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Oldie aus dem Ruhrpott
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Urteil aus dem Verkehrsrecht - Wer den Schaden durch umgefallenen E-Scooter bezahlt.

Eine Haftung ohne nachweisbares Verschulden gibt es bei Elektrokleinstfahrzeugen wie E-Scootern nicht.
Das geht aus einem Urteil (Az.: 151 C 60/22 V) des Amtsgerichts Berlin-Mitte hervor, über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins berichtet.

In dem Fall hatte eine Frau ihren E-Scooter auf dem Bürgersteig abgestellt.
Später kippte dieser um und beschädigte ein geparktes Auto.
Darauf forderte dessen Halter Schadenersatz von der Fahrerin des elektrischen Tretrollers und ihrer Haftpflichtversicherung.
Denn der Roller wäre unsachgemäß abgestellt worden.

Das Gericht betonte, dass es keine allgemeine Pflicht gibt, elektrische Tretroller so abzustellen oder zu sichern, dass auch bei Umstoßen durch Dritte keine Schäden verursacht werden können.
Die Klage wurde abgewiesen.

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Verbraucherzentrale Hamburg klagt erfolgreich - Sanella verliert vor Gericht

Anstatt 500 Gramm füllte das Unternehmen Upfield nur noch 400 Gramm Streichfett in die Sanella-Packungen.
Doch da die Streichfettbecher für mindestens 18 Monate dasselbe Design und dieselbe Größe hatten, sei für die Kunden kein Unterschied erkennbar gewesen, kritisierte die Verbraucherzentrale Hamburg.
Und zog vor Gericht.
Nun erging im Landgericht Hamburg das Urteil.

Die Richter stimmten dem Verbraucherschützer zu.
Ein deutlicher Hinweis auf die reduzierte Füllmenge fehle (Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13. Februar 2024, Az. 406 HKO 121/22).

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Sparkasse mit Gerichtsniederlage: Kunden erhalten Rückerstattung

Jahrelang haben Banken und Sparkassen ihre Gebühren erhöht und ihre Kunden mit lapidaren Hinweisen abgespeist.
Dem hat der Bundesgerichtshof einen Riegel vorgeschoben.
Nach einer Klage winkt Millionen Betroffenen nun eine saftige Gebührenrückerstattung.

Kunden der Sparkasse müssen in der Regel eine monatliche Kontoführungsgebühr zahlen.
Hinzu kommen gelegentlich Gebühren für Überweisungen oder Kontoauszüge.
In der Vergangenheit haben die Sparkassen die einzelnen Gebühren erhöht, ohne die Kunden umfassend zu informieren und ihre Zustimmung einzuholen.
Der Bundesgerichtshof hat ein solches Vorgehen bereits im Jahr 2021 als unrechtmäßig erklärt .
In einem neuen Urteil hat das Berliner Kammergericht dieses Urteil nun bestätigt, mit weitreichenden Folgen.

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Urteil aus dem Verkehrsrecht Nach Unfall mit Auto: Muss 12-jähriger Radler allein haften?

Ein Kind radelt an einem Fußgängerüberweg auf die Straße.
Es kommt zu einem Zusammenstoß mit einem Auto.
Für die Versicherung war das Kind schuld, sie will nicht zahlen - wie urteilt das Gericht?

Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Celle, auf die der ADAC hinweist (Az.: 14 U 157/22).

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Urteil widerspricht Eichamt - Wurstpelle zählt zum Packungsgewicht

Das Eichamt hatte bei Kontrollen im Jahr 2019 beanstandet, dass beim Abfüllen Teile der Verpackung mitgerechnet wurden, die nicht essbar waren.
Dabei bezog es sich auf die Lebensmittelinformationsverordnung aus dem Jahr 2014.
Zu Unrecht, wie das OVG jetzt entschieden hat.
Der Senat hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen (Az.: 4 A 779/23).

Das OVG hob die Untersagungsverfügung des Eichamtes mit der Begründung auf, dass eine Richtlinie des Europarechts aus dem Jahr 1976 weiterhin maßgeblich sei.
Darin ist festgelegt, dass unter Füllmenge die Erzeugnismenge zu verstehen ist, zu der auch die nicht essbare Wurstpelle und Verschlussteile gehören.
Bei einer anderen Auslegung des Begriffs wäre ein Verkauf zum Beispiel an einer Fleischtheke mit dem Wiegen des Produktes vor Ort nicht möglich, begründet das OVG.

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Klatsche für Energieversorger vor Gericht

Gericht urteilt - Energieversorger muss Online-Kündigung einfacher gestalten


Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einem Energieversorger am Donnerstag verboten, seinen Online-Kündigungsprozess für Strom und Gasverträge drei- statt zweistufig aufzubauen.
Das Gericht verwies für seine Entscheidung auf die gesetzliche Regelung in § 312k des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Demnach beginnt der Kündigungsprozess mit einer "Kündigungsschaltfläche", nach deren Betätigung der Verbraucher unmittelbar auf eine "Bestätigungsseite" geführt wird.
Auf dieser könne der Verbraucher Angaben zu seiner Kündigung machen.
Sie muss laut Gesetz wiederum einen Bestätigungsbutton mit einer eindeutigen Formulierung wie "jetzt kündigen" enthalten.

Der Versorger hatte als Zwischenschritt noch eine Eingabe von Benutzername und Passwort oder von Vertragskontonummer und Postleitzahl der Verbrauchsstelle verlangt.
Die Bestätigungsseite sei damit nicht "unmittelbar und leicht zugänglich" gewesen, wie es das Gesetz erfordert.

Geklagt hatte ein Verbraucherschutzverband.
Das Urteil (Az. 20 UKI 3/23) ist nicht rechtskräftig.
Der Senat habe eine Revision zugelassen, weil bislang eine höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 312k BGB fehle, hieß es.

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Sind gesetzlich dazu verpflichtet: Ein Service bei Aldi und Lidl ist mangelhaft

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor zwei Gerichten gegen Aldi und Lidl geklagt und sich durchgesetzt.
Die Organisation hatte getestet, ob der Discounter auch wirklich Elektrokleingeräte zurücknimmt, wie es ein Gesetz seit Juli 2022 vorschreibt.
Dazu fragten Umweltschützer in zwei Aldi Süd-Märkten an, einer davon verweigerte laut DUH die Annahme der Geräte.
Außerdem besuchte die DUH fünf Lidl-Filialen, von denen zwei den Angaben zufolge Nein sagten.
Die Umwelthilfe zog daraufhin vor Gericht.
Das Landgericht Mainz urteilte gegen Aldi Süd (12 HK O 30/23) und das Landgericht Frankenthal gegen Lidl (2 HK O 36/23), wie die beiden Gerichte auf Anfrage bestätigten.

Bereits 2023 hatte die DUH vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth gegen die Discounterkette Norma geklagt (Aktenzeichen 4 HK O 6692/22).
Zu einem Urteil kam es dort nicht, aber zu einem Vergleich - darin verpflichtete sich Norma, sich künftig an die Regeln zu halten.

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Urteil: Kein Lohn für Altenpflegerin ohne Corona-Impfung

Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem Fall, der sich um die Zeit vom 16. März 2022 bis zum 31. Dezember 2022 dreht.
Nach einem weiteren Urteil durften die Einrichtungen außerdem den Urlaubsanspruch der Mitarbeiter entsprechend anteilig kürzen.
Abmahnungen stand allerdings das Grundrecht der Beschäftigten auf körperliche Unversehrtheit entgegen. (Az.: 5 AZR 192/23 und 5 AZR 167/23)

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Gerichtsurteil - Verbraucherschutz siegt: Freenet muss Online-Kündigung vereinfachen

Bei den meisten Telekommunikationsanbietern ist ein Vertrag mit nur wenigen Klicks abgeschlossen.
Die Kündigung eines solchen Vertrags hingegen gestaltet sich oft um ein Vielfaches aufwendiger, so auch beim Anbieter Freenet.

Nun wurde die Freenet.de GmbH nach einer Klage der Verbraucherzentrale Bayern vom Landgericht Hamburg (Az.: 312 O 148/23) dazu verpflichtet, ihren digitalen Kündigungsprozess zu vereinfachen.
Das Urteil ist rechtskräftig, wie die Verbraucherzentrale berichtet.

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BGH stärkt Vermieter bei Kautionsabrechnung von Schäden

Grundsätzlich haben Vermieter nach Rückgabe einer Wohnung ein halbes Jahr Zeit, um von ihren ehemaligen Mietern Schadenersatz für eine Beschädigung einzufordern.
Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn der Anspruch vor Ablauf der sechs Monate theoretisch hätte verrechnet werden können, dann ist die Verrechnung auch später noch möglich.

Im Mietstreit um die Abrechnung von Schadenersatzansprüchen über die Mietkaution hat der Bundesgerichtshof (BGH) Vermietern den Rücken gestärkt (VIII ZR 184/23).

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Panne beim Verfassungsgericht - Urteil plötzlich online - dabei ist es noch nicht verkündet

Im Streit um die jüngste Reform des Bundestagswahlrechts wollte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eigentlich erst am Dienstag (10.00 Uhr) sein Urteil verkünden.
Doch plötzlich war der Urteilsspruch des höchsten deutschen Gerichts schon in der Nacht zu Dienstag öffentlich geworden - offenbar durch ein geleaktes Dokument.
Dieses war für rund zehn Minuten online auffindbar gewesen.
Danach wurde die Panne bei dem Gericht wohl bemerkt, das Urteil wieder aus dem Netz entfernt.

Laut des kurzzeitig einsehbaren Urteils wird das Gericht das von der Ampel verabschiedete Wahlrecht jedoch teilweise für verfassungswidrig erklären.
Die Streichung der Grundmandatsklausel ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, wie aus einer auf der Internetseite des Karlsruher Gerichts veröffentlichten Mitteilung hervorgeht.
Der Rest der Reform bleibt jedoch weiter in Kraft.

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Verbraucher-Urteil - Deutschlandticket muss sich ohne Log-in kündigen lassen

Wer das Deutschlandticket online kündigen möchte, muss dies direkt ohne Anmeldung auf der Seite des Anbieters erledigen können.
Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden (Az.: 3 U 2214/23).

Der gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsbutton dürfe auch in Fällen, "in denen zum Abschluss des später zu kündigenden Vertrags generell ein Kundenkonto angelegt wird, nicht erst nach einem Log-in in dieses Kundenkonto zugänglich sein", heißt es im Leitsatz zum Urteil.

Die Kammer gab den Verbraucherschützern Recht und verweist in seiner Entscheidung auf den Wortlaut des Kündigungsbutton-Gesetzes (§ 312k Abs. 2 S. 4 BGB).
Dieses verlange, dass die Schaltflächen und die Bestätigungsseite "ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich" sein müssen.
Das Urteil ist rechtskräftig.

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Gericht Facebook darf gesammelte User-Daten nicht nutzen, wie es will

Der Europäische Gerichtshof hat die Verwendung von persönlichen Daten durch Unternehmen eingeschränkt.
Es stehe dem in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) festgelegten Grundsatz der "Datenminimierung" entgegen, wenn sämtliche personenbezogenen Daten "zeitlich unbegrenzt und ohne Unterscheidung nach ihrer Art für Zwecke der zielgerichteten Werbung aggregiert, analysiert und verarbeitet werden", teilte das höchste europäische Gericht mit.

Hintergrund ist eine Klage des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems.
Er hatte in der Vergangenheit in seinen Auseinandersetzungen mit Facebook zwei spektakuläre Erfolge vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erzielt, die den gesamten Datenaustausch zwischen den USA und der Europäischen Union betrafen.

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EuGH-Urteil: Datenschutz bei Online-Medikamentenkauf verschärft

Beim Verkauf von rezeptfreien, aber apothekenpflichtigen Medikamenten über das Internet muss auf den Datenschutz geachtet werden.
Kunden müssen ausdrücklich in die Verarbeitung ihrer Daten einwilligen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Freitag in Luxemburg entschied.
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Frage vorgelegt. (Az. C-21/23)

Der Verkäufer müsse Kundinnen und Kunden also über die Umstände und den Zweck der Datenverarbeitung informieren, und zwar deutlich und vollständig.
Er müsse auch ihre ausdrückliche Einwilligung zu dieser Verarbeitung einholen.

Aus den Daten könne nämlich auf den Gesundheitszustand geschlossen werden, erklärte der EuGH, da eine Verbindung zwischen dem Käufer und dem Arzneimittel hergestellt werde.
Das sei unabhängig davon, ob dieser die Medizin vielleicht für jemand anderen bestelle.

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Kreditkarten-Betrug durch Phishing: Gericht nimmt Bank in die Pflicht

Sowohl Unternehmen als auch Verbraucher werden immer häufiger Ziel von Cyber-Angriffen. Dazu gehört beispielsweise das sogenannte Phishing, bei dem die Täter versuchen, durch gefälschte Nachrichten und Webseiten die Bank- oder Kreditkartendaten des Kunden zu erfahren und diese anschließend für Einkäufe oder Abhebungen zu missbrauchen.

Schlappe für die DKB vor Gericht
In einem aktuellen Fall hat die DKB eine Schlappe vor dem Kammergericht Berlin (Az.: 4 U 79/23) erlitten.
Die Kreditkarte eines Kunden war dabei von einem Betrüger missbräuchlich verwendet worden.
Der Kunde weigerte sich, den Schaden in Höhe eines vierstelligen Euro-Betrags zu bezahlen.
Daraufhin verklagte ihn die Bank. Bereits in der ersten Instanz hatte das Landgericht Berlin die Klage der DKB zurückgewiesen.

In der Berufungsinstanz machte das Kammergericht nun in einem Beschluss deutlich, dass es die Sache ebenso einschätze.
Die Richter gingen aber noch einen wesentlichen Schritt weiter und nennen grundsätzliche Prüfungspflichten, die Banken erfüllen müssen, um nicht auf dem Schaden eines Betrugs sitzenzubleiben.
Auch wenn es sich bei dem Streitfall um eine klassische Form von Kreditkartenbetrug handelte, lassen sich die Aussagen des Gerichts auch auf die in der Praxis viel häufiger vorkommenden Fälle von digitaler Kriminalität anwenden.

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Betrunken von Pralinen? Gericht fällt wichtiges Promille-Urteil

Kann man durch Schnapspralinen fahruntüchtig werden?
Genau das behauptete ein Angeklagter in einem Fall vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main.
Glaubte ihm das Gericht?

Rückblende auf den Januar 2024: In Hofheim am Taunus wird ein Mann mit 1,32 Promille am Steuer seines Autos erwischt.
Er gibt an, nach einem Saunabesuch unterzuckert gewesen und auf einem Parkplatz eingeschlafen zu sein.
Dort habe ihm ein Pärchen eine Tüte mit Pralinen gegeben, die angeblich mit Wodka gefüllt waren.
Der Mann aß acht oder neun Stück, ohne den Alkoholgehalt zu bemerken.
Kurz darauf fuhr er los - und wurde angehalten.
Das ist zumindest seine Version des Vorfalls.

Das Gericht hatte allerdings Zweifel an der Darstellung des Angeklagten.
Ein Sachverständiger erklärte, dass der Mann mindestens 0,2 bis 0,3 Liter hochprozentigen Alkohol hätte trinken müssen, um auf 1,32 Promille zu kommen.
Das entspräche etwa 132 Pralinen.
Selbst wenn er nur zwölf gegessen hätte, hätte jede mehr als zwei Zentiliter Schnaps enthalten müssen - kaum vorstellbar.

Zudem stellte das Gericht infrage, ob es überhaupt solche Pralinen auf dem Markt gibt, die so viel Alkohol enthalten.
Auch dass der Angeklagte den Alkoholgehalt einfach nicht bemerkt habe, erschien den Richtern als unglaubwürdig.

Das Amtsgericht Frankfurt verurteilte den Angeklagten wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe und entzog ihm die Fahrerlaubnis.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Mann kann noch Berufung einlegen.

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Mobilfunkanbieter dürfen nach Kündigung nicht tricksen

Unternehmen, die Kunden nach deren Kündigung noch einmal kontaktieren und zu einem Anruf auffordern, müssen einen guten Grund dafür haben.

Pauschal noch angeblich offene Fragen als Grund anzuführen, genügt nicht.
Tatsächlich existierende Fragen müssen bei der Kontaktaufnahme direkt und konkret benannt werden.
Das geht aus einem Urteil (Az.: 6 U 25/23) des Oberlandesgerichts (OLG) Schleswig hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein hinweist.
Das Urteil stammt vom 11.12.2023.

Gibt es gar keine Fragen, handelt es sich bei der Kontaktaufnahme um unerwünschte Werbung und damit als unzumutbare Belästigung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.
Denn der geforderte Anruf soll ganz offensichtlich nur dazu dienen, den Kunden in ein Rückgewinnungsgespräch hineinzuziehen.

In dem Fall hatte ein Mobilfunkanbieter einer Kundin nach ihrer Kündigung ein Schreiben mit der Bitte um Rückruf geschickt, um angeblich noch offene Fragen zu klären.
Die Kundin hatte zuvor jedoch sogar erklärt, dass sie nicht zu Werbezwecken kontaktiert werden möchte.

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Gericht greift durch: Urteil - Dubai-Schokolade muss aus Dubai kommen

Das Landgericht Köln hat zwei deutschen Unternehmen verboten, ihre Schokoladenprodukte als "Dubai-Schokolade" zu vermarkten, wenn diese nicht aus Dubai stammen.
Wie die "Lebensmittel Zeitung" berichtet, haben die Richter in zwei Eilverfahren entschieden, dass die Bezeichnungen "Dubai-Schokolade" und "Dubai Chocolate" Verbraucher in die Irre führen.

Betroffen sind die Medi First GmbH mit ihrer "Miskets Dubai Chocolate" und die KC Trading UG, die den Schokoriegel "Elit – The Taste of Dubai" vertreibt.
Bei Verstößen gegen das Verbot drohen den Geschäftsführern bis zu sechs Monate Haft oder Geldstrafen von bis zu 250.000 Euro.

Die Urteile könnten weitreichende Folgen für den Markt haben.
Seit dem Beginn des Dubai-Schokolade-Trends haben zahlreiche Hersteller eigene Versionen auf den Markt gebracht, die oft in Deutschland oder der Türkei produziert werden.
MBG prüft bereits weitere rechtliche Schritte gegen andere Anbieter.
Auch der Importeur Andreas Wilmers, der nach eigenen Angaben die Dubai-Schokolade "Fex" offiziell exportiert, hat die Discounter Lidl und Aldi sowie den Schokoladenhersteller Lindt wegen angeblich irreführender Werbung abgemahnt.

Christian Schwarz, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, weist darauf hin, dass es sich bei den Kölner Beschlüssen um Einzelfallentscheidungen handelt.
Andere Gerichte könnten zu einer anderen Rechtsauffassung kommen und den Begriff "Dubai-Schokolade" auch als Bezeichnung für eine bestimmte Schokoladensorte interpretieren – ähnlich wie beim "Wiener Schnitzel".
Die Entscheidungen wurden im Eilverfahren ohne mündliche Verhandlung getroffen, die Hauptverhandlungen stehen noch aus.

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Urteil zu Playstation Plus: Sony muss Zustimmung für Preiserhöhungen einholen

Unzulässige Vertragsklauseln: vzbv klagt erfolgreich gegen Sony beim Kammergericht Berlin

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Sony darf die Preise für PlayStation Plus-Abonnements nicht einseitig erhöhen und die Anzahl der angebotenen Onlinespiele nicht willkürlich einschränken.
Diese Klauseln in den Abonnement-Bedingungen waren rechtswidrig.
Das hat das Berliner Kammergericht (KG) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Sony Interactive Entertainment Europe entschieden, das die Abonnements in Europa vertreibt.

„Wenn Sony die Preise für seine PlayStation Plus-Abos bei laufenden Verträgen erhöhen will, braucht es dafür die ausdrückliche Zustimmung der Abonnent:innen.
Die bisherige Preisanpassungsklausel ist unwirksam“, sagt Jana Brockfeld, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung des vzbv.
„Außerdem darf das Unternehmen die Zahl und Verfügbarkeit der im Abonnement enthaltenen Spiele nicht jederzeit beliebig einschränken können.“

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Stromsperren-Urteil - Gebühren für Ratenzahlungen unzulässig

Die Verbraucherzentrale hat vor Gericht einen besseren Schutz bei drohenden Stromsperren erstritten. So dürfen Energieversorger laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf bei Zahlungsrückständen keine Gebühren für Ratenzahlungen erheben, wie die Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf berichtete.
Außerdem müssten die Unternehmen bei hohen Rückständen Ratenzahlungen für die Dauer von bis zu 24 Monaten anbieten.

Energieversorger seien verpflichtet, vor einer Stromsperre eine zinsfreie monatliche Ratenzahlung anzubieten.
Das Energieunternehmen NEW Niederrhein Energie und Wasser habe hierfür allerdings Gebühren erhoben.
Dagegen habe man erfolgreich geklagt (Urteil vom 13.02.2025, Az I-20 UKI 7/24), teilten die Verbraucherschützer mit.

Eine Ratenzahlungsvereinbarung gebe Betroffenen die Chance, die Stromsperre abzuwenden und den Zahlungsrückstand auszugleichen, erklärte Kolja Ofenhammer, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW. "Zusätzliche Gebühren für Kunden zu erheben, die bereits Schwierigkeiten haben, die Stromkosten zu bezahlen, sind da kontraproduktiv."

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