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Stromversorger darf Abschlag nicht ohne Preiserhöhung anheben

vzbv geht verstärkt gegen Energieanbieter vor und gewinnt Klage gegen Stromanbieter EnStroGa AG

LG Berlin: Erhöhung der Abschläge ohne wirksame Preiserhöhung ist vertragswidrig.
Betroffen waren auch Verbraucher:innen, die einen Tarif mit Preisgarantie abgeschlossen hatten.
Die Erhöhung der Abschläge ohne wirksame Preiserhöhung war vertragswidrig.

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Internet-Bandbreite unterschritten: Minderung berechnen und einfordern

Weicht Ihre Festnetzinternetleistung von der vertraglich vereinbarten Leistung ab, können Sie mit unserem Musterbriefgenerator Ihren Anspruch berechnen und ein Schreiben an Ihren Anbieter erstellen.
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Verbraucherzentrale: „Endlich bessere Entlastung für Haushalte, die mit Öl, Pellets und Flüssiggas heizen“

Statement von vzbv-Vorständin Ramona Pop zu den Energiepreisbremsen, die heute im Bundestag angenommen werden sollen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt einige von der Ampel geplante Anpassungen bei den Energiepreisbremsen.
Es bleiben aber Baustellen wie ein echtes Energiesperren-Moratorium für Menschen, die ihre Rechnungen nicht bezahlen können.
Der Bundestag wird heute darüber abstimmen.
Morgen muss der Bundesrat abschließend noch zustimmen. vzbv-Vorständin Ramona Pop kommentiert:

„Die Ampel hat viel Geld mobilisiert, um die sozialen Verwerfungen der Energiepreiskrise abzupuffern.
Gleichzeitig hat sie bei den Energiepreisbremsen an einigen Stellen nachgebessert.
Gut ist zum Beispiel, dass die Ampel Unternehmen, die Steuergeld erhalten, bei Boni- und Dividendenzahlungen beschränken wird.

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Verbraucherzentrale: Verbraucher unzufrieden mit Entlastungspaketen

Nur 17 Prozent spüren Entlastungen bei gestiegenen Lebenshaltungskosten

Die Mehrheit der Verbraucher:innen ist unzufrieden mit der Krisenpolitik der Bundesregierung.
Das zeigt eine repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).
Demnach sind 57 Prozent der Befragten sehr oder eher unzufrieden mit den bisherigen Entlastungsmaßnahmen.
Gleichzeitig gibt nur etwa jeder Sechste (17 Prozent) an, durch die bisherigen Entlastungspakete spürbar entlastet worden zu sein.
Immerhin gut vier von zehn Verbraucher (42 Prozent) rechnen allerdings damit, von künftigen Entlastungen bei Gas, Fernwärme und Strom spürbar entlastet zu werden.

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"Mogelpackung des Jahres 2022" gesucht - Fünf Kandidaten zur Auswahl

Weniger Ware zum gleichen Preis?
Diese Form der versteckten Preiserhöhung ist gang und gäbe in Supermärkten.
Die Verbraucherzentrale Hamburg bietet ab heute die Möglichkeit, solch dreiste Mogelprodukte via Abstimmung zu küren.

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Verbraucher können wieder über die "Mogelpackung des Jahres" abstimmen.
Die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH), die den Preis zum neunten Mal vergibt, stellt dazu fünf Produkte vor, mit denen Hersteller nach Auffassung der Verbraucherschützer ihre Kunden besonders getäuscht haben.

Bei den Kandidaten für die "Mogelpackung des Jahres 2022" handelt es sich um:

1."Rama" von Upfield: Gleicher Becher, gleiches Design.
Der Inhalt der "Rama" ist 2022 trotzdem geschrumpft - von 500 auf 400 Gramm.

2. "Leerdammer" von Lactalis: Die Packung mit den "Leerdammer" Käsescheiben ist wieder etwas "leerer" geworden.
Dabei hatte man Kunden vor einiger Zeit noch dauerhaft mehr Inhalt versprochen.
Im Laufe des Jahres 2022 mussten sie stattdessen bis zu 43 Prozent mehr für ihren Käse berappen.
Der Sticker "Neuer Inhalt 140 g" nützt wenig, wenn man die alte Packungsgröße nicht kennt.

3. "Pringles" von Kellogg: Klammheimlich hat Kellogg bei seinen "Pringles"-Chips 2022 den Inhalt reduziert und dreht so weiter munter am "Füllmengenkarussell" mit immer wieder neuen Inhaltsmengen.
Zusätzlich hat der Handel durchgängig den Preis für das Produkt erhöht.
Insgesamt kommt so ein Preisaufschlag von 25 Prozent zustande.

4. "Calgon" von Reckitt Benckiser: Mehr Wäschen pro Packung "Calgon Power Pulver" klingt gut.
Ist es aber nicht!
Denn: Der Hersteller trickst beim Wasserenthärter dreist mit den Dosierangaben.
Eine scheinbar höhere Anzahl an Waschladungen pro Packung entpuppt sich 2022 als versteckte Preiserhöhung von 42 Prozent.

5. "Goldbären" von Haribo: Haribo mopst Verbrauchern zum Firmenjubiläum die "Goldbären" aus der Tüte.
14 Prozent teurer wurden die Fruchtgummis dadurch im letzten Jahr.
Dutzende weitere Sorten sind betroffen.
Etwas kleinere Packungen helfen nicht, um das zu bemerken, da der Vergleich zur alten Tüte fehlt.

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Vorsicht: Instagram-Phishing per E-Mail und SMS

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt vor unterschiedlichen Instagram-Phishing-Versuchen.

Das Jugendportal der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westphalen hat in einem aktuellen Artikel drei dieser Betrugsmaschen zusammengefasst und zeigt, wie die Kriminellen vorgehen.
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So versuchen die Betrüger bei den Phishing-E-Mails häufig, den Empfänger einzuschüchtern, indem sie ihm vorgaukeln, er haben mit seinem Instagram-Profil oder einem Beitrag die Nutzungs- oder Copyrigh-Richtlinien von Instagram verletzt.
Um eine gewisse Dringlichkeit zu erzeugen und den Nutzer zum Handeln zu bringen, wird in diesen E-Mails mit einer Sperre des Instagram-Accounts gedroht.
Um diese zu umgehen, soll der Empfänger schnell handeln und sich über einen Link aus der E-Mail bei Instagram einloggen, um Einspruch zu erheben.

Fällt der E-Mail-Empfänger auf die Masche herein und folgt dem Link, wird er auf eine Website weitergeleitet, die auf den ersten Blick, wie die echte Instagram-Login-Maske wirkt.
Doch die Seiten wurden von den Kriminellen erstellt - zum Zweck, die Login-Daten der panischen Nutzer abzugreifen.
Gibt man hier Login-Name und Passwort ein, gelangen diese Daten in die Hände der Betrüger.
Sie können sich dann mit den Daten einloggen und den Nutzer aussperren, indem sie sein Passwort ändern.

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Preiswucher bei DAZN: Verbraucherzentrale plant eine Klage

DAZN-Kunden sind wegen Preiswuchers sauer - Sammelklage droht

Der Internet-Sportsender DAZN hat mit einer neuen Preisstruktur die Abonnementkosten für einen Teil der Neukunden erhöht.
Wer das komplette Angebot des Streamingdienstes sehen will, zahlt jetzt bei Abschluss eines Vertrages mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit 39,99.
Das Paket heißt DAZN Unlimited und kostet zehn Euro mehr als das bisher teuerste Angebot.
Für Bestandskunden ändere sich nichts, bestätigte DAZN am Mittwoch.

Der seit 2016 in Deutschland tätige Streamingdienst hat mehrfach die Preise erhöht, für Bestandskunden zuletzt im Sommer 2022.
Die Kosten für ein Monats-Abonnement mit monatlicher Kündigungsfrist hatten sich praktisch verdoppelt und waren von 14,99 auf 29,99 Euro gestiegen.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) versucht derzeit, mit einer Sammelklage gegen die stark gestiegenen Abonnementkosten vorzugehen.
Die Preiserhöhungsklausel in den Verträgen der Bestandskunden ist nach Ansicht des Verbands "intransparent" und "deshalb unwirksam".
Der vzbv sucht DAZN-Kunden, die von der Preiserhöhung während eines laufenden Vertrages betroffen sind.
Durch die Klage sollen Betroffene ihr Geld zurückbekommen.

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Immer wieder Probleme bei Online-Kontakt zu Anbietern

vzbv-Untersuchung zeigt Schwachstellen bei Online-Kundenkommunikation

Verbraucher:innen beschweren sich immer wieder über Probleme beim Online-Kontakt zu Anbietern.
Aktuelle vzbv-Auswertung zeigt kritische Mängel bei Erreichbarkeit, Servicequalität und Nutzbarkeit.
Mangelhafte Kommunikation kann sich insbesondere bei Problemen mit Vertragsleistungen oder offenen Rechnungsfragen negativ auswirken.

Viele Anbieter bieten Verbraucher:innen Online-Kontaktoptionen zu ihrem Kundendienst an.
Eine aktuelle Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigt, dass es dabei immer wieder zu Problemen kommt.
Die Konsequenz: Betroffene greifen auf analoge Kommunikationskanäle zurück.
Andere können ihr Anliegen nicht geltend machen.
Damit scheitert die digitale Kundenkommunikation in diesen Fällen immer wieder.

„Digitale Kundenkommunikation bietet viele Chancen, etwa die Möglichkeit, orts- und zeitunabhängig ein Anliegen vorzubringen oder für Standardprobleme unmittelbare Hilfen zu erhalten.
In der Praxis ergeben sich aber immer wieder Hürden“, sagt Frank-Christian Pauli, Referent im Team Marktbeobachtung Finanzmarkt des vzbv.

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Dark Patterns: Verbraucherschützer warnen vor diesen fiesen Tricks im Internet

Webseiten-Betreiber kennen viele Tricks, mit denen sie Internet-Nutzern wichtige Informationen vorenthalten oder diese zu einem unüberlegten Klick verleiten können.
Verbraucherschützer geben einen Überblick zu diesen "Dark Patterns".

Die Verbraucherzentrale Brandenburg warnt vor “Dark Patterns” (englisch: “dunkle Muster”) im Internet.
Damit meinen die Verbraucherschützer fiese Tricks, mit denen Webseitenbetreiber die Besucher ihrer Webseiten manipulieren.

Als konkretes Beispiel nennen die Brandenburger Verbraucherschützer den schnellen Klick auf die Meldung “Alle Cookies akzeptieren”, wenn man eine Webseite im Browser öffnet.
Darauf würden viele Internetnutzer sofort klicken, obwohl sie das eigentlich gar nicht wollen.
Denn oft sei es “einfacher und schneller, die Einwilligung zum Setzen von Cookies zu geben, als die gegenteilige Wahl zu treffen, etwa weil der dazugehörige Button auffälliger gestaltet und eindeutiger beschriftet ist.
Diese gestalterischen Kniffe werden als Dark Patterns bezeichnet.
Anbieter setzten sie ein, um Nutzer zu von ihnen gewünschten Aktion zu bewegen”, warnen die Verbraucherschützer. Verbraucher haben dadurch keinen Vorteil.

Doch neben solchen relativ einfach gestalteten “Dark Patterns” – wie der Zustimmung zu den Cookies – gibt es auch solche miesen Tricks, die versuchen Druck zu erzeugen oder die Anwender sogar in die Irre leiten beziehungsweise für die Anbieter unliebsame Informationen geradezu verstecken.
Ein typisches Beispiel hierfür sind Buttons zum Löschen von Benutzerkonten oder Mitgliedschaften, die sich nur schwer und erst nach vielen Klicks mühsam auffinden lassen.

Viele Fragen rund um Dark Patterns wollen die Verbraucherschützer zudem in einem kostenlosen Online-Vortrag am Dienstag, 7. Februar 2023, ab 16.30 Uhr beantworten.
Dafür könnt ihr euch hier anmelden.
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„Mogelpackung des Jahres“: Bei dieser Margarine werden die Verbraucher mal so richtig für dumm verkauft

Preiserhöhungen sind fast schon alltäglich geworden.
Ärgern tut man sich aber immer noch, wenn mal wieder - gerade auch für Lebensmittel - an der Kasse mehr verlangt wird als noch kurz zuvor.

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So richtig ärgerlich wird es aber immer dann, wenn die Industrie auch versucht, solche Preissteigerungen auf ganz fiese Weise zu verschleiern.
Im vergangenen Jahr war die Firma Upfield - Hersteller der Rama-Margarine - besonders dreist.

Und deshalb haben die Verbraucher die Rama-Margarine zur „Mogelpackung des Jahres 2022“ gewählt.
Seit dem vergangenen Jahr wird das Streichfett mit 400 statt 500 Gramm Inhalt zum selben Preis in einer gleich großen Packung verkauft, wie die Verbraucherzentrale Hamburg am Montag mitteilte.
Neben Rama standen vier weitere, vorab ausgewählte Produkte zur Wahl.

Mit insgesamt 34.293 abgegebenen Stimmen nahmen 2022 im Vergleich zum Vorjahr mehr als doppelt so viele Verbraucherinnen und Verbraucher an der Wahl zur „Mogelpackung des Jahres“ teil.
„Rama“ habe den diesjährigen Titel „mehr als verdient“, sagte Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg
Wenn der Inhalt schrumpfe, die Packung aber nicht, hätten Kunden kaum eine Chance, die Trickserei zu bemerken.
Da es sich bei Streichfett zudem um ein oft gekauftes Lebensmittel handele, das fast immer in 500-Gramm-Bechern angeboten werde, sei das Vorgehen „besonders dreist“, sagte der Verbraucherschützer.

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Verbraucherschützer warnen: Neue Betrugsmasche mit Gerichtsvollzieher

Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern warnt vor einer neuen Betrugsmasche mit einem angeblichen Gerichtsvollzieher.
Über ihr Internet-Portal warnt die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern aktuell vor einer neuen Betrugsmasche.
Laut der Verbraucherzentrale hätten einige Menschen in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Wochen verdächtige Briefpost von einem angeblichen “Obergerichtsvollzieher Markus Berger“ erhalten.
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Die Briefe sollen den Empfängern vorgaukeln, es handle sich um “Pfändungsbeschlüsse“ aus der “Abteilung Gerichtliche Mahnbescheide“ von “Obergerichtsvollzieher Markus Berger“.
Der angebliche Pfändungsbeschluss sei vom Amtsgericht Berlin erlassen worden und soll durch ein Wappen im Briefkopf sowie eine Berliner Adresse professionell wirken.
Bei den Empfängern soll der Eindruck entstehen, sie hätten Schulden aus offenen Lottospiel-Verträgen, die nun per Gerichtsvollzieher eingefordert werden sollen.

Dem Schreiben liegt ein Überweisungsträger bei.
Die Länderkennzeichnung “GR“ in der angegebenen Bankverbindung sollte aufmerksame Empfänger stutzig machen.
Denn anstatt auf ein deutsches Konto (mit der Länderkennung “DE“) würden sie den geforderten Betrag zu einer Bank nach Griechenland überweisen.
Laut der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern handelt es sich bei dem Brief um einen Betrugsversuch.
Indizien dafür liefert neben der ausländischen Länderkennung in der angegebenen Bankverbindung auch die Tatsache, dass ein Gerichtsvollzieher aus Berlin grundsätzlich nicht mit Zwangsvollstreckungsbescheiden aus einem anderen Bundesland, in diesem Beispiel Mecklenburg-Vorpommern, betraut wird.

Der Verbraucherzentrale zufolge sollten Empfänger unter keinen Umständen auf ein solches Schreiben reagieren und den geforderten Betrag überweisen.
Stattdessen rät die Verbraucherzentrale zu einer Strafanzeige bei der Polizei.
Dies kann auch online erfolgen.

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Trotz Preisbremsen: Abschläge über 1.000 Euro

Energiepreisbremsen - Verbraucher sollten genau hinsehen

Zum 1. März treten die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme in Kraft, mit denen die Bundesregierung Verbraucher entlasten möchte.
Gleichzeitig gibt es erste Hinweise auf völlig überhöhte März-Abschläge aus den Verbraucherzentralen. In Einzelfällen berichten Verbraucher:innen von Abschlägen von 1.000 Euro und mehr.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) empfiehlt, sowohl die Informationsschreiben als auch die neuen Abschläge genau zu prüfen und ruft Verbraucher dazu auf, Probleme unter
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zu melden.

„Die Energiepreisbremsen sollen die Bürger:innen entlasten.
Umso ärgerlicher, dass mancher Anbieter offensichtlich versucht, abzukassieren und völlig überhöhte Abschläge durchzudrücken.
Der vzbv wird das prüfen und gegen Abzocke und etwaige rechtswidrige Praktiken vorgehen.
Verbraucher sollten wachsam sein und ihre Probleme über unseren Verbraucheraufruf online melden oder direkt Rat in den Verbraucherzentralen einholen“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop.

Die Preisbremsen gelten rückwirkend auch für Januar und Februar.
Der vzbv fordert die Versorger deshalb auf, die Entlastungen fristgerecht bis Ende März an ihre Kunden zurückzuerstatten.
„Die Verbraucher haben lange auf diese Entlastungen gewartet.
Jetzt brauchen sie Transparenz und fristgerechte Erstattungen.
Hier sind die Unternehmen in der Pflicht“, so Pop.

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"Mogelpackung des Monats": Dieses Produkt hat sich im Preis verdoppelt

Preiserhöhungen bei Lebensmitteln sind – insbesondere wegen der anhaltenden Inflation - derzeit leider nichts Neues.
Wie drastisch solche Preisanstiege allerdings sein können, zeigt die von der Verbraucherzentrale Hamburg gekürte "Mogelpackung des Monats".
Der Snackartikel "Tuc Bake Rolls" ist mehr als doppelt so teuer geworden.


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Preiserhöhungen oder weniger Produkt bei gleichem oder sogar höherem Preis bei Lebensmitteln sind derzeit leider Alltag und können verschiedene Gründe haben.
Die Inflation drückt die Preise vieler Nahrungsmittel nach oben, aber auch Markenwechsel oder konzerninterne Strategien können dahinterstecken.

Einen solchen Fall deckt nun auch die Verbraucherzentrale Hamburg mit ihrer frisch gekürten "Mogelpackung des Monats" auf.
Es geht um die "Tuc Bake Rolls".
Der Snackartikel kostet mehr als doppelt so viel wie sein Vorgängerprodukt, die "7days Bake Rolls".

Beide Marken (Tuc und 7days) gehören zum Lebensmittelkonzern Mondelez International.
Dieser setzt mithilfe des Markenwechsels der Bake Rolls von 7days zur bekannteren Marke Tuc eine Preiserhöhung von satten 127 Prozent durch - für das quasi gleiche Produkt: Während das Ursprungsprodukt von 7days 1,39 Euro für 250 Gramm kostete, sind die "Bake Rolls" von Tuc beim Händler Rewe jetzt für 1,89 Euro pro 150-Gramm-Packung erhältlich.
Die ersetzten "Bake Rolls" von 7days mit den Sorten Meersalz, Knoblauch, Zwiebeln sowie Tomate & Olive wurden laut der Verbraucherzentrale beim Markenwechsel zu Tuc eins zu eins übernommen.
Die Sorten Pizza und Sour Cream & Onion von 7days wurden bei Tuc in Form von "Mini Bake Rolls" aufgenommen und allesamt mit dem Hinweis "Neu" deklariert.

Dies entspricht laut der Verbraucherzentrale allerdings nicht der Realität: Bei fast allen Sorten bleiben Aussehen, Nährwerte und Rezeptur so gut wie unverändert.
Auch das Design der Verpackung samt Farben ähnelt dem Vorgängerprodukt.
Lediglich der Salzgehalt der Tuc Rolls sei ein wenig niedriger.

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Verbraucherzentrale verklagt Aldi, Lidl, Edeka und Netto

Einige bekannte Supermärkte und Discounter stehen bald vor Gericht.
Eine Verbraucherzentrale klagt wegen intransparenter Preiswerbung.


Viele Schnäppchenjäger durchstöbern gerne die zahlreichen Zettel und Broschüren, die uns Supermärkte und Discounter in die Briefkästen werfen.
Aktionsangebote und attraktive Rabatte locken Kundinnen und Kunden zu den Händlern.
Allerdings sind die Werbungen nicht immer transparent.

Jetzt hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Aldi, Lidl, Edeka Südwest und Netto verklagt.
Der Grund: Werbung mit undurchsichtigen Preisreduzierungen.
Das berichtet die "Lebensmittelzeitung".

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Ein Beispiel aus einem der beanstandeten Prospekte von Aldi sind Bananen, die der Discounter reduziert mit einem Kilopreis von 1,29 Euro und einem Streichpreis von 1,69 Euro angeboten hatte.

Oberhalb der Preisangabe steht "-23 Prozent", darunter der Hinweis "Letzter Verkaufspreis.
Niedrigster Preis der letzten 30 Tage: 1,29".
Die Verbraucherzentrale bemängelt, dass "mit prozentualen Preisermäßigungen geworben wird, wenn die in Prozent angegebene Reduzierung sich nicht auf den niedrigsten Preis in den letzten 30 Tagen vor der Preisherabsetzung bezieht".

Zudem bot Aldi Avocados an und bewarb sie mit dem Slogan "Deutschlands bester Preis", obwohl es die Frucht bei einem Konkurrenten zur gleichen Zeit günstiger gab.
Der "Lebensmittelzeitung" zufolge begründete Aldi die Werbung mit einem anderen Reifegrad und einer anderen Größe der Avocados.

Wegen dieser und weiterer Fälle steht Aldi Süd nun am 23. März vor Gericht.
Doch auch den Mitwerbern Lidl und Edeka Südwest (mit der Tochter Netto) stehen Gerichtstermine bevor.
Lidl hatte beispielsweise ein Produkt mit der Unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) angepriesen, obwohl es sich um ein "Exklusiv-Produkt" handelte.

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Fernwärme-Preiserhöhungen bei E.ON: Betroffene gesucht

Betroffene E.ON-Kund:innen zur Prüfung einer Musterklage - bitte melden

vzbv hält Fernwärme-Preiserhöhungen bei E.ON für rechtswidrig.
Für eine Musterklage werden Verbraucher:innen gesucht, die von den Preiserhöhungen betroffen sind.
Betroffene können ihre Fälle hier schildern:
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Der Fernwärmeanbieter E.ON hat zwischen 2020 und 2022 die Preise deutlich erhöht.
Zusätzliche Kosten von mehreren tausend Euro können Verbraucher:innen entstanden sein.
Der vzbv hält die Preiserhöhungen von E.ON in vielen Versorgungsgebieten für rechtswidrig und plant eine Musterklage, damit die Fernwärme-Kund:innen ihr Geld zurückbekommen.
Betroffene können sich ab sofort beim vzbv melden.

„Bei der Fernwärme herrscht keinerlei Wettbewerb und Verbraucher:innen sind auf Jahre an einen festen Anbieter gebunden.
Deswegen schauen wir den Versorgern bei Preiserhöhungen genau auf die Finger.
Wenn wir wie in diesem Fall am rechtmäßigen Vorgehen zweifeln, prüfen wir den Klageweg.
Verbraucher:innen dürfen nicht zu Unrecht abkassiert werden, erst recht nicht in dieser sowieso schon belastenden Preiskrise“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv.

E.ON hat auf der Grundlage seiner Preisänderungsklausel beispielsweise im Versorgungsgebiet Hamburg-Lohbrügge den Netto-Arbeitspreis von 3,79 Cent im Jahr 2020 auf 17,20 Cent im Jahr 2022 mehr als vervierfacht.
Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh entspricht das Mehrkosten von über 3.000 Euro brutto für die Fernwärme-Kund:innen.

Anderswo sind ähnliche Entwicklungen bei den Fernwärmepreisen von E.ON festzustellen.

Der vzbv hält die Preiserhöhungen für unwirksam, weil die Preisänderungsklauseln nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen.
Zur Vorbereitung der Klage bittet der vzbv E.ON-Kund:innen, sich mit ihren Jahresabrechnungen (ab 2019) und gegebenenfalls weiteren Unterlagen zu melden: Sie können unter
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ihre Angaben machen.

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Verbraucherschützer gegen Ticketregel von Verkehrsverbund

Die Verbraucherzentrale Thüringen geht gegen die Ticket-Umtauschregeln des Verkehrsverbundes Mittelthüringen (VMT) vor.

Die Verbraucherschützer halten den ersatzlosen Verfall von angebrochenen 4-Fahrtentickets bei Tariferhöhungen für unzulässig, wie MDR Thüringen am Samstag berichtete.
Ab 1. April wird Bus- und Bahnfahren im Verbandsgebiet teurer.
Anders als sonstige Tickets sind den Angaben nach angebrochene 4-Fahrtentickets nicht umtauschbar.

Die Verbraucherzentrale sieht darin eine Ungleichbehandlung und fordert in ihrer Abmahnung vom VMT eine Unterlassungserklärung.
Sollte der Verkehrsverbund nicht darauf eingehen, behalte sich die Verbraucherzentrale ausdrücklich den Gang von Gericht vor.
"Wir halten die Geschäftsbedingungen in diesem Punkt für unzulässig und wollen das für die Kunden geklärt haben", sagte Referatsleiter Ralf Reichertz.
Vom Verkehrsverbund war dazu am Samstag keine Stellungnahme zu erhalten.

Dem Verbund Mittelthüringen gehören 15 Verkehrsunternehmen an.
Er umfasst die Städte Erfurt, Weimar, Jena und Gera sowie die Kreise Gotha, Weimarer Land, Saale-Holzland, Saalfeld-Rudolstadt und Saale-Orla.

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Sparkasse darf Zustimmung zu AGB nicht unterschieben: Einstweilige Verfügung gegen Sparkasse Wittenberg

vzbv hat Sparkasse Wittenberg wegen untergeschobener Zustimmungen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgemahnt.
Landgericht Dessau-Roßlau folgt der Auffassung des vzbv und erlässt einstweilige Verfügung gegen die Sparkasse.
vzbv beobachtet Umgang von Banken und Sparkassen mit BGH-Urteil.


Das Landgericht Dessau-Roßlau hat auf Antrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) eine einstweilige Verfügung gegen die Sparkasse Wittenberg erlassen.
Auf Überweisungsträgern der Sparkasse sollten Verbraucher:innen durch ihre Unterschrift nicht nur der Überweisung, sondern gleichzeitig auch den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie dem Preis- und Leistungsverzeichnis zustimmen.
Das Gericht untersagte der Sparkasse dieses Vorgehen.

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Tesla darf nicht uneingeschränkt für den Wächter-Modus werben

Statement von vzbv-Vorständin Ramona Pop
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Autohersteller Tesla wegen irreführender Werbung zur Funktion des Wächter-Modus, eine Kameraüberwachung beim Parken, verklagt.
Nach Ansicht des vzbv verstößt dessen Nutzung im öffentlichen Raum gegen das Datenschutzrecht.
Tesla hat nach der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin die vom vzbv geforderte Untererlassungserklärung abgegeben.

Ramona Pop, Vorständin des vzbv, kommentiert:
„Kameraüberwachung von Dritten ohne deren Wissen, das geht nicht. Verbraucher:innen konnten den Wächter-Modus von Tesla nicht ohne massive Datenschutzverstöße nutzen.
Sie riskierten ein Bußgeld, wenn der Modus aktiviert war.
Diese Information hat in der Werbung für den Wächter-Modus allerdings gefehlt.
Tesla hat nun nach der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin eine Unterlassungserklärung abgegeben und darf so nicht mehr werben.
Das Verfahren zum Wächter-Modus ist damit beendet.

Bei den Werbeaussagen zur CO2-Ersparnis, die der vzbv ebenfalls beanstandet hat, sieht das Landgericht Berlin keine Irreführung der Verbraucher:innen.
Der vzbv wird gegen das Urteil Berufung einlegen.“

Hintergrund:
Der vzbv hatte im Juli 2022 eine Klage gegen den Autohersteller Tesla eingereicht.


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Teelichter statt Tablets: Falsche Online-Lieferungen nehmen zu

Kunden klagen bei den Verbraucherzentralen zunehmend über falsche Lieferungen von Versandhändlern: statt teurer Elektrogeräte kommt billiger Ramsch, Gurken statt Laptops, Scherben statt Smartphones.
Die Schadensregulierung ist manchmal schwierig.


Bei den Verbraucherzentralen häufen sich die Beschwerden über völlig falsch gelieferte Online-Bestellungen.
Beim Europäischen Verbraucherzentrum in Kehl am Rhein kennt man solche Fälle seit rund eineinhalb Jahren.
Fast immer geht es um Bestellungen teurer Elektrogeräte.
Manchmal kommen die Pakete ganz leer an, manchmal sind Mehrfachstecker drin, oder andere, minderwertige Ware: Teelichter statt Tablets zum Beispiel, berichtet Pressesprecherin Karolina Wojtal.

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Eiskalt ausgetrickst - Das ist die Mogelpackung des Monats

Der Inhalt reduziert sich, der Preis bleibt gleich.
Unterm Strich müssen Verbraucher mehr Geld für ein Produkt ausgegeben, ohne dies ohne Weiteres zu erkennen.
Gut, dass es die Verbraucherzentrale Hamburg gibt, die solcherlei Mogelei publik macht.
So jetzt auch wieder.


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In diesem Monat bekommen die Stieleis-Produkte von Oreo, Milka und Daim des Lebensmittelkonzerns Mondelez den Titel "Mogelpackung des Monats" von der Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) verliehen.
Denn für sie wurden sowohl die Füllmenge des einzelnen Eises als auch die Stückzahl in der Sammelpackung geschrumpft.
Die Preiserhöhungen können bei gleichem Verkaufspreis im Handel bis zu 63 Prozent betragen.

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