Sicherheits - NEWS ( Computer, Hardware, Software und Co. )

collo

Oldie aus dem Ruhrpott
Themenstarter
Registriert
14 Mai 2021
Beiträge
11.186
Erhaltene Likes
19.691

PayPal-Nutzer erhalten Post vom Anwalt: Darum dürfen Sie hier auf keinen Fall reagieren

Immer häufiger erhalten Verbraucher Mahnungen oder Inkassoschreiben zu PayPal-Gastzahlungen, die sie selbst nie veranlasst haben.
Bei dieser Betrugsmasche nutzen Dritte fremde Daten, um Bestellungen auszulösen - oft, ohne dass die Betroffenen überhaupt ein PayPal-Konto besitzen.
Nach Angaben von Rechtsplattform „Anwalt.de" erfahren viele erst davon, wenn bereits Zahlungsaufforderungen oder Anwaltsschreiben eingehen.


PayPal-Gastzahlung und Mahnung: Das ist die Rechtslage
Laut „Anwalt.de" entsteht das Problem häufig dann, wenn nach einer Rückbuchung ein negativer Saldo auf einem sogenannten Gastkonto verbucht wird, aus dem PayPal oder beauftragte Kanzleien später Forderungen ableiten.

Keine Autorisierung, kein Vertrag: Wann keine Zahlungspflicht besteht
Rechtlich sind Betroffene laut „Anwalt.de" oft besser geschützt, als es Mahnungen vermuten lassen.
Bei PayPal-Gastzahlungen besteht in der Regel kein Vertragsverhältnis mit PayPal, da weder eine Registrierung noch eine Zustimmung zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt.
Zudem dürfen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge nach dem Zahlungsdiensterecht grundsätzlich nicht zulasten der Betroffenen gehen.

PayPal-Mahnung erhalten: So sollten Betroffene reagieren
Wie „Anwalt.de" empfiehlt, sollten Betroffene Zahlungsaufforderungen nicht ungeprüft begleichen, sondern der Forderung widersprechen und klarstellen, dass keine Autorisierung erfolgt ist.
In vielen Fällen lassen sich Ansprüche bereits außergerichtlich abwehren.
Bleibt der Zahlungsdruck bestehen, kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein.

So schützen Betroffene ihr PayPal-Konto nach einem Betrugsfall
Wer mit einer unberechtigten PayPal-Forderung oder Mahnung konfrontiert ist, sollte neben der rechtlichen Klärung auch die eigenen Kontoeinstellungen überprüfen.
Ziel ist es, weiteren Missbrauch der persönlichen Daten zu verhindern.

Wer mit einer unberechtigten PayPal-Forderung oder Mahnung konfrontiert ist, sollte neben der rechtlichen Klärung auch die eigenen Kontoeinstellungen überprüfen. Ziel ist es, weiteren Missbrauch der persönlichen Daten zu verhindern.

Zu den empfohlenen Sofortmaßnahmen gehören:

PayPal-Passwort ändern und dabei eine sichere Kombination aus Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen wählen

Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren, um den Login zusätzlich abzusichern

Unbekannte Geräte und Sitzungen prüfen und gegebenenfalls entfernen

E-Mail-Adresse und Bankverbindung kontrollieren, ob Änderungen vorgenommen wurden

Diese Schritte können helfen, erneute unautorisierte Zahlungen zu vermeiden und das Konto langfristig besser abzusichern.

Der aktuelle Betrugsversuch rund um angebliche Anwaltsschreiben an PayPal‑Nutzer zeigt eindrucksvoll, wie professionell Cyberkriminelle inzwischen vorgehen - und wie schnell selbst vorsichtige Anwender ins Visier geraten können.
Umso wichtiger ist es, die eigene digitale Sicherheit nicht dem Zufall zu überlassen.

Bitte, Anmelden oder Registrieren um die Links zu sehen!
 
Kommentieren

collo

Oldie aus dem Ruhrpott
Themenstarter
Registriert
14 Mai 2021
Beiträge
11.186
Erhaltene Likes
19.691

545 Euro abgebucht: Verbraucherzentrale warnt vor Werbeanrufen

Freenet hat einer Kundin nach einem Werbeanruf unbemerkt mehrere Verträge untergeschoben.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen sieht ein „bekanntes Muster".


Freenet DLS hat einer Mobilfunkkundin nach einem Werbeanruf mehrere Abos angedreht, die über Jahre unbemerkt liefen.
Darüber berichtet die Verbraucherzentrale Niedersachsen nun.
Die Verbraucherschützer warnen vor dem „bekannten Muster" und raten dazu, nach solchen Werbeanrufen das Konto genau im Blick zu behalten.

Die Verbraucherin aus Niedersachsen habe einen Werbeanruf der Freenet DLS GmbH erhalten, wo sie Mobilfunkkundin war, berichtet die Verbraucherzentrale.
In dem Telefonat wurde ihr demnach ein Probeabo des IPTV-Diensts Waipu.tv angeboten, für das sich die Kundin über einen SMS-Link anmelden sollte.
Die Kundin sollte nach Ablauf des Probemonats entscheiden können, ob sie Waipu.tv weiterhin für 10 Euro im Monat beziehen will.

Laut der Verbraucherzentrale stimmte die Kundin dem Versand der SMS mit Registrierungslink zu, aktivierte den Dienst aber nie.
Dennoch habe Freenet den Waipu.tv-Vertrag aktiviert, berichten die Verbraucherschützer. Zusätzlich sei noch ein Abonnement eines nicht genannten Cloud-Diensts abgeschlossen worden.
Beides soll ohne die Kenntnis der Verbraucherin passiert sein.
Freenet hat eine Nachfrage von heise online nicht unmittelbar beantwortet.

545 Euro abgebucht
Die Kundin habe die zusätzlichen Verträge erst bemerkt, als sie ihren Mobilfunkvertrag bei Freenet kündigen wollte.
Insgesamt habe ihr Freenet mehrere Jahre hinweg 545 Euro für die nicht gewünschten Verträge abgebucht.
Als sie diesen Abbuchungen widersprach, habe sie lediglich 2,99 Euro von Freenet zurückbekommen.
Nur durch die Hilfe der Verbraucherzentrale habe Freenet die vollen 545 Euro zurückerstattet.

„Dieses Vorgehen entspricht leider einem bekannten Muster", sagte Jana von Bibra von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
„Nach einem Werbeanruf zu einem kostenlosen Testmonat willigen Betroffene ein, unverbindlich weitere Informationen zu erhalten.
Sie gehen davon aus, dass noch kein bindender Vertrag abgeschlossen ist und das Abonnement erst nach Freischaltung durch sie läuft.
Später merken sie, dass ihnen bereits Kosten berechnet werden."

Recht auf Seite der Verbraucher
In solchen Fällen sei die Rechtslage aber eindeutig auf der Seite der Verbraucher: Ein Vertrag komme nur dann zustande, wenn ein Angebot explizit angenommen wird.
Wird dem Kunden der Eindruck vermittelt, dass zur Aktivierung noch weitere Schritte nötig sind, liege kein Vertragsabschluss vor.

Die Verbraucherschützer raten, nach Werbeanrufen das Konto im Blick zu behalten und Abbuchungen zu kontrollieren.
Entdeckt man Auftragsbestätigungen oder Kosten für unerwünschte Zusatzdienste, soll man umgehend widersprechen und widerrufen.
Zudem kann man Werbeanrufen jederzeit widersprechen, rät von Bibra.
Solche Anrufe seien nämlich nur mit vorheriger Einwilligung von Kunden zulässig.

Bitte, Anmelden oder Registrieren um die Links zu sehen!
 
Kommentieren
Oben