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Oldie aus dem Ruhrpott
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Rewe sperrt SB-Kassen zeitweise ab: Selbstbedienung nur noch mit Aufpasser

Die Selbstbedienungskassen in Plettenberg sind stark eingeschränkt.
Rewe dementiert den Verdacht erhöhter Diebstahlquoten nicht eindeutig.


Plettenberg – Wer morgens schnell noch ein Brötchen oder abends eine vergessene Zutat holen will, steht in den Plettenberger Rewe-Märkten neuerdings oft vor verschlossenen Terminals.
Die Selbstbedienungskassen (SB-Kassen) sind seit einigen Wochen zeitlich deutlich eingeschränkt nutzbar.
Zumeist sind die Scanner nur noch in der Kernzeit zwischen 9 und 18 Uhr in Betrieb - und das auch nur unter strenger Bewachung.

Auf Nachfrage bestätigt die Dortmunder Zentrale die Beobachtungen indirekt, legt aber Wert auf eine differenzierte Darstellung.
Die Nutzungszeiten der Selbstbedienungskassen seien bei Rewe „grundsätzlich nicht pauschal oder flächendeckend eingeschränkt", betont Sprecherin Isa-Maja Kötter.
Vielmehr könne sich die konkrete Ausgestaltung „je nach Standort und betrieblichen Erfordernissen unterscheiden". Im Fall von Plettenberg handele es sich laut Unternehmensangaben daher nicht um eine generelle Einschränkung des Angebots, sondern um eine „standortspezifische Organisation des Kassenbereichs".
Im Klartext: Die Plettenberger Marktleitung hat entschieden, den freien Zugang zu den Scannern an die Verfügbarkeit von Personal zu koppeln.

Terminals nur unter Mitarbeiter-Beobachtung möglich
Dass Kunden die Terminals fast nur noch nutzen können, wenn ein Mitarbeiter direkt daneben steht, verkauft das Unternehmen als Service-Maßnahme.
Es sei bei Selbstbedienungskassen „üblich, dass der Bereich durch Mitarbeitende begleitet wird".
Diese stünden den Kundinnen und Kunden als Ansprechpartner zur Verfügung und sollten vor Ort für einen „reibungslosen Ablauf" sorgen.

Auf die explizite Nachfrage, ob eine erhöhte Diebstahlquote - gerade in den wenig frequentierten Randzeiten - der eigentliche Auslöser für die Verschärfung sei, ging die Pressestelle indes nicht konkret ein.

Stattdessen verwies man lediglich allgemein auf die bereits genannten „betrieblichen Erfordernisse".
Ein klares Dementi zu Problemen mit Ladendiebstahl oder Inventurdifferenzen blieb damit aus - was den Verdacht vieler ehrlicher Kunden, dass die „schwarzen Schafe" für die Einschränkungen verantwortlich sind, zumindest nicht entkräftet.

Trotz der aktuellen Hürden zieht die Zentrale nach mehr als einem Jahr Praxis ein positives Fazit für den Standort Plettenberg.
Die Selbstbedienungskassen würden von den Kunden „insgesamt gut angenommen".

Viele schätzten laut Rewe insbesondere die „zusätzliche Wahlmöglichkeit und die schnelle Abwicklung ihrer Einkäufe" - zumindest in den Zeiten, in denen die Terminals dann auch geöffnet sind.
Das Angebot habe sich als „sinnvolle Ergänzung zum klassischen Kassenangebot" etabliert, teilt Rewe mit.

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Oldie aus dem Ruhrpott
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Verbraucherschützer warnen: Kauflandkunden müssen sich auf große Veränderung einstellen


Kaufland vollzieht einen radikalen Schnitt bei seinem Bonusprogramm.
Verbraucherschützer sehen darin eine bedenkliche Entwicklung.


Der deutsche Lebensmittelhandel setzt zunehmend auf digitale Kundenbindung.
Während Bonusprogramme lange Zeit als optionaler Service galten, entwickeln sie sich bei vielen Ketten zur zentralen Säule der Preisgestaltung.
Dieser Trend wirft grundsätzliche Fragen nach Zugangsgerechtigkeit und Datenschutz auf. Branchenbeobachter registrieren eine schleichende Verlagerung: Rabatte werden zunehmend an technische Voraussetzungen geknüpft, die nicht alle Haushalte erfüllen können.

Ab Donnerstag, dem 12. Februar 2026, führt Kaufland bundesweit das neue Vorteilsprogramm „Kaufland Card XTRA" ein.

Die klassische Plastik-Kundenkarte verschwindet nahezu vollständig.
Rabatte, Bonuspunkte und personalisierte Angebote gibt es künftig fast ausschließlich über die Smartphone-App.
Eine Neuanmeldung ohne Handy ist laut Kaufland-FAQ „leider nicht mehr möglich". Verbraucherschützer warnen vor dieser Entwicklung und sprechen von einer problematischen Zwei-Klassen-Struktur im Lebensmittelhandel.

Kaufland Card XTRA 2026: Smartphone-Pflicht für Rabatte sorgt für Kritik
Das neue Punktesystem funktioniert anders als bisher: Ein Euro Einkaufswert entspricht einem Punkt, statt wie zuvor ein Punkt pro fünf Euro.
Gesammelte Punkte lassen sich direkt in der Filiale, online oder bei Partnern gegen Gratis-Produkte eintauschen.
Kaufland verspricht in einer Pressemitteilung eine „modernere Kundenbindung" und ein „noch persönlicheres Einkaufserlebnis".
Personalisierte Coupons sollen passgenau auf das individuelle Kaufverhalten zugeschnitten sein.
Allerdings schweigt das Unternehmen dazu, was mit bereits gesammelten Punkten von Bestandskunden passiert.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) äußerte bereits scharfe Kritik an der Umstellung.
Die Organisation warnt generell vor App-Zwang im Lebensmittelhandel und betont, dass Rabatte nicht an die Nutzung digitaler Anwendungen gekoppelt sein dürften.
Besonders ältere Menschen oder Haushalte ohne aktuelles Smartphone könnten dadurch systematisch benachteiligt werden.
Eine repräsentative Studie der Verbraucherzentrale zeigt jedoch, dass 78 Prozent der Deutschen bereits mindestens eine Supermarkt-App nutzen.
Fast ein Drittel der Nicht-Nutzer meidet solche Supermarkt-Apps jedoch bewusst aus Datenschutzgründen oder wegen technischer Hürden.

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Supermarkt-Apps als Datenfalle: 78 Prozent nutzen sie - doch die Ersparnis ist minimal

Supermarkt-Apps versprechen Rabatte, doch die Ersparnisse sind minimal.
Es braucht dringend eine Regulierung.


Supermarkt-Apps wirken auf den ersten Blick wie ein Gewinn für alle: ein paar Klicks, ein paar digitale Coupons - und schon spart man beim Einkauf.
Doch eigentlich sollen die Apps Verbraucherinnen und Verbraucher noch enger an die Märkte binden und verleiten mitunter dazu, mehr Geld auszugeben.

Verbraucherschützer fordern App-Verbot: „Profilbildung zu Werbezwecken muss verboten werden"

Eine aktuelle Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt: Fast acht von zehn Befragten (78 Prozent) nutzen mittlerweile Supermarkt-Apps.
Davon haben zwei Drittel schon einmal zusätzliche Käufe getätigt, um Angebote oder Vergünstigungen zu erhalten.
Die tatsächliche Ersparnis bei Supermarkt-Apps liegt laut dem Preisvergleichsportal Smhaggle im Durchschnitt allerdings maximal bei gerade einmal zwei Prozent.

Wer die App nutzt und damit den vergünstigten Preis am Regal erhält, zahlt mit einem kostbaren Gut: den eigenen Daten.
Welche Produkte wir kaufen, wie wir uns ernähren, zu welchen Uhrzeiten wir einkaufen: All das sind Informationen, die Supermärkte zu personalisierten Werbeprofilen zusammenfassen können.
Damit lässt sich das Konsumverhalten der Kundschaft leichter beeinflussen.

Als Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützer sagen wir daher ganz klar: Eine Profilbildung zu Werbezwecken muss verboten werden.
Supermärkte sollten ihre Apps zudem so gestalten, dass weder eine verpflichtende Registrierung erforderlich ist, noch personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben werden.

Studie enthüllt: Supermarkt-Apps verleiten zu Mehrausgaben – Echte Ersparnis nur zwei Prozent
Verbraucher:innen, die für Supermarkt-Apps kein Kundenkonto eröffnen können oder wollen, werden wiederum mitunter von exklusiven Rabatten und Angeboten ausgeschlossen.
Das ist aus Verbraucherschutzsicht problematisch.
Denn bei Lebensmitteln spüren die Verbraucherinnen und Verbraucher die Preissteigerungen ganz besonders.
In den letzten fünf Jahren sind die Lebensmittelpreise um mehr als 35 Prozent gestiegen. Das belastet insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen.

Deshalb muss gelten: Rabatte dürfen nicht von der App-Nutzung abhängen.
Angebote müssen für alle gelten - unabhängig davon, ob jemand bereit ist, sein Einkaufsverhalten zum Geschäftsmodell der Supermärkte zu machen.

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Verbrauchertäuschung bei Lidl?

Lidl wegen umstrittener Werbekampagne im Kreuzfeuer


Was darf Werbung, was nicht?
Mit dieser Frage beschäftigen sich die Richter am Landgericht Heilbronn.
Dort beginnt heute der Prozess zwischen dem Discounter Lidl und der Verbraucherzentrale Hamburg (Az. 21 O 77/25 KfH).


Im Mittelpunkt steht eine Kampagne des Lebensmittelhändlers, die im Mai 2025 Aufsehen erregte.
Lidl hatte damals mit der "größten Preissenkung aller Zeiten" geworben.
500 Produkte sollten dauerhaft günstiger werden, hieß es.

Aus Sicht der Verbraucherschützer ist die Lidl-Werbung unwahr und irreführend.
"Sie verspricht mehr, als sie tatsächlich bietet", sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Moniert wird, dass für Kunden nicht erkennbar war, welche und wie viele Produkte reduziert wurden.
Die Anzahl sei faktisch nicht nachvollziehbar gewesen, so Valet, weil Lidl keine überprüfbare Liste veröffentlicht habe.

Die Verbraucherschützer haben den Discounter deshalb verklagt.
Sie sehen Verstöße gegen die Lebensmittelinformationsverordnung sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Darin ist unter anderem geregelt, dass Angaben zu Umfang und Ausmaß von Preisvorteilen nicht in die Irre führen dürfen.
Das Gericht muss nun klären, ob der Discounter womöglich zu weit gegangen ist.
Zum Prozessbeginn an diesem Donnerstag wird noch nicht mit einer Entscheidung gerechnet.

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Lidl verliert vor Gericht

Umstrittene Werbekampagne - Lidl verliert vor Gericht - das sollten man wissen


Der Discounter Lidl hat in einem Rechtsstreit um eine umstrittene Werbekampagne vor dem Landgericht Heilbronn eine Niederlage erlitten.
Eine Kammer für Handelssachen (Az. 21 O 77/25 KfH) gab einer entsprechenden Klage der Verbraucherzentrale Hamburg statt.

Im Mittelpunkt stand eine Kampagne des Lebensmittelhändlers, die im Mai 2025 Aufsehen erregte.
Lidl hatte damals mit der "größten Preissenkung aller Zeiten" geworben. 500 Produkte sollten dauerhaft günstiger werden, hieß es.

Lidl hatte bereits im vergangenen Jahr die Vorwürfe zurückgewiesen.

"Aus Wettbewerbsgründen möchten wir keine detaillierte Liste der Artikel veröffentlichen", sagte ein Sprecher damals.
Die Zahl 500 beziehe sich auf die in Deutschland reduzierten Einzelartikel.

Die Aktion umfasse sowohl bundesweite als auch regionale Preisanpassungen. Verbraucherschützer kritisierten, dass diese Angaben nur in einer Fußnote zu finden waren.
Außerdem seien weniger Artikel reduziert worden als angekündigt.
Lidl zählt in Deutschland nach Angaben des Gerichts 3.500 Filialen.

Irreführende Werbung
Moniert wurde von den Verbraucherschützern, dass für Kunden nicht erkennbar war, welche und wie viele Produkte reduziert wurden.
Die Anzahl sei faktisch nicht nachvollziehbar gewesen, weil Lidl keine überprüfbare Liste veröffentlicht habe.
Außerdem war unklar, in welchen Filialen des Discounters die beworbenen Artikel erhältlich waren.
Die Verbraucherschützer hatten den Discounter deshalb verklagt.

Der Richter sagte, die Werbung sei irreführend.
Der Verbraucher meine, in seinem Einzugsgebiet seien die Produkte billiger.
Er denke regional auf seinen Markt bezogen.
Eine ausführliche Urteilsbegründung erfolgte zunächst nicht.
Der Richter verwies auf die schriftliche Begründung.
Sie wird in ein paar Wochen erwartet.

Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg begrüßte das Urteil.
Die Werbung habe den Verbraucher in die Irre geführt.
Aus Sicht der Verbraucherschützer war die Lidl-Werbung unwahr.

Die Verbraucherschützer hatten bei der Kampagne Verstöße gegen die Lebensmittelinformationsverordnung sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gelten gemacht.
Darin ist unter anderem geregelt, dass Angaben zu Umfang und Ausmaß von Preisvorteilen nicht in die Irre führen dürfen.

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