Bürgergeld ehemals Hartz IV

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Oldie aus dem Ruhrpott
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SPD-Politiker wollen Bürgergeldreform verhindern

Teile der SPD-Basis wenden sich einem Medienbericht zufolge in einem Mitgliederbegehren gegen die von der Bundesregierung geplante Bürgergeldreform.
"Die SPD darf keine Politik mittragen, die Armut bestraft", zitierte der "Spiegel" aus dem Begehren, das unter anderem von Juso-Chef Philipp Türmer unterzeichnet wurde.
"Wir, engagierte Mitglieder der SPD, erheben unsere Stimme gegen die aktuellen und geplanten Verschärfungen im Bereich des SGB II (Bürgergeld)."

Das Mitgliederbegehren enthält drei Forderungen.
So sollen die Sanktionen beim Bürgergeld nicht wie geplant verschärft werden,
Betroffene sollen mehr Unterstützung erhalten und die SPD solle sich populistischen Narrativen stärker entgegenstellen.

"Die Diskussion um das Bürgergeld ist auf die Ursachen von Armut zu lenken anstatt auf symbolpolitische Maßnahmen", zitierte der "Spiegel" weiter aus dem Begehren.
"Eine Modernisierung und eine Effizienzsteigerung des Sozialstaates ist zu unterstützen, aber kein Sozialabbau."

Die Initiatoren des SPD-Mitgliederbegehrens wenden sich dem Bericht nach nun ausdrücklich gegen erneute Sozialstaatsverschärfungen wie bei der Agenda 2010 unter dem SPD-Kanzler Gerhard Schröder.
Das Begehren gilt demnach als offiziell eingeleitet, wenn ein Prozent der Mitglieder unterschrieben hat.
Schafft es das Begehren, in einem zweiten Schritt innerhalb von drei Monaten 20 Prozent der SPD-Mitglieder hinter sich zu versammeln, muss die Partei es als Beschluss umsetzen.

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"Zehn Milliarden Euro" pro Jahr: Krankenkassen verklagen Bund wegen Kosten für Bürgergeld-Empfänger

Bürgergeldempfänger müssen gesetzlich krankenversichert werden.
Das kostet die Versicherungen Milliarden.
Der GKV-Spitzenverband wirft dem Bund vor, mit der Pauschale die Kosten nicht annähernd zu decken.
Nun droht eine Klagewelle.

Im Streit um Milliardenkosten für Bürgergeldempfänger verklagen die gesetzlichen Krankenversicherungen den Bund.
Der Staat habe die Krankenkassen damit beauftragt, die gesundheitliche Versorgung der Bürgergeldbezieher zu übernehmen, lasse sie aber auf rund zwei Dritteln der Kosten sitzen, kritisierte der GKV-Spitzenverband in Berlin.
"Das sind derzeit rund zehn Milliarden Euro Jahr für Jahr."

Daher habe der GKV-Spitzenverband im Interesse der rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten die ersten Klagen beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen eingereicht.
Weitere Klagen würden in den kommenden Tagen folgen.

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Merz: Bürgergeld-Reform wird vor Jahresende beschlossen

Bundeskanzler Friedrich Merz hat angekündigt, dass die geplante Reform des Bürgergelds kommende Woche im Bundeskabinett beschlossen wird.
"Es geht nicht um Widerstände, sondern es geht darum, dass wir mit allen Teilen des Gesetzentwurfs Einvernehmen erzielen wollen zwischen den Koalitionspartnern", sagte Merz zur Begründung, warum der Gesetzentwurf zur neuen Grundsicherung noch nicht wie ursprünglich geplant im Kabinett war.

"Es gibt noch eine Reihe von offenen Fragen, die geklärt werden müssen zwischen den beteiligten Ressorts."
Es gehe um Formulierungsvorschläge, die noch nicht vereinbart seien.
"Insofern haben wir uns verabredet, dass wir diesen Gesetzentwurf jetzt in der nächsten Woche auf die Tagesordnung des Kabinetts setzen", kündigte der Kanzler an.
"Dann wird er auch beschlossen werden.
Dann geht er einen parlamentarischen Weg - aber so gut vorbereitet, dass es dann im parlamentarischen Verfahren möglichst keine größeren Veränderungen mehr gibt."

Die internen Abstimmungen seien auf der Zielgeraden, sagte Regierungssprecher Steffen Meyer. Es werde vermutlich kein größeres Thema mehr im Koalitionsausschuss am Abend sein.
"Wir wollen es im Kabinett beschließen."
Vor dem Jahresende gibt es nur noch eine Kabinettssitzung in der kommenden Woche am Mittwoch.
Allerdings könnte die Regierung die Reform auch danach noch im schriftlichen Umlaufverfahren beschließen.

Meyer ergänzte, die Reform sei komplex und beschäftige die Regierung daher schon länger. Er sei aber sehr optimistisch, dass es zeitnah eine Einigung geben werde.
"Da ist wirklich Hochdruck hinter."
Die Änderungen sollen dann laut Arbeitsministerium Mitte 2026 in Kraft treten.

Auch die SPD im Bundestag erwartet, dass das Bundeskabinett in der kommenden Woche die Reform des Bürgergelds beschließen wird.
Es gebe noch letzte Details, die geklärt werden müssten, sagte SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese im "Morgenmagazin".
"Ich bin guter Dinge, dass uns das vor Weihnachten noch gelingt, das Kabinett zu erreichen."

Das Bürgergeld soll zu einer Grundsicherung für Arbeitsuchende umgestaltet werden.
Die Mitwirkungspflichten werden verschärft, es soll auch spürbare Leistungskürzungen bei mangelnder Kooperation und Terminversäumnissen geben.
Grundsätzlich soll wieder der Vorrang der Vermittlung in Arbeit vor einer Qualifizierung gelten. Darauf hatten sich die Spitzen der schwarz-roten Koalition zuletzt verständigt.
Insgesamt bekommen mehr als fünf Millionen Menschen Bürgergeld in Deutschland.

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Streit über Terminschwänzer - Zwei Unionsministerien blockieren Bürgergeldreform

Die Bundesregierung hat die Reform der Grundsicherung am Mittwoch nicht wie geplant in ihrer Kabinettssitzung beschlossen.
Nach Informationen aus Regierungskreisen haben das Wirtschaftsministerium von Katherina Reiche (CDU) und das Innenministerium von Alexander Dobrindt (CSU) einen sogenannten Leitungsvorbehalt eingelegt.
Wegen dieser Vetos wurde der Entwurf kurzfristig von der Kabinettsagenda genommen.
Zuvor hatte das "Handelsblatt" darüber berichtet.

Im Zentrum des Streits steht eine Passage zur vollständigen Leistungskürzung für Menschen, die zu Terminen nicht erscheinen.
Die Koalition hatte zuvor vereinbart, dass nach drei Versäumnissen die Leistungen gestrichen werden können.
Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) will die Streichung jedoch nur nach einer persönlichen Anhörung ermöglichen.
Nach Darstellung aus Unionskreisen könnte dies Betroffenen erlauben, Sanktionen zu umgehen.

Bei der SPD herrscht Unmut über die Blockade, zumal der Entwurf bereits mit dem Kanzleramt abgestimmt worden war.
Die Vetos sollen zwischen den Unionsministerien abgestimmt worden sein.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kündigte an, die Reform kommende Woche erneut ins Kabinett zu bringen.
Von "Streit" wollte er nicht sprechen, sondern von offenen Formulierungsfragen.
Auch Dobrindt verwies auf eine "normale Ressortabstimmung".

Die Reform sieht mehrere Verschärfungen vor.
Wer Jobangebote oder Maßnahmen ablehnt, soll künftig zwei Monate lang keine Leistungen mehr erhalten.
Geld für Familienmitglieder und Miete soll weiter fließen.
Zudem sollen Sanktionen bei fehlender Mitwirkung schneller greifen: Nach dem zweiten Meldeversäumnis wären Kürzungen von 30 Prozent vorgesehen.

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Schärfere Sanktionen: Bürgergeld wird abgeschafft - Kabinett beschließt Grundsicherung

Das Bundeskabinett hat eine Sozialreform beschlossen, die das bisherige Bürgergeld durch eine neue Grundsicherung ersetzen soll.
Dies verlautete am Mittwoch aus Regierungskreisen.
Die Reform zielt darauf ab, mehr Menschen in Arbeit zu bringen.
Auf Bezieherinnen und Bezieher, die nicht mit dem Amt kooperieren, kommen schärfere Sanktionen zu.

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RTL Zwei greift knallhart durch - Arbeitsverweigerer fliegt aus Bürgergeld-Doku

In der neuen Folge von „Armes Deutschland“ wird die Zusammenarbeit mit einem der Protagonisten beendet. .


In der Doku „Armes Deutschland“ kam es in der Folge „Carola wird 40 - schon wieder!“ zu schockierenden Szenen.
Bürgergeld-Empfänger Jerome sorgt mit rechtsradikalen Äußerungen für Entsetzen bei der Produktion von RTL Zwei.

Als das Kamerateam den „Armes Deutschland“-Protagonisten zur Rede stellt, eskaliert die Situation.
Jerome zeigt sich nicht nur uneinsichtig, sondern wird auch laut.
Grund genug für die Verantwortlichen, die Zusammenarbeit mit dem Bürgergeld-Empfänger sofort zu beenden.

Bürgergeld-Empfänger fliegt aus Doku
Als das Kamerateam von „Armes Deutschland“ die Wohnung von Jerome betritt, ist es fassungslos.
Über seinem Bett hängt doch tatsächlich eine alte Reichsflagge.
„Das ist eine vererbte Flagge von meinem Uropa.
Ich vertrete diese Meinung tatsächlich“, sagt er.
Zuvor hatte er bereits auf TikTok rechtspopulistische Inhalte geteilt.

An diesem Punkt reicht es dem Team.
„Du vertrittst Werte, die wir nicht vertreten können.
Es wäre besser, wenn wir hier abbrechen“, hört man den Redakteur sagen.
Kurz darauf verlassen die Verantwortlichen die Wohnung.
„Das ist das Ende unserer Zusammenarbeit mit Jerome.
Diese Sendung gibt Menschen mit rechtsextremem Gedankengut keine Plattform.
Die Dreharbeiten enden an dieser Stelle“, heißt es abschließend

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SPD-Entscheid gegen Bürgergeld-Verschärfungen bleibt wohl folgenlos

Das SPD-Mitgliederbegehren gegen die geplante Bürgergeld-Reform dürfte voraussichtlich erst nach Abschluss der Gesetzgebung im Bundestag enden.
Der Start des Mitgliederbegehrens sei vom Parteivorstand in Abstimmung mit den Initiatorinnen auf den 23. Dezember festgelegt worden, hieß es in Parteikreisen in Berlin.
Das eigentliche Begehren läuft demnach längstens drei Monate.
Die "Bild am Sonntag" hatte berichtet, die Koalition wolle die Bürgergeld-Reform bereits Anfang März im Bundestag beschließen - rund drei Wochen vor dem voraussichtlichen Abschluss des SPD-Begehrens.
Vor Weihnachten hatte das Bundeskabinett die Reform auf den Weg gebracht.

Mit dem Begehren wollen Kritiker in den Reihen der SPD die Bürgergeld-Reform mit der Möglichkeit von Komplettsanktionen für sogenannte Totalverweigerer stoppen, weil sie soziale Härten fürchten.
Ende November habe der Vorstand eine Onlineplattform zum Sammeln von Unterschriften bereitgestellt, so die SPD.
Ein Quorum der ersten Stufe wurde demnach am 19. Dezember erfüllt.
Das Begehren gilt nur dann als zustande gekommen, wenn mindestens 20 Prozent der Mitglieder zustimmen.

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Ministerpräsident will Arbeitspflicht für Bürgergeld-Empfänger: „Arbeit ist nicht verboten"

Ob Laubfegen, Schneeräumen oder das Arbeiten in einer Kommune: Bürgergeld-Empfangende sollen zur Arbeit verpflichtet werden - das ist bereits jetzt erlaubt.


Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger können bereits heute zu kommunaler Arbeit verpflichtet werden - zahlreiche von ihnen suchen nicht selbst nach Arbeit.
Sachsen-Anhalts neuer Ministerpräsident Sven Schulze (46, CDU) sorgt mit seinem Vorstoß für Diskussionen: Er will diese bestehenden Regelungen verstärkt anwenden und Leistungsempfängerinnen und -empfänger beim Laubfegen, Schneeschippen oder anderen städtischen Tätigkeiten einsetzen.

Was genau plant der CDU-Politiker, und welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es dafür schon jetzt?

Nach Paragraf 16d des Sozialgesetzbuchs II dürfen Bürgergeld-Empfangende schon heute zu Arbeit verpflichtet werden.
„Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden" - allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.
Die Bundesagentur für Arbeit erklärt auf ihrer Website: Eine Arbeitsgelegenheit muss „notwendig" sein, damit Betroffene wieder in Arbeit kommen.
Außerdem müssen zuvor „alle anderen Angebote des Jobcenters ausgeschöpft" worden sein.

So können Bürgergeld-Empfangende zur Arbeit verpflichtet werden

Für solche Maßnahmen gelten strenge Vorgaben.
Das Gesetz stellt klare Anforderungen: Die Arbeiten müssen „zusätzlich" sein, „im öffentlichen Interesse liegen und wettbewerbsneutral" sein.
Das bedeutet: Sie dürfen keine regulären Arbeitsplätze verdrängen und müssen der Allgemeinheit dienen. Teilnehmende erhalten eine sogenannte „Mehraufwandsentschädigung" - meist einen Euro pro Arbeitsstunde.
Diese deckt Fahrtkosten oder Arbeitskleidung ab.

Die Dauer ist begrenzt: Bürgergeld-Empfangende dürfen „innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nicht länger als insgesamt 24 Monate in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden."
Außerdem haben andere Eingliederungsmaßnahmen Vorrang vor Arbeitsgelegenheiten.
Wer sich weigert, muss mit Konsequenzen rechnen.
Nach den Bestimmungen der Bundesagentur für Arbeit können bei Pflichtverletzungen bereits heute Sanktionen verhängt werden.
Das Bürgergeld kann gekürzt werden - mit dieser und härteren Sanktionen muss auch mit der Bürgergeld-Reform gerechnet werden.

Ministerpräsident: „Über die reden, die arbeiten können, aber nicht gehen"
Trotz dieser bestehenden Rechtslage will Schulze die Arbeitsgelegenheiten ausweiten.
„Ich glaube, wir müssen als Allererstes über diejenigen reden, die arbeiten könnten, aber nicht arbeiten gehen", sagte der Ministerpräsident der Bild am Sonntag.
Seine Vision: „Zum Beispiel in einer Kommune mitzuarbeiten, Laub zu fegen oder jetzt im Winter, wenn Schnee liegt.
Warum können das nicht auch Menschen machen, die gesund sind, zu Hause sind und gerade keine Arbeit haben?"
Der CDU-Politiker argumentiert mit einem simplen Grundsatz: „Für die Leistung, die du bekommst, erwarten wir auch eine Gegenleistung."
Sein Argument: „Gemeinnützige Arbeit ist nicht verboten in Deutschland."

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Schwarz-Rot einigt sich bei der Bürgergeldreform

Ämter können Atteste verlangen ...


Union und SPD haben sich über die letzten Streitpunkte bei der Reform des Bürgergeldes geeinigt.
Das berichtet der "Stern" unter Berufung auf Koalitionskreise.
Das Gesetz soll am Donnerstagvormittag im Bundestag verabschiedet werden.
Damit wäre ein zentraler Konflikt der Koalition gelöst

Im parlamentarischen Verfahren ging es demnach zuletzt nur noch um Detailfragen: Nachgeschärft wird jetzt bei Terminversäumnissen: Jobcenter können künftig sogar ein amtsärztliches Attest verlangen, nicht nur einen Krankenschein vom Hausarzt.
Auch Arbeitgeber sollen bei Sozialleistungsmissbrauch nun stärker belangt werden.
Die letzten Streitpunkte hatten Unionsfraktionschef Jens Spahn und SPD-Fraktionschef Matthias Miersch miteinander verhandelt.

Jobcenter sollen zudem etwa mehr Spielraum bei der Wiedereingliederung in Arbeit erhalten als bisher im Kabinettsentwurf geplant.
Etwas lockerer sollen in Härtefällen die neuen Maximalhöhen für Mieten gehandhabt werden, zumindest dann, wenn Kinder im Haushalt sind.

Grundsätzlich sind deutlich schnellere Sanktionen geplant und eine weitgehende Rückkehr zum Vermittlungsvorrang in Arbeit.
Nach dem dritten versäumten Termin werden Zahlungen vorerst ganz gestrichen, auch das Geld für die Unterkunft.
Bevor die Leistungen komplett eingestellt werden, wird den Betroffenen die Gelegenheit zur persönlichen Anhörung gegeben.
Die Regeln zu Wohnungsgröße und Mieten werden strenger.

Die neue Grundsicherung soll dem Vernehmen nach noch im März vom Bundesrat gebilligt werden.
Ab dem 1. Juli 2026 soll das neue Gesetz in Kraft treten.


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Neue Grundsicherung: Das soll sich für Millionen ändern

Aus dem Bürgergeld wird die "neue Grundsicherung": Die Bundesregierung will das erst 2023 reformierte Sozialgesetzbuch 2 erneut grundlegend umbauen.
Unter dem neuen Namen sollen auch schärfere Regeln gelten.
Das Kabinett hat die Reform bereits beschlossen, der Bundestag hat noch einige Änderungen veranlasst.
An diesem Donnerstag wird nun darüber abgestimmt.

Was ist geplant? Welche Änderungen haben die Fraktionen von SPD und Union noch eingebracht?
Und wie geht es jetzt weiter?
Ein Überblick.

Welche Änderungen hat es im Bundestag gegeben?

Etwas abgeschwächt hat der Bundestag die Regelungen bezüglich zu hoher Mieten: So können die Jobcenter im ersten Jahr des Leistungsbezugs in Einzelfällen höhere Mieten anerkennen, wenn in dem Haushalt Kinder wohnen oder sie "unabweisbar" sind, also unumgänglich.
Nachgeschärft hat der Bundestag bei den Regeln für psychisch Kranke.
So war darüber diskutiert worden, wie verhindert werden soll, dass psychisch Kranke von den Komplettsanktionen betroffen werden.
Das war in der Koalition vor allem der SPD ein Anliegen, auch Grüne und Linke hatten wiederholt auf diesen Punkt hingewiesen.
Nun haben sich die Fraktionen von SPD und Union darauf geeinigt, dass das Jobcenter erwerbsfähige Leistungsberechtigte zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin verpflichten kann.
Voraussetzung ist, dass die Person bereits einen Termin versäumt hat und das Jobcenter Anhaltspunkte dafür sieht, dass eine psychische Erkrankung vorliegt.
Die Fraktionen um Bundestag haben der Reform außerdem einen neuen Paragrafen mit dem Titel "Unterstützung durch die Bundesagentur bei der Bekämpfung von organisiertem Leistungsmissbrauch hinzugefügt".
Darin ist vorgesehen, dass die Bundesagentur für Arbeit stärker in die Bekämpfung des organisierten Leistungsmissbrauchs eingebunden wird.
In der Reform wird neu geregelt, ab wann erwerbsfähigen Erziehenden zugemutet werden kann, wieder Arbeit anzunehmen.
Bislang war dies ab der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes der Fall.

Das Kabinett wollte diesen das auf das vollendete erste Lebensjahr begrenzen.
Nach der Verhandlung im Bundestag soll die Grenze nun beim vollendeten 14. Lebensmonat liegen.
Damit berücksichtigen die Abgeordneten, dass ein Kind zunächst in eine Kindertagesstätte eingewöhnt werden muss.

Was sind die wichtigsten Inhalte des Gesetzentwurfs?
Wer zweimal unentschuldigt Termine beim Jobcenter verpasst, soll künftig 30 Prozent weniger Geld bekommen.
Beim dritten Verstoß können die Zahlung komplett eingestellt werden, inklusive der Mietzahlungen.
Betroffene, bei denen das Jobcenter Anhaltspunkte für eine Erkrankung hat, sollen aber vor einer Komplettstreichung persönlich angehört werden.
Zudem wird bei Kindern und Jugendlichen nicht gekürzt.

Wer eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, muss mit einer stärkeren Kürzung der Geldleistung rechnen als bislang.
Der Regelbedarf soll um 30 Prozent für jeweils drei Monate gemindert werden können.
Die Karenzzeit beim Bürgergeld galt auch für die Miete: Im ersten Bezugsjahr wurde die Miete, egal in welcher Höhe, übernommen.
Gilt die neue Grundsicherung, wird nur noch das Eineinhalbfache der örtlichen Angemessenheitsgrenze übernommen.
Den Rest müssen die Bezieher selbst tragen oder sie müssen umziehen.
Zudem sollen Jobcenter stärker auf die Einhaltung der Mietpreisbremse achten.
Bei Verstößen sollen Betroffene ihren Vermieter zur Senkung auffordern.
An der generellen Höhe der Bezüge ändert die Reform nichts.
Alleinstehende oder Alleinerziehende erhalten seit Anfang 2024 563 Euro, Menschen in einer Partnerschaft 506 Euro, Minderjährige zwischen 357 und 451 Euro plus 20 Euro Sofortzuschlag.

Worum geht es bei der Bürgergeld-Reform?
Die Bundesregierung will das Bürgergeld abschaffen und durch eine "neue Grundsicherung" ersetzen.
Ziel der Koalition ist es, Arbeitslose schneller in Arbeit zu bringen und den Missbrauch von Sozialleistungen einzudämmen.
Es sieht deutlich strengere Sanktionen und Mitwirkungspflichten vor.
Aktuell bekommen etwa 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld.
Als sogenannte Totalverweigerer gelten weniger als ein Prozent.
Rund 800.000 Bezieher sind sogenannte Aufstocker, deren Einkommen unter dem Bürgergeld-Niveau liegt.

Sowohl für die Union als auch für die SPD ist die Reform wichtig.

Die Union setzt damit ein zentrales Wahlversprechen um.
Schon damals hatte die Union angekündigt, das Bürgergeld abzuschaffen und eine neue Grundsicherung einzuführen, "um die Arbeitsaufnahme stärker zu fördern als Arbeitslosigkeit".
Das Bürgergeld galt der Partei als zu teuer, zu freundlich gegenüber Arbeitsverweigerern.
Kanzler Friedrich Merz hatte wiederholt gesagt, der Fokus müsse wieder auf "Fördern und Fordern" liegen.

Die SPD muss hingegen jetzt für die Rückabwicklung ihres eigenen Projekts aus Ampelzeiten stimmen - gegen Widerstände aus der eigenen Parteijugend, die sogar ein Mitgliederbegehren gegen die Reform angestrengt hat.
Das Bürgergeld war erst im Januar 2023 in Kraft getreten und galt rund 18 Jahre nach der in der Partei unbeliebten Hartz-IV-Reform als Befreiungsschlag.

Wie ist der Zeitplan?
Das Bundeskabinett hat die Reform am 17. Dezember 2025 beschlossen, an diesem Donnerstag stimmt der Bundestag über sie ab.
Die Reform soll großteils am 1. Juli 2026 in Kraft treten und muss noch vom Bundesrat gebilligt werden.

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