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Oldie aus dem Ruhrpott
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Rewe sperrt SB-Kassen zeitweise ab: Selbstbedienung nur noch mit Aufpasser

Die Selbstbedienungskassen in Plettenberg sind stark eingeschränkt.
Rewe dementiert den Verdacht erhöhter Diebstahlquoten nicht eindeutig.


Plettenberg – Wer morgens schnell noch ein Brötchen oder abends eine vergessene Zutat holen will, steht in den Plettenberger Rewe-Märkten neuerdings oft vor verschlossenen Terminals.
Die Selbstbedienungskassen (SB-Kassen) sind seit einigen Wochen zeitlich deutlich eingeschränkt nutzbar.
Zumeist sind die Scanner nur noch in der Kernzeit zwischen 9 und 18 Uhr in Betrieb - und das auch nur unter strenger Bewachung.

Auf Nachfrage bestätigt die Dortmunder Zentrale die Beobachtungen indirekt, legt aber Wert auf eine differenzierte Darstellung.
Die Nutzungszeiten der Selbstbedienungskassen seien bei Rewe „grundsätzlich nicht pauschal oder flächendeckend eingeschränkt", betont Sprecherin Isa-Maja Kötter.
Vielmehr könne sich die konkrete Ausgestaltung „je nach Standort und betrieblichen Erfordernissen unterscheiden". Im Fall von Plettenberg handele es sich laut Unternehmensangaben daher nicht um eine generelle Einschränkung des Angebots, sondern um eine „standortspezifische Organisation des Kassenbereichs".
Im Klartext: Die Plettenberger Marktleitung hat entschieden, den freien Zugang zu den Scannern an die Verfügbarkeit von Personal zu koppeln.

Terminals nur unter Mitarbeiter-Beobachtung möglich
Dass Kunden die Terminals fast nur noch nutzen können, wenn ein Mitarbeiter direkt daneben steht, verkauft das Unternehmen als Service-Maßnahme.
Es sei bei Selbstbedienungskassen „üblich, dass der Bereich durch Mitarbeitende begleitet wird".
Diese stünden den Kundinnen und Kunden als Ansprechpartner zur Verfügung und sollten vor Ort für einen „reibungslosen Ablauf" sorgen.

Auf die explizite Nachfrage, ob eine erhöhte Diebstahlquote - gerade in den wenig frequentierten Randzeiten - der eigentliche Auslöser für die Verschärfung sei, ging die Pressestelle indes nicht konkret ein.

Stattdessen verwies man lediglich allgemein auf die bereits genannten „betrieblichen Erfordernisse".
Ein klares Dementi zu Problemen mit Ladendiebstahl oder Inventurdifferenzen blieb damit aus - was den Verdacht vieler ehrlicher Kunden, dass die „schwarzen Schafe" für die Einschränkungen verantwortlich sind, zumindest nicht entkräftet.

Trotz der aktuellen Hürden zieht die Zentrale nach mehr als einem Jahr Praxis ein positives Fazit für den Standort Plettenberg.
Die Selbstbedienungskassen würden von den Kunden „insgesamt gut angenommen".

Viele schätzten laut Rewe insbesondere die „zusätzliche Wahlmöglichkeit und die schnelle Abwicklung ihrer Einkäufe" - zumindest in den Zeiten, in denen die Terminals dann auch geöffnet sind.
Das Angebot habe sich als „sinnvolle Ergänzung zum klassischen Kassenangebot" etabliert, teilt Rewe mit.

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Oldie aus dem Ruhrpott
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Verbraucherschützer warnen: Kauflandkunden müssen sich auf große Veränderung einstellen


Kaufland vollzieht einen radikalen Schnitt bei seinem Bonusprogramm.
Verbraucherschützer sehen darin eine bedenkliche Entwicklung.


Der deutsche Lebensmittelhandel setzt zunehmend auf digitale Kundenbindung.
Während Bonusprogramme lange Zeit als optionaler Service galten, entwickeln sie sich bei vielen Ketten zur zentralen Säule der Preisgestaltung.
Dieser Trend wirft grundsätzliche Fragen nach Zugangsgerechtigkeit und Datenschutz auf. Branchenbeobachter registrieren eine schleichende Verlagerung: Rabatte werden zunehmend an technische Voraussetzungen geknüpft, die nicht alle Haushalte erfüllen können.

Ab Donnerstag, dem 12. Februar 2026, führt Kaufland bundesweit das neue Vorteilsprogramm „Kaufland Card XTRA" ein.

Die klassische Plastik-Kundenkarte verschwindet nahezu vollständig.
Rabatte, Bonuspunkte und personalisierte Angebote gibt es künftig fast ausschließlich über die Smartphone-App.
Eine Neuanmeldung ohne Handy ist laut Kaufland-FAQ „leider nicht mehr möglich". Verbraucherschützer warnen vor dieser Entwicklung und sprechen von einer problematischen Zwei-Klassen-Struktur im Lebensmittelhandel.

Kaufland Card XTRA 2026: Smartphone-Pflicht für Rabatte sorgt für Kritik
Das neue Punktesystem funktioniert anders als bisher: Ein Euro Einkaufswert entspricht einem Punkt, statt wie zuvor ein Punkt pro fünf Euro.
Gesammelte Punkte lassen sich direkt in der Filiale, online oder bei Partnern gegen Gratis-Produkte eintauschen.
Kaufland verspricht in einer Pressemitteilung eine „modernere Kundenbindung" und ein „noch persönlicheres Einkaufserlebnis".
Personalisierte Coupons sollen passgenau auf das individuelle Kaufverhalten zugeschnitten sein.
Allerdings schweigt das Unternehmen dazu, was mit bereits gesammelten Punkten von Bestandskunden passiert.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) äußerte bereits scharfe Kritik an der Umstellung.
Die Organisation warnt generell vor App-Zwang im Lebensmittelhandel und betont, dass Rabatte nicht an die Nutzung digitaler Anwendungen gekoppelt sein dürften.
Besonders ältere Menschen oder Haushalte ohne aktuelles Smartphone könnten dadurch systematisch benachteiligt werden.
Eine repräsentative Studie der Verbraucherzentrale zeigt jedoch, dass 78 Prozent der Deutschen bereits mindestens eine Supermarkt-App nutzen.
Fast ein Drittel der Nicht-Nutzer meidet solche Supermarkt-Apps jedoch bewusst aus Datenschutzgründen oder wegen technischer Hürden.

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Supermarkt-Apps als Datenfalle: 78 Prozent nutzen sie - doch die Ersparnis ist minimal

Supermarkt-Apps versprechen Rabatte, doch die Ersparnisse sind minimal.
Es braucht dringend eine Regulierung.


Supermarkt-Apps wirken auf den ersten Blick wie ein Gewinn für alle: ein paar Klicks, ein paar digitale Coupons - und schon spart man beim Einkauf.
Doch eigentlich sollen die Apps Verbraucherinnen und Verbraucher noch enger an die Märkte binden und verleiten mitunter dazu, mehr Geld auszugeben.

Verbraucherschützer fordern App-Verbot: „Profilbildung zu Werbezwecken muss verboten werden"

Eine aktuelle Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt: Fast acht von zehn Befragten (78 Prozent) nutzen mittlerweile Supermarkt-Apps.
Davon haben zwei Drittel schon einmal zusätzliche Käufe getätigt, um Angebote oder Vergünstigungen zu erhalten.
Die tatsächliche Ersparnis bei Supermarkt-Apps liegt laut dem Preisvergleichsportal Smhaggle im Durchschnitt allerdings maximal bei gerade einmal zwei Prozent.

Wer die App nutzt und damit den vergünstigten Preis am Regal erhält, zahlt mit einem kostbaren Gut: den eigenen Daten.
Welche Produkte wir kaufen, wie wir uns ernähren, zu welchen Uhrzeiten wir einkaufen: All das sind Informationen, die Supermärkte zu personalisierten Werbeprofilen zusammenfassen können.
Damit lässt sich das Konsumverhalten der Kundschaft leichter beeinflussen.

Als Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützer sagen wir daher ganz klar: Eine Profilbildung zu Werbezwecken muss verboten werden.
Supermärkte sollten ihre Apps zudem so gestalten, dass weder eine verpflichtende Registrierung erforderlich ist, noch personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben werden.

Studie enthüllt: Supermarkt-Apps verleiten zu Mehrausgaben – Echte Ersparnis nur zwei Prozent
Verbraucher:innen, die für Supermarkt-Apps kein Kundenkonto eröffnen können oder wollen, werden wiederum mitunter von exklusiven Rabatten und Angeboten ausgeschlossen.
Das ist aus Verbraucherschutzsicht problematisch.
Denn bei Lebensmitteln spüren die Verbraucherinnen und Verbraucher die Preissteigerungen ganz besonders.
In den letzten fünf Jahren sind die Lebensmittelpreise um mehr als 35 Prozent gestiegen. Das belastet insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen.

Deshalb muss gelten: Rabatte dürfen nicht von der App-Nutzung abhängen.
Angebote müssen für alle gelten - unabhängig davon, ob jemand bereit ist, sein Einkaufsverhalten zum Geschäftsmodell der Supermärkte zu machen.

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Verbrauchertäuschung bei Lidl?

Lidl wegen umstrittener Werbekampagne im Kreuzfeuer


Was darf Werbung, was nicht?
Mit dieser Frage beschäftigen sich die Richter am Landgericht Heilbronn.
Dort beginnt heute der Prozess zwischen dem Discounter Lidl und der Verbraucherzentrale Hamburg (Az. 21 O 77/25 KfH).


Im Mittelpunkt steht eine Kampagne des Lebensmittelhändlers, die im Mai 2025 Aufsehen erregte.
Lidl hatte damals mit der "größten Preissenkung aller Zeiten" geworben.
500 Produkte sollten dauerhaft günstiger werden, hieß es.

Aus Sicht der Verbraucherschützer ist die Lidl-Werbung unwahr und irreführend.
"Sie verspricht mehr, als sie tatsächlich bietet", sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Moniert wird, dass für Kunden nicht erkennbar war, welche und wie viele Produkte reduziert wurden.
Die Anzahl sei faktisch nicht nachvollziehbar gewesen, so Valet, weil Lidl keine überprüfbare Liste veröffentlicht habe.

Die Verbraucherschützer haben den Discounter deshalb verklagt.
Sie sehen Verstöße gegen die Lebensmittelinformationsverordnung sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Darin ist unter anderem geregelt, dass Angaben zu Umfang und Ausmaß von Preisvorteilen nicht in die Irre führen dürfen.
Das Gericht muss nun klären, ob der Discounter womöglich zu weit gegangen ist.
Zum Prozessbeginn an diesem Donnerstag wird noch nicht mit einer Entscheidung gerechnet.

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Lidl verliert vor Gericht

Umstrittene Werbekampagne - Lidl verliert vor Gericht - das sollten man wissen


Der Discounter Lidl hat in einem Rechtsstreit um eine umstrittene Werbekampagne vor dem Landgericht Heilbronn eine Niederlage erlitten.
Eine Kammer für Handelssachen (Az. 21 O 77/25 KfH) gab einer entsprechenden Klage der Verbraucherzentrale Hamburg statt.

Im Mittelpunkt stand eine Kampagne des Lebensmittelhändlers, die im Mai 2025 Aufsehen erregte.
Lidl hatte damals mit der "größten Preissenkung aller Zeiten" geworben. 500 Produkte sollten dauerhaft günstiger werden, hieß es.

Lidl hatte bereits im vergangenen Jahr die Vorwürfe zurückgewiesen.

"Aus Wettbewerbsgründen möchten wir keine detaillierte Liste der Artikel veröffentlichen", sagte ein Sprecher damals.
Die Zahl 500 beziehe sich auf die in Deutschland reduzierten Einzelartikel.

Die Aktion umfasse sowohl bundesweite als auch regionale Preisanpassungen. Verbraucherschützer kritisierten, dass diese Angaben nur in einer Fußnote zu finden waren.
Außerdem seien weniger Artikel reduziert worden als angekündigt.
Lidl zählt in Deutschland nach Angaben des Gerichts 3.500 Filialen.

Irreführende Werbung
Moniert wurde von den Verbraucherschützern, dass für Kunden nicht erkennbar war, welche und wie viele Produkte reduziert wurden.
Die Anzahl sei faktisch nicht nachvollziehbar gewesen, weil Lidl keine überprüfbare Liste veröffentlicht habe.
Außerdem war unklar, in welchen Filialen des Discounters die beworbenen Artikel erhältlich waren.
Die Verbraucherschützer hatten den Discounter deshalb verklagt.

Der Richter sagte, die Werbung sei irreführend.
Der Verbraucher meine, in seinem Einzugsgebiet seien die Produkte billiger.
Er denke regional auf seinen Markt bezogen.
Eine ausführliche Urteilsbegründung erfolgte zunächst nicht.
Der Richter verwies auf die schriftliche Begründung.
Sie wird in ein paar Wochen erwartet.

Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg begrüßte das Urteil.
Die Werbung habe den Verbraucher in die Irre geführt.
Aus Sicht der Verbraucherschützer war die Lidl-Werbung unwahr.

Die Verbraucherschützer hatten bei der Kampagne Verstöße gegen die Lebensmittelinformationsverordnung sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gelten gemacht.
Darin ist unter anderem geregelt, dass Angaben zu Umfang und Ausmaß von Preisvorteilen nicht in die Irre führen dürfen.

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Neues Design - Kaufland ändert seine Eigenmarken

Design-Änderung, Kaufland will seine Eigenmarken anders als bislang kennzeichnen.
Mehr als 4.500 Produkte sollen in den kommenden Monaten ein neues Aussehen erhalten.
Auch Produktnamen will Kaufland ändern.


Der Grund: Kunden sollen sich künftig besser im Supermarktregal orientieren können. Verschiedene Farben und Formen machten es schwierig, Produkte auseinanderhalten zu können, heißt es.
Deshalb sollen Eigenmarken künftig "ein einheitliches Erscheinungsbild" bekommen.

Das bisherige Kaufland-Logo auf den Verpackungen der Eigenmarken bleibe zwar erhalten, werde aber künftig auf einer weißen Ecke auf den Produkten zu sehen sein. Dadurch soll klar erkennbar sein, dass es sich bei dem Artikel um eine Eigenmarke des Unternehmens handle.

Die neuen Verpackungen und Namensänderungen seien nicht sofort in allen Kaufland-Filialen verfügbar, heißt es weiter.
Das Unternehmen wolle erst die Restbestände der alten Produkte verkaufen und dann die Regale mit den neuen Artikeln auffüllen.

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Bargeld-Betrug bei Aldi, Rewe und Co. lässt Kunden debattieren: „Kriege Zustände"

Falschgeld-Alarm bei Aldi, Rewe & Co.: Die Bundesbank meldet ein Rekord-Plus von 28 % bei Blüten.
Schnell kommt es zu einer Debatte.


Wer bei Aldi, Rewe & Co. noch mit Scheinen bezahlt, lebt wohl etwas gefährlich: Denn laut Bundesbank wurden zuletzt so viele Blüten aus dem Verkehr gezogen wie seit zehn Jahren nicht mehr - sage und schreibe ein Plus von 28 Prozent.
Besonders dreist: Oft landen billige „MovieMoney"-Drucke oder Spielgeld-Kopien im Portemonnaie, die im Stress des Alltags niemand prüft.
Doch wer mit den falschen Fuffzigern erwischt wird, erlebt an der Kasse eine böse Überraschung.

Schnell debattieren etliche Kunden - viele sind auch sauer.

Aldi, Rewe & Co.: Bargeld-Fälschung löst Debatte aus

Das Geld wird ersatzlos eingezogen, man bleibt auf dem Schaden sitzen und riskiert sogar Ärger mit dem Gesetz, da schon die unwissentliche Weitergabe von Falschgeld strafbar ist.
Kein Wunder, dass viele ihrer Wut freien Lauf lassen.
So schreibt ein Nutzer: „Also mit Karte ist schon besser.
Ich krieg immer Zustände, Riesenschlange und ganz vorne die Oma, die ihre Cents rausfriemelt.
Nichts gegen Bargeld, aber im Supermarkt muß es schnell gehen".
Auch ein anderer meint: „AUCH ICH habe bei Aldi einen Euroschein über 75.- Euro bekommen!
Erst im Hause nach reiflicher Überlegung fiel es mir auf, dass es möglicherweise eine Fälschung war".

Ein anderer fügt hinzu: „Also ich finde es toll mit vollen Einkaufswagen für 5 Personen im Rewe zu stehen, um dann nicht mit meiner ach so tollen Karte bezahlen zu können!!
Aber was will man sagen.
Handy hinhalten ist halt voll cool.
Außerdem piepst es auch noch ganz toll."
Ein weiterer ergänzt: „Richtig, Falschgeld wird niemals ersetzt, auf dem Verlust bleibt man sitzen".

Ist mein Schein eine Fälschung? Drei-Schritte-Check bringt die Lösung
Doch mit dem einfachen Drei-Schritte-Check „Fühlen-Sehen-Kippen" könntest du Gauner entlarven: Achtet auf spürbare Rillen, das Wasserzeichen im Licht und die Smaragdzahl, die beim Neigen des Scheins ihre Farbe von Grün zu Blau wechseln muss.
Hast du dennoch eine Blüte erwischt?
Finger weg und sofort die Polizei oder die Bank alarmieren.

Wer versucht, das Falschgeld doch noch heimlich loszuwerden, macht sich mitschuldig.
Bewahrt am besten auch den Kassenbon auf, um zu beweisen, woher der wertlose Papierschnipsel stammt.

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Das ist die Mogelpackung des Monats

In diesem Monat bekommt die Marabou Mjölkchoklad von Mondelez den Titel "Mogelpackung des Monats" von der Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) verliehen.

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Das Produkt enthält nur noch 170 statt 220 Gramm, bei meist unverändertem Preis von 4,99 Euro.
Dadurch ergibt sich eine versteckte Preiserhöhung von rund 30 Prozent für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Die aktuelle Mengenreduzierung ist nicht der erste Fall von Shrinkflation bei dieser Marke. Bereits 2024 hatte Mondelez die Füllmenge der großen Marabou-Tafeln verringert.

Bis etwa zum April 2024 wog die Tafel Schokolade noch 250 Gramm und lag im Supermarkt zu einem Preis von 3,99 Euro im Regal.
Dann stieg der Verkaufspreis auf 4,99 Euro.
Nun schrumpft außerdem die Füllmenge um 50 Gramm. Unterm Strich ist der Preis beispielsweise für die Marabou Mjölkchoklad seit April 2024 um 84 Prozent gestiegen.
Zum Vergleich: Der Preis für Kakao ist im selben Zeitraum um rund 80 Prozent gefallen.

Die VZHH geht davon aus, dass neben der Mjölkchoklad weitere Sorten leichter geworden sind.
Mondelez hat unsere Anfrage dazu jedoch nicht beantwortet.
In seiner Stellungnahme teilt der Konzern nur mit, " das Gewicht einiger Marabou Tafeln von 220 g auf 170 g anzupassen".
Das dürfte auf die Sorten Nötchoklad (Nuss), Apfelsine Krokant, Mintkrokant, Salz-Mandel, Black Salzlakritz, Oreo und Daim zutreffen, die alle bisher in 220 Gramm Tafeln angeboten wurden.

Aussagen des Konzerns nur schwer nachzuvollziehen
Hersteller Mondelez verweist auf hohe Kosten für Kakao sowie für Energie, Verpackung und Transport. "Das bedeutet, dass die Herstellung unserer Produkte viel teurer ist."

Die Aussagen des Konzerns sind aus Sicht der Verbraucherschützer aber nur schwer nachzuvollziehen.
Der Preis für Kakao befindet sich seit einem Jahr auf Talfahrt.
Zwar wirken sich Börsenpreise verzögert im Handel aus, dennoch ist die erneute massive Verteuerung im Hause Mondelez verwunderlich.
Die Preise einiger Schokoladen von Handelsmarken wurden aufgrund der deutlich gefallenen Kakaopreise zuletzt sogar wieder gesenkt.

Verbraucher müssen sich häufig über versteckte Preiserhöhungen ärgern.
Vorausgesetzt, sie entdecken diese auch.
Die VZHH bietet die Möglichkeit, auf Produkte, mit denen Kunden derart (weniger Inhalt bei gleichem Preis) getäuscht werden, aufmerksam zu machen.
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Sie macht diese Produkte dann öffentlich und kürt sie zur Mogelpackung des Monats und des Jahres.

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Eine Preisschock-Prognose für Lebensmittel

Der Krieg im Nahen Osten verteuert Lebensmittel und Getränke in Deutschland, davor warnt die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE).

ie Branche sei ein bedeutender Erdgasverbraucher, heißt es in einem Statement, das WELT vorliegt.
Rund 38 Terawattstunden (TWh) - das sind umgerechnet 38 Milliarden Kilowattstunden – würden jährlich benötigt für Produktionsprozesse wie Trocknen, Backen oder Pasteurisieren.
Und der Gaspreis sei an der niederländischen Referenzbörse TTF binnen kurzer Zeit schon massiv gestiegen.
Gleichzeitig würden höhere Ölpreise die Logistik verteuern, warnt die BVE.
„Für die Ernährungsindustrie sind diese Entwicklungen und die damit verbundenen Kostenbelastungen fatal.
Wenn der Konflikt länger anhält, ist zu befürchten, dass es in einem erheblichen Umfang zur Drosselung der Produktion oder gar zur Aufgabe ganzer Geschäftszweige kommt."

BVE-Hauptgeschäftsführer Christoph Minhoff zieht Parallelen zum Ausbruch des russischen Angriffs auf die Ukraine.
Auch damals hatten sich Energie und in der Folge viele Produkte massiv verteuert.
„Wer den drohenden Kostentsunami für die Lebensmittelbranche stoppen will, um den Verbraucher nicht zusätzlich zu belasten, muss jetzt konsequent handeln", sagt Minhoff und fordert Sofortmaßnahmen von der Politik.

„Weg mit der Lkw-Maut und mit Netzentgelten für die Lebensmittelbranche, keine weiteren Belastungen durch Steuern, Abgaben und bürokratische Dokumentationspflichten."
Zudem müsse die Gaspreisbremse aus dem Jahr 2023 reaktiviert werden.
Damals wurde für Haushalte und kleine Unternehmen der Gaspreis auf zwölf Cent pro Kilowattstunde für ein Basis-Kontingent von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gesenkt.

Die Lebensmittelindustrie benötigt verlässliche und bezahlbare Energiepreise, um auskömmlich und sicher produzieren zu können, mahnt Minhoff.
„Die gegenwärtigen staatlichen Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise, wie beispielsweise Reduktion der Stromsteuer, Begrenzung der Netzentgelte und Industriestrompreis, werden durch die aktuellen Preisentwicklungen konterkariert", heißt es im Statement der BVE.

Deutschlands Ernährungsindustrie gehört zu den größten Industriezweigen der Bundesrepublik.
Rund 6000 Betriebe mit 644.000 Beschäftigten erwirtschaften einen Jahresumsatz von zuletzt knapp 233 Milliarden Euro.
Gut ein Drittel des Geschäfts mit Lebensmitteln und Getränken machen die vorwiegend mittelständischen Unternehmen dabei im Ausland - auch in den vom Krieg betroffenen Ländern im Nahen Osten.
Die BVE sieht dort nun Exportumsätze von rund einer Milliarde Euro in Gefahr.

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Streit um Kaffeepreise - Tchibo legt Revision ein

Der Rechtsstreit um Kaffeepreise zwischen Aldi Süd und Tchibo geht in die nächste Runde: Nach der erneuten juristischen Niederlage legt der Kaffeeröster Revision beim Bundesgerichtshof ein.
Die Richter in Karlsruhe müssen sich nun mit dem Fall befassen.

Tchibo wirft dem Discounter vor, seit Ende 2023 Kaffee der Aldi-Eigenmarke Barissimo mehrfach unter den Herstellungskosten verkauft zu haben und damit zu billig.
Das Unternehmen sieht darin einen Verstoß gegen geltendes Recht und will Aldi Süd dieses Vorgehen gerichtlich untersagen lassen - bislang erfolglos.
Das Landgericht Düsseldorf hatte die Klage im vergangenen Jahr abgelehnt. Im Februar wies das Oberlandesgericht Düsseldorf auch die Berufung zurück.

Die Richter teilten die Kritik nicht und sahen kein unbilliges Verhalten, ließen die Revision aber zu (Az. VI-6 U 1/25).

In der schriftlichen Urteilsbegründung wies das Gericht unter anderem auf die ungeklärte Rechtsfrage hin, ob der Verkauf von Lebensmitteln unter den Herstellungskosten rechtlich dem Verkauf unter dem Einstandspreis gleichzustellen sei.
Die Klärung der Frage sei zur Fortbildung des Rechts erforderlich, hieß es.

Die Kaffeepreise sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen, auch Tchibo hat sie kürzlich erneut angehoben.
Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland müssen für das beliebte Heißgetränk tiefer in die Tasche greifen.
Bohnenkaffee war im Januar laut Statistischem Bundesamt im Schnitt 58 Prozent teurer als 2020.

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