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collo

Oldie aus dem Ruhrpott
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PayPal-Nutzer erhalten Post vom Anwalt: Darum dürfen Sie hier auf keinen Fall reagieren

Immer häufiger erhalten Verbraucher Mahnungen oder Inkassoschreiben zu PayPal-Gastzahlungen, die sie selbst nie veranlasst haben.
Bei dieser Betrugsmasche nutzen Dritte fremde Daten, um Bestellungen auszulösen - oft, ohne dass die Betroffenen überhaupt ein PayPal-Konto besitzen.
Nach Angaben von Rechtsplattform „Anwalt.de" erfahren viele erst davon, wenn bereits Zahlungsaufforderungen oder Anwaltsschreiben eingehen.


PayPal-Gastzahlung und Mahnung: Das ist die Rechtslage
Laut „Anwalt.de" entsteht das Problem häufig dann, wenn nach einer Rückbuchung ein negativer Saldo auf einem sogenannten Gastkonto verbucht wird, aus dem PayPal oder beauftragte Kanzleien später Forderungen ableiten.

Keine Autorisierung, kein Vertrag: Wann keine Zahlungspflicht besteht
Rechtlich sind Betroffene laut „Anwalt.de" oft besser geschützt, als es Mahnungen vermuten lassen.
Bei PayPal-Gastzahlungen besteht in der Regel kein Vertragsverhältnis mit PayPal, da weder eine Registrierung noch eine Zustimmung zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt.
Zudem dürfen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge nach dem Zahlungsdiensterecht grundsätzlich nicht zulasten der Betroffenen gehen.

PayPal-Mahnung erhalten: So sollten Betroffene reagieren
Wie „Anwalt.de" empfiehlt, sollten Betroffene Zahlungsaufforderungen nicht ungeprüft begleichen, sondern der Forderung widersprechen und klarstellen, dass keine Autorisierung erfolgt ist.
In vielen Fällen lassen sich Ansprüche bereits außergerichtlich abwehren.
Bleibt der Zahlungsdruck bestehen, kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein.

So schützen Betroffene ihr PayPal-Konto nach einem Betrugsfall
Wer mit einer unberechtigten PayPal-Forderung oder Mahnung konfrontiert ist, sollte neben der rechtlichen Klärung auch die eigenen Kontoeinstellungen überprüfen.
Ziel ist es, weiteren Missbrauch der persönlichen Daten zu verhindern.

Wer mit einer unberechtigten PayPal-Forderung oder Mahnung konfrontiert ist, sollte neben der rechtlichen Klärung auch die eigenen Kontoeinstellungen überprüfen. Ziel ist es, weiteren Missbrauch der persönlichen Daten zu verhindern.

Zu den empfohlenen Sofortmaßnahmen gehören:

PayPal-Passwort ändern und dabei eine sichere Kombination aus Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen wählen

Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren, um den Login zusätzlich abzusichern

Unbekannte Geräte und Sitzungen prüfen und gegebenenfalls entfernen

E-Mail-Adresse und Bankverbindung kontrollieren, ob Änderungen vorgenommen wurden

Diese Schritte können helfen, erneute unautorisierte Zahlungen zu vermeiden und das Konto langfristig besser abzusichern.

Der aktuelle Betrugsversuch rund um angebliche Anwaltsschreiben an PayPal‑Nutzer zeigt eindrucksvoll, wie professionell Cyberkriminelle inzwischen vorgehen - und wie schnell selbst vorsichtige Anwender ins Visier geraten können.
Umso wichtiger ist es, die eigene digitale Sicherheit nicht dem Zufall zu überlassen.

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Oldie aus dem Ruhrpott
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545 Euro abgebucht: Verbraucherzentrale warnt vor Werbeanrufen

Freenet hat einer Kundin nach einem Werbeanruf unbemerkt mehrere Verträge untergeschoben.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen sieht ein „bekanntes Muster".


Freenet DLS hat einer Mobilfunkkundin nach einem Werbeanruf mehrere Abos angedreht, die über Jahre unbemerkt liefen.
Darüber berichtet die Verbraucherzentrale Niedersachsen nun.
Die Verbraucherschützer warnen vor dem „bekannten Muster" und raten dazu, nach solchen Werbeanrufen das Konto genau im Blick zu behalten.

Die Verbraucherin aus Niedersachsen habe einen Werbeanruf der Freenet DLS GmbH erhalten, wo sie Mobilfunkkundin war, berichtet die Verbraucherzentrale.
In dem Telefonat wurde ihr demnach ein Probeabo des IPTV-Diensts Waipu.tv angeboten, für das sich die Kundin über einen SMS-Link anmelden sollte.
Die Kundin sollte nach Ablauf des Probemonats entscheiden können, ob sie Waipu.tv weiterhin für 10 Euro im Monat beziehen will.

Laut der Verbraucherzentrale stimmte die Kundin dem Versand der SMS mit Registrierungslink zu, aktivierte den Dienst aber nie.
Dennoch habe Freenet den Waipu.tv-Vertrag aktiviert, berichten die Verbraucherschützer. Zusätzlich sei noch ein Abonnement eines nicht genannten Cloud-Diensts abgeschlossen worden.
Beides soll ohne die Kenntnis der Verbraucherin passiert sein.
Freenet hat eine Nachfrage von heise online nicht unmittelbar beantwortet.

545 Euro abgebucht
Die Kundin habe die zusätzlichen Verträge erst bemerkt, als sie ihren Mobilfunkvertrag bei Freenet kündigen wollte.
Insgesamt habe ihr Freenet mehrere Jahre hinweg 545 Euro für die nicht gewünschten Verträge abgebucht.
Als sie diesen Abbuchungen widersprach, habe sie lediglich 2,99 Euro von Freenet zurückbekommen.
Nur durch die Hilfe der Verbraucherzentrale habe Freenet die vollen 545 Euro zurückerstattet.

„Dieses Vorgehen entspricht leider einem bekannten Muster", sagte Jana von Bibra von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
„Nach einem Werbeanruf zu einem kostenlosen Testmonat willigen Betroffene ein, unverbindlich weitere Informationen zu erhalten.
Sie gehen davon aus, dass noch kein bindender Vertrag abgeschlossen ist und das Abonnement erst nach Freischaltung durch sie läuft.
Später merken sie, dass ihnen bereits Kosten berechnet werden."

Recht auf Seite der Verbraucher
In solchen Fällen sei die Rechtslage aber eindeutig auf der Seite der Verbraucher: Ein Vertrag komme nur dann zustande, wenn ein Angebot explizit angenommen wird.
Wird dem Kunden der Eindruck vermittelt, dass zur Aktivierung noch weitere Schritte nötig sind, liege kein Vertragsabschluss vor.

Die Verbraucherschützer raten, nach Werbeanrufen das Konto im Blick zu behalten und Abbuchungen zu kontrollieren.
Entdeckt man Auftragsbestätigungen oder Kosten für unerwünschte Zusatzdienste, soll man umgehend widersprechen und widerrufen.
Zudem kann man Werbeanrufen jederzeit widersprechen, rät von Bibra.
Solche Anrufe seien nämlich nur mit vorheriger Einwilligung von Kunden zulässig.

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Oldie aus dem Ruhrpott
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Windows Notepad wieder sicher: Microsoft schließt ernste Sicherheitslücke

Jetzt hat Microsoft diese fiese Schwachstelle in dem beliebten Texteditor beseitigt.


Update 13.12.2026: Microsoft rollt jetzt im Rahmen des Februar-2026-Patchdays einen Patch aus, der die unten beschriebene, ernste Sicherheitslücke CVE-2026-20841 in Notepad schließt. Microsoft liegen bis jetzt keine Hinweise dafür vor, dass Angreifer die Lücke in Notepad bereits ausgenutzt haben.

Update Ende, Beginn der ursprünglichen Meldung:
Notepad war einmal der grundlegendste Texteditor, den man sich vorstellen konnte.
Einige Programmierer und Autoren schätzten das Programm, das in jeder einzelnen Version von Windows (und früheren Versionen) enthalten ist, aus genau diesem Grund.
Microsoft hat Notepad jedoch seit der Einstellung von Wordpad kontinuierlich weiterentwickelt, sodass Notepad nun tatsächlich komplex genug ist, um die Ausführung von Remote-Code zu unterstützen.

Remote Code Execution (RCE) ist eine Sicherheitslücke, die es ermöglicht, ein externes Programm ohne die Zustimmung oder das Wissen des Benutzers zu laden und auszuführen. Diese Art von Angriff sollte in einem sehr einfachen Texteditor eigentlich nicht möglich sein. Aber mit den zahlreichen neuen Funktionen in Notepad – bis hin zur Integration von „KI" über Copilot– ist es viel anfälliger als früher.
Das neueste Problem ergibt sich aus der Unterstützung von Notepad für Markdown, einem einfachen Formatierungssystem, das Microsoft im Juli 2025 hinzugefügt hatte.

So nutzen Angreifer die Schwachstelle aus
Das neue Problem wurde von Microsoft selbst in einem Sicherheitsbulletin hervorgehoben. Es sieht folgendermaßen aus: Der Benutzer lädt eine Datei mit Markdown-formatiertem Text herunter und öffnet sie dann mit Notepad.
Dank dieser Markdown-Unterstützung erscheint ein Link mit einer Hervorhebung nach Webstandard wie dieser.
Die meisten Benutzer würden erkennen, dass dieser Link zu einer Website führt.
Aber es ist auch möglich, dass er einen Remote-Code-Download auslöst, was Notepad vor einem Jahr noch nicht konnte.
Der Remote-Code würde dann mit denselben Berechtigungen wie der Windows-Benutzer aktiviert werden.

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Diese Schwachstelle erhält eine standardisierte CVSS-Bewertung von 8,8/7,7, was es zu einem hohen Sicherheitsrisiko für Microsoft macht, für das es derzeit keine Lösung gibt.
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