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Erste Syrer verlieren Schutzstatus in Deutschland

Das Bundesinnenministerium hat damit begonnen, für bestimmte Geflüchtete aus Syrien die Aufhebung ihres Schutzstatus einzuleiten.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sei angewiesen worden, für Straftäter und Gefährder "die Widerrufstätigkeit aufzunehmen", bestätigte ein Ministeriumssprecher. "Das Vorliegen schwerer Straftaten schließt eine Schutzerkennung durch das Bamf aus, beziehungsweise kann zu einer Aufhebung des erteilten Schutzes führen", teilte der Sprecher des von CSU-Politiker Alexander Dobrindt geleiteten Ministeriums mit.

Er verwies auch auf die Absprache im Koalitionsvertrag von Union und SPD, Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan vorzunehmen, "beginnend mit Straftätern und Gefährdern".
Zuständig für die Umsetzung seien die Länder, der Bund werde sie dabei aber unterstützen. Dazu stehe das Bundesinnenministerium auch "in Kontakt mit den zuständigen syrischen Stellen".

Laut einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der AfD-Fraktion hat das Bamf zwischen Januar und Mai 2025 insgesamt 3537 Widerrufsprüfverfahren zu syrischen Staatsangehörigen angelegt.
Dabei sei bis Ende Mai in 57 Fällen die Flüchtlingseigenschaft entzogen worden, in 22 weiteren Fällen ein sogenannter subsidiärer Schutztitel.
Weiter geht aus der Antwort hervor, dass es zwischen Januar und Ende Mai 804 freiwillige Ausreisen von Syrerinnen und Syrern im Rahmen des Bund-Länder-Förderprogramms REAG/GARP gegeben habe.

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