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Gericht verurteilt Targobank wegen aggressiver Vorgehensweise
Bank setzte Kund:innen beim Online-Banking unzulässig unter Druck, damit sie neuen Preisen und Bedingungen zustimmen
Online-Banking nur möglich nach Zustimmung zu neuen Geschäftsbedingungen im Pop-up-Fenster: Dieses Vorgehen der Targobank war unzulässig.
Das hat das Landgericht (LG) Düsseldorf nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden.
Das Gericht wertete die Methode der Bank als aggressive geschäftliche Handlung in Form einer Nötigung.
Dem Verbraucherschutz drohen drastische Einschnitte
Banken wollen Auswirkungen eines BGH-Urteils nicht akzeptieren und setzen sich dafür ein, dass sie Preise gegenüber Kund:innen leichter erhöhen können
● Zustimmung einholen, statt Zustimmung fingieren: Diese jahrzehntelang grundsätzliche Vorgabe bei Vertragsänderungen bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2021 mit dem Postbank-Urteil.
● Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) arbeitet an einem Gesetzesvorschlag, der die Folgen des BGH-Urteils in der Praxis revidieren würde und über den Bankenbereich hinaus Auswirkungen hätte.
● Verbraucher:innen drohen starke Benachteiligungen.
EU macht wichtigen Schritt hin zu mehr Verbraucherschutz bei der Produkthaftung
Statement von Meret Sophie Noll, Referentin im Team Recht und Handel beim vzbv, zum Ende der Trilog-Verhandlungen zum Produkthaftungsrecht
Der europäische Gesetzgeber hat sich auf eine neue Produkthaftungsrichtlinie geeinigt.
Meret Sophie Noll, Referentin im Team Recht und Handel beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), kommentiert:
"Endlich sind die Regelungen zur Produkthaftung im 21. Jahrhundert angekommen.
Verbraucher:innen haben zukünftig mehr Möglichkeiten, Schadensersatz zu verlangen - wenn beispielsweise durch einen Fehler im Betriebssystem Daten vom Computer verloren gehen.
Ebenso werden Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit nun als Schaden anerkannt.