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Neue Kündigungsfristen für die Bahncard
Die Deutsche Bahn hat auf eine Klage der Verbraucherzentrale Thüringen reagiert und die Kündigungsfristen für die Bahncard freiwillig von sechs auf vier Wochen vor Laufzeitende verkürzt, so berichtet "Stiftung Warentest".
Diese Regelung gilt für alle seit dem 9. Juli 2024 ausgestellten oder verlängerten Bahncards.
Dies gibt Nutzern zwei Wochen mehr Zeit, um ihr Abo zu kündigen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt befand allerdings die ursprüngliche sechswöchige Frist als rechtmäßig (Az. 6 U 206/23).
Ein weiterer Punkt der Klage betraf die Form der Kündigung.
Die Bahn darf nun keine schriftliche Kündigung mit Unterschrift mehr verlangen.
Stattdessen reicht eine Textform ohne Unterschrift, wie beispielsweise eine E-Mail.
Besonders Nutzer der Probe-Bahncard müssen vorsichtig sein: Trotz der nur dreimonatigen Laufzeit muss die Kündigung ebenfalls bis vier Wochen vor Ende der Laufzeit erfolgen.
Der Zeitrahmen ist somit verhältnismäßig knapp.
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