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Oldie aus dem Ruhrpott
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Vodafone - Partner erwägt Verkauf von Glasfaser-Beteiligung

Mit OXG Glasfaser will Vodafone sieben Millionen Haushalte für sieben Milliarden Euro erschließen.
Doch nun will der Partner des Projekts aussteigen - mit Folgen für das zentrale Vodafone-Vorhaben.


Der Netzbetreiber Vodafone droht einen wichtigen Partner beim Glasfaserausbau in Deutschland zu verlieren.
Gemeinsam mit dem französischen Investor Altice hatte Vodafone 2023 das Ziel ausgegeben, in sieben Jahren sieben Millionen Haushalte an das besonders schnelle Breitbandnetz anzuschließen.

Mittlerweile schaut Altice nach einem Käufer, um aus dem Joint Venture OXG mit Vodafone auszusteigen, wie das Handelsblatt von drei Personen mit Kenntnis über die Verhandlungen erfuhr.

Zu einem möglichen Ausstieg von Altice wollte sich ein Sprecher von Vodafone nicht äußern.
Er hob jedoch hervor: „Ein Verkauf der Anteile durch die Altice erfordert unsere Zustimmung.“
Altice ließ eine Anfrage unbeantwortet.

„Die OXG ist unabhängig und verfügt über einen kontinuierlichen Kreditrahmen von 4,6 Milliarden Euro“, sagte der Vodafone-Sprecher.
Die Investitionen in die Glasfaserinfrastruktur in den kommenden sechs Jahren seien gesichert.
„Wir kommen gut voran und haben den Ausbau in 21 Städten begonnen“, sagte der Sprecher.

Allerdings hatte Vodafone ursprünglich mit einem deutlich höheren Tempo geplant.
Der damalige Vodafone-Deutschlandchef Philippe Rogge hatte zum Start der Glasfaserallianz vor zwei Jahren als Ziel ausgegeben, dass OXG bis Ende 2024 in 150 Städten und Gemeinden den Ausbau vorantreibt.

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Oldie aus dem Ruhrpott
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Störungen bei 1&1: Probleme beim Internetzugang - Zahlreiche Meldungen

Beim Anbieter 1&1 scheint es aktuell Probleme zu geben.
Vor allem die Internetverbindung und der Mobilfunk sind betroffen, zeigen der Störungsmelder von "netzwelt.de" und "allestoerungen.de" an.

Die Störungen lassen sich in ganz Deutschland ausmachen.
Ballungsgebiete wie Berlin, Frankfurt am Main und München trifft es jedoch besonders stark. Teils dauern die Ausfälle bereits seit dem Vormittag an.
Die Ursache für das Problem ist nicht bekannt.

Kunden können Probleme unter der Hotline von 1&1 melden.
Die Nummer lautet 07219600.

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Oldie aus dem Ruhrpott
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Verbraucherzentrale warnt: Glasfaser-Übergangsverträge - Vorsicht bei Haustürgeschäften

Schnelles Internet ist in vielen Gegenden Deutschlands längst noch keine Selbstverständlichkeit.
Selbst in größeren Städten kann man sich nicht immer auf eine stabile Verbindung verlassen. Abhilfe soll der Ausbau der Glasfasertechnik schaffen.
Dafür müssen jedoch erst Kabel verlegt und Haushalte angeschlossen werden.
Weil die Investition viel Geld kostet, müssen sich Verbraucher oft mehrere Jahre an einen Anbieter binden.

Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt in dem Zusammenhang jetzt vor Abzocke.
Demnach berichten immer mehr Menschen von aufdringlichen Verkaufsgesprächen, die zumeist direkt an der Haustür geführt werden.
Dabei geht es in vielen Fällen nicht einmal um einen Glasfaservertrag, sondern einen Übergangsvertrag.
Dieser soll den Zeitraum bis zur tatsächlichen Freischaltung der Glasfaserleitung überbrücken.

Verträge sind zu teuer und beinhalten unnötige Leistungen
Das Problem: Die Verträge sind meistens überteuert und bieten Zusatzleistungen, die viele Verbraucher nicht benötigen - etwa Streamingdienste oder bestimmte TV-Leistungen. Exemplarisch dafür führt die Verbraucherzentrale den Fall einer Betroffenen auf, die zunächst einen regulären Telefon- und DSL-Vertrag für 34,99 Euro monatlich hatte.

Dann sei ihr ein Glasfaservertrag für 44 Euro angeboten worden, woraufhin sie den Anbieter wechselte.
Allerdings gibt es einen Haken: Bis zum Glasfaserausbau und neuen Anschluss ist sie an einen Premium-Tarif gebunden, der fast 80 Euro pro Monat kostet.

Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg erklärt, dass in solchen Haustürverkaufsgesprächen oft nur am Rande über "die hohen Kosten und die meist unnötigen Zusatzleistungen des Übergangsvertrages" informiert werde und die Kunden dann "von der hohen ersten Rechnung überrascht" würden.

Ältere Menschen besonders gefährdet
Gerade ältere Menschen seien gefährdet, solche Verträge abzuschließen, da sie "die technischen Details und die tatsächliche Notwendigkeit der angebotenen Leistungen nicht richtig einschätzen" könnten.

Die Verbraucherzentrale rät dazu, nicht vorschnell neue Verträge abzuschließen und verschiedene Angebote zu vergleichen.
Wer bereits einen Vertrag an der Haustür unterschrieben hat, sollte genau kontrollieren, ob die im Gespräch genannten Konditionen auch wirklich in den Vertragsunterlagen oder der Auftragsbestätigung enthalten sind.

Auch für an der Haustür abgeschlossene Verträge gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen ohne Nennung eines Grundes.
Rehberg erklärt, dass ein schriftlicher Widerruf per Einwurfeinschreiben der sicherste Weg sei, das zu erledigen.

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Millionen Deutsche mit lahmem Internet

Langsames Internet - Millionen Deutsche surfen nach wie vor im Schneckentempo


Deutschland verfehlt weiterhin das selbst gesteckte Ziel einer flächendeckenden Versorgung mit schnellem Internet mit 50 Mbit/s.
Laut einer Erhebung der Vergleichsplattform Verivox müssen rund 2,8 Millionen Menschen hierzulande weiter mit langsamen Anschlüssen leben.

"Insgesamt 10.639 Gemeinden in Deutschland sind nicht ausreichend mit 50 Mbit/s versorgt", teilt das Vergleichsportal mit.
In 234 dieser Kommunen betrage die 50-Mbit/s-Abdeckung maximal zehn Prozent - wovon mehr als die Hälfte der Gemeinden überhaupt keinen Zugang zu festen Breitbandanschlüssen habe.

"50 Mbit/s sind heute gerade noch Standard", sagt Verivox-Telekommunikationsexperte Jörg Schamberg. Provider vermarkteten solche Tarife darum nur noch zurückhaltend.
100 Mbit/s sei der neue Standard, wie Verivox-Daten zeigten.

Besonders bitter: Hunderttausende Internetnutzer in Deutschland erreichen laut der Analysen nicht einmal die offizielle Mindestgeschwindigkeit von 15 Mbit/s, die Ende 2024 vom Bundestag für Internetanschlüsse angehoben wurde.

"Von einer flächendeckenden 15-Mbit-Versorgung könne keine Rede sein", so Schamberg: "Fast eine halbe Million Haushalte erreichen diesen Wert nicht und surfen notgedrungen im Schneckentempo."

Schamberg warnt, dass die digitale Spaltung zwischen gut und schlecht versorgten Gebieten weiter wächst.
Dabei werde leistungsfähiges Internet immer wichtiger - etwa für Streaming, Homeoffice, Cloud-Dienste oder Künstliche Intelligenz, so Schamberg.

Deshalb fordert der Telekommunikationsexperte die Netzbetreiber auf, die Minimalziele für eine flächendeckende Versorgung mit schnellem Internet "nun endlich zügig" umzusetzen.

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Glasfaser-Ärger: So wehren Sie sich

Verbraucherschützer warnen - Glasfaser-Anbieter ignorieren Kündigungen oft unrechtmäßig


Telekommunikationsunternehmen dürfen Kündigungen grundsätzlich nicht ablehnen - auch dann nicht, wenn es um einen Glasfaservertrag geht.
Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin.
Den Verbraucherschützern gehen nach eigenen Angaben vermehrt Beschwerden zu, dass Kündigungswünsche von Glasfaserverträgen von Unternehmen erst einmal verweigert werden.

Besonders häufig sei dies dann der Fall, wenn ein Haushalt schon seit einigen Jahren auf den Bau des Glasfaseranschlusses wartet.
Die Begründungen der Unternehmen für ihre Weigerung lauteten demnach etwa:

Ein Widerruf des Vertrags sei nicht mehr möglich.
Die Kündigung könne zum aktuellen Zeitpunkt nicht bestätigt werden.
Die Kündigung sei aufgrund des noch nicht geschalteten Glasfaseranschlusses nicht möglich.

Nicht abweisen lassen und schriftlich nachhaken
Betroffene sollten sich mit solchen Erklärungen aber nicht abweisen lassen.
Besser hakt man noch einmal schriftlich beim Anbieter nach und besteht auf den Widerruf beziehungsweise auf die Kündigung, raten die Verbraucherschützer.

Denn es gelte:
Mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung beginnt auch die zweiwöchige Widerrufsfrist, in der der Vertrag zunächst widerrufen werden kann.
Danach ist eine Kündigung zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, die maximal 24 Monate betragen darf, möglich.
Anschließend kann der Vertrag monatlich gekündigt werden.

Das bedeutet zudem, dass ein Glasfaservertrag auch dann gekündigt werden könnte, wenn beispielsweise zwei Jahre nach dem Vertragsabschluss noch gar keine Bauarbeiten stattgefunden haben, erklären die Verbraucherschützer.

Dass die in den AGB geregelte Laufzeit eines Glasfaservertrages grundsätzlich mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung beginnt, hat etwa auch das Hanseatische Oberlandesgericht im Dezember 2024 bestätigt.
Das Urteil (Az.: 10 UKL 1/24) ist aber bisher nicht rechtskräftig.

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Glasfaser kommt: Doch die Verbraucherzentrale warnt vor 2 Risiken

Bis 2030 soll Glasfaser in ganz Deutschland verfügbar sein.
Doch laut Verbraucherzentrale drohen zwei Probleme, die zur echten Hürde werden könnten.
Bis 2030 sollen alle Haushalte in Deutschland mit gigabitfähigem Internet über Glasfaser versorgt werden.
Die Verbraucherzentrale mahnt, dass Kundinnen und Kunden beim Wechsel nicht in teure Tarife gedrängt werden dürfen.
Netzbetreiber sollten ihre Pläne zur Abschaltung alter Kupferleitungen frühzeitig und klar kommunizieren.

Bis 2030 sollen laut Gigabitstrategie der Bundesregierung alle Haushalte in Deutschland Zugang zu schnellem Internet über Glasfaser erhalten.Auch auf EU-Ebene wird der flächendeckende Umstieg von Kupfer- auf Glasfasernetze aktiv vorangetrieben. Verbraucherschützer warnen jedoch vor möglichen Risiken wie Versorgungslücken oder steigenden Kosten für Kundinnen und Kunden.

Die Bundesnetzagentur hat kürzlich ein Impulspapier vorgelegt, das den rechtlichen Rahmen für die sogenannte Kupfer-Glas-Migration absteckt.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt jedoch: Der Umstieg dürfe nicht dazu führen, dass Menschen plötzlich ohne funktionierende Internetverbindung dastehen.
Denn wenn alte Kupferleitungen abgeschaltet werden, bevor eine gleichwertige Glasfaser-Anbindung verfügbar ist, würden echte Probleme im Alltag drohen.

Glasfaser dürfe kein Luxus werden
Ein weiteres Risiko sehen die Verbraucherschützer in möglichen Preissteigerungen durch die neue Technik.
Glasfaser ist leistungsfähiger, aber in vielen Fällen auch teurer - vor allem wenn Verbraucherinnen und Verbraucher in neue, höherpreisige Tarife gedrängt werden.
Der vzbv fordert deshalb, dass es auch weiterhin günstige Einsteiger-Tarife mit niedrigeren Geschwindigkeiten geben müsse.

Zudem sollen Netzbetreiber verpflichtet werden, frühzeitig und transparent über Abschaltpläne zu informieren.
Wer noch einen aktiven Kupferanschluss nutzt, soll klar und rechtzeitig erfahren, wann eine Umstellung notwendig wird - und welche Alternativen es gibt.
Das Ziel sei eine umfängliche Digitalisierung, bei der niemand zurückgelassen wird.

Der vzbv sieht in der aktuellen Entwicklung zwar eine Chance für schnellere und stabilere Verbindungen, mahnt aber: Der Weg dorthin müsse für die Millionen Haushalte in Deutschland bezahlbar und verlässlich bleiben.
Parallel zur Kritik am Netzübergang meldet die Telekom Rekordzahlen beim Glasfaser-Ausbau - und viele Haushalte profitieren bereits.

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