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Deutsches Gericht: Amazon-Kunden bekommen keinen Schadenersatz
Amazon siegt vor Gericht: Die Werbeunterbrechungen in Amazon Prime Video sind rechtens.
Doch die klagenden Verbraucherschützer geben nicht auf und ziehen vor den Bundesgerichtshof.
Prime-Video-Kunden bekommen von Amazon erst mal keinen Schadenersatz.
Ein Gericht hat eine entsprechende Verbandsklage von Verbraucherschützern abgewiesen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht geklagt.
Der Vorwurf der Verbraucherschützer: Amazon habe zu Unrecht Werbeunterbrechungen in Amazon Prime gezeigt.
Deshalb müsse Amazon (vertreten durch die Amazon Digital Germany GmbH) Schadenersatz an die betroffenen Amazon-Prime-Kunden zahlen.
Doch das Bayerische Oberste Landesgericht wies die Sammelklage mit Urteil vom 17. Juli 2026 (Az. 102 VKl 1/24 e) ab.
Die Begründung des Gerichts lautet folgendermaßen:
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Die Verbraucherschützer geben aber nicht auf.
Da das Bayerische Oberste Landesgericht Revision zulässt, ziehen die Verbraucherschützer jetzt vor den Bundesgerichtshof.
Das teilte die Verbraucherzentrale Sachsen mit:
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Bei der Sammelklage vertritt die Verbraucherzentrale Sachsen alle im Verbandsklageregister als Verbraucher angemeldeten Amazon-Prime-Kunden.
Zwei unterschiedliche Sammelklagen laufen derzeit gegen Amazon
Die Lage ist derzeit etwas verwirrend, denn aktuell laufen gleich zwei Sammelklagen von Verbraucherschützern gegen Amazon.
Zeitgleich zur oben beschriebenen Klage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Einführung von Werbung bei Prime Video führt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eine separate Sammelklage gegen Amazon.
Dabei geht es um die Preiserhöhungen für Prime-Mitgliedschaften aus dem Jahr 2022.
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