Internet NEWS

collo

Oldie aus dem Ruhrpott
Registriert
14 Mai 2021
Beiträge
11.186
Erhaltene Likes
19.691

Vodafone - Partner erwägt Verkauf von Glasfaser-Beteiligung

Mit OXG Glasfaser will Vodafone sieben Millionen Haushalte für sieben Milliarden Euro erschließen.
Doch nun will der Partner des Projekts aussteigen - mit Folgen für das zentrale Vodafone-Vorhaben.


Der Netzbetreiber Vodafone droht einen wichtigen Partner beim Glasfaserausbau in Deutschland zu verlieren.
Gemeinsam mit dem französischen Investor Altice hatte Vodafone 2023 das Ziel ausgegeben, in sieben Jahren sieben Millionen Haushalte an das besonders schnelle Breitbandnetz anzuschließen.

Mittlerweile schaut Altice nach einem Käufer, um aus dem Joint Venture OXG mit Vodafone auszusteigen, wie das Handelsblatt von drei Personen mit Kenntnis über die Verhandlungen erfuhr.

Zu einem möglichen Ausstieg von Altice wollte sich ein Sprecher von Vodafone nicht äußern.
Er hob jedoch hervor: „Ein Verkauf der Anteile durch die Altice erfordert unsere Zustimmung.“
Altice ließ eine Anfrage unbeantwortet.

„Die OXG ist unabhängig und verfügt über einen kontinuierlichen Kreditrahmen von 4,6 Milliarden Euro“, sagte der Vodafone-Sprecher.
Die Investitionen in die Glasfaserinfrastruktur in den kommenden sechs Jahren seien gesichert.
„Wir kommen gut voran und haben den Ausbau in 21 Städten begonnen“, sagte der Sprecher.

Allerdings hatte Vodafone ursprünglich mit einem deutlich höheren Tempo geplant.
Der damalige Vodafone-Deutschlandchef Philippe Rogge hatte zum Start der Glasfaserallianz vor zwei Jahren als Ziel ausgegeben, dass OXG bis Ende 2024 in 150 Städten und Gemeinden den Ausbau vorantreibt.

hier weiter lesen
Bitte, Anmelden oder Registrieren um die Links zu sehen!
 

collo

Oldie aus dem Ruhrpott
Themenstarter
Registriert
14 Mai 2021
Beiträge
11.186
Erhaltene Likes
19.691

Störungen bei 1&1: Probleme beim Internetzugang - Zahlreiche Meldungen

Beim Anbieter 1&1 scheint es aktuell Probleme zu geben.
Vor allem die Internetverbindung und der Mobilfunk sind betroffen, zeigen der Störungsmelder von "netzwelt.de" und "allestoerungen.de" an.

Die Störungen lassen sich in ganz Deutschland ausmachen.
Ballungsgebiete wie Berlin, Frankfurt am Main und München trifft es jedoch besonders stark. Teils dauern die Ausfälle bereits seit dem Vormittag an.
Die Ursache für das Problem ist nicht bekannt.

Kunden können Probleme unter der Hotline von 1&1 melden.
Die Nummer lautet 07219600.

Bitte, Anmelden oder Registrieren um die Links zu sehen!
 
Kommentieren

collo

Oldie aus dem Ruhrpott
Themenstarter
Registriert
14 Mai 2021
Beiträge
11.186
Erhaltene Likes
19.691

Verbraucherzentrale warnt: Glasfaser-Übergangsverträge - Vorsicht bei Haustürgeschäften

Schnelles Internet ist in vielen Gegenden Deutschlands längst noch keine Selbstverständlichkeit.
Selbst in größeren Städten kann man sich nicht immer auf eine stabile Verbindung verlassen. Abhilfe soll der Ausbau der Glasfasertechnik schaffen.
Dafür müssen jedoch erst Kabel verlegt und Haushalte angeschlossen werden.
Weil die Investition viel Geld kostet, müssen sich Verbraucher oft mehrere Jahre an einen Anbieter binden.

Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt in dem Zusammenhang jetzt vor Abzocke.
Demnach berichten immer mehr Menschen von aufdringlichen Verkaufsgesprächen, die zumeist direkt an der Haustür geführt werden.
Dabei geht es in vielen Fällen nicht einmal um einen Glasfaservertrag, sondern einen Übergangsvertrag.
Dieser soll den Zeitraum bis zur tatsächlichen Freischaltung der Glasfaserleitung überbrücken.

Verträge sind zu teuer und beinhalten unnötige Leistungen
Das Problem: Die Verträge sind meistens überteuert und bieten Zusatzleistungen, die viele Verbraucher nicht benötigen - etwa Streamingdienste oder bestimmte TV-Leistungen. Exemplarisch dafür führt die Verbraucherzentrale den Fall einer Betroffenen auf, die zunächst einen regulären Telefon- und DSL-Vertrag für 34,99 Euro monatlich hatte.

Dann sei ihr ein Glasfaservertrag für 44 Euro angeboten worden, woraufhin sie den Anbieter wechselte.
Allerdings gibt es einen Haken: Bis zum Glasfaserausbau und neuen Anschluss ist sie an einen Premium-Tarif gebunden, der fast 80 Euro pro Monat kostet.

Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg erklärt, dass in solchen Haustürverkaufsgesprächen oft nur am Rande über "die hohen Kosten und die meist unnötigen Zusatzleistungen des Übergangsvertrages" informiert werde und die Kunden dann "von der hohen ersten Rechnung überrascht" würden.

Ältere Menschen besonders gefährdet
Gerade ältere Menschen seien gefährdet, solche Verträge abzuschließen, da sie "die technischen Details und die tatsächliche Notwendigkeit der angebotenen Leistungen nicht richtig einschätzen" könnten.

Die Verbraucherzentrale rät dazu, nicht vorschnell neue Verträge abzuschließen und verschiedene Angebote zu vergleichen.
Wer bereits einen Vertrag an der Haustür unterschrieben hat, sollte genau kontrollieren, ob die im Gespräch genannten Konditionen auch wirklich in den Vertragsunterlagen oder der Auftragsbestätigung enthalten sind.

Auch für an der Haustür abgeschlossene Verträge gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen ohne Nennung eines Grundes.
Rehberg erklärt, dass ein schriftlicher Widerruf per Einwurfeinschreiben der sicherste Weg sei, das zu erledigen.

Bitte, Anmelden oder Registrieren um die Links zu sehen!

Bitte, Anmelden oder Registrieren um die Links zu sehen!
 
Kommentieren

collo

Oldie aus dem Ruhrpott
Themenstarter
Registriert
14 Mai 2021
Beiträge
11.186
Erhaltene Likes
19.691

Millionen Deutsche mit lahmem Internet

Langsames Internet - Millionen Deutsche surfen nach wie vor im Schneckentempo


Deutschland verfehlt weiterhin das selbst gesteckte Ziel einer flächendeckenden Versorgung mit schnellem Internet mit 50 Mbit/s.
Laut einer Erhebung der Vergleichsplattform Verivox müssen rund 2,8 Millionen Menschen hierzulande weiter mit langsamen Anschlüssen leben.

"Insgesamt 10.639 Gemeinden in Deutschland sind nicht ausreichend mit 50 Mbit/s versorgt", teilt das Vergleichsportal mit.
In 234 dieser Kommunen betrage die 50-Mbit/s-Abdeckung maximal zehn Prozent - wovon mehr als die Hälfte der Gemeinden überhaupt keinen Zugang zu festen Breitbandanschlüssen habe.

"50 Mbit/s sind heute gerade noch Standard", sagt Verivox-Telekommunikationsexperte Jörg Schamberg. Provider vermarkteten solche Tarife darum nur noch zurückhaltend.
100 Mbit/s sei der neue Standard, wie Verivox-Daten zeigten.

Besonders bitter: Hunderttausende Internetnutzer in Deutschland erreichen laut der Analysen nicht einmal die offizielle Mindestgeschwindigkeit von 15 Mbit/s, die Ende 2024 vom Bundestag für Internetanschlüsse angehoben wurde.

"Von einer flächendeckenden 15-Mbit-Versorgung könne keine Rede sein", so Schamberg: "Fast eine halbe Million Haushalte erreichen diesen Wert nicht und surfen notgedrungen im Schneckentempo."

Schamberg warnt, dass die digitale Spaltung zwischen gut und schlecht versorgten Gebieten weiter wächst.
Dabei werde leistungsfähiges Internet immer wichtiger - etwa für Streaming, Homeoffice, Cloud-Dienste oder Künstliche Intelligenz, so Schamberg.

Deshalb fordert der Telekommunikationsexperte die Netzbetreiber auf, die Minimalziele für eine flächendeckende Versorgung mit schnellem Internet "nun endlich zügig" umzusetzen.

Bitte, Anmelden oder Registrieren um die Links zu sehen!
 
Kommentieren

collo

Oldie aus dem Ruhrpott
Themenstarter
Registriert
14 Mai 2021
Beiträge
11.186
Erhaltene Likes
19.691

Glasfaser-Ärger: So wehren Sie sich

Verbraucherschützer warnen - Glasfaser-Anbieter ignorieren Kündigungen oft unrechtmäßig


Telekommunikationsunternehmen dürfen Kündigungen grundsätzlich nicht ablehnen - auch dann nicht, wenn es um einen Glasfaservertrag geht.
Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin.
Den Verbraucherschützern gehen nach eigenen Angaben vermehrt Beschwerden zu, dass Kündigungswünsche von Glasfaserverträgen von Unternehmen erst einmal verweigert werden.

Besonders häufig sei dies dann der Fall, wenn ein Haushalt schon seit einigen Jahren auf den Bau des Glasfaseranschlusses wartet.
Die Begründungen der Unternehmen für ihre Weigerung lauteten demnach etwa:

Ein Widerruf des Vertrags sei nicht mehr möglich.
Die Kündigung könne zum aktuellen Zeitpunkt nicht bestätigt werden.
Die Kündigung sei aufgrund des noch nicht geschalteten Glasfaseranschlusses nicht möglich.

Nicht abweisen lassen und schriftlich nachhaken
Betroffene sollten sich mit solchen Erklärungen aber nicht abweisen lassen.
Besser hakt man noch einmal schriftlich beim Anbieter nach und besteht auf den Widerruf beziehungsweise auf die Kündigung, raten die Verbraucherschützer.

Denn es gelte:
Mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung beginnt auch die zweiwöchige Widerrufsfrist, in der der Vertrag zunächst widerrufen werden kann.
Danach ist eine Kündigung zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, die maximal 24 Monate betragen darf, möglich.
Anschließend kann der Vertrag monatlich gekündigt werden.

Das bedeutet zudem, dass ein Glasfaservertrag auch dann gekündigt werden könnte, wenn beispielsweise zwei Jahre nach dem Vertragsabschluss noch gar keine Bauarbeiten stattgefunden haben, erklären die Verbraucherschützer.

Dass die in den AGB geregelte Laufzeit eines Glasfaservertrages grundsätzlich mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung beginnt, hat etwa auch das Hanseatische Oberlandesgericht im Dezember 2024 bestätigt.
Das Urteil (Az.: 10 UKL 1/24) ist aber bisher nicht rechtskräftig.

Bitte, Anmelden oder Registrieren um die Links zu sehen!
 
Kommentieren

collo

Oldie aus dem Ruhrpott
Themenstarter
Registriert
14 Mai 2021
Beiträge
11.186
Erhaltene Likes
19.691

Glasfaser kommt: Doch die Verbraucherzentrale warnt vor 2 Risiken

Bis 2030 soll Glasfaser in ganz Deutschland verfügbar sein.
Doch laut Verbraucherzentrale drohen zwei Probleme, die zur echten Hürde werden könnten.
Bis 2030 sollen alle Haushalte in Deutschland mit gigabitfähigem Internet über Glasfaser versorgt werden.
Die Verbraucherzentrale mahnt, dass Kundinnen und Kunden beim Wechsel nicht in teure Tarife gedrängt werden dürfen.
Netzbetreiber sollten ihre Pläne zur Abschaltung alter Kupferleitungen frühzeitig und klar kommunizieren.

Bis 2030 sollen laut Gigabitstrategie der Bundesregierung alle Haushalte in Deutschland Zugang zu schnellem Internet über Glasfaser erhalten.Auch auf EU-Ebene wird der flächendeckende Umstieg von Kupfer- auf Glasfasernetze aktiv vorangetrieben. Verbraucherschützer warnen jedoch vor möglichen Risiken wie Versorgungslücken oder steigenden Kosten für Kundinnen und Kunden.

Die Bundesnetzagentur hat kürzlich ein Impulspapier vorgelegt, das den rechtlichen Rahmen für die sogenannte Kupfer-Glas-Migration absteckt.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt jedoch: Der Umstieg dürfe nicht dazu führen, dass Menschen plötzlich ohne funktionierende Internetverbindung dastehen.
Denn wenn alte Kupferleitungen abgeschaltet werden, bevor eine gleichwertige Glasfaser-Anbindung verfügbar ist, würden echte Probleme im Alltag drohen.

Glasfaser dürfe kein Luxus werden
Ein weiteres Risiko sehen die Verbraucherschützer in möglichen Preissteigerungen durch die neue Technik.
Glasfaser ist leistungsfähiger, aber in vielen Fällen auch teurer - vor allem wenn Verbraucherinnen und Verbraucher in neue, höherpreisige Tarife gedrängt werden.
Der vzbv fordert deshalb, dass es auch weiterhin günstige Einsteiger-Tarife mit niedrigeren Geschwindigkeiten geben müsse.

Zudem sollen Netzbetreiber verpflichtet werden, frühzeitig und transparent über Abschaltpläne zu informieren.
Wer noch einen aktiven Kupferanschluss nutzt, soll klar und rechtzeitig erfahren, wann eine Umstellung notwendig wird - und welche Alternativen es gibt.
Das Ziel sei eine umfängliche Digitalisierung, bei der niemand zurückgelassen wird.

Der vzbv sieht in der aktuellen Entwicklung zwar eine Chance für schnellere und stabilere Verbindungen, mahnt aber: Der Weg dorthin müsse für die Millionen Haushalte in Deutschland bezahlbar und verlässlich bleiben.
Parallel zur Kritik am Netzübergang meldet die Telekom Rekordzahlen beim Glasfaser-Ausbau - und viele Haushalte profitieren bereits.

Bitte, Anmelden oder Registrieren um die Links zu sehen!
 
Kommentieren

collo

Oldie aus dem Ruhrpott
Themenstarter
Registriert
14 Mai 2021
Beiträge
11.186
Erhaltene Likes
19.691

Glasfaser: Von Laufzeitfallen und untergeschobenen Verträgen

Manche Glasfaser-Anbieter nutzen die Unwissenheit vieler aus: Sie frisieren die Mindestlaufzeit, schieben Verträge unter.
Wie man die Tricks durchschaut und aus dubiosen Nummern wieder herauskommt.


Sie wollen einen Glasfaser-Internetvertrag abschließen oder haben dies bereits getan?
Dann sollten Sie die Vertragslaufzeit genau prüfen.
Denn einige Anbieter legen den Beginn der maximal zulässigen zweijährigen Mindestlaufzeit nicht auf das Datum des Vertragsabschlusses, sondern erst auf den Zeitpunkt der Freischaltung des Glasfaseranschlusses.
Das bedeutet im ungünstigsten Fall: Der Vertrag kann sich um Monate oder gar Jahre verlängern, wenn sich der Ausbau verzögert oder womöglich noch gar nicht begonnen hat, warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

In diesem Zusammenhang gelten folgende gesetzlichen Regelungen:

Die Mindestvertragslaufzeit für Telekommunikationsverträge darf zwei Jahre (24 Monate) nicht überschreiten.

Die Mindestvertragslaufzeit muss mit dem Tag des Vertragsabschlusses beginnen.

Verträge mit einer anfänglichen Mindestlaufzeit von bis zu 24 Monaten können danach monatlich gekündigt werden.

Laufzeit- und Kündigungs-Infos sind verpflichtend

Wer einen Vertrag bereits vor längerer Zeit abgeschlossen hat, sollte im Kundenportal des Anbieters oder auf einer monatlichen Rechnung genau prüfen, welche Daten dort angegeben sind, rät Michael Gundall von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Schon seit 2017 muss auf der monatlichen Rechnung stehen, wann die Vertragslaufzeit begonnen hat, wann sie endet und bis zu welchem Datum eine Kündigung beim Anbieter eingegangen sein muss.

Unwissenheit ausgenutzt? Anbieter zur Korrektur auffordern
"Viele Anbieter geben in den Rechnungen dann das Datum der Aktivierung des Anschlusses an und nutzen so die Unwissenheit ihrer Kundinnen und Kunden aus", sagt Gundall.
Sollte ein falsches Datum hinterlegt sein, sollten Kunden den Anbieter schriftlich zur Korrektur auffordern.

Die Verbraucherzentrale hat auf ihrer Website einen Musterbrief zum kostenlosen Download bereitgestellt.
Sollte sich ein Anbieter trotz Aufforderung weigern, die Daten zu korrigieren, können sich Betroffene per E-Mail ([email protected]) an die Verbraucherschützer in Mainz wenden.

Oberlandesgerichts-Urteil zum Laufzeitbeginn
"In der Regel beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung", erklärt Verbraucherschützer Gundall.
Dies sehe auch das Hanseatische Oberlandesgericht in einem Urteil so (Az.: 10 UKL 1/24).
In dem Fall hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erfolgreich gegen ein Glasfaserunternehmen geklagt, das den Beginn der Mindestvertragslaufzeit ab Freischaltung des Anschlusses in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen festgeschrieben hatte.
Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig.

Wer erst kürzlich einen Vertrag mit nicht korrektem Beginn der Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen hat, kann diesen auch binnen 14 Tagen schriftlich widerrufen, wenn dieser am Telefon, übers Internet oder an der Haustür abgeschlossen worden ist.
Ein sofortiger Widerruf ist auch dann sinnvoll, wenn Unterlagen fehlen, im Vertrag falsche oder widersprüchlichen Informationen und Leistungen entdeckt werden oder der Vertrag schlichtweg untergeschoben worden ist.

Keine sogenannten Beratungsprotokolle unterzeichnen

In diesem Zusammenhang warnt die Verbraucherzentrale Niedersachsen auch vor dem Unterschreiben sogenannter Beratungsprotokolle für Glasfaseranschlüsse, die Vertreter von Anbietern an der Haustür präsentieren.
Um sich im Zweifel Aufwand und Ärger zu sparen, sollte man an der Haustür nichts ad hoc unterschreiben und Unterlagen erst einmal in Ruhe prüfen.

Den Verbraucherschützern ist ein Fall bekannt, in dem eine Frau ein solches Protokoll unterzeichnet hatte.
In dem Schriftstück seien zwar nur angebotene Leistungen und Konditionen eines Glasfaservertrags aufgeführt gewesen - und sogar der ausdrückliche Hinweis, dass es sich nicht um einen Vertrag handele.
Trotzdem habe die Frau kurz darauf eine Auftragsbestätigung für einen Glasfaseranschluss erhalten.

Protokoll ist kein Vertrag - und die Zusammenfassung fehlt
"Wer an der Haustür ein solches Beratungsprotokoll unterschreibt, hat noch keinen Vertrag geschlossen", stellt Jana von Bibra von der Verbraucherzentrale Niedersachsen klar.
In dem Fall habe der Anbieter sogar zusätzlich seine Transparenzpflichten missachtet, die das Telekommunikationsgesetz zum Schutz vor untergeschobenen Verträgen und ungewollten Leistungen vorschreibt.

Demnach sind Anbieter verpflichtet, Verbrauchern "vor Abgabe ihrer Vertragserklärung eine schriftliche Zusammenfassung des Vertrags" aushändigen, so von Bibra.
Geschehe das nicht unmittelbar im Gespräch, müssten Verbraucher die Inhalte zusätzlich schriftlich bestätigen.
Die Frau habe also definitiv keinen Vertrag geschlossen.

Betroffene sollten in so einer Situation - also auch bei fehlenden Unterlagen oder widersprüchlichen Informationen - schnell und unverzüglich handeln, um einen untergeschobenen Vertrag wieder loszuwerden.
"Bei Haustürgeschäften gilt in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht", erklärt von Bibra. Das sollte unbedingt genutzt und der Vertrag fristgerecht schriftlich widerrufen werden.

Bitte, Anmelden oder Registrieren um die Links zu sehen!
 
Kommentieren

collo

Oldie aus dem Ruhrpott
Themenstarter
Registriert
14 Mai 2021
Beiträge
11.186
Erhaltene Likes
19.691

Bundesnetzagentur stellt neues Messtool für Internetgeschwindigkeit bereit

Mit dem neuen amtlichen Messverfahren RaVT prüfen Sie jetzt sofort, ob Ihr Internetzugang den gesetzlichen Mindestansprüchen entspricht.
Falls nicht, kann die Bundesnetzagentur eingreifen
.

Hier bekommen ihr das Messtool.

Die Bundesnetzagentur hat ein neues Messtool “Messverfahren RaVT” bereitgestellt, mit dem Sie sofort die tatsächliche Geschwindigkeit Ihres Internetzugangs amtlich korrekt überprüfen können.
Das Ergebnis reicht ihr direkt bei der Bundesnetzagentur ein, damit diese aktiv wird.

Dafür dient das neue Messverfahren
Mit Hilfe der von der Bundesnetzagentur bereitgestellten Software Messverfahren RaVT können Verbraucher ihre Internetversorgung einfach und mit geringem zeitlichem Aufwand mit den aktuellen Mindestvorgaben vergleichen.

So funktioniert das neue Messverfahren
Das Messverfahren läuft über einen Tag.
Ihr müsst zehn Messungen mit dem Tool vornehmen, die in zwei Blöcke mit jeweils fünf aufeinanderfolgenden Messungen aufgeteilt sind.
Zwischen den Blöcken müsst ihr eine zehnstündige Pause einhalten, damit lediglich kurzfristige Versorgungsunterbrechungen erkannt werden.

Im Anschluss an die Messung wertet das Messprotokoll aus, ob ein Anhaltspunkt für eine Unterversorgung mit Telekommunikationsdiensten besteht.
In diesem Fall werdet ihr gebeten, das Messprotokoll über einen direkten Link zum Kontaktformular an die Bundesnetzagentur zu übermitteln.
Bitte, Anmelden oder Registrieren um die Links zu sehen!

Diese führt dann weitere Ermittlungen durch und veröffentlicht gegebenenfalls eine Unterversorgungsfeststellung.

Wichtig, die Bundesnetzagentur schreibt: “Ein einmaliges Unterschreiten stellt einen Anhaltspunkt, jedoch noch keinen Nachweis für eine Unterversorgung dar.
Vielmehr nutzt die Bundesnetzagentur dieses Indiz, um im Rahmen weiterer Amtsermittlungen die Voraussetzungen für Ihr Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten im Einzelfall und unter Auswertung einer Vielzahl von Versorgungsinformationen zu prüfen”.

Download des Gratistools für das Messverfahren RaVT
Ihr erhaltet das Messverfahren RaVT Desktop-App Version 1.0.0 (17.12.2025) (das RaVT steht für “Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten”) kostenlos unter diesem Link.
Bitte, Anmelden oder Registrieren um die Links zu sehen!

Messverfahren RaVT gibt es für Windows 10 und Windows 11, macOS ab Version 11 und für Ubuntu Linux ab 18.04 und für Debian ab Version 8.
 
Kommentieren

collo

Oldie aus dem Ruhrpott
Themenstarter
Registriert
14 Mai 2021
Beiträge
11.186
Erhaltene Likes
19.691

Kim Dotcom nach Schlaganfall: Video zeigt Szenen aus der Klinik

Einst Internet-Mogul, heute Reha-Patient: Kim Dotcom dokumentiert seinen Gesundheitszustand in überraschend intimen Aufnahmen.




Bitte, Anmelden oder Registrieren um die Links zu sehen!
 
Kommentieren

collo

Oldie aus dem Ruhrpott
Themenstarter
Registriert
14 Mai 2021
Beiträge
11.186
Erhaltene Likes
19.691

Digitale Anonymität: Justizministerin Hubig lehnt Klarnamenpflicht im Internet ab

Laut Justizministerin Hubig soll im Netz weiterhin jeder das Recht haben, anonym zu posten. Strafbare Äußerungen sollten jedoch konsequenter verfolgt werden.
Aus Bayern kam zuletzt ein gegenteiliger Vorstoß.


Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich gegen eine Klarnamenpflicht im Internet ausgesprochen.
Eine staatlich verordnete Klarnamenpflicht im Internet lehne ich ab.
Wer eigene Meinungen oder Erfahrungen anonym oder unter Pseudonym äußern möchte, ist dafür keine Rechenschaft schuldig, sagte sie dem Tagesspiegel.

Zuvor hatten sich unter anderem Bayerns Digitalminister Fabian Mehring (Freie Wähler) und der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, in der Zeitung für eine solche Pflicht ausgesprochen.
Dafür wären Änderungen auf Bundesebene nötig.

Hubig: Täter müssen zur Rechenschaft gezogen werden
Hubig ergänzte, das berechtigte Interesse an dauerhafter Anonymität ende jedoch dort, wo Straftaten begangen werden.
Auch im digitalen Raum hat die Meinungsfreiheit Grenzen, sagte Hubig.
Es sei deshalb wichtig, dass kriminelle Äußerungen im Internet verfolgt werden und Täter zur Rechenschaft gezogen werden können.
Dafür brauche es aber keine Klarnamenpflicht.
Wenn die Identität von Straftätern im Nachhinein ermittelt werden könne, sei das ausreichend.

Mehring hatte gesagt, das Recht auf freie Meinungsäußerung beinhalte keinen Anspruch auf Anonymität.
Man muss schon zu seinen Äußerungen stehen; analog wie digital.
Was am Stammtisch kriminell sei, müsse auch im Netz sanktioniert werden können.
Eine Klarnamenpflicht in den sozialen Medien könne seiner Ansicht nach die Diskurskultur im Netz zivilisieren.
Wer wisse, dass sein Handeln nicht folgenlos bleibe, verhalte sich verantwortungsvoller.

So ähnlich hatte auch Voßkuhle argumentiert und erklärt, dass er eine solche Pflicht für nicht ganz einfach halte, aber für verfassungsrechtlich zulässig.

Hubig sagte: Bei der Auslegung des Strafrechts muss dem Grundrecht der Meinungsfreiheit Rechnung getragen werden.
Das Grundgesetz schütze gerade auch die kontroverse Meinung und die polemische Zuspitzung

Bitte, Anmelden oder Registrieren um die Links zu sehen!
 
Kommentieren

collo

Oldie aus dem Ruhrpott
Themenstarter
Registriert
14 Mai 2021
Beiträge
11.186
Erhaltene Likes
19.691

Telekom dreht an der Preisschraube: Einige Verträge werden ab April teurer

Die Deutsche Telekom bittet ihre Festnetz-Kunden zur Kasse.
Ab dem 1. April 2026 steigen die Grundpreise für zahlreiche Altverträge um 2 Euro pro Monat, schreibt unter anderem Verivox.
Betroffen sind MagentaZuhause- und Call-&-Surf-Tarife, die vor April 2023 abgeschlossen wurden.


Konkret bedeutet das: Wer einen MagentaZuhause L-Tarif mit 100 Mbit/s hat, zahlt künftig 46,95 Euro statt bisher 44,95 Euro.
Die Preiserhöhung erfolgt automatisch - Kunden müssen nichts tun, um die neuen Konditionen zu akzeptieren.
Ein Telekom-Sprecher bestätigte laut Verivox die Preisanpassung und betonte, dass die betroffenen Kunden trotz Erhöhung „immer noch zwei Euro weniger, als Neukunden heute für die entsprechenden Tarife zahlen" würden.
Bereits im letzten Jahr hatte die Telekom aufgrund sinkender Kundenzahlen Preise angehoben.

Preiserhöhungen der Telekom haben einen bestimmten Hintergrund
In den Informationsschreiben an die Kunden rechtfertigt die Telekom die Preisanpassung mit höheren Betriebskosten.
Wörtlich heißt es nach chip.de in der Telekom-Mail: „Wir arbeiten stetig daran, unser Netz auszubauen und zu modernisieren – damit Sie auch in Zukunft in bester Qualität und im besten Netz telefonieren und surfen können.
Die Kosten insbesondere für Betrieb und Nutzung unseres Netzes sowie für Servicedienstleistungen sind gestiegen."

Wer mit der Preiserhöhung nicht einverstanden ist, kann von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des Informationsschreibens können Kunden ihren Vertrag kostenfrei und fristlos kündigen, frühestens jedoch zum 31. März 2026.
Die Verbraucherzentrale gibt an, dass das immer möglich ist, wenn bestimmte Bedingungen den Vertrag einseitig ändern.
Zudem müssen Anbieter mindestens einen und höchstens zwei Monate vor der Änderung darüber informieren.
Die entsprechende Kündigung darf keine Kosten nach sich ziehen.

Telekom-Kunden hatten vor drei Jahren zuletzt eine Erhöhung hinnehmen müssen
Die aktuelle Erhöhung ist nicht die erste ihrer Art: Bereits im April 2023 hatte die Telekom die Festnetz-Grundgebühren um 3 Euro pro Monat angehoben.
Damals traf es vor allem Neukunden und Tarifwechsler.
Nun folgen die älteren Vertragsmodelle nach.
Wie viele Bestandskunden konkret von der aktuellen Preisanpassung betroffen sind, teilte die Telekom nicht mit.

Bitte, Anmelden oder Registrieren um die Links zu sehen!
 
Kommentieren
Oben