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Urteil aus dem Verkehrsrecht - Wer den Schaden durch umgefallenen E-Scooter bezahlt.
Eine Haftung ohne nachweisbares Verschulden gibt es bei Elektrokleinstfahrzeugen wie E-Scootern nicht.
Das geht aus einem Urteil (Az.: 151 C 60/22 V) des Amtsgerichts Berlin-Mitte hervor, über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins berichtet.
In dem Fall hatte eine Frau ihren E-Scooter auf dem Bürgersteig abgestellt.
Später kippte dieser um und beschädigte ein geparktes Auto.
Darauf forderte dessen Halter Schadenersatz von der Fahrerin des elektrischen Tretrollers und ihrer Haftpflichtversicherung.
Denn der Roller wäre unsachgemäß abgestellt worden.
Das Gericht betonte, dass es keine allgemeine Pflicht gibt, elektrische Tretroller so abzustellen oder zu sichern, dass auch bei Umstoßen durch Dritte keine Schäden verursacht werden können.
Die Klage wurde abgewiesen.
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