NEWS für Rentner

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Oldie aus dem Ruhrpott
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Bas droht schon: Rentenkommission wird sich wohl nicht einig

SPD-Chefin fordert Einstimmigkeit
...

Fest steht der Zeitplan: Am 23. oder 24. Juni veröffentlicht die Rentenkommission ihre Empfehlungen.
Eine Woche später, am 1. Juli, wird sich der Koalitionsausschuss über die Empfehlungen beugen.


Kommission wohl nicht einig bei Rentenreform

SPD-Co-Vorsitzende Bas hat bereits kommuniziert, man werde den Empfehlungen der Kommission aus Wissenschaftlern und Abgeordneten nur folgen, wenn sie einstimmig erfolge.
Nach FOCUS-online-Informationen ist das unwahrscheinlich.
Es wird eher mit einem Abstimmungsverhältnis von 9:4 oder 10:3 in dem 13-köpfigen Gremium gerechnet.

Was bedeutet: Es wird wohl wieder von vorn verhandelt in der Koalition.
Aus der Union ist zu hören, dass man hofft, auch einzelne unstrittige Punkte aus der Kommission im Koalitionsausschuss gesondert und schnell zu verabschieden, um Handlungsfähigkeit zu zeigen.

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Oldie aus dem Ruhrpott
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Rentenanpassung ab Juli: Faktor bestimmt, wie viel mehr Geld Rentner bekommen - eigentlich

Darum steigen die Renten stärker als eigentlich erlaubt

Immer mehr Rentner stehen immer weniger Beitragszahlern gegenüber.
Dieser demografische Wandel gilt als eine der größten Herausforderungen für die gesetzliche Rentenversicherung.

Eigentlich soll daher der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor dafür sorgen, dass sich diese Entwicklung auch in den jährlichen Rentenanpassungen widerspiegelt.
Doch seine Wirkung wird derzeit ausgehebelt.
Was dahintersteckt und welche Bedeutung der Nachhaltigkeitsfaktor für Rentner und Beitragszahler hat.

Was ist der Nachhaltigkeitsfaktor?

Der Nachhaltigkeitsfaktor ist Teil der Rentenanpassungsformel, also der Formel, die berechnet, wie stark die Rentenerhöhung Mitte des Jahres ausfällt.
Dabei wird vor allem berücksichtigt, wie sich die Löhne in Deutschland entwickeln, aber nicht nur.
Auch Faktoren wie die Zahl der Beitragszahler, die Zahl der Rentner und die Höhe der Rentenbeiträge fließen in die Berechnung ein.

So soll sichergestellt werden, dass die Renten einerseits an der Lohnentwicklung teilhaben, andererseits aber langfristig finanzierbar bleiben.
Der Job des Nachhaltigkeitsfaktors ist es, das Verhältnis von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern zu berücksichtigen.

Warum gibt es den Nachhaltigkeitsfaktor?

Aus einem einfachen Grund: wegen des demografischen Wandels.
Die gesetzliche Rentenversicherung wird im Umlageverfahren finanziert.
Das bedeutet, dass die Beiträge der heutigen Beschäftigten direkt zur Finanzierung der aktuellen Renten verwendet werden.

Seit Jahren verschiebt sich jedoch das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentnern. Die geburtenstarken Jahrgänge gehen nach und nach in Rente, während vergleichsweise weniger junge Menschen in den Arbeitsmarkt nachrücken.
Gleichzeitig steigt die Lebenserwartung.
Der Nachhaltigkeitsfaktor soll diese Entwicklung berücksichtigen.

Wie funktioniert der Nachhaltigkeitsfaktor?

Da der Nachhaltigkeitsfaktor das Verhältnis von Rentenempfängern zu Beitragszahlern abbildet, wirkt er grundsätzlich folgendermaßen: Steigt die Zahl der Beitragszahler im Verhältnis zu den Rentenbeziehern, erhöht das die Rentenanpassung.
Sinkt dagegen die Zahl der Beitragszahler im Verhältnis zu den Rentenempfängern, wirkt der Faktor dämpfend.
Die Rentenerhöhung fällt dann geringer aus, als sie allein auf Basis der Lohnentwicklung ausgefallen wäre.

In der Praxis spielt dieser Mechanismus derzeit jedoch keine Rolle.
Mit dem Ende 2025 beschlossenen Rentenpaket hat die Bundesregierung das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent stabilisiert.
Dadurch wird die dämpfende Wirkung des Nachhaltigkeitsfaktors faktisch aufgehoben.

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Denn fällt das Rentenniveau aufgrund des demografischen Wandels in der Praxis unter die Marke von 48 Prozent, müssen die Rente nun per Gesetz so weit erhöht werden, bis die 48 Prozent wieder erreicht sind.
Und zwar auch dann, wenn der Nachhaltigkeitsfaktor eigentlich etwas anderes vorsieht. Anders ausgedrückt: Dem Staat ist es so wichtig, dass das Verhältnis von Renten und Löhnen nicht noch ungleicher wird, dass er dafür in Kauf nimmt, die jüngere Generation stärker zu belasten - entweder über höhere Rentenbeiträge oder höhere Steuerzuschüsse an die Rentenversicherung.

Diese Haltelinie beim Rentenniveau wirkt sich bereits bei der Rentenerhöhung am 1. Juli 2026 aus: Die Renten steigen um 4,24 Prozent - mehr als sie es eigentlich gedurft hätten, wenn der Nachhaltigkeitsfaktor noch greifen könnte.
Erst wenn die gesetzliche Haltelinie für das Rentenniveau ausläuft oder geändert wird, dürfte sich der Faktor wieder auf die Rentenanpassungen durchschlagen.

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Mehr Rente ab Juli - Bundesrat stimmt Erhöhung zu

Die Bezüge der gut 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland steigen ab dem kommenden Monat wie geplant um 4,24 Prozent.
Der Bundesrat stimmte der entsprechenden Verordnung des Bundessozialministeriums zur jährlichen Rentenanpassung abschließend zu.
Die Steigerung orientiert sich wie immer maßgeblich an der Lohnentwicklung.


Eine monatliche Rente von 1.000 Euro steigt damit um gut 42 Euro.
Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet die Rentenanpassung laut Sozialministerium einen Anstieg um 77,85 Euro im Monat.
Die Standardrente liegt damit ab 1. Juli 2026 bei 1.913,40 Euro brutto im Monat.
Davon gehen noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls Steuern ab.

Nicht nur die Altersrenten steigen

Bei der jährlichen Rentenerhöhung werden alle Renten der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst, nicht nur die Altersrente.
Auch Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten (Witwenrenten) steigen. Gleiches gilt für den Freibetrag bei der Einkommensanrechnung zur Witwenrente.
Betroffene können dann von Jahr zu Jahr etwas mehr eigenes Einkommen haben, ohne dass die Witwenrente gekürzt wird.

Die genaue Höhe der Rentenanpassung hängt vor allem von der Entwicklung der Bruttolöhne ab.
Die Rentenanpassungsformel umfasst jedoch noch weitere Faktoren, etwa den Nachhaltigkeitsfaktor.
Dieser berücksichtigt das Verhältnis der Anzahl der Beitragszahler zu den Rentnern.
Wenn durch die allgemeine Alterung der Gesellschaft die Zahl der Beitragszahler sinkt und die der Rentner steigt, senkt das den Prozentsatz.

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Bundesregierung will Krankengeld für Teilrentner einschränken

Die Bundesregierung möchte den Anspruch auf Krankengeld von Rentnern, die trotz Beziehung einer Altersrente weiterarbeiten, einschränken.
Dies geht aus dem Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes hervor, über das der Bundestag in der vergangenen Woche erstmals beriet.


Mit der Einführung der sogenannten Flexirente hat die Bundesregierung Möglichkeiten für Rentner geschaffen, trotz Rentenbezug weiterzuarbeiten und durch Beitragszahlungen ihre spätere Rente weiter zu erhöhen.
Die Teilrente kann dabei zwischen 10 und 99,99 Prozent der regulären Altersrente betragen.

Krankengeld trotz 99,99-Prozent-Rente

Viele Rentner haben sich für die 99,99-Prozent-Teilrente entschieden.
Der Kniff dabei: Während beim Bezug einer Altersvollrente der Anspruch auf Krankengeld erlosch, blieb dieser für Bezieher einer 99,99-Prozent-Rente erhalten - eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorausgesetzt.
Wer folglich länger als sechs Wochen krank war, bekam von seiner Krankenkasse weiter Krankengeld ausgezahlt.

Das soll sich jedoch ändern: Bald soll für Versicherte nur noch dann ein Anspruch auf Krankengeld bestehen, wenn sie eine Teilrente beziehen, die weniger als zwei Drittel der Vollrente beträgt.
Die Bundesregierung begründet diesen Schritt mit "systemwidrigen Mitnahmeeffekten".
Mit der Einschränkung will die Bundesregierung zudem die Ausgabensteigerungen der Krankenkassen dämpfen.
So geht sie von einem Einsparpotenzial in Höhe von 30 Millionen Euro im Jahr aus.

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Rentenkommission einigt sich auf 30 Vorschläge

Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission hat sich auf 30 Vorschläge für eine Reform verständigt.
Das bestätigten mehrere Kommissionsmitglieder der Deutschen Presse-Agentur.
Das Gesamtpaket werde von allen 13 Politikern und Experten getragen, die der Kommission angehörten, hieß es.
Bei einzelnen Punkten habe es aber einzelne Gegenstimmen oder Enthaltungen gegeben.
Es seien jedoch keine Vorschläge aufgenommen worden, die nur eine knappe Mehrheit bekommen hätten.


Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte am Mittwoch am Rande des G7-Gipfels in Frankreich angekündigt, dass die Kommissionsergebnisse am kommenden Dienstag übergeben werden sollen.
"Ich bin zuversichtlich, dass wir da gute Vorschläge bekommen", sagte der CDU-Vorsitzende.
"Und dann wird die Botschaft sein: Wir wollen unser Land so reformieren, dass auch nachfolgende Generationen, junge Generationen, die Chance haben, in Freiheit zu leben, im Frieden zu leben und im Wohlstand zu leben."

Die schwarz-rote Koalition will bis zur Sommerpause ein Reformpaket schnüren, dass den Arbeitsmarkt, die Rente, die Einkommensteuer und den Bürokratieabbau betrifft.
Die Rentenkommission war im Winter eingesetzt worden, um die Reform der Altersvorsorge vorzubereiten.

Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) hat eine unmittelbare Umsetzung der Kommissionsempfehlungen an ein einstimmiges Votum des Gremiums geknüpft.
"Dann werden wir das so umsetzen.
Anderenfalls müssen wir in der Koalition darüber reden", hatte sie der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" (FAS) gesagt.

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Aktivrente zeigt Wirkung - Rentner nutzen Recht auf steuerfreie 2.000 Euro

Seit dem 1. Januar 2026 dürfen Rentnerinnen und Rentner, die trotz Erreichen der Regelaltersgrenze noch einer Arbeit nachgehen, bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei mit nach Hause nehmen.
Die sogenannte Aktivrente hat die schwarz-rote Koalition Ende 2025 beschlossen.
Ziel der Aktivrente ist es, mehr qualifizierte ältere Beschäftigte länger im Job zu halten und so dem Fachkräftemangel zu begegnen.


Und tatsächlich: Die Aktivrente wird angenommen.
Das zeigen zumindest erste Daten des IT-Dienstleisters Datev, die am Freitag veröffentlicht wurden.
Zuerst hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) über die Ergebnisse berichtet.

Viele Unternehmen greifen auf Rentner zurück

Zwischen 2024 und Anfang 2026 war die Zahl der beschäftigten Rentner noch stark eingebrochen.
In der Wirtschaftskrise bauen die Unternehmen tendenziell Personal ab, vor allem geringfügig Beschäftigte wie Studierende oder Altersrentner.

Mit der Verabschiedung der Aktivrente zeigt sich jedoch eine klare Umkehr: Die Zahl der beschäftigten Rentner steigt jeden Monat kontinuierlich an.
Datev schreibt, dass die "Aktivrente spürbare Beschäftigungseffekte hat, die je nach Unternehmensgröße unterschiedlich ausfallen."
So sinkt die Zahl der Rentner und Rentnerinnen in Kleinstunternehmen, während die mittleren und kleinen Unternehmen wieder auf diese Gruppe zugreifen.

Zur "FAZ" sagte Timm Bönke, Chefvolkswirt von Datev: "Weil Altersrentner im Durchschnitt rund zwanzig Wochenstunden arbeiten, reden wir wahrscheinlich von rund 9.000 zusätzlich erwerbstätigen Altersrentnern."

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Aus für "Rente mit 63" - Darauf hat sich die Rentenkommission geeinigt

Die Rentenkommission der Bundesregierung hat im Einvernehmen einen umfassenden Abschlussbericht finalisiert, der zahlreiche Vorschläge enthält, um das System der Altersvorsorge in Deutschland zu stabilisieren.
Nach Informationen gibt es zu sämtlichen Ideen große Zustimmung unter den 13 Mitgliedern der Kommission, der auch drei Abgeordnete von CDU, CSU und SPD angehören.


Der gesamte Bericht wird demnach von allen Gremienmitgliedern getragen und unterstützt. Lediglich bei einzelnen der insgesamt 30 Empfehlungen sollen einzelne Mitglieder anderer Meinung gewesen sein.
Die allermeisten Ideen jedoch werden von allen unterstützt oder zumindest von einer sehr großen Mehrheit der Experten und Politiker.

Bei den Empfehlungen soll es sich ausdrücklich nicht um einen Instrumentenkasten handeln, aus dem man sich einzelne Maßnahmen herauspicken kann.
Vielmehr versteht die Rentenkommission ihr Werk als Gesamtpaket, um das Rentensystem zukunftsfest zu gestalten.

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"An Lebenswirklichkeit vorbei" - Gewerkschaften und Wirtschaft zerpflücken die Renten-Vorschläge

Sozialverbände und Gewerkschaften haben deutliche Kritik an den Empfehlungen der Expertenkommission zur Rentenreform geübt.
"Die Vorschläge der Alterssicherungskommission eignen sich in weiten Teilen nicht dazu, einfach umgesetzt zu werden, wie das im Vorfeld von Mitgliedern der Bundesregierung angekündigt wurde", erklärte Frank Werneke, der Chef der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, in Berlin.
"Im Kern gehen die Pläne an der Lebenswirklichkeit der arbeitenden Menschen vorbei."


Das Rentenniveau solle ab dem Jahr 2031 deutlich sinken - "und das, obwohl bereits die heutige Höhe der Renten für viele Menschen nicht für ein Leben in Würde reicht", kritisierte Werneke.
"Deutlich abzulehnen" seien auch die Vorschläge, das Renteneintrittsalter schrittweise anzuheben.
"In sehr vielen Berufen sind die körperlichen und psychischen Belastungen so hoch, dass schon ein Renteneintrittsalter mit 67 Jahren für viele Menschen unerreichbar ist", sagte Werneke und nannte als Beispiele Menschen, die in der Pflege, Paketzustellung oder Abfallwirtschaft tätig sind.
Insidern zufolge laufen die Pläne der Kommission darauf hinaus, dass ein Rentenalter von 70 Jahren im Jahr 2092 für heute Vierjährige erreicht werden würde.

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