NEWS für Rentner

collo

Oldie aus dem Ruhrpott
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Rentner muss für Pfandsammeln büßen - Grundsicherung gekürzt

Zahlreiche Rentner deutschlandweit sammeln Pfandflaschen, um der Altersarmut ein Stück weit zu entfliehen.
So auch ein Mann aus Altona.
Etwa 60 Euro verdiente er im September durch Flaschensammeln.
Ordnungsgemäß gab er diese Einnahmen beim Sozialamt an.


Daraufhin wurde ihm die Grundsicherung, die er neben seiner geringen Rente erhält, gekürzt.
Von diesem Fall berichtete das Magazin "Hinz&Kunzt" am Dienstag und nennt das Vorgehen eine "Schikane".

Pfandsammeln als Einnahmequelle
Auf Anfrage des Norddeutschen Rundfunks (NDR) bestätigte das Bezirksamt Altona, dass auch Einnahmen aus Pfandsammeln "bei der Berechnung der Leistungen berücksichtigt" und von der Rente oder Grundsicherung abgezogen werden.

Das bedeutet zwar, dass Pfandeinnahmen grundsätzlich angegeben und als Einkommen berücksichtigt werden müssen, "Hinz&Kunzt" weist aber auf eine Ausnahmeregel hin: Das Bundessozialministerium teilte dem Magazin mit, dass bei Kleinstbeträgen durch Pfandsammeln Ausnahmen gemacht werden könnten.

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tastebin

InventarNr. #290621
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Da weiß man gar nicht wo man anfangen soll aufzuzählen was da alles schief läuft.?
In unserer City gab's vor kurzem einen Fall, da sind meine Ex-Kollegen vom Ordnungsamt so richtig übers Ziel hinausgeschossen.
Wer auf das Leergut sammeln angewiesen ist, sollte nicht auch noch bis zur Schulter im Mülleimer hängen. Gerade wenn ich Rentner so sehe, kommt immer dieser Moment. Da Frage ich mich ob das sein muss.
Viele Leute stellen also ihre leeren Flaschen und Dosen NEBEN die Mülleimer, um den Menschen wenigstens das zu ersparen.
Jetzt ist da ein übereifriger Idiot hingegangen und schrieb ein Knöllchen wegen ebenso einer Situation.
Mann, Mann, Mann.?
 
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collo

Oldie aus dem Ruhrpott
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das liegt alles meiner Meinung nach an diese CDU / CSU
seit dem die was zu sagen haben, geht es mit Deutschland immer weiter runter

früher, ich sprech von früher als noch die SPD die stärkste Partei war gab es sowas nicht
da war Deutschland noch ein Sozialstaat!
 
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collo

Oldie aus dem Ruhrpott
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Tabelle zeigt: Rente - So viel mehr könnte es 2026 geben

Auch 2026 dürfen die rund 21 Millionen Rentner in Deutschland wieder eine Erhöhung ihrer Bezüge erwarten.
Zum 1. Juli könnten die Renten bundesweit um 3,73 Prozent steigen, wie aus dem Rentenversicherungsberichts 2025 hervorgeht.
Trifft die Prognose zu, läge die Rentenanpassung 2026 auf demselben Niveau wie in diesem Jahr.
2025 waren die Renten um 3,74 Prozent gestiegen.

Wichtig: Es handelt sich bisher nur um eine erste Berechnung.
Endgültig festgelegt wird das Rentenplus immer erst im Frühjahr, wenn alle Daten zur Lohnentwicklung vorliegen.
Nach dieser richtet sich die Rentenerhöhung maßgeblich.

Rentenerhöhung 2026: So viel mehr ist drin

Doch was bedeutet das nun avisierte Plus von 3,73 Prozent konkret?
Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick, was diese Erhöhung in Euro und Cent für verschiedene Rentenhöhen bringen würde:

obuxNX.jpg


In der Vergangenheit gab es auch Jahre, in denen Rentner mit Nullrunden leben mussten, weil die Bruttolöhne gesunken waren - zuletzt war das beispielsweise 2021 in Westdeutschland der Fall.
Seit 2024 werden die Renten bundeseinheitlich angepasst.

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collo

Oldie aus dem Ruhrpott
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Steuerlast senken - Auch Rentner dürfen Kosten absetzen

Wer in den Ruhestand eintritt, hat nicht alle Pflichten des Erwerbslebens hinter sich.
Die Steuererklärung zum Beispiel kann noch immer fällig werden.
Das gilt dann, wenn Sie mit Ihrem gesamten zu versteuernden Einkommen über dem Grundfreibetrag liegen.
2025 beträgt er 12.096 Euro, 2026 liegt er bei 12.348 Euro.

Aber auch als Rentner haben Sie die Möglichkeit, Ihr zu versteuerndes Einkommen zu senken, indem Sie Ihre Ausgaben gegenüber dem Finanzamt geltend machen.
Dazu zählen selbst im Ruhestand noch die sogenannten Werbungskosten.
Allerdings können Sie nicht mehr alles absetzen, was noch im Arbeitsleben möglich war.

Können Rentner Kontoführungsgebühren absetzen?
Ja, das geht.
Auch als Rentner können Sie Kontoführungsgebühren in Ihrer Steuererklärung geltend machen, dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Pauschale für Kontoführungsgebühren: Rentner können eine Pauschale von 16 Euro pro Jahr für Kontoführungsgebühren in ihrer Steuererklärung ansetzen.
Diese Pauschale wird vom Finanzamt in der Regel ohne weiteren Nachweis anerkannt.

2. Tatsächliche Kosten: Wenn die Kontoführungsgebühren die Pauschale von 16 Euro übersteigen, können Rentner auch höhere Kosten geltend machen.
Allerdings müssen Sie dann einen Nachweis bereithalten.

Wichtig: Für Rentner gilt eine allgemeine Werbungskostenpauschale von 102 Euro pro Jahr. Diese wird Ihnen automatisch vom steuerpflichtigen Teil der Rente abgezogen, ohne dass Sie dafür ein Kreuzchen in der Steuererklärung setzen müssen.
Das heißt: Kontoführungsgebühren bringen Ihnen nur dann eine Steuerersparnis, wenn Sie mit all Ihren Werbungskosten die 102 Euro übersteigen.
Andernfalls lohnt es sich nicht, die Ausgaben einzeln aufzuführen.

Wo trage ich als Rentner die Kontoführungsgebühren ein?
Die Pauschale von 16 Euro oder die tatsächlichen Kosten für Kontoführungsgebühren tragen Rentner auf Seite 2 in der Anlage R der Steuererklärung ein.
Dort finden sich die Werbungskosten für Altersbezüge.

Welche Werbungskosten können Rentner noch absetzen?
Neben Kontoführungsgebühren können Rentner auch andere Kosten als Werbungskosten geltend machen, wie zum Beispiel:

Steuerberatungskosten
Kosten, die Ihnen entstanden sind, um Ihre Rente zu beantragen, wie zum Beispiel Rechtsberatungs- oder Prozesskosten
Kreditzinsen für die Nachzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen
Kosten für einen Renten- oder Versicherungsberater inklusive der Fahrtkosten dorthin

Fazit
Obwohl Rentner Kontoführungsgebühren grundsätzlich von der Steuer absetzen können, ist der Effekt in den meisten Fällen aufgrund der niedrigen Pauschale von 16 Euro begrenzt.
Es kann sich jedoch lohnen, alle Werbungskosten zusammenzurechnen, um zu prüfen, ob Sie mit dem Gesamtbetrag über die allgemeine Werbungskostenpauschale von 102 Euro kommen.
Ist das der Fall, lohnt es sich, Ihre tatsächlichen Kosten einzeln in der Steuererklärung anzugeben.

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collo

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Steuererklärung: Diese Bescheinigung ist für Rentner nicht mehr nötig

Auch viele Rentner sind verpflichtet, ihre Einkommensteuern zu erklären.
Einige sind dabei aber etwas übereifrig und fordern in den Auskunfts- und Servicestellen der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie am Servicetelefon eine Bescheinigung über ihre bezogene Rente an.
Diese Bescheinigung ist für die Steuererklärung inzwischen aber gar nicht mehr nötig, da alle Daten dem Finanzamt vorliegen.

Das bedeutet: Wer seine Steuererklärung macht, braucht die Daten über seine gesetzliche Rente nicht mehr in die Formulare einzutragen, da die Rentenversicherung diese bereits automatisch übermittelt hat.
"Lediglich wer sich mithilfe der Steuerprogramme vorab seine Steuer ausrechnen lassen möchte, benötigt die Daten", sagte Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung

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