NEWS für Rentner

collo

Oldie aus dem Ruhrpott
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Rentner muss für Pfandsammeln büßen - Grundsicherung gekürzt

Zahlreiche Rentner deutschlandweit sammeln Pfandflaschen, um der Altersarmut ein Stück weit zu entfliehen.
So auch ein Mann aus Altona.
Etwa 60 Euro verdiente er im September durch Flaschensammeln.
Ordnungsgemäß gab er diese Einnahmen beim Sozialamt an.


Daraufhin wurde ihm die Grundsicherung, die er neben seiner geringen Rente erhält, gekürzt.
Von diesem Fall berichtete das Magazin "Hinz&Kunzt" am Dienstag und nennt das Vorgehen eine "Schikane".

Pfandsammeln als Einnahmequelle
Auf Anfrage des Norddeutschen Rundfunks (NDR) bestätigte das Bezirksamt Altona, dass auch Einnahmen aus Pfandsammeln "bei der Berechnung der Leistungen berücksichtigt" und von der Rente oder Grundsicherung abgezogen werden.

Das bedeutet zwar, dass Pfandeinnahmen grundsätzlich angegeben und als Einkommen berücksichtigt werden müssen, "Hinz&Kunzt" weist aber auf eine Ausnahmeregel hin: Das Bundessozialministerium teilte dem Magazin mit, dass bei Kleinstbeträgen durch Pfandsammeln Ausnahmen gemacht werden könnten.

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tastebin

InventarNr. #290621
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Da weiß man gar nicht wo man anfangen soll aufzuzählen was da alles schief läuft.?
In unserer City gab's vor kurzem einen Fall, da sind meine Ex-Kollegen vom Ordnungsamt so richtig übers Ziel hinausgeschossen.
Wer auf das Leergut sammeln angewiesen ist, sollte nicht auch noch bis zur Schulter im Mülleimer hängen. Gerade wenn ich Rentner so sehe, kommt immer dieser Moment. Da Frage ich mich ob das sein muss.
Viele Leute stellen also ihre leeren Flaschen und Dosen NEBEN die Mülleimer, um den Menschen wenigstens das zu ersparen.
Jetzt ist da ein übereifriger Idiot hingegangen und schrieb ein Knöllchen wegen ebenso einer Situation.
Mann, Mann, Mann.?
 
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collo

Oldie aus dem Ruhrpott
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das liegt alles meiner Meinung nach an diese CDU / CSU
seit dem die was zu sagen haben, geht es mit Deutschland immer weiter runter

früher, ich sprech von früher als noch die SPD die stärkste Partei war gab es sowas nicht
da war Deutschland noch ein Sozialstaat!
 
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collo

Oldie aus dem Ruhrpott
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Tabelle zeigt: Rente - So viel mehr könnte es 2026 geben

Auch 2026 dürfen die rund 21 Millionen Rentner in Deutschland wieder eine Erhöhung ihrer Bezüge erwarten.
Zum 1. Juli könnten die Renten bundesweit um 3,73 Prozent steigen, wie aus dem Rentenversicherungsberichts 2025 hervorgeht.
Trifft die Prognose zu, läge die Rentenanpassung 2026 auf demselben Niveau wie in diesem Jahr.
2025 waren die Renten um 3,74 Prozent gestiegen.

Wichtig: Es handelt sich bisher nur um eine erste Berechnung.
Endgültig festgelegt wird das Rentenplus immer erst im Frühjahr, wenn alle Daten zur Lohnentwicklung vorliegen.
Nach dieser richtet sich die Rentenerhöhung maßgeblich.

Rentenerhöhung 2026: So viel mehr ist drin

Doch was bedeutet das nun avisierte Plus von 3,73 Prozent konkret?
Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick, was diese Erhöhung in Euro und Cent für verschiedene Rentenhöhen bringen würde:

obuxNX.jpg


In der Vergangenheit gab es auch Jahre, in denen Rentner mit Nullrunden leben mussten, weil die Bruttolöhne gesunken waren - zuletzt war das beispielsweise 2021 in Westdeutschland der Fall.
Seit 2024 werden die Renten bundeseinheitlich angepasst.

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collo

Oldie aus dem Ruhrpott
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Steuerlast senken - Auch Rentner dürfen Kosten absetzen

Wer in den Ruhestand eintritt, hat nicht alle Pflichten des Erwerbslebens hinter sich.
Die Steuererklärung zum Beispiel kann noch immer fällig werden.
Das gilt dann, wenn Sie mit Ihrem gesamten zu versteuernden Einkommen über dem Grundfreibetrag liegen.
2025 beträgt er 12.096 Euro, 2026 liegt er bei 12.348 Euro.

Aber auch als Rentner haben Sie die Möglichkeit, Ihr zu versteuerndes Einkommen zu senken, indem Sie Ihre Ausgaben gegenüber dem Finanzamt geltend machen.
Dazu zählen selbst im Ruhestand noch die sogenannten Werbungskosten.
Allerdings können Sie nicht mehr alles absetzen, was noch im Arbeitsleben möglich war.

Können Rentner Kontoführungsgebühren absetzen?
Ja, das geht.
Auch als Rentner können Sie Kontoführungsgebühren in Ihrer Steuererklärung geltend machen, dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Pauschale für Kontoführungsgebühren: Rentner können eine Pauschale von 16 Euro pro Jahr für Kontoführungsgebühren in ihrer Steuererklärung ansetzen.
Diese Pauschale wird vom Finanzamt in der Regel ohne weiteren Nachweis anerkannt.

2. Tatsächliche Kosten: Wenn die Kontoführungsgebühren die Pauschale von 16 Euro übersteigen, können Rentner auch höhere Kosten geltend machen.
Allerdings müssen Sie dann einen Nachweis bereithalten.

Wichtig: Für Rentner gilt eine allgemeine Werbungskostenpauschale von 102 Euro pro Jahr. Diese wird Ihnen automatisch vom steuerpflichtigen Teil der Rente abgezogen, ohne dass Sie dafür ein Kreuzchen in der Steuererklärung setzen müssen.
Das heißt: Kontoführungsgebühren bringen Ihnen nur dann eine Steuerersparnis, wenn Sie mit all Ihren Werbungskosten die 102 Euro übersteigen.
Andernfalls lohnt es sich nicht, die Ausgaben einzeln aufzuführen.

Wo trage ich als Rentner die Kontoführungsgebühren ein?
Die Pauschale von 16 Euro oder die tatsächlichen Kosten für Kontoführungsgebühren tragen Rentner auf Seite 2 in der Anlage R der Steuererklärung ein.
Dort finden sich die Werbungskosten für Altersbezüge.

Welche Werbungskosten können Rentner noch absetzen?
Neben Kontoführungsgebühren können Rentner auch andere Kosten als Werbungskosten geltend machen, wie zum Beispiel:

Steuerberatungskosten
Kosten, die Ihnen entstanden sind, um Ihre Rente zu beantragen, wie zum Beispiel Rechtsberatungs- oder Prozesskosten
Kreditzinsen für die Nachzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen
Kosten für einen Renten- oder Versicherungsberater inklusive der Fahrtkosten dorthin

Fazit
Obwohl Rentner Kontoführungsgebühren grundsätzlich von der Steuer absetzen können, ist der Effekt in den meisten Fällen aufgrund der niedrigen Pauschale von 16 Euro begrenzt.
Es kann sich jedoch lohnen, alle Werbungskosten zusammenzurechnen, um zu prüfen, ob Sie mit dem Gesamtbetrag über die allgemeine Werbungskostenpauschale von 102 Euro kommen.
Ist das der Fall, lohnt es sich, Ihre tatsächlichen Kosten einzeln in der Steuererklärung anzugeben.

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collo

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Steuererklärung: Diese Bescheinigung ist für Rentner nicht mehr nötig

Auch viele Rentner sind verpflichtet, ihre Einkommensteuern zu erklären.
Einige sind dabei aber etwas übereifrig und fordern in den Auskunfts- und Servicestellen der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie am Servicetelefon eine Bescheinigung über ihre bezogene Rente an.
Diese Bescheinigung ist für die Steuererklärung inzwischen aber gar nicht mehr nötig, da alle Daten dem Finanzamt vorliegen.

Das bedeutet: Wer seine Steuererklärung macht, braucht die Daten über seine gesetzliche Rente nicht mehr in die Formulare einzutragen, da die Rentenversicherung diese bereits automatisch übermittelt hat.
"Lediglich wer sich mithilfe der Steuerprogramme vorab seine Steuer ausrechnen lassen möchte, benötigt die Daten", sagte Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung

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collo

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Sammelklage - Verbraucherzentrale klagt gegen hohe Gebühren bei Rentenkasse

Der Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv verklagt die Versicherung Debeka wegen ihrer Gebühren bei vorzeitigen Kündigungen ihrer Lebens- und Rentenversicherungen.
Die Klage wurde bereits am 12. Dezember 2025 eingereicht, doch erst Ende Januar hat das Bundesamt für Justiz das dazugehörige Klageregister eröffnet.
Seitdem können sich betroffene Verbraucher der Klage anschließen.

Der vzbv sucht jetzt aus diesem Grund Verbraucher, die nach 2007 bei der Debeka eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen und später gekündigt haben.
Die Stornogebühren, die der Versicherer verlangt haben soll, lagen bei bis zu 15 Prozent des Deckungskapitals und betrugen damit oftmals mehrere Tausend Euro, so der vzbv.
Dieses Geld können Betroffene nun zurückbekommen, wenn sie sich der Klage anschließen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat vor dem Oberlandesgericht Koblenz schon 2024 in dieser Sache einen Erfolg erzielt.
Das Gericht untersagte der Debeka, die Klausel zum Stornoabzug bei ihren Lebens- und Rentenversicherungen zu verwenden.
Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig und wird voraussichtlich im März vor dem Bundesgerichtshof verhandelt.

In der Zwischenzeit können die Ansprüche von Betroffenen aber verjähren - es sei denn, sie schließen sich der Sammelklage an.
"Wer sich anschließt, kann sich so die Erstattung der seit dem Jahr 2022 fällig gewordenen Stornoabzüge sichern.
Zusätzlich will die Verbraucherzentrale gerichtlich feststellen lassen, dass selbst frühere Abzüge nicht verjährt sind", schreibt die Verbraucherzentrale Hamburg.

Der Stornoabzug bei Lebens- und Rentenversicherungen ist nicht grundsätzlich verboten.
Bei einer vorzeitigen Kündigung sollen dadurch Verwaltungsaufwände des Versicherers gedeckt werden.
Außerdem gleicht der Stornoabzug mögliche Nachteile des Versichertenkollektivs aus.
Der Stornoabzug muss aber "angemessen" und für den Versicherten bei Abschluss des Vertrags leicht verständlich sein (Versicherungsvertragsgesetz).

Wer sich der Klage anschließen möchte, kann unter sammelklagen.de/verfahren/debeka prüfen, ob er möglicherweise Ansprüche hätte.
Die finale Eintragung ins Register muss beim Bundesamt für Justiz erfolgen.

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Krankenkasse teurer - Darum gibt es ab März für viele weniger Rente

Zum Jahresbeginn haben 35 der 72 allgemein geöffneten Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag angehoben.
Der Krankenkassenbeitrag setzt sich aus dem für alle Kassen gleichen allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent und dem individuell zu bestimmenden Zusatzbeitrag zusammen.
Sowohl der allgemeine Beitragssatz als auch der Zusatzbeitrag werden zu gleichen Teilen von den Rentnern und der Rentenversicherung getragen.
Für Rentner wirkt sich eine Erhöhung des Zusatzbeitrags allerdings verzögert aus.
Bei ihnen steigt erst mit dem Monat März der Zusatzbeitrag auf dann 2,9 Prozent von zuvor 2,5 Prozent.


Das heißt, erst ab dann verringert sich die monatliche Rentenzahlung, was gesetzlich so vorgeschrieben ist.
Wie auch Arbeitnehmer zahlen Ruheständler die Hälfte der Krankenversicherung selbst, die andere Hälfte übernimmt die Rentenkasse.
Senioren mit Bezügen in Höhe dieser sogenannten Standardrente müssen bis zu 121 Euro mehr im Jahr für die Krankenversicherung zahlen, wie das Vergleichsportal Verivox berichtet.

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Diese Tabelle zeigt, wie stark die Rente im Juli steigt

Die geplante Rentenerhöhung fällt dieses Jahr wieder hoch aus - sogar höher als angenommen.
Wie viel mehr Sie ab Juli 2026 erhalten, sehen Sie in der Tabelle.


Mit dieser Erhöhung liegt die Rentenanpassung zum vierten Mal in Folge über 4 Prozent. „Die gute Lohnentwicklung führt erneut zu einer spürbaren Rentenanpassung, mit der die Verlässlichkeit der gesetzlichen Rente zum Ausdruck kommt", teilte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas bei Bekanntgabe der Rentenerhöhung mit.
Die Erhöhung muss nun noch vom Bundeskabinett und dem Bundesrat angenommen werden, damit sie zum 1. Juli in Kraft treten kann.

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Wie in der obigen Tabelle ersichtlich, steigen die Renten durch die Erhöhung merklich. Für die eigene individuelle Rentenhöhe rechnet man: bisherige Brutto-Rente x 1,0424 = Brutto-Rente ab Juli 2026.

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collo

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Verbraucherzentrale warnt vor Rentenportal

Wer im Internet nach Rentenunterlagen sucht, sollte genau hinschauen.
Denn zwischen den offiziellen Angeboten der Deutschen Rentenversicherung tauchen immer wieder private Anbieter auf, die für eigentlich kostenlose Leistungen Geld verlangen.


Aktuell warnt die Verbraucherzentrale Hamburg vor dem Portal rentnerauskunft.de und berichtet von einer steigenden Zahl an Beschwerden.
Auch die Rentenversicherung selbst machte bereits auf das Problem aufmerksam.

Verwechslungsgefahr mit offizieller Seite
Der Fall einer Verbraucherin zeigt, wie schnell es gehen kann: Für ihre Steuererklärung wollte sie eine Bescheinigung über ihre Rentenbezüge beantragen.
Bei der Online-Suche landete sie jedoch nicht auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung, sondern bei dem privaten Anbieter.

Dort wurde ihr unter anderem eine "Information über Meldung an die Finanzverwaltung" angeboten.
Das Portal verspricht, die Daten aufzubereiten und an die Rentenversicherung weiterzuleiten.
Dafür verlangt der Betreiber, eine Firma mit Sitz in London, 29,90 Euro.

Zwar weist die Webseite darauf hin, dass kein offizielles Verhältnis zur Deutschen Rentenversicherung besteht.
Doch Gestaltung, Sprache und Aufbau erinnern stark an das Original und erhöhen so das Risiko einer Verwechslung.

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