NEWS für Rentner

collo

Oldie aus dem Ruhrpott
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Rentenmehrheit dank der Linken? Das sagt die Union

Die Union will am Freitag mit der SPD aus eigener Kraft das Rentenpaket der Bundesregierung beschließen.
Dabei würde es aller Voraussicht nach ausreichen, selbst wenn deutlich mehr Kritiker aus der Union gegen den Gesetzentwurf stimmen würden als ursprünglich gedacht.
Grund ist, dass sich die Linke bei der Abstimmung enthalten will und sich damit die Mehrheitsverhältnisse zum Vorteil der Regierung verschieben.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Steffen Bilger, sagte jedoch: "Wir wollen eine eigene Mehrheit sicherstellen und verlassen uns nicht darauf, was die Opposition tut oder nicht tut."

Die Regierungskoalition aus Union und SPD hat im Bundestag nur eine knappe Mehrheit von zwölf Stimmen.
Sollten sich am Freitag allerdings alle 64 Linken-Abgeordnete enthalten, würde die erforderliche Mehrheit bei Anwesenheit aller anderen schrumpfen.
Denn Enthaltungen werden bei einer einfachen Mehrheit im Bundestag nicht mitgezählt. Es werden nur die Ja-Stimmen gegen die Nein-Stimmen aufgerechnet.

Die Koalition hätte in diesem Fall einen komfortablen Puffer von 44 Stimmen.
So viele mögliche Abweichler gab es selbst am Dienstag in der Unionsfraktion nicht, als bei einem unverbindlichen Stimmungsbild 10 bis 20 Abgeordnete gegen das Rentenpaket stimmten.

Linken-Chefin: "An uns wird es nicht scheitern"
Die Linken-Chefin Heidi Reichinnek begründete die geplante Enthaltung ihrer Fraktion bei der Rente in einer schriftlichen Mitteilung.
"Wir werden nicht akzeptieren, dass das Rentenniveau noch weiter gedrückt wird, und haben uns als Fraktion deshalb entschlossen, uns bei der voraussichtlich am Freitag anstehenden Abstimmung zum Rentenpaket der Regierung zu enthalten", ließ sie mitteilen.
"An uns wird es somit nicht scheitern, dass das Rentenniveau stabilisiert wird."

Der Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) sieht ein Rentenniveau - das Verhältnis der gesetzlichen Rente eines Standardrentners mit 45 Beitragsjahren zum Durchschnittsverdienst aller Erwerbstätigen - von 48 Prozent bis 2031 vor, was in der Koalition unstrittig ist.

Außerdem ist aber vorgesehen, dass das Rentenniveau auch ab 2032 höher liegt als ohne dieses Gesetz.
Diesen Punkt lehnen die jungen Unionsabgeordneten ab, weil er ihrer Überzeugung nach inakzeptable Kosten in dreistelliger Milliardenhöhe verursachen würde.

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Oldie aus dem Ruhrpott
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Nach wochenlangem Streit - Diese sieben Unionsabgeordneten stimmten gegen das Rentenpaket

Sieben der 208 Unionsabgeordneten haben im Bundestag gegen das umstrittene Rentengesetz gestimmt.
Zwei weitere enthielten sich, ein Abgeordneter gab seine Stimme nicht ab.
Das geht aus den vom Bundestag veröffentlichten Listen hervor, auf denen das Abstimmungsverhalten der einzelnen Abgeordneten verzeichnet ist.

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Bei den Abweichlern handelte es sich wie erwartet um den Vorsitzenden der Jungen Gruppe, Pascal Reddig, und Johannes Winkel, den Chef der Jungen Union.
Außerdem stimmten Yannick Bury, Marvin Schulz, Johannes Volkmann, Johannes Wiegelmann und Nicolas Zippelius gegen das Rentenpaket.
Bis auf Zippelius gehören alle der Jungen Gruppe an.

Zudem enthielten sich Nicklas Kappe und Konrad Körner.
Auch sie sind Teil der Jungen Gruppe.
Der Außenpolitiker Roderich Kiesewetter fehlte bei der Abstimmung.

Grüne und AfD stimmen geschlossen gegen Rentenpaket
Bei der SPD stimmten sämtliche Abgeordnete für den Gesetzesentwurf.
Die Linke enthielt sich geschlossen, allerdings fehlten 14 Abgeordnete.
Grüne und AfD stimmten ohne Abweichler gegen das Paket, auch hier fehlten mehrere Abgeordnete.

Bei der Verkündung des Ergebnisses war dem Deutschen Bundestag zunächst ein Fehler unterlaufen.
Nur 318 Abgeordnete stimmten mit Ja - einer weniger als ursprünglich von Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow verkündet.
Damit liegt das Ergebnis nur zwei Stimmen über der von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als Ziel ausgegebenen Kanzlermehrheit.

Streit gab es über das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent bis 2031. Die Junge Gruppe in der Unionfraktion lehnte die Pläne ab.
Damit war eine eigene Mehrheit der Koalition in Gefahr.

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BGH erklärt Kürzungsklausel bei Allianz-Riester-Rente für unwirksam

Um Altersarmut vorzubeugen, wurden Millionen Riester-Verträge abgeschlossen.
Doch das Modell ist mehr als umstritten.
Nicht nur wegen der horrenden Kosten für Sparer.
Denn auch so manche Klauseln der Policen werden gerichtlich kassiert.
So auch heute wieder.

Versicherer dürfen einem Urteil zufolge Riester-Renten nicht wegen schlechter wirtschaftlicher Bedingungen kürzen, wenn sie nicht gleichzeitig eine Erhöhung bei besserer Marktlage vorsehen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte in Karlsruhe eine entsprechende Vertragsklausel für unwirksam, weil sie Versicherungsnehmer einseitig benachteilige (IV ZR 34/25).

Das Urteil betrifft fondsgebundene Versicherungsverträge der Allianz.
Da auch andere Versicherer die Klausel zur sogenannten Senkung des Rentenfaktors anwenden, gilt das Urteil als wegweisend.
Eine einseitige Senkung der ausgezahlten Rente ist damit bei bereits abgeschlossenen Verträgen nicht mehr möglich, sofern der Vertrag keine Erhöhungsmöglichkeit vorsieht.

Die ab Rentenbeginn auszuzahlende Rente ermittelt sich anhand eines im Versicherungsschein genannten Rentenfaktors.
Dieser basiert auf dem vom beklagten Versicherer zugrunde gelegten Rechnungszins und der von ihm angenommenen Lebenserwartung der Versicherten und gibt die Höhe der monatlichen Rente an, die für je 10.000 Euro Policenwert, dem Wert der auf den jeweiligen Versicherungsvertrag entfallenden Fondsanteile, gezahlt wird.

Laut der klagenden Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sind solche Klauseln weitverbreitet.
Die von den Verbraucherschützern beanstandete Klausel im Vertrag der Allianz sah unter anderem vor, dass die monatliche Rente herabgesetzt werden kann, wenn die Rendite der Kapitalanlagen nachhaltig stark sinkt.
Nicht vorgesehen war darin, dass die Höhe wieder steigt, wenn sich die Voraussetzungen bessern.

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Rentenversicherung warnt - Betrüger wollen an Ihre Rente! Bei diesem Anruf sollten Sie sofort handeln

Rentner sind nicht selten Opfer von Telefonbetrug.
Selbst die Deutsche Rentenversicherung warnt ältere Menschen regelmäßig davor.


Niemand ist vor Telefonbetrug sicher, besonders gefährdet sind allerdings in der Regel ältere Personen.
Nicht ohne Grund versuchen Kriminelle immer wieder unter Vortäuschung von offiziellen Auftraggebern, an deren Daten und Geld zu gelangen.

Telefonbetrug: Davor warnt die Deutsche Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung hat einige Hinweise dazu, mit welchen Methoden des Telefonbetrugs Rentnerinnen und Rentner im Detail um ihr Erspartes gebracht werden sollen.
Dafür geben sich Kriminelle häufig als hauseigene Mitarbeitende oder Anwälte aus und drohen mit Sanktionen, um Zahlungen zu erzwingen.

Sie behaupten beispielsweise, es gäbe Probleme mit der Rente und fordern eine sofortige Überweisung, um angebliche Kürzungen oder Pfändungen abzuwenden.
In anderen Fällen geben sie vor, eine „Ablösegebühr“ sei notwendig, damit eine Rentennachzahlung ausgezahlt werden könne.
Oft werden die Kontodaten telefonisch durch fadenscheinige Erklärungen wie angebliche Überzahlungen oder technische Probleme abgefragt.

Ein weiteres beliebtes Vorgehen ist der Einsatz von Bandansagen.
Hier wird Rentnerinnen und Rentnern per Telefon mitgeteilt, dass ihr Sozialversicherungskonto gesperrt wird, wenn sie sich nicht sofort mit einem „Mitarbeiter“ verbinden lassen.
Wer darauf eingeht, landet direkt bei den Betrügern, die persönliche Daten oder eine Überweisung fordern.

Besonders dreist: Durch technische Manipulationen kann im Telefondisplay sogar eine gefälschte Nummer der Deutschen Rentenversicherung erscheinen.
Das soll die Glaubwürdigkeit des Telefonbetrugs erhöhen.

So kann man sich schützen
Die Deutsche Rentenversicherung betont, dass Senioren bei verdächtigen Anrufen niemals sensible Daten preisgeben sollten.
Lege stattdessen sofort auf, wenn dir der Anruf verdächtig oder wie ein Telefonbetrug vorkommt.
Um sicherzugehen, können Betroffene aber auch die Richtigkeit einer Forderung prüfen, indem sie selbstständig die Servicetelefonnummer 0800 1000 4800 wählen.
Es sollte jedoch niemals die im Display angezeigte Nummer verwendet werden.

Wichtig zu wissen:
Die Deutsche Rentenversicherung fordert niemals telefonisch zu einer Zahlung auf. Forderungen werden immer schriftlich mitgeteilt.
Persönliche Daten wie Bankverbindungen oder E-Mail-Adressen werden nur schriftlich abgefragt.
Telefonische Kontaktaufnahmen erfolgen nur in Ausnahmefällen, etwa bei offenen Anträgen, wenn ausdrücklich eine Telefonnummer hinterlegt wurde.

Nicht nur für Rentner, sondern auch generell gilt deshalb, keine persönlichen Daten wie Kontoverbindungen oder E-Mail-Adressen am Telefon preiszugeben.
Auch Geld sollte niemals aufgrund eines Telefonats überwiesen werden, selbst wenn die Anrufer drohen oder Druck machen.
Zudem sollte man sich nicht auf die im Telefondisplay angezeigte Nummer verlassen, weil diese gefälscht sein kann.

Wer doch Opfer eines solchen Telefonbetrugs geworden ist oder einen verdächtigen Anruf erhalten hat, meldet dies am besten umgehend der Polizei und informiert die Deutsche Rentenversicherung.

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Tausende Rentner müssen handeln

Ende im Dezember - Deutsche Post stellt Service für Rentner ein


Lange Zeit war es für Rentner in Deutschland möglich, sich ihre Rente bar auszahlen zu lassen - ohne Bankkonto, ohne Überweisung.
Möglich machte das ein zuletzt selten genutzter Service namens "Zahlungsanweisung zur Verrechnung" (ZzV), den die Deutsche Post im Auftrag der Rentenversicherung anbot.
Doch diesen Service hat sie im Dezember 2025 eingestellt.

Konkret heißt das: Ab sofort ist die Rentenauszahlung per Scheck in der Postbank-Filiale nicht mehr möglich.
Rentner, die bislang keine Kontoverbindung hinterlegt haben, müssen das schleunigst nachholen.
Tun sie das nicht, bleibt die Rentenzahlung am Monatsende vorerst aus.
Wer seine Rente normalerweise am Monatsanfang erhält, hat das bereits zu spüren bekommen.

Wen betrifft die Änderung?
Laut Angaben der Deutschen Post waren im Februar 2024 noch rund 5.600 Renten per ZzV im Umlauf.
Zuletzt war die Zahl weiter gesunken.
Der Grund: Die Betroffenen wurden seit Monaten mehrfach angeschrieben und zur Umstellung auf die Überweisung aufgefordert.

Bleibt die Mitteilung der Kontodaten aus, unterbricht der Rentenservice die Zahlungen.
Das Geld ist aber nicht verloren: Die Rentenversicherung zahlt die einbehaltenen Beträge nach, sobald Sie ihr ein Konto nennen.

Was tun, wenn man kein Konto hat?
In Deutschland und der gesamten EU besteht ein Rechtsanspruch auf ein Basiskonto.
Dieses Konto bietet alle grundlegenden Zahlungsfunktionen wie Überweisungen, Daueraufträge und Kartenzahlung und darf niemandem verweigert werden - auch nicht Menschen mit Schufa-Einträgen oder ohne festen Wohnsitz.

Allerdings: Ein Basiskonto ist nicht kostenlos.
Die Kosten variieren, je nach Anbieter, meist zwischen 5 und 10 Euro im Monat.
Ein Preisvergleich lohnt sich.

Wer dennoch kein Konto eröffnen will, kann seine Rente auch auf das Konto einer Vertrauensperson, etwa des Ehepartners, überweisen lassen - mit entsprechender Vollmacht.

Warum wurde die Barzahlung der Rente eingestellt?
Die ZzV galt schon lange als Auslaufmodell - teuer, aufwendig, unsicher.
Während die normale Rentenüberweisung kostenfrei ist, mussten viele Nutzer der Barzahlung zuletzt eine Gebühr von rund 9 Euro monatlich zahlen.
Nur wenige Menschen - etwa über 75-Jährige oder anerkannte Härtefälle - waren davon befreit.
Zudem waren Postbank-Filialen, die eine ZzV überhaupt noch einlösen, längst rar.

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Neue Regel beim Personalausweis ab 2027

Unbegrenzt gültig - Wer seinen Personalausweis bald nicht mehr verlängern muss


Nach dem Willen von Bund und Ländern sollen sich Menschen über 70 Jahre den Antrag für einen neuen Perso, wie der Ausweis umgangssprachlich genannt wird, ab 2027 sparen können.
Stattdessen sollen Personalausweise, die nach dem 70. Lebensjahr ausgestellt werden, in der Regel unbefristet gültig sein.


Das spart nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch Geld: Aktuell kostet es Bürger über 24 Jahre 37 Euro, wenn sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen möchten.
Und die Kosten sollen künftig noch steigen.

Bund und Länder planen weniger Bürokratie
Die Erleichterung für Ü70-Jährige ist Teil der sogenannten Föderalen Modernisierungsagenda, die auf der Ministerpräsidentenkonferenz Anfang Dezember verabschiedet wurde.
Sie enthält mehr als 200 Maßnahmen, von denen sich die Bundesregierung "mehr Vertrauen in den handlungsfähigen Staat" erhofft.

"Wir machen das Leben für die Menschen in Deutschland einfacher: weniger Bürokratie, schnellere Entscheidungen, digitaler Service auf allen staatlichen Ebenen.
Entscheidend ist nun die konsequente Umsetzung", sagte Bundesdigitalminister Karsten Wildberger nach der Verabschiedung des Maßnahmenplans.

Neuer Personalausweis bleibt auf Antrag möglich
Für die Erleichterung beim Personalausweis lautet der Zeitplan wie folgt: "§ 6 PersAuswG wird bis zum 31.12.2026 entsprechend angepasst".
Wer trotzdem an seiner Routine festhalten will, das Dokument alle zehn Jahre zu wechseln, darf das auch weiterhin tun: "Auf Antrag wird auch in diesen Fällen ein neuer Personalausweis ausgestellt werden", heißt es dazu im 55-seitigen Beschluss von Bund und Ländern.
Neben der neuen Regel für Perso-Besitzer über 70 enthält die Modernisierungsagenda noch ein weiteres Vorhaben, das das Pass- und Meldewesen vereinfachen soll: Ab dem 1. Juli 2026 soll es nicht mehr notwendig sein, den Wohnort im Reisepass zu aktualisieren, wenn sich dieser ändern sollte.
Das werde international nicht verlangt und könne daher entfallen.

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collo

Oldie aus dem Ruhrpott
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"Über 67. Geburtstag hinaus - "CDU-Wirtschaftsrat fordert späteren Rentenbeginn

In der Debatte um die Zukunft der Rente in Deutschland tritt der CDU-Wirtschaftsrat für einen späteren Renteneintritt als mit 67 ein.
Erforderlich sei eine "konsequente Erhöhung des Renteneintrittsalters auch über den 67. Geburtstag hinaus", sagte Generalsekretär Wolfgang Steiger den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
"Angesichts der demografischen Veränderungen und der steigenden Belastung des Umlagesystems ist es an der Zeit, die Struktur der Altersvorsorge zu modernisieren und zukunftsfest aufzustellen."

Derzeit berät eine Kommission im Auftrag der Bundesregierung über eine weitere Rentenreform, nachdem Schwarz-Rot im Dezember bereits das Absicherungsniveau der Rente für die kommenden Jahre stabilisiert hatte.
Mit diesem Schritt zog die Koalition Kritik vieler Ökonomen auf sich.
Denn die beschlossene Haltelinie für das Rentenniveau im Verhältnis zu den Löhnen kostet den Staat Milliardensummen.
Bezahlt werden soll damit, dass die Renten trotz der immer zahlreicheren Babyboomer weiter jedes Jahr an erwartete Lohnsteigerungen angepasst werden.

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my-nospam

Namhafter Pirat
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Was wollen diese Vollidioten eigentlich, Milliarden ins Ausland verschenken aber die eigenen Leute vor die Hunde kommen lassen?
Wird Zeit, dass die zum Teufel gejagd werden, am besten alle in einem tiefen Loch einsperren und den Schluessel wegschmeissen.

Die sollten mal in einem Steinbruch ein paar Monate Steine klopfen dass sie mal wissen was Arbeit heisst.
 
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Finus04

fieser alter Sack
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Ich vermute mal das Du die Menschen meinst die 1990 eingebürgert wurden und die schlagartig Rentenansprüche hatten obwohl sie nie eingezahlt hatten? ?
Denn die Flüchtlinge kannst Du ja nicht meinen da diese keine Rente bekommen.
Solltest Du die jedoch trotzdem meinen dann habe ich so die schwache Vermutung das Du hier im falschen Board bist.
Es war schon in den 60ern klar das unser Rentensystem auf Dauer nicht funktionieren kann weil wir zum einen mehr und immer älter werden.
Gibt dazu auch ein Interview mit Adenauer wo er genau auf diese Problematik angesprochen wurde, seine Antwort war in etwa "was interessiert mich das? Das sollen die nächsten Generationen lösen"
Unser Rentensystem hätte spätestens in den 90ern umgebaut werden müssen, stattdessen wurde immer nur die Lebensarbeitszeit hoch gesetzt und das von Menschen die es eben nicht betraf.
Und genau die sind wieder einmal an der Regierung.
 
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xNecromindx

Namhafter Pirat
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Und nicht zu vergessen noch eine Frühverrentung als Wahlgeschenk bei der letzten "großen" Koalition...
Ich höre noch den Satz nachhallen: Wir haben Umfragen gemacht, mit dem Ergebnis, dass nur sehr wenige überhaupt vorzeitig in Rente wollen und es deswegen ja gar nicht so viel kostet. Falls ihr da vor rund 10 Jahren aus der Ferne ein lautes Lachen gehört habt: Das war ich. :rolleyes:

O-Ton mein Vater seiner Zeit: Wenn ich das nicht mitnehm, wäre ich doch völlig bescheuert!
 
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xNecromindx

Namhafter Pirat
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Erzähl mir doch bitte keinen Mist.
Mein Vater ist verrentet seit Anfang 2015 mit vollem Rentenbezug.
Wenn dir Jahre fehlen oder sonstige Abzugsgründe vorliegen, dann liegt das an dir, nicht an der "Rente mit 63".

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Dann bist du vor deiner Zeit, was? Das Gesetz kam überhaupt erst im Juli 2014 - das sind, wie ich schon schrieb, rund 10 Jahre.
 
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xNecromindx

Namhafter Pirat
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Noch einmal: Hör auf mir Bullshit zu erzählen.
Mein Vater ist seit 2015 in Rente - Abschlagsfrei. Warum? Er hat 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt!
Alles sonst hängt vom Jahrgang, Versicherungszeit usw. ab. Nichts desto trotz können Jahrgänge vor 1953 abschlagsfrei in Rente - außer du hast dir zwischenzeitlich ein Jahrzehnt die Eier geschaukelt!
 
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Finus04

fieser alter Sack
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Das bringt nichts, der weiß ja alles besser und kann sonst nur Threads zuspammen.
Selbst in seinen Links steht ja genau das drin was Du beschrieben hast, allerdings hätte er die selber lesen und verstehen müssen.
 
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collo

Oldie aus dem Ruhrpott
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Regulär oder mit Abschlag - Diese Jahrgänge können 2026 in Rente gehen

Mehr Zeit für Hobbys und Familie oder einfach nur die Füße hochlegen: Viele Deutsche blicken dem Ruhestand mit Vorfreude entgegen.
Der Zeitpunkt ist dabei klar geregelt - und insbesondere abhängig von Ihrem Geburtstag.
Wer 2026 in Rente gehen kann und wann die Rentenzahlung grundsätzlich beginnt.


Wer kann 2026 in Rente gehen?
Um die reguläre gesetzliche Altersrente beziehen zu dürfen, müssen Sie zwei Bedingungen erfüllen.
Zum einen müssen Sie fünf Beitragsjahre (Wartezeit) in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen und zum anderen die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Ist beides geschafft, können Sie abschlagsfrei in Rente gehen.

Im Jahr 2026 ist es für Sie so weit, wenn Sie zwischen dem 2. Oktober 1959 und dem 1. August 1960 geboren wurden.
Für den Jahrgang 1959 gilt dabei noch: Sie müssen 66 Jahre und zwei Monate alt sein, um regulär in Altersrente gehen zu können.
Da die Rente immer erst im Folgemonat gezahlt wird, beginnt die Rente also im Januar 2026.

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