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Wegweisendes Urteil zum Rundfunkbeitrag betrifft alle Beitragszahler
Sieben Personen hatten gegen den Rundfunkbeitrag geklagt.
Die Berichterstattung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sei einseitig, zudem kritisierten sie dessen Umgang mit den Finanzen.
Der 2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim hat ein wichtiges Urteil zum Rundfunkbeitrag gefällt.
Das Gericht hält die Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für ausgewogen.
Deshalb ist der Rundfunkbeitrag rechtmäßig.
Das berichtet unter anderem die Tagesschau.
Geklagt hatten sieben Personen: Diese waren in Berufung gegen Urteile von unterschiedlichen Verwaltungsgerichten gegangen.
Die Kläger hatten dem Südwestdeutschen Rundfunk (SWR) vorgeworfen, dass dessen Programm unausgewogen und einseitig sei.
Damit würde der SWR seinen Programmauftrag nicht erfüllen.
Der einzelne Zuschauer würde also für seinen Rundfunkbeitrag keine adäquate Gegenleistung erhalten.
Der VGH ließ keine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zu.
Dagegen kann binnen eines Monats nach Zustellung der vollständigen Urteile Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden (2 S 2523/25, 2 S 2524/25, 2 S 2526/25, 2 S 2527/25, 2 S 2528/25, 2 S 2529/25 und 2 S 2530/25).