelegt habe, incl. Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes darüber auch noch verlinkt habe (der auch die gesamte Verwaltungsstruktur erklärt), als auch dargelegt habe warum sie gar nicht Staatsangestellte sein können, muss man einfach die bewusste Falschinformation unterstellen. Hier geht es also offenkundig nicht um Wahrheit, sondern um das erzwingen eines Meinungsbildes, wahrscheinlich im Wissen darum, dass es unwahr ist. Es kann nicht sein, was nicht sein darf. Das ist die Methode Aluhut. Zudem es nicht das erste mal ist, dass mir Rübezahl mit so einem Unfug auffällt.

Wenn er wenigstens so schlau wäre sich darauf zurück zu ziehen, zu argumentieren, dass er ja nur sagen wollte, dass auf Grund der Ausprägung als Anstalt öffentlichen Rechts die Trägerschaft dieser Institution beim Staat liegt, und es dabei belässt, nein, versucht er noch Akrobatiken aus dem Hut zu zaubern, die seine implizierte Haltung hin zum Vorwurf des Staatseinflusses belegen sollen, obwohl die Rechtslage hier absolut eindeutig ist und klar darlegt, dass diese Einflussnahme untersagt ist. Das ist einfach Faktenverleugnung.
 
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TotalMayhem

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Waehrend sich das in der Theorie alles sehr fein anhoert, die Tatsache dass das ZDF ueberhaupt existiert, ist ein Akt staatlicher Einflussnahme sondergleichen. Nachdem das Verfassungsgericht dem "Bundeskonnie" zunaechts einen Strich durch die "
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" Rechnung machte, hob dieser kurzerhand das ZDF aus der rheinischen Taufe, weil ihm die von linkem Gesockse durchsetzte ARD (vornehmlich der WDR, immer noch die maechtigste Anstalt im Verbund) auf das bundeskanzlersche Skrotum ging. Gleichzeitug wurde sichergestellt, das bei den Mainzelmaennchen niemand ohne ein schwarzes Parteibuch ueberhaupt zur Tuer reinkam.

Sicher, man darf's nicht "staatliches Fernsehen" nennen, aendert aber nix ander Tatsache, dass es sich um paritaetisch strengstens regulierten "Parteienrundfunk" handelt. Wer davor die Augen verschliesst und glaubt die waeren frei von politischer Einflussnahme, dem ist auch nicht zu helfen.
 
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Jack

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@bersha Danke für Deine vermittelnden Worte.

Alles was öffentlich-rechtlich ist, ist staatlich. Die öffentlich-rechtlichen sind eine Sonderform aber nichtsdestotrotz staatlich. Das nennt sich durch die Sonderform anders weil man ja auch keine „Steuer“ zur Finanzierung verwenden durfte, aber da kann man jetzt über Begrifflichkeiten diskutieren. Ich finden den Sachverhalt klar.
Das versuchte ich zu erklären. Vielleicht reden wir hier aneinander vorbei.

Über die „Einflussnahme“ schreibt beispielsweise der NDR selbst über das "geschriebene Recht", die "Sonntagsreden" und die "Wirklichkeit".
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Kurz: Theorie und Praxis. Das Beispiel mit dem „Zitronenfalter“ wollte ich eigentlich noch an xNecromindX schreiben ... aber nach den ersten Zeilen hab ich nicht mal mehr gelesen, was er wieder schreibt.

Natürlich gibt es Einflussnahme über die Ämtervergabe, wie überall. Beispiel Saarländischer Rundfunk. Da sitzt nach dem Artikel ein SPD-Mann an der Spitze und ein CDU-Mann auf Platz 2. Lese mal den Absatz „Vom Regierungssprecher zum Intendanten“. Wie kommt denn sowas, wenn nicht mit direkter Einflussnahme? Was ist mit all den Leuten, die keine offensichtliche Parteizugehörigkeit haben, aber politische Nähen pflegen? Als ob es das in der Wirklichkeit nicht gäbe und als ob die nicht (bewusst oder unbewusst) „gefärbt“ arbeiten. Als ob da nicht gezielt nachgezogen würde. Dass hier Einfluss erfolgt, halte ich nur für logisch und sogar recht offensichtlich. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass dort arbeitende wirtschaftsorientierte Mitarbeiter unterschwellig dafür sorgen, dass z.B. Audi & Co. auffällig oft im Programm auftauchen.
Natürlich haben auch die Intendanten politische Interessen und vermutlich auch Parteibücher oder Vergangenheiten, siehe Artikel mit Bsp. BR.

Auch die Kontrolle ist per staatlicher Grundlage festgeschrieben. Da wird eine Kommission gebildet die Höhe und Verteilung der Mittel regelt. Berufen werden diese Mitglieder direkt vom den jeweiligen Ministerpräsident eines Landes. Organisatorisch ist die KEF an eine Staatskanzlei gegliedert, die hat einen Politiker als Chef. Finanziert wird sie aus öffentlichen Mitteln, also durch den Staat. Beispielsweise sitzen da Leute mit direkter Parteizugehörigkeit.
Hier kann man jetzt diskutieren ob da nicht doch eine politische Kontrolle vorliegt. Für mich liegt das auch hier ziemlich klar auf der Hand. Allein schon, wie die Berufung erfolgt, als ob da keine politischen Erwägungen des Ministerpräsidenten im Spiel wären ..

Auch in den Gremien und Verwaltungen der Sender sitzen direkt Politiker, das ist ja auch gar nicht zu verhindern. Wie weit das geht, zeigt der Artikel.

Man könnte an den Programmen sogar den Eindruck haben, die öffentlich-rechtlichen lassen die Politik mit der Berichterstattung weitgehend in Ruhe und berieseln das Volk mit breitest gefächerter Unterhaltung und die Politik lässt die öffentlich-rechtlichen dafür im Gegenzug im Segen des staatlich finanziellen Füllhorns weitgehend vor sich hinsenden. Ziemlich offensichtliche Win/Win-Situation wäre das.
 
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xNecromindx

Namhafter Pirat
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Es ist nicht staatlich - immer noch nicht, grundsätzlich. Du missbrauchst den Begriff öffentlich-rechtlich mutwillig und in unangebrachtem Maße.
Ferner ist die Argumentation, dass da Personen aus der Politik hier und da über diverse Wege auch in den Medienanstalten landen können, nun Beleg für was?
Man sollte ja nicht vergessen, dass es die CDU/CSU war, die massiv die Schaffung privater Rundfunkmedien vorantrieb, in der Erwartung darüber den Einfluss auszuüben, den sie über den ÖRR nicht nehmen konnten, nicht weil es nicht vielleicht Möglichkeiten dazu gibt, sondern weil es strikt verboten ist und im Falle eines Auffliegens auf sie zurück fällt. Zumal es eben faktisch jedem Mitarbeiter im ÖRR freistünde in so einer Situation Klage einzureichen, was unmittelbar öffentlich wird.

So scheint hier wohl dann auch Leo Kirch vergessen, der natürlich von der Politik so weit entfernt war, wie man denn nur sein konnte, nicht wahr? Wie praktisch, dass das Privatfernsehn vom Verfassungsgericht doch sogar vebrieft den Freifahrtsschein erhalten hat, trotz ihrer im ähnlichen Maßen verfassungsrechtlich definierter Anforderung zu gleichwerter Viefalt bei der Berichterstattung zwar nicht entbunden sei, aber dennoch nicht im selben Maße betroffen ist, zumindest so lange man eben argumentieren kann, dass es ja noch einen ÖRR gäbe, der dieser Aufgabe gerecht wird. Kurz gesagt: So lange der ÖRR es macht, müssen wir bei euch ja auch nicht so genau hinschauen...

Mit der selben Argumentation kann man sogar die Unabhängigkeit von Richtern, oder allgemein der Justiz, in Frage stellen, immerhin stellen sie als Teil der Gebietskörperschaft des jeweiligen Landes eine direkte Behörde dessen dar.
Daran merkt man einfach wie plem-plem diese Argumentation ist. Sind wir wohl zu viel auf "Bildungsreise" bei Telegram gewesen, was?

Edit:
Zumal der verlinkte Text mal so ganz nebenbei meine Argumentation von oben stützt:
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Das ist eben der Unterschied zwischen Rahmenbedingungen bei klarer Gesetzeslage und Mauscheleien im diesbezüglich völlig unreguliertem Privatsektor. Wo wir grad in Österreich sein: Wen wollte Strache nicht noch alles kaufen beim lockeren Plausch auf Ibiza...?
 
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GuyFawkes667

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Es ist aber auch nicht ein der freien Marktwirtschaft zugehöriges Unternehmen.
Ich möchte mich hier nicht weiter einmischen, aber wenn bei einer Zahlungsverweigerung ohne Option auf Ausstieg sowas wie eine "Beugehaft" erlaubt ist...nun, das klingt für mich nach einer sehr perversen Ausdehnung der Gesetzeslage.
Ich bleibe bei meinem Standpunkt, simpel formuliert:
"Brauch ich nicht!
Will Ich nicht!
Leckt mich!"

@xNecromindx
Das kannst Du noch so gut weiter begründen (was Du auch wirklich gut getan hast), warum es für DICH und rechtlich legitim erscheint.
Mich interessiert das leider (und ich meine wirklich alles davon, also auch Deine Beführwortung des ganzen) überhaupt nicht.
Das ist kein Angriff; Es gibt gesetzliche Regelungen, welche nicht mehr zeitgemäß umzusetzen sind.

@Jack
Du hast bislang sehr sachlich über ein Thema gesprochen, bei dem mir absolut das Fachwissen fehlt.
Daher Symphatiepunkte von meiner Seite aus +10 an Dich.

Was den exakten Konsenz hier betrifft....
Lasst es gut sein!

Es ist eine Abzocke, welche mit Haftstrafe geahndet wird, wenn man diese nicht leisten will.
Also my last 2 Cents...
Fuck GEZ (Rundfunkgebühren), Fuck Florian Silbereisen, FUCK OLYMPIA oder FUßBALL und fuck alle Intendanten.
 
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TotalMayhem

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Das Privatfernsehen hat nur einen "Staatsauftrag": Volksverbloedung.

(Grad bei nem britischen Privasender (itv4) ne Werbung fuer irgend ne bayerische Elektrokalesche gesehn (BMW iX3?), da wurde am Schluss doch taetsaechlich folgender Hinweis eingeblendet: "This is an electric vehicle which requires mains electricity for charging" ... no shit, Sherlock!) :ROFLMAO: :ROFLMAO: :ROFLMAO:
 
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Jack

Namhafter Pirat
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@GuyFawkes667
Dankesehr!
Ja, das alles ging sehr weit vom Thema „Rundfunkbeitrag - wie seht ihr das?“ ab, bzw. ins Detail. Stellenweise ist das aber auch spannend, gerade was so die Kosten, Gagen, Spitzengehälter oder Verflechtungen betrifft und auch, wie wenig mir das Programm tatsächlich zu bieten hat, bei dem ich Zwangskunde auf Lebenszeit bin.

Im Großen und Ganzen bringst Du es aber ziemlich genau auf den Punkt. Ich würde vielleicht noch den Oberabzocker Gottschalk hinzufügen.
 
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xNecromindx

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Richtig, es ist eben eine Anstalt öffentlichen Rechts in staatlicher Trägerschaft.
Die Tatsache allein macht den Laden samt Mitarbeiter aber eben nicht zum "Staatsunternehmen". Das ist eben einfach Bullshit.
Der Grund dafür ist einfach, dass sie gar nicht marktwirtschaftlich auftreten dürfen, weil per Gesetz damit die Unabhängigkeit nicht sichergestellt ist (vgl. Rechenschaftspflicht gegenüber gläubigern und Auftraggebern).
Deswegen sehen Verfassungsrechtler auch nur eine andere Möglichkeit der Umsetzung: Ein gemeinnütziger Verein. Hier dient beispielhaft immer die Schweiz, dort wird es so gehandhabt.

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Nein, ist es nicht.
Um einfach mal $11 Artikel 1 des RStV zu zitieren:
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Der hier definierte Auftrag per Gesetz bringt Verfassungsrechtler zu einer einfachen Definition:
Der oft als "Zwangsbeitrag" definierte Rundfunkbeitrag, egal ob man ihn nutzt oder nicht, ist eben gleichzeitig auch der feine Unterschied zwischen einem Beitrag und einer Lizenz- oder Nutzungsgebühr, die man bei Nutzung entrichtet.
Auch wenn Du womöglich nie eine Zahlung aus der Pflegeversicherung in Anspruch nimmst, so musst Du dennoch den Beitrag dafür bezahlen, völlig unabhängig ob Du sagst "will ich aber nicht". Die Tatsache das Du ein Nutzungsrecht hast, erlaubt es, auch den Beitrag zu erheben - bis zur Zwangsvollstreckung.
Verfassungsrechtler argumentieren das so, dass es selbst wenn man selber den ÖRR nicht direkt nutzt, man dennoch als Teil dieser Gesellschaft und seiner Arbeit dafür in Gänze, dennoch von ihm profitiert.
Das ist die etwas vereinfachte Begründung, warum es nicht darum geht, ob man es selber nutzt oder nicht. Und es begründet auch, warum der Beitrag zu leisten ist.

Ob man es nun nutzt oder nicht, spielt also keine Rolle. Man muss sich das mehr wie die Straßenfinanzierung vorstellen. Auch wenn Du kein Auto hast und nicht einmal zu Fuß auf öffentlichen Straßen wanderst, so profitierst Du voon deren Existenz spätesten dann, wenn Lieferando bei dir klingelt.

Ob man diese gängige Argumentation nun mitgeht oder nicht, das ist am Ende egal. Es ist geltendes Recht und in mehreren Anfechtungen vom höchsten deutschen Gericht bestätigt.
Weswegen, so leid es mir da auch für dich tut, die Argumentation "brauch ich nicht", völlig ohne Belang ist.
 
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GuyFawkes667

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Von der Straßensanierung profitieren alle. Die Wirtschaft, die Fußgänger, die Arbeitnehmer...also ein sehr breiter Fächer der Gesellschaft
Bitte vergleiche diese "Randgruppe" ( von mir geschätzt 90% der Bevölkerung) welche auf lebensnotwendige Versorgung angewiesen ist nicht mit den ÖR.
Das ist ein Vergleich, der nicht zu Dir und Deinen Argumentationen passt.
Jeder braucht freie Straßen, keiner braucht! ÖR.

Das Menschen, die sich bewußt geweigert haben, diese Zwangsgebühren zu entrichten, in eine Haft genommen wurden, ist leider Tatsache.
Wobei denen ja nicht nur die Gebühren weiter angerechnet werden, sondern aufgrund der selbstverschuldeten Haft auch noch die Gebühren für die "freiwillige" Haft in Rechnung gestellt werden.
Klingt das für Dich nicht nach einem perversen System der Zwangsfinanzierung gegen die Interessen des Bürgers?
 
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xNecromindx

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Das Verfassungsgericht sieht das aber nun einmal anders, sorry. Das Argument ist, dass der ÖRR ein Teil der demorkatisch gesellschaftlichen Grundordnung ist, von der Du nicht legitim von der Hand weisen kannst, von ihr nicht zu profitieren.
Allein die Tatsache, dass wie von Rübezahl verlinkt, ein NDR darüber berichten kann, wie möglicherweise verwerfliche Praktiken ansonsten vor der Öffentlichkeit verborgen stattfinden, ist ja allein schon Beleg dafür, dass das gewollte Grundkonzept offensichtlich aufgeht.
Man sehe sich an, was nötig war einen Julian Reichelt aus der Chefetage der Bildzeitung raus zu mobben, weil eben so ein privatwirtschaftliches Unternehmen gar nicht solchen Regeln unterworfen ist. Ja wo sogar der Verleger eines anderen Blatts aktiv die Veröffentlichung von Vorwürfen unterbindet.
Ich halte es da für sehr kurzsichtig davon auszugehen, dass angesichts dessen ein ÖRR nutzlos ist. Was ich ja nun auch schon weiter zurück dargelegt habe.

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Das Leuten die schwarz fahren das selbe blüht, ist dir bewusst, ja?
Auch hier reden wir nicht unbedingt von einem Straftatbestand der Gefängnis rechtfertig, das dürfte jedem klar sein. Allerdings, was nutzen Strafen für selbst nur Ordnungswidrigkeiten, wenn sie am Ende für den Staat nicht durchsetzbar sind?
An dem Punkt macht er sich lächerlich, weil er zwar fordern kann, am Ende der Bürger aber einfach nur sagen muss: Nö, mach ich nicht.

Im übrigen das selbe wird bei der geplanten allgemeinen Impfpflicht passieren, wo bisher beteuert wird, dass man da auf keinen Fall bei Zuwiderhandlung ins Gefängnis kommt.
Nun, Strafrechtler sehen das entschieden anders. Weil am Ende die Zahlungsverweigerung bei entsprechenden Bußgeldern genau dazu führen wird. Weil da einfach die Ersatzvollstreckung greift. Ohne die wäre das Gesetz am Ende schlicht und einfach nicht durchsetzbar.
 
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level9

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Das kann aber keine Legitimation dafür sein, dass man nicht auch mal Dinge irgendwann wieder hinterfragen sollte.
Der "Soli" wurde auch bestätigt, deswegen ist es ja auch nicht rechtens, den auf alle Ewigkeit einzuziehen. Und erst wenn man das Thema mal wieder ins Gedächtnis bringt, kann sich da was bewegen.
Vielleicht schafft sich ja mit dem Internet und der Medienkultur gegenseitiger Kontrollmaßnahmen eben doch mal eine Situation, die einen öffentlichen Rundfunk obsolet macht.
Zu sagen, einmal eingeführt, nun isser da und Ihr habts so zu schlucken, wie es ist, kann nicht die Keule am Ende einer Diskussion sein.
 
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GuyFawkes667

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Also, das ist eine sehr verworrene Sichtweise zum Thema ÖR/Zwangsabgaben.
Wenn ich ein Ticket benötige um von A nach B zu kommen, dann ist das eine von mir erwünschte Dienstleistung, welche ich (bei den Preisen zwar mit einem tränenden Auge) trotzdem bezahle.
Das ist etwas, was ich nutzen möchte.
Wenn ich als Schwarzfahrer gepackt werde, der eine Leistung, die er benötigt! erschleicht, habe ich mit einem Bußgeld zu rechnen. Wenn ich die Zahlung verweigere...Knast.
Aber immerhin wäre es trotzdem eine Leistung, welche ich benötige. Was auf die ÖR nicht zutrifft.

Wenn ich aber eine Leistung eben nicht benötige, diese nicht annähernd haben möchte und die Zahlung dafür trotzdem verweigere...wie krank ist das denn?
Als ob die ÖR mir auf offener Straße wie ein bulgarischer Rosenverkäufer mit "Wolle Rose kaufe" so einen Stengel in die Hand presst und mich später wegen Zahlungsverweigerung anklagt.
Da stimmt doch vorne und hinten etwas mit dem System nicht.

Edith^^:
@xNecromindx
Du hast in Deinen letzten Beiträgen sehr exakt aufgeführt, wie das staatlich/juristisch geregelt ist. Bin da zwar nicht komplett durchgeflogen, weil...interessiert mich nicht, aber Du hast da wohl mehr Ahnung von.
Ich bin in der Materie nicht drinn und habe auch kaum Interesse daran.
Somit verzeih mir, das all meine Beispiele/Argumente ab hier nicht juristischer, sondern realer gelebter Natur sind. Somit auch emotional.
 
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xNecromindx

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Nunja, das passiert - gerade was die ÖR anbelangt - ja nun in gewisser Regelmäßigkeit. Man kann ja nun nicht von der Hand weisen, dass der nicht nur von der Politik als auch von den Bürgern, regelmäßig für persönliche Interessen instrumentalisiert wird. Wenn man allein sieht, wie oft sich das Verfassungsgericht mit den Medienanstalten befassen musste, da kann man übertrieben schon von "und täglich grüßt das Murmeltier" sprechen.
Tatsächlich wurden über die Jahre ja auch fortlaufend Anpassungen vorgenommen. Wir haben heute ja nicht mehr die selbe Gesetzesgrundlage wie in den 50ern.
Allerdings reden wir hier auch in weiten Teilen (jedoch nicht in Gänze) vom Grundgesetz und den damit hohen Hürden Anpassungen vornehmen zu können. Wenn Du dir nun die Parteiengliederung im Bundestag ansiehst, glaubst Du ernsthaft daran die nötige 2/3 Mehrheit hin zu bekommen? Dafür sind die Interessen, was genau mit dem ÖRR passieren soll, da einfach zu unterschiedlich.

Zum andern ist der Soli in gewisser Weise ja auch ein guter Vergleich: Er diente einem Zweck. Je nach Argumentation kann man unterstellen, der Zweck sei nun erfüllt.
Nun ist der Zweck des ÖRR ja klar definiert. Diese Definition aber, in seiner aktuellen Ausprägung, im Grunde zeitlos. Die Aufgabe ausgewogene Berichterstattung zu liefern zur Wahrung einer demokratischen Grundordnung, kann gerade dieser Tage ja nicht wirklich als nicht mehr zeitgemäß erachtet werden.
Ob diese Aufgabe in der Art wie der Rundfunk das umsetzt noch zielgerichtet und/oder zeitgemäß ist, das ist wieder eine ganz andere Frage. Da wären wir wieder bei den strukturellen Änderungen innerhalb der Anstalten, wo die wenigstens verneinen würden, dass es da keinen Handlungsbedarf gibt.
 
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xNecromindx

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Das Verfassungsgericht sagt aber nun, dass deine Leistung die Du erhälst, die der offenen, demokratischen Grundordnung ist, zu der die Arbeit des ÖRR beiträgt.
Du versteifst dich argumentativ auf den einfachen Punkt: Wer die Musik bestellt, der zahlt sie auch!
So einfach lässt sich das aber nicht für Gesellschaftsbeiträge anwenden. Jetzt könntest Du argumentieren: Ich habe noch nie die Polizei gebraucht, also kann man die auch abschaffen (die Du ja indirekt über Steuern bezahlst). Bist Du dir jetzt sicher, dass Du dann immer noch in den selben gesellschaftlichen Rahmenbedingungen lebst, wie vor dieser Änderung? Es gehört ja nicht viel Phantasie dazu, sich vorzustellen, dass dann jeder machen würde was und wie er es will und du vermutlich recht bald in das Bedürfnis schlittern würdest, da doch mal Dienste in Anspruch zu nehmen.

Letztlich geht es hier um den Begriff der Daseinsvorsorge. Das Verfassungsgericht, ob Dir das nun passt oder nicht, sieht einen ÖRR auch in dieser Funktion. Damit bist Du automatisch Nutzer, wenn auch unbewusst, sobald Du in der Bundesrepublik beheimatet bist.

Man kann jetzt sagen, dass man die Begründung einfach falsch findet oder einfach aus Prinzip dagegen ist. Letztlich ist die Begründung aber stringent und zumindest verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Das wird natürlich Deine Meinung sicher nicht ändern, soll es auch gar nicht. Ich erkläre nur, wie und warum das so begründet wird und warum du nicht umhin kommst, das so zu machen.
 
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TotalMayhem

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Die "Sektsteuer" wurde dereinst eingefuehrt, um Willem Zwo's Spielzeuge zu finanzieren. Die deutsche "Hochseeflotte" rottet zwar schoen seit ueber 100 Jahren auf dem Grund von Scapa Flow vor sich hin, aber kassiert wird immer noch... wage dich, das mal zu hinterfragen, und der Necro stempelt dich zum Feind der "demorkatisch gesellschaftlichen Grundordnung". :ROFLMAO:

Wird langsam absurd laecherl;ich hier....
 
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