NEWS der Gebühreneinzugszentrale (GEZ)

collo

Oldie aus dem Ruhrpott
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Rekord für ARD und ZDF: Neun Milliarden Euro Rundfunkbeitrag im Jahr 2023

Für den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandfunk war das Jahr 2023 ein Jahr der Rekorde. Erstmals sind dort 40 Millionen Wohnungen gemeldet.
Im Vergleich zum Vorjahr sind das 900.000 Stück mehr. Auch bei den Einnahmen wurde eine Grenze überschritten: Erstmals liegt man bei über neun Milliarden Euro.
Das war ein Plus von 455 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr.

Hauptursache für den Anstieg ist ein bundesweiter Meldedatenabgleich, infolgedessen zahlreiche Wohnungen, teils für zurückliegende Zeiträume, neu zum Rundfunkbeitrag angemeldet wurden.
Dies wirkt sich als Einmaleffekt aus.
Das hat der Beitragsservice, das Inkassounternehmen der Rundfunkanstalten, bei seiner Jahrespressekonferenz am Dienstag bekannt gegeben.
Die Mehrerlöse werden allerdings nicht sofort an die Sendeanstalten weitergeleitet, sondern kommen in eine Rücklage.
Die Höhe dieser Rücklage wird berücksichtigt, wenn die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) die Höhe des nächsten Rundfunkbeitrags festsetzt.

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collo

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Nach Flutkatastrophe - Tausende können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen

Gewitter, Starkregen, Sturm - vor allem im Süden Deutschlands waren zuletzt mehrere Regionen von Schäden durch Unwetter betroffen.
Ist die Lage so dramatisch, dass der Katastrophenfall ausgerufen werden muss, können Haushalte eine finanzielle Entlastung erhalten: Denn dann fallen die Rundfunkgebühren für ARD, ZDF und Deutschlandradio vorübergehend weg.

Voraussetzung für die Befreiung vom ehemaligen GEZ-Beitrag ist, dass die beitragspflichtigen Wohnungen, Betriebsstätten oder Kraftfahrzeuge aufgrund von Hochwasserschäden nicht mehr nutzbar sind.
Gebührenzahlende können dann beim Beitragsservice eine Abmeldung ihres Kontos beantragen.

GEZ-Befreiung im Katastrophenfall: So geht's
Konkret gelten folgende Regeln: Sind eine Wohnung, eine Betriebsstätte oder ein Auto nur vorübergehend nicht nutzbar, besteht für diesen Zeitraum die Möglichkeit einer befristeten Abmeldung des entsprechenden Beitragskontos.
Dafür reicht ein Anruf bei der Hotline des Beitragsservice aus.
Sie ist für 20 Cent pro Anruf aus allen deutschen Netzen von Montag bis Freitag zwischen 7 und 19 Uhr zu erreichen: 01806-99955510.
Alternativ können Sie auch das Online-Formular des Beitragsservices nutzen.
Wählen Sie dort den Punkt "sonstige Gründe" aus.
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„Liege seit ein paar Wochen auf dem Waldfriedhof“ - Toter antwortet auf GEZ-Brief :)

Ein Rentner starb vor wenigen Wochen im Alter von 80 Jahren.
Kurz darauf fragte die GEZ in einem Brief, wer in Zukunft die Rundfunkgebühren für dessen Mietwohnung zahlt.
Als Antwort kommt eine Mail aus dem Grab.

In der Antwort-Mail von Dickoff heißt es weiter: „Ich habe ehrlich gedacht, dass ich nach meinem Tod endlich meine Ruhe habe von irgendwelchen Straßenräubern.“
Dann lässt der Rentner seiner Wut freien Lauf.
„Es ist mir völlig egal, wer meine Wohnung übernommen hat!
Das ist nicht länger mein Problem!
Die Qualität Ihrer TV-Dienstleistungen war unter aller Sau“, heißt es weiter.
„Ich hoffe, nie wieder was von Ihnen zu hören.“


Der Sohn des Verstorbenen gab gegenüber „Bild“ zu, hinter der Wut-Mail zu stecken.
Er ist überzeugt davon, den Ton seines Vaters gut getroffen zu haben: „Er hat sich tatsächlich immer über die GEZ geärgert.
Das fing schon 1979 an, als wir unseren ersten Farbfernseher bekommen haben.“
Er habe die Mail verfasst, weil er den GEZ-Brief für „pietätslos“ hielt.
„Als hätte man in so einer Situation keine anderen Sorgen“, meint der 48-Jährige.

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Gebührenzahler sind sauer ...

240 Millionen Euro teuer - Wegen WDR-Luxusprojekt tobt Rundfunkrat: „Schlag ins Gesicht der Gebührenzahler“

In den vergangenen Wochen wurde öffentlich, welche Ausstattung der Westdeutsche Rundfunk für das Gebäude sucht - und welche Kosten damit verbunden sind.
Laut Ausschreibung, aus der der „Kölner Stadt-Anzeiger“ Details veröffentlichte, handelt es sich um rund 2700 Möbelstücke, ein einzelnes soll dabei bis zu 4499 Euro kosten.

Das wurde zuletzt schon hitzig diskutiert, nun schaltet sich auch die Landespolitik in die Debatte um den vermeintlichen WDR-Luxus mitten in Köln ein - und das mit deutlichen Worten.

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Neuer Wirbel bei ARD-Sender - RBB-Chefkontrolleur tritt offenbar zurück

Im Sommer 2022 hatte der Skandal um die damalige RBB-Intendantin Patricia Schlesinger die Nachrichten dominiert.
Ihr und weiteren Führungskräften wurde Vetternwirtschaft und Verschwendung vorgeworfen.
Schlesinger wies die Vorwürfe zwar zurück, kurz darauf folgte aber ihr Rücktritt als ARD-Vorsitzende und anschließend ihre Entlassung.
Sie geht inzwischen gerichtlich gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber vor, fordert ein Ruhegeld.
Zeitgleich sorgt der RBB jetzt erneut für Schlagzeilen.

Wie die "Bild" berichtet, ist Benjamin Ehlers nach einem RBB-internen Streit zurückgetreten.
Der Zeitung liege ein Schreiben vor, in dem Ehlers das Kontrollgremium des Senders darüber in Kenntnis setzt, als Chef des Verwaltungsrates zurückzutreten.
Ein Zerwürfnis mit seiner Stellvertreterin Dagmar Tille soll dafür ausschlaggebend gewesen sein.
Ehlers soll von einem "eklatanten Vertrauensbruch" gesprochen haben.

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Rundfunkbeitrag: Das ändert sich jetzt bei der Bezahlung - Zusatzkosten drohen

Wer den Rundfunkbeitrag bisher ohne SEPA-Lastschriftverfahren bezahlt hat, könnte jetzt Probleme bekommen. Das müssen Sie wissen, um rechtzeitig zu bezahlen.

Für viele, die ihren Rundfunkbeitrag bisher selbst überwiesen haben statt per SEPA-Lastschrift, tritt nun
eine wichtige Änderung in Kraft.
Denn Sie müssen die Termine für die Zahlung selbst im Auge behalten, anstatt auf regelmäßige Post als Erinnerung zu hoffen.

Zusatzkosten drohen in Form von Säumniszuschlag
Diese enthält neben der Höhe des Rundfunkbeitrags und der Kontoverbindung alle vier Zahlungstermine für das laufende Jahr. Diese finden in der Regel im Abstand von drei Monaten statt und müssen nun selbstständig eingehalten werden.
Eine weitere Aufforderung zur Zahlung erhalten Sie nur, wenn Sie die Termine verpassen - doch dann kann es teuer werden, da ein Säumniszuschlag obendrauf kommt.

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Länder verschieben Erhöhung des Rundfunkbeitrags - Reform könnte Folgen haben

Die Ministerpräsidenten haben über Monate darüber gestritten, ob der Rundfunkbeitrag steigen soll.
Ein Treffen sollte nun Klarheit bringen, doch der Fall geht weiter.

Der Rundfunkbeitrag bleibt vorerst bei 18,36 Euro pro Monat.
Die Ministerpräsidenten verschieben eine Entscheidung zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender.
Im Dezember soll es weitere Beratungen geben, bestätigten mehrere Länder.

Die Länderchefs einigten sich bei ihrem Treffen in Leipzig zugleich auf umfangreiche Reformen für ARD und ZDF.
Am Rande der Ministerpräsidentenkonferenz begrüßte der brandenburgische Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) die Verständigung auf die Rundfunkreform als "dringend erforderlich".

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Wollen 18,94 Euro durchdrücken - ARD und ZDF ziehen für höheren Rundfunkbeitrag vor Gericht

Es ist unklar, ob der Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro auf 18,94 Euro steigt.
Die Länder haben noch nicht entschieden - ARD und ZDF reagieren jetzt und ziehen vor Gericht.
Für Anfang 2025 wird sich aber erstmal nichts ändern.

ARD und ZDF ziehen für eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,94 Euro vor das Bundesverfassungsgericht.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich dagegen, dass die Bundesländer bislang keinen entsprechenden Beschluss gefasst haben und damit eine fristgerechte Anhebung zum 1. Januar 2025 nicht mehr möglich ist, wie die öffentlich-rechtlichen Sender mitteilten.

Die Länderchefs wollen bei ihrem Ministerpräsidententreffen Mitte Dezember erneut beraten.
Die Sender erhöhen mit der Verfassungsbeschwerde nun den Druck.

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Länder gegen Erhöhung des Rundfunkbeitrags - Verfassungsgericht muss entscheiden

Die Länder haben sich gegen eine Steigerung des Rundfunkbeitrags von aktuell 18,36 Euro ausgesprochen.
Allerdings liegt die Frage inzwischen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.


Die Höhe des Rundfunkbeitrags bleibt vorerst bei 18,36 Euro.
Aus Sicht der Länder soll der Rundfunkbeitrag in den Jahren 2025 und 2026 nicht steigen.
Das sagte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) nach der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin.
Auch Brandenburg bestätigte die Angaben.
Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) teilte mit: "Nach umfangreichen Diskussionen unter den Ländern bleiben die Beiträge für Bürgerinnen und Bürger und Betriebe stabil.
Das ist gut."
Zuvor hatte "Bild" darüber berichtet.

Allerdings liegt die Frage der Rundfunkbeitragshöhe inzwischen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Die öffentlich-rechtlichen Medien ZDF und ARD reichten im November Verfassungsbeschwerde ein, damit der Beitrag steigt.
Wie und wann das Gericht entscheiden wird, ist offen.

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten beschlossen in Berlin zudem Änderungen im Finanzierungsmodell, nach dem der Rundfunkbeitrag generell ermittelt wird.

Die Länder stritten schon länger über eine Erhöhung des aktuellen Rundfunkbeitrags um 58 Cent auf 18,94 Euro.
Die Erhöhung hatten Finanzexperten - die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) - für die nächste Beitragsperiode von 2025 bis 2028 empfohlen.
Die Bundesländer müssen sich dem Verfahren zufolge eng daran orientieren.

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Hier mal was zum schmunzeln ! :giggle:

Hund soll Rundfunkbeitrag bezahlen


Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio fordert einen Hund zur Zahlung des Rundfunkbeitrags auf.
Doch "Urax vom Paradies", an den das Schreiben gerichtet ist, zahlt nicht.

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zieht bekanntlich den Rundfunkbeitrag von allen zahlungspflichtigen Haushalten ein.
Dabei schießt der Beitragsservice aber mitunter über das Ziel hinaus.
Das zeigt ein aktuelles Beispiel aus München.

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Amt fordert Rundfunkbeitrag von Kater Moritz :)

Dass in Deutschland jeder Haushalt den Rundfunkbeitrag zahlen muss, ist bekannt.
Dass aber auch Haustiere zur Kasse gebeten werden, klingt eher nach Satire.
Doch genau das ist jetzt in Rietheim-Weilheim (Baden-Württemberg) passiert - dort bekam Kater Moritz überraschend Post vom Beitragsservice.

Wie es zu dem seltsamen Fall kam?
Der Beitragsservice hatte die Daten von einem Drittanbieter übernommen - Name und Adresse ließen offenbar keine Rückschlüsse auf das tierische Wesen des Adressaten zu.
Hübschen hat einen Verdacht: "Ich vermute, es kam durch unsere Webseite, die wir vor etlichen Jahren mal erstellt hatten.
Da steht ‚Kater Moritz‘ im Webseitennamen, und im Impressum steht mein Name."

Die ungewöhnliche Adresskonstruktion könnte so in die Datenbanken gelangt sein - eine genaue Erklärung hatte der Beitragsservice jedoch nicht parat.
Eine Antwort per Mail reichte jedoch aus, um alles zu klären.
"Einen Rundfunkbeitrag muss Kater Moritz selbstverständlich nicht entrichten", schrieb die Pressestelle des Beitragsservices per Mail.

Moritz ist übrigens nicht der einzige Vierbeiner mit eigener Post.
In München bekam auch Hund Urax einen Brief vom Beitragsservice.
Auch seine Besitzerin vermutete, dass die Webseiten des Hundes der Grund waren.


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Beitragsservice stellt um - Neue Zahlungsregel beim Rundfunkbeitrag

Wer den Rundfunkbeitrag per Überweisung zahlt, muss sich bald umstellen.
Der Beitragsservice versendet künftig keine regelmäßigen Rechnungen mehr.


Seit Juni 2025 stellt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio das bisherige Verfahren zur Zahlungsaufforderung nach und nach um.
Wenn Sie Ihren Rundfunkbeitrag per Überweisung zahlen, erhalten Sie künftig keine regelmäßigen Zahlungsaufforderungen per Post mehr.
Stattdessen informiert der Beitragsservice nur noch einmalig mit einem Schreiben über Ihre individuellen Zahlungstermine - die sogenannte Einmalzahlungsaufforderung.

Was zunächst nach weniger Papierkram klingt, bringt neue Pflichten für Beitragszahler mit sich.
Was bedeutet das konkret für Sie - und wie vermeiden Sie unnötige Kosten?

Was sich beim Rundfunkbeitrag ändert

Mit der Umstellung auf die Einmalzahlungsaufforderung entfällt die gewohnte quartalsweise Erinnerung an den fälligen Rundfunkbeitrag.
Stattdessen erhalten Sie künftig ein einziges Schreiben, das alle wichtigen Informationen zu Zahlungsterminen und Betragshöhen enthält.

Diese Angaben gelten dauerhaft für Ihr Beitragskonto.
Sie müssen sich die Termine selbst merken und rechtzeitig überweisen.
Der Beitragsservice versendet nach diesem einmaligen Schreiben keine weiteren Erinnerungen.

Wer von der Änderung betroffen ist
Die neue Regelung betrifft alle Beitragszahler, die ihren Rundfunkbeitrag bislang selbst überweisen.
Wenn Sie nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, stellt der Beitragsservice Ihr Konto automatisch auf das neue Verfahren um.
Teilnehmende am Lastschriftverfahren sind von der Umstellung nicht betroffen - für sie ändert sich nichts.

Warum der Beitragsservice umstellt
Die Einmalzahlungsaufforderung soll den Verwaltungsaufwand reduzieren und Kosten sparen.
Der Beitragsservice senkt durch den Verzicht auf regelmäßige Versandposten die Porto- und Druckkosten.
Gleichzeitig trägt das Verfahren zur Nachhaltigkeit bei, da deutlich weniger Papier benötigt wird.

Was Sie jetzt beachten sollten
Diese Umstellung erfolgt schrittweise.
Solange Sie noch kein entsprechendes Schreiben erhalten haben, bleibt alles wie bisher. Nach der Umstellung sind Sie selbst dafür verantwortlich, Ihre Zahlungen fristgerecht zu leisten.
Notieren Sie sich die Zahlungstermine und Beitragshöhen aus dem Einmalanschreiben sorgfältig.
Sie erhalten keine weiteren Hinweise oder Rechnungen.
Der Betrag bleibt vorerst gleich, bis sich Änderungen ergeben - etwa durch eine Beitragsanpassung oder eine Veränderung Ihrer Beitragspflicht.
In solchen Fällen informiert Sie der Beitragsservice erneut schriftlich.

Diese Zahlungsrhythmen stehen zur Wahl
Grundsätzlich zahlen Sie den Rundfunkbeitrag für jeweils drei Monate.
Derzeit liegt die Beitragshöhe bei 18,36 Euro pro Monat.
Für jeweils drei Monate auf einmal sind 55,08 Euro zu entrichten.

Wenn Sie den sogenannten gesetzlichen Zahlungsrhythmus nutzen, überweisen Sie den Beitrag zur Mitte jedes Quartals.
Beispiel: Wenn Ihre Beitragspflicht im Januar beginnt, zahlen Sie zum 15. Februar für Januar, Februar und März.
Die nächsten Termine folgen dann zum 15. Mai, 15. August und 15. November.

Alternativ haben Sie diese Möglichkeit, im Voraus zu zahlen:
vierteljährlich zum Quartalsanfang (z. B. 1. Januar, 1. April),
halbjährlich zum Halbjahresanfang (z. B. 1. Januar, 1. Juli),
jährlich zum Jahresanfang (z. B. 1. Januar).

Die Zahlungsweise wählen Sie selbst.
Halten Sie sich in jedem Fall an die Fristen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

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level9

Pirate of the 777-Seas
Crew
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Habe bei dieser Meldung ein schweres Dejá Vu...
War das nicht schon vor langer Zeit schon umgesetzt worden? Oder war es da nur geplant?
Ich meine, man kann dem Dreck ja nicht entgehen, also habe ich schon vor langer Zeit auf Dauerauftrag umgestellt... was nützt es denn, es immer händisch anzuweisen.
Allerdings würde ich bezweifeln, ob das hier eine Regelung ist, die gerichtlich Bestand hätte...
Die erpressen legal eine Quasi-Steuer und wollen jetzt nicht Mal mehr eine regelmäßige Zahlungsaufforderung versenden? Bzw. nur noch "einmalig"... Einmalig... für welchen Zeitraum? Jährlich, alle 10 Jahre, ???...
Ich schiebe so einen Hass auf dieses staatlich legitimierte Selbstbedienungs-System...
 
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Polly

lustiger Drache
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So neu ist das nicht. Bei mir wurde das schon 2023 oder 2024 umgestellt ...
 
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Das ändert sich beim Rundfunkbeitrag

Rundfunkbeitrag: Das ändert sich für Überweisungszahler


Wer den Rundfunkbeitrag per Überweisung und nicht per Lastschrifteinzug zahlt, muss sich auf eine Änderung einstellen.
Bisher haben Überweisungszahler zu jedem Zahlungstermin eine schriftliche Aufforderung vom Beitragsservice bekommen.
Diese Erinnerungshilfen fallen nun weg, informiert die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern.

Betroffene erhalten dazu ein Schreiben vom Beitragsservice.
Manche haben es laut Angaben des Beitragsservice schon bekommen, der Kreis der Empfänger werde jetzt schrittweise erweitert.
Bis das Schreiben im eigenen Briefkasten gelandet ist, ändert sich für Betroffene zunächst nichts.

Einmalzahlungs-Aufforderung: Was es damit auf sich hat
Ist das Schreiben dann aber da, gilt es Folgendes zu beachten: Es enthält eine sogenannte Einmalzahlungs-Aufforderung.
Diese ersetzt die bisherigen regelmäßigen Zahlungsaufforderungen und führt einmalig bereits alle Zahlungstermine auf, die innerhalb eines Kalenderjahres anstehen.

Die Termine gelten fortlaufend, also auch in den kommenden Jahren.
Zum Beispiel: Jedes Jahr zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Die Termine richten sich für jeden Beitragszahler individuell danach, seit wann man in der Wohnung wohnt.

Was die Änderung für Beitragszahler bedeutet:
Sie müssen sich die Zahlungstermine selbst merken und die Überweisung rechtzeitig tätigen.
Es gibt keine Erinnerungen mehr vonseiten des Beitragsservice.
Tipp: Bewahren Sie das Schreiben mit den Zahlungsterminen daher gut auf.

Wie Sie auf Nummer sicher gehen
Damit Beitragszahler keinen Termin versäumen, rät die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern: "Richten Sie einen Dauerauftrag ein.
Banken und Sparkassen können dabei helfen".
Noch bequemer sei es, von der Überweisung zum SEPA-Lastschriftverfahren zu wechseln. Dann könne der Beitragsservice die Rundfunkbeiträge selbst von Ihrem Konto einziehen.

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