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Wegweisendes Urteil zum Rundfunkbeitrag betrifft alle Beitragszahler
Sieben Personen hatten gegen den Rundfunkbeitrag geklagt.
Die Berichterstattung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sei einseitig, zudem kritisierten sie dessen Umgang mit den Finanzen.
Der 2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim hat ein wichtiges Urteil zum Rundfunkbeitrag gefällt.
Das Gericht hält die Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für ausgewogen.
Deshalb ist der Rundfunkbeitrag rechtmäßig.
Das berichtet unter anderem die Tagesschau.
Geklagt hatten sieben Personen: Diese waren in Berufung gegen Urteile von unterschiedlichen Verwaltungsgerichten gegangen.
Die Kläger hatten dem Südwestdeutschen Rundfunk (SWR) vorgeworfen, dass dessen Programm unausgewogen und einseitig sei.
Damit würde der SWR seinen Programmauftrag nicht erfüllen.
Der einzelne Zuschauer würde also für seinen Rundfunkbeitrag keine adäquate Gegenleistung erhalten.
Der VGH ließ keine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zu.
Dagegen kann binnen eines Monats nach Zustellung der vollständigen Urteile Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden (2 S 2523/25, 2 S 2524/25, 2 S 2526/25, 2 S 2527/25, 2 S 2528/25, 2 S 2529/25 und 2 S 2530/25).
Darum zahlen weniger Menschen Rundfunkbeitrag - und darum gibt es bald wieder mehr Beitragszahler
Aktuell zahlen etwas weniger Menschen den Rundfunkbeitrag.
Doch das dürfte sich bald wieder ändern.
Der Beitragsservice verrät zudem, wann der nächste große Datenabgleich mit den Einwohnermeldeämtern erfolgt, um Nichtzahler zu enttarnen.
Als Begründung für die rückläufigen Zahlen bei den Wohnungen schreibt der Beitragsservice Folgendes:
Mit anderen Worten: Ab 2027 dürften die Zahlen wieder steigen.
Denn alle vier Jahre gleicht der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio seine Bestandsdaten mit den Daten der Einwohnermeldeämter zu allen volljährigen Bürgern ab. Die Einwohnermeldeämter übermitteln dem Beitragsservice hierzu Angaben zu Name, Adresse, Doktorgrad, Familienstand und Geburtsdatum sowie den Tag des Einzugs in die Wohnung.
Findet der Beitragsservice, wie die Nachfolgeeinrichtung der berühmt-berüchtigten GEZ heißt, für eine Wohnung keinen registrierten Beitragszahler, dann schreibt der Beitragsservice die für die Wohnung gemeldete volljährige Person an.
Das erfolgt per Brief.
Die Empfängerin oder der Empfänger werden in dem Brief dazu aufgefordert, die benötigten Angaben zur eigenen Wohnung mitzuteilen.