NEWS der Verbraucherzentrale

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Oldie aus dem Ruhrpott
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Neue Kündigungsfristen für die Bahncard

Die Deutsche Bahn hat auf eine Klage der Verbraucherzentrale Thüringen reagiert und die Kündigungsfristen für die Bahncard freiwillig von sechs auf vier Wochen vor Laufzeitende verkürzt, so berichtet "Stiftung Warentest".
Diese Regelung gilt für alle seit dem 9. Juli 2024 ausgestellten oder verlängerten Bahncards.
Dies gibt Nutzern zwei Wochen mehr Zeit, um ihr Abo zu kündigen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt befand allerdings die ursprüngliche sechswöchige Frist als rechtmäßig (Az. 6 U 206/23).

Ein weiterer Punkt der Klage betraf die Form der Kündigung.
Die Bahn darf nun keine schriftliche Kündigung mit Unterschrift mehr verlangen.
Stattdessen reicht eine Textform ohne Unterschrift, wie beispielsweise eine E-Mail.

Besonders Nutzer der Probe-Bahncard müssen vorsichtig sein: Trotz der nur dreimonatigen Laufzeit muss die Kündigung ebenfalls bis vier Wochen vor Ende der Laufzeit erfolgen.
Der Zeitrahmen ist somit verhältnismäßig knapp.

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Abzocke beim Rundfunkbeitrag: Verbraucherzentrale warnt vor Webseite

Die Webseite "dein-rundfunkbeitrag.de" verlangt Gebühren für einen Service, der eigentlich kostenlos sein sollte: Nutzerinnen und Nutzer, die dort Formulare für die An-, Um- oder Abmeldung beim Beitragsservice von ARD und ZDF einreichen möchten, werden mit Kosten von 39,99 Euro konfrontiert.
Die Verbraucherzentrale warnt: Die Informationen zu den Gebühren seien im Kleingedruckten versteckt, sodass viele erst beim Bezahlen von den Kosten erfahren.

Im Gegensatz dazu können die gleichen Leistungen direkt über den offiziellen Beitragsservice unter
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kostenlos in Anspruch genommen werden.

Laut Impressum gehört die Seite dem Unternehmen "Digitaler Post Service - FZCO" mit Sitz in Dubai.
Die Webseite erscheint durch Anzeigenschaltung der SSS-Software Special Service GmbH prominent in den Google-Suchergebnissen.
Gegen die GmbH läuft derzeit eine Sammelklage der Verbraucherzentralen.
Das Unternehmen hatte in der Vergangenheit bereits mit der Webseite "service-rundfunkbeitrag.de" Geld für eigentlich kostenlose Leistungen verlangt.
Laut Informationen der "Bild" sind bislang 90.000 Menschen auf die Masche hereingefallen.

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Lollapalooza-Festival: Zusatzkosten beim Cashless-Bezahlen unwirksam

vzbv klagt beim Landgericht Berlin erfolgreich gegen den Veranstalter, die FRHUG Festival GmbH & Co. KG

Unzulässige Entgelte beim bargeldlosen Bezahlen: Das Landgericht Berlin hat dem Veranstalter des Lollapalooza-Musikfestivals untersagt, für das Aufladen von Bezahlchips mit EC- oder Kreditkarte eine Gebühr von 1,50 Euro zu verlangen.
Die FRHUG Festival GmbH & Co. KG darf außerdem kein Entgelt für die Erstattung des Restguthabens auf dem Chip erheben, urteilte das Gericht.
Zuvor hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Klage eingereicht.
Das Gericht verpflichtete das Unternehmen, auf der Festival-Website darüber zu informieren, dass die Kosten rechtswidrig waren.

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Lidl Plus: Kundendaten gegen Rabatte - Verbraucherschutzklage wegen Datenschutz

Die Lidl Plus App steht wegen Datenschutzbedenken in der Kritik.
Verbraucherschützer klagen, da Nutzer unzureichend über die Datenverwendung informiert werden.


Die "Lidl Plus"-App, ein digitales Bonusprogramm des Discounters Lidl, gerät zunehmend in die Kritik.
Mit über 100 Millionen Nutzern weltweit bietet die App exklusive Rabatte und personalisierte Angebote. Doch der Preis dafür ist hoch: persönliche Daten.
Verbraucherschützer haben nun eine Klage eingereicht, die die Informationspflichten der App in Frage stellt.

Die "Lidl Plus"-App fungiert als digitale Kundenkarte, die Rabatte und Gutscheine bietet.
Nutzer können Kassenbons digital speichern und verwalten.
Die App verspricht exklusive Angebote und personalisierte Rabatte, die jedoch im Austausch gegen persönliche Daten gewährt werden.

Im Vergleich zu anderen Bonusprogrammen, wie der Rewe-App, steht Lidl besonders wegen der mangelnden Transparenz in der Kritik.
Während beispielsweise Rewe zumindest den Coupon-Wert angibt, fehlen bei Lidl oft die regulären Preise für Kunden ohne App.

Ein Hauptkritikpunkt ist die unzureichende Information über die Verwendung der gesammelten Daten. Diese werden nicht nur für personalisierte Werbung, sondern auch für Marktforschungszwecke genutzt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für solche digitalen Bonusprogramme sind bisher nicht klar definiert, was die aktuelle Klage zu einem Pilotverfahren machen könnte.

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Weniger drin, schlechter und teurer - Das ist die Mogelpackung des Monat

Kaffeesticks, Cappuccino-Pulver und Instantkaffee von Jacobs sind aktuell in der Kritik. Auffällig viele Beschwerden über versteckte Preiserhöhungen betreffen Produkte des Konzerns Jacobs Douwe Egberts (JDE), teilt die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) mit. Im Mittelpunkt: geschrumpfte Packungsgrößen, gestiegene Preise und eine Rezeptur, die den Geschmack offenbar nur mit Tricks aufrechterhält.
Die vzhh-Experten küren die Kaffeesticks 3in1 classic von Jacobs daher zur Mogelpackung des Monats.

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56 Prozent teurer – bei weniger Inhalt
Auf den ersten Blick scheint bei den Jacobs 3in1 Classic Sticks alles beim Alten: modernes Design, gleiche Stückzahl.
Doch die Rückseite der Verpackung verrät laut vzhh die Täuschung.
Denn die Füllmenge pro Stick wurde von 18 auf 12 Gramm reduziert.
Gleichzeitig sei der Preis bei vielen Händlern von 2,69 auf 2,79 Euro gestiegen.
Das bedeutet laut der Verbraucherschützer eine Preissteigerung von 56 Prozent, bezogen auf das Gewicht der Packung.

Auch bei anderen Varianten der Kaffeesticks ist dieselbe Vorgehensweise festzustellen: weniger Inhalt, dafür höhere Kosten. Jacobs spricht offiziell von einer "Produktoptimierung". Aus Verbrauchersicht handelt es sich jedoch klar um Shrinkflation (weniger Inhalt zum gleichen Preis), kombiniert mit Skimpflation (verschlechterte Qualität).

Weniger Kaffee - dafür mehr Aromen
Der Hersteller begründet die Änderungen mit seinem sogenannten "Health & Indulgence Programme".
Ziel sei es, Zucker und Kalorien zu reduzieren, ohne den Geschmack zu beeinträchtigen. Tatsächlich enthält das Pulver pro Stick heute weniger Kaffee als zuvor: nur noch 1,2 Gramm löslichen Bohnenkaffee pro Getränk statt zuvor 1,44 Gramm - ein Minus von 17 Prozent, so die Wächter.

Um das Aroma dennoch aufrechtzuerhalten, setzt Jacobs verstärkt künstliche Aromen ein. Auf der Verpackung findet sich dazu jedoch kein klarer Hinweis.
Die Verbraucherschützer kritisieren deshalb, dass das Produkt eigentlich als "aromatisiertes Getränkepulver" gekennzeichnet werden müsste.

Der versprochene niedrigere Zuckeranteil sei ebenfalls fragwürdig: Zwar enthalte eine Portion weniger Zucker, dies liegt jedoch ausschließlich an der reduzierten Pulvermenge. Pro 100 Gramm Pulver ist der Zuckergehalt den Angaben nach sogar leicht gestiegen - von 54 auf 56 Prozent.

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