Gas und Strompreise

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Verbraucherschützer alarmiert - Neue Regel macht Stromwechsel zum Risiko

Immer mehr Menschen berichten von Stromverträgen, die sie nie bewusst abgeschlossen haben.
Verbraucherschützer sehen einen bedenklichen Trend - und warnen vor neuen Risiken.


Vermeintlich freundliche Anrufer, überraschende Hausbesuche oder Unterschriften, die nur Infomaterial bestätigen sollen - auf diesen Wegen gelangen Verbraucher oft in Verträge, die sie nie bewusst abgeschlossen haben.
Besonders betroffen: Stromlieferverträge. In den vergangenen Wochen registrierten mehrere Verbraucherzentralen einen deutlichen Anstieg solcher Fälle.
Die genaue Ursache für den plötzlichen Zuwachs ist bislang unklar.
Es werde jedoch vermutet, dass falsche Versprechen oder Verunsicherung durch die jüngsten Änderungen im Strommarkt eine Rolle spielen könnten.
Einige Experten befürchten zudem, dass die neue 24-Stunden-Regelung beim Stromwechsel das Problem verschärfen könnte.

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Viele Beratungen - Heizkostenabrechnung prüfen - und dann?

Das kann doch nicht stimmen?
Im Herbst erhalten viele Mieterinnen und Mieter ihre Heizkostenabrechnung.
Die hohen Nachzahlungen haben Sie misstrauisch gemacht?


Wie Sie jetzt vorgehen können.

Haben Sie Ihre Heizkostenabrechnung schon erhalten?
Die stellen Vermieter ihren Mieterinnen und Mietern häufig zwischen Oktober und Dezember zu.
Nach Einschätzung von Verbraucherschützern ist das Fehlerpotenzial bei den Abrechnungen hoch.
Aber worauf können Mieterinnen und Mieter achten?
Und wie gehen Sie vor, wenn Sie Fehler vermuten?

Zu den Ansatzpunkten für eine erste Eigenprüfung einer Heizkostenabrechnung zählen den Verbraucherzentralen zufolge unter anderem:

Abweichungen: Legen Sie sich die Abrechnungen der vergangenen Jahre zurecht.
Hat sich Ihr Verbrauch im Vergleich zu den vergangenen Jahren merklich geändert?
Es lohnt sich auch, zu prüfen, ob die Wohnfläche des Hauses in den Angaben gleich geblieben ist, so eine Empfehlung der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online.

Abrechnungszeiten und Fristen: Nach Ende der Abrechnungsperiode haben Vermieter grundsätzlich 12 Monate Zeit, um die Heizkosten abzurechnen.
Mieterinnen und Mieter sollten prüfen, ob der Abrechnungszeitraum korrekt ausgewiesen ist. In der Regel umfasst er 12 Monate und schließt lückenlos an die Vorjahresabrechnung an.

Verteilung: Ein Blick auf die Verteilung der Kosten kann Hinweise auf eine fehlerhafte Abrechnung geben.
Nach Heizkostenverordnung muss ein verbrauchsabhängiger Anteil von mindestens 50 Prozent und höchstens 70 Prozent abgerechnet werden.
Die restlichen Kosten werden nach einem festen Verteilerschlüssel, meist der Wohnfläche, umgelegt.
Prüfen Sie, ob der verwendete Verteilerschlüssel korrekt angewendet wurde und ob Ihr individueller Verbrauchs- und Flächenanteil plausibel erscheint.
Der Verteilerschlüssel kann im Mietvertrag, in der Hausordnung oder direkt in der Abrechnung ausgewiesen sein.

Typische Fehlerquellen: Nicht zuletzt sollten Verbraucherinnen und Verbraucher typische Fehlerquellen genau prüfen.
Wurden nur zulässige Positionen ausgewiesen?
Bei Heizöl oder Flüssiggas ist darüber hinaus wichtig, dass Anfangs- und Endbestand sowie Einkaufsmengen und -preise korrekt angesetzt und rechnerisch plausibel bewertet wurden.
Kontrollieren Sie außerdem die aufgeführten Brennstoffkosten, den Betriebsstrom und die Heiznebenkosten.
Die Verbraucherzentralen raten, sich diese Belege idealerweise zeigen zu lassen.

Was tun bei Unstimmigkeiten?
Und was können Mieterinnen und Mieter nun tun, wenn ihnen Fehler auffallen?
Jedenfalls müssen sie die Abrechnung nicht einfach akzeptieren.
Laut den Verbraucherzentralen haben sie das Recht, Rechnungen und Belege, auf denen ihre Abrechnung basiert, einzusehen und zu überprüfen.
Enthält die Abrechnung Fehler, sollten Mieterinnen und Mieter Widerspruch einlegen.
Für Einwendungen gilt eine Frist von 12 Monaten ab Zugang der Abrechnung.

Eine Nachzahlung verlangen Vermieterinnen und Vermieter häufig innerhalb eines Monats.
Die Überweisung kann - trotz Widerspruch - erfolgen.
Die Verbraucherzentralen empfehlen im Überweisungszweck dann ein "Unter Vorbehalt der Rückforderung" zu ergänzen.

Da eine Detailprüfung von Heizkostenabrechnungen häufig komplex ist und juristisches Fachwissen voraussetzt, ist es ratsam, sich bei Zweifeln an eine unabhängige Beratungsstelle zu wenden, etwa die Verbraucherzentrale oder einen Mieterverein vor Ort.
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Stadtwerke warnen vor steigenden Heizkosten

Viele kommunale Versorger weisen auf die langfristig enorm hohen Ausgaben für die Wärmewende hin.
Sie fordern mehr staatliche Unterstützung für den Ausbau der Fernwärme – und die Öffnung für private Investoren.


Eine Mehrheit der deutschen Stadtwerke geht davon aus, dass eine bezahlbare Wärmeversorgung für Verbraucher und Unternehmen nicht gesichert ist. Dies geht aus einer Umfrage des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) hervor, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. VKU-Chef Ingbert Liebing fordert, dass Bundestagsabgeordnete schon in der sogenannten Bereinigungssitzung für den Haushalt 2026 Mitte November gegensteuern.

Hohe Investitionen für den Umbau
Um das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 zu erreichen, muss das gesamte Heizsystem umgestellt werden.
Es gilt, auf eine Erzeugung umzustellen, die nicht von fossilen Energien abhängig ist.
In Städten gibt es dabei vielfach keine Alternative zum Ausbau der Fernwärme – und dafür sind Stadtwerke zuständig, die insgesamt Investitionen in Höhe eines dreistelligen Milliarden-Euro-Betrags stemmen müssen, was letztlich auch bei den Kunden ankommen wird.

Konkret beantworten 51 Prozent der Stadtwerke die Frage, ob eine bezahlbare Wärmeversorgung in Deutschland langfristig gesichert sei, mit einem klaren Nein.
Nur 31 Prozent antworten mit Ja.
18 Prozent geben an, dass sie es nicht wissen.
Befragt wurden 609 kommunale Unternehmen.

Kritik von der Monopolkommission
Allerdings: Auch die Stadtwerke selbst stehen in der Kritik. So hat die Monopolkommission, die die Bundesregierung berät, gerade auf hohe Tarife für Fernwärme hingewiesen und betont, dass „lokale Monopolisten die Kosten nach oben treiben“. Es brauche deshalb Preisbegrenzungen.

Gefragt nach Lösungen, fordern die Stadtwerke mehr staatliche Fördermittel.
Eine wichtige Rolle sollen aber auch „alternative Finanzierungsformen wie der Energiewende-Fonds“ spielen, um privates Kapital zu mobilisieren.
Dabei fließt kein Steuergeld – der Bund würde mit Garantien aber Risiken von Investoren reduzieren, die Geld im Wärmesektor anlegen.

Mehr Geld vom Bund
Liebing warnt: „Wenn jetzt nicht die Grundlagen gelegt werden, sehen wir vermutlich in dieser Legislaturperiode keinen einzigen neuen zusätzlichen Projektstart mehr.“
Um dies zu verhindern und Kosten für alle zu senken, soll die „Bundesförderung effiziente Wärmenetze“ (BEW) deutlich auf mindestens 3,5 Milliarden Euro pro Jahr angehoben und die Grundlage für den Energiewende-Fonds gelegt werden.

Nötig seien zudem strukturelle Reformen.
Beispiel Gebäudeenergiegesetz (GEG), besser bekannt als Heizungsgesetz: „Wir appellieren an die Bundesregierung, sich schnell über den Weg zur Reform des GEG zu verständigen“, sagt Liebing.

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Festhalten an Gasheizung kann teuer werden

Viele Hauseigentümer wollen ihre Gasheizung behalten, zeigt eine Forsa-Umfrage.
Wer jedoch zu spät seine Heizung tauscht, riskiert Mehrkosten.


Die Wärmewende in Deutschland stockt.
Viele Hauseigentümer sind durch die angekündigten Veränderungen bei der staatlichen Heizungsförderung verunsichert.
Sie verschieben den Austausch von alten Gasheizungen.

Nach einer Forsa-Umfrage wollen 63 Prozent der Privathaushalte mit Gasheizung eine klimafreundliche Alternative installieren, wenn kein Erdgas mehr angeboten wird.

Auftraggeber der Umfrage ist der Energiediscounter eprimo. Katja Steger, Geschäftsführerin von eprimo, hält die Beharrungskräfte bei Nutzern von Gasheizungen für einen Weckruf: „Wir brauchen Aufklärung sowie technologieoffene, praktikable und bezahlbare Lösungen.“
Laut eprimo halten viele Hauseigentümer die Alternativen zur Gasheizung für nicht verfügbar oder zu teuer.

Politik liefert nicht
Dafür, dass Hauseigentümer weiter auf Gasheizungen setzen, ist auch die Politik verantwortlich.
Zunächst verstolperte die Ampelkoalition das Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Monatelang wurde das GEG vom ersten Entwurf bis zur Verabschiedung immer wieder nachgebessert.
Heizungsinstallateure wussten zeitweise nicht, was sie ihren Kunden empfehlen sollten.

Und auch die neue Bundesregierung weiß bisher nur, dass sie das alte Gesetz abschaffen will.
Wie eine neue Förderung des Heizungstausches konkret aussehen soll, ist bisher weitgehend offen.
Ob vor Weihnachten dazu noch eine Entscheidung fällt, ist derzeit nicht abzusehen.

Momentan hängen die Hauseigentümer zwischen neuem und altem Gesetz in der Luft.
Klar ist, dass die neue Förderung wohl weniger üppig ausfallen wird.
So hat es zumindest die Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) angekündigt. Das heißt, wer seine Gasheizung tauschen will, der sollte möglichst noch die alten Fördermittel in Anspruch nehmen.

Allerdings hat der Run auf die KfW-Mittel nach der alten Förderrichtlinie einen Haken.
Solange es von der Förderbank keine Zusage auf den Förderantrag gibt, ist die Förderung nicht sicher.
Es ist daher möglich, dass die Hauseigentümer statt der üppigen alten nur noch die abgespeckte neue Förderung erhalten werden.

Wer wartet, läuft in die CO2-Falle
Solange die Wärmeplanung in der eigenen Kommune nicht abgeschlossen ist, können Hauseigentümer auch noch neue Gasheizungen einbauen.
Allerdings stellt sich die Frage, ob das so schlau ist.
Denn gleich zwei Fakten sprechen gegen ein Festhalten am Erdgas als Brennstoff.

Zum einen bauen die Kommunen sukzessive ihre Gasnetze ab.
Der Mannheimer Versorger MVV beispielsweise will bis 2035 aus der Gasversorgung aussteigen.
Die Kommunen kappen das Gasnetz, weil sie künftig das Fernwärmenetz ausbauen müssen. Zwei Netze gleichzeitig zu betreiben, wäre zu kostspielig.
Das heißt, vielen Hauseigentümern fehlt dann der Brennstoff, um die Gasheizungen weiter zu betreiben.
Wer beispielsweise in Mannheim wohnt, kann seine Gastherme nur noch bis 2035 betreiben.

Hinzu kommt, dass der CO2-Preis für fossile Brennstoffe langfristig steigen wird. Im kommenden Jahr kostet eine Tonne CO2 dann 65 Euro statt wie in diesem Jahr 55 Euro. Zwar wird der Start des EU-Emissionshandels von 2027 auf 2028 verschoben.
Ab 2028 ist der CO2-Preis für fossile Brennstoffe dann aber vom Marktpreis abhängig.

Bisher liegt dieser Marktpreis deutlich über der staatlichen CO2-Abgabe von 55 Euro.
Derzeit wird die Tonne CO2 an der Leipziger Strombörse EEX mit rund 78 Euro gehandelt.

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Urteil des Amtsgerichts München - Schadensersatz bei unzulässiger Preiserhöhung für Gas und Strom

Wenn ein Energielieferant die Preise für Strom und Gas erhöht, ist das für Kunden ärgerlich.
Außer, es liegt eine Preisgarantie vor.


Energieanbieter müssen sich an ihre Preisgarantie halten.
Das bestätigt nun auch das Amtsgericht München mit einem Urteil (AZ: 172 C 17424/23) und gibt damit einer Kundin Recht, die diesbezüglich ihren Energielieferanten verklagt hatte.
Das Unternehmen musste ihr 515,87 Euro Schadensersatz zahlen.

Darum ging es in dem Fall
Die Klägerin hatte im September 2021 einen Strom- und einen Gasliefervertrag mit dem Energielieferanten abgeschlossen.
Der Vertrag sah eine Preisgarantie von 12 Monaten vor, die laut Auftragsbestätigung ab Vertragsabschluss gelten sollte.
Lieferbeginn war der 1. Januar 2022.

Trotz dieser Preisgarantie erhöhte der Energieanbieter schon im Januar 2022 den Strompreis und im März 2022 den Gaspreis.
Die Kundin widersprach den Preiserhöhungen.
Daraufhin kündigte ihr Anbieter den Vertrag, weshalb die Kundin einen neuen Strom- und Gasliefervertrag bei einem anderen Anbieter abschließen musste.
Allerdings zu deutlich schlechteren Konditionen.
Daraus ergaben sich Mehrkosten von rund 600 Euro.
Für diese verlangte sie von ihrem alten Energieanbieter Schadensersatz.

Das Amtsgericht gab der Kundin Recht.
Die vereinbarte Preisgarantie galt für zwölf Monate ab Vertragsschluss, nicht ab Lieferbeginn. Die Preiserhöhung vor September 2022 war damit unzulässig.
Der Widerspruch der Kundin war nach Ansicht des Gerichts berechtigt, die Kündigung des Versorgers daher nicht gerechtfertigt.

Die entstandenen Mehrkosten bis zum Ablauf der Preisbindung muss der Anbieter erstatten. Für die Mehrkosten, die nach dem 31. Dezember 2022 entstanden, musste der Anbieter hingegen keinen Schadensersatz leisten.
Schließlich galt die Preisbindung nur 12 Monate.

Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig und zeigt: Energielieferanten müssen sich an zugesicherte Preisgarantien halten - und zwar genau für den Zeitraum, der vertraglich vereinbart ist.

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Das ändert sich im Dezember bei Strom und Gas

Energiekunden erwartet ab Dezember eine Erleichterung.
Denn ab dem 1.12.2025 müssen Energieversorger ihre Preiserhöhungen klar und nachvollziehbar begründen.


Eine bloße Ankündigung, dass der Energiepreis auf einen bestimmten Wert steigt, reicht nicht mehr aus.
Stattdessen müssen die Anbieter ihre Kunden detailliert darüber informieren, wie die Preiserhöhung zustande kommt.

Darüber hinaus müssen Kunden in der Ankündigung auch darüber aufgeklärt werden, dass sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können.
Das heißt, dass die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist in diesem Fall nicht gilt und sie eher aus dem Vertrag aussteigen können, um sich einen günstigeren Anbieter zu suchen.

Ab Montag gelten zudem neue Regelungen in der Grund- und Ersatzversorgung.

Letztere tritt beispielsweise ein, wenn Kunden den Anbieterwechsel nicht rechtzeitig abschließen oder ihr Liefervertrag endet, sie aber weiterhin Strom und/oder Gas verbrauchen. Nun soll es leichter möglich sein, aus diesen oder anderen teuren Verträgen auszusteigen. Experten raten Verbrauchern daher, noch vor dem Jahreswechsel den Strom- und Gasliefervertrag zu prüfen.
Sind die Tarife deutlich zu teuer, kann sich ein Anbieter- oder Tarifwechsel durchaus lohnen.

Produktnorm für Balkonkraftwerke tritt in Kraft
Ebenfalls neu ist ab dem 1. Dezember die weltweit erste Produktnorm für Balkonkraftwerke (DIN VDE V 0126-95).
Sie besagt, dass Steckersolargeräte, auch Balkonkraftwerk genannt, künftig auch mit einem einfachen Schuko-Stecker angeschlossen werden dürfen.
Ein spezieller Sicherheitsstecker (Wielandstecker) ist nicht mehr nötig.
Darüber hinaus steigt die Einspeiseleistung des Wechselrichters bei Balkonkraftwerken offiziell auf 800 Watt.

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Oldie aus dem Ruhrpott
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Hier wird Gas billiger - und hier teurer

Zum Jahreswechsel können viele Gaskunden mit einer Entlastung rechnen.
Denn 263 von 716 Gasgrundversorgern in Deutschland haben angekündigt, ihre Preise zu ändern - viele davon nach unten.
Davon profitieren vor allem Familienhaushalte.


Laut dem Energiedatendienstleister Enet GmbH verringern sich die jährlichen Kosten eines Musterhaushalts (20.000 kWh Jahresverbrauch) in der Grundversorgung durchschnittlich um 7,1 Prozent.
Das entspricht etwa 166 Euro.
Der Musterhaushalt zahlt dann 2.169,30 Euro.

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Hier gibt es die größte Preissenkung
Die größte Entlastung hat der hessische Grundversorger Gruppen-Gas- und Elektrizitätswerk Bergstraße (GGEW) angekündigt: Knapp ein Viertel (-24,8 Prozent) zahlen Kunden in der Grundversorgung weniger.
Das ergibt eine Ersparnis von etwa 848 Euro/Jahr.
Und das, obwohl die Entgelte im eigenen Netz gleichzeitig um knapp ein Drittel (31,5 Prozent) steigen.
Die Maintal-Werke senken die Kosten im "Grundpreistarif II" um 18,5 Prozent.

Und auch Kunden des Versorgungsbetriebs im nordrhein-westfälischen Blomberg können mit einer Senkung um bis zu 22 Prozent rechnen (Musterhaushalt: -561 Euro; 1.990 Euro/Jahr), obwohl die Entgelte zeitgleich um 13,2 Prozent steigen.

Um etwa ein Fünftel (21,1 Prozent) sinken die Energiekosten beim Grundversorger Köthen Energie aus Sachsen-Anhalt.
Ähnlich positiv sieht es auch für die Kunden der Stadtwerke Weimar Stadtversorgung in Thüringen aus (-19,5 Prozent).

Die Stadtwerke Teterow haben Senkungen für bestimmte Postleitzahlengebiete in Mecklenburg-Vorpommern angekündigt. 19,7 Prozent günstiger könnte hier die nächste Gasrechnung demnach ausfallen.

Diese Tarife werden deutlich teurer
Einige Grundversorger haben jedoch angekündigt, ihre Preise zu erhöhen.
Darunter der Versorger Oberstein-Idarer-Elektrizität (OIE).
In fünf Postleitzahlengebieten in Rheinland-Pfalz steigen die Gaskosten um ein Viertel (24,2 Prozent), berichtet Enet.
Das sind für den Musterhaushalt etwa 445,22 Euro/Jahr. Und auch einige Kunden der Stadtwerke Neuwied müssen mit 15,7 Prozent Mehrkosten rechnen (ein Plus von 340 Euro/Jahr).

Preiserhöhungen gibt es zudem im thüringischen Mühlhausen (+15,6 Prozent), im sächsischen Zittau (+ 11 Prozent) und in Mühlheim (+ 9,6 Prozent) im Tarif "classic gas".

Günstige und teure Tarife
Doch nur, weil die Preise angehoben oder gesenkt werden, bedeutet es nicht, dass es sich dabei zugleich um die günstigsten beziehungsweise teuersten Tarife handelt.
So zeigt die Analyse, dass der Grundversorgertarif des Energieversorgers Filstal in Baden-Württemberg am günstigsten ist.
Der Musterhaushalt zahlt hier 1.766 Euro/Jahr. Und auch Haushalte in der Grundversorgung von Eon Energie sind laut Enet in einem Tarif mit den günstigeren Preisen.

Günstig ist der Gasverbrauch auch in Sachsenwald (e-Werk; 1.819,94 Euro/Jahr), Minden (Mindener Stadtwerke; 1.828,78 Euro/Jahr) sowie in Brandenburg (Prignitzer Energie- und Wasserversorgungsunternehmen (PVU; 1.837,68 Euro/Jahr).

Die teuersten Grundtarife gibt es hingegen für einige Kunden der Stadtwerke Landstuhl in Rheinland-Pfalz (3.524 Euro/Jahr), des Regionalwerks Bodensee in Baden-Württemberg (3.484,24 Euro/Jahr) und des saarländischen Gaswerks Illingen (3.271,12 Euro/Jahr).

Besonders interessant ist, dass nahezu alle Grundversorger höhere Netzentgelte einkalkulieren müssen.
Dennoch senken viele von ihnen die Endpreise.
Laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) entfallen derzeit rund 49,5 Prozent des Gaspreises auf Beschaffung und Vertrieb - ein Bereich, in dem die Kosten offenbar deutlich gesunken sind.

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collo

Oldie aus dem Ruhrpott
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Strom: Jeder zweite Grundversorger ändert 2026 seinen Tarif

Ab Januar zahlen viele Stromkunden in Deutschland weniger für ihren Strom.
Grund ist ein milliardenschwerer Zuschuss der Bundesregierung für die Stromnetzentgelte. Wie sehr sich die Finanzspritze auf die Strompreise auswirkt und ob Grundversorger sie an ihre Kunden weitergeben, zeigt eine aktuelle Analyse des Energiedienstleister ene’t,


Laut der Auswertung sinken die Grundversorgungspreise in fast allen Regionen.
Zwar werden die Beschaffungskosten und Vertriebskosten, die ebenfalls einen Teil des Strompreises ausmachen, nicht gesenkt, dennoch sei die Ersparnis durchaus spürbar, so der Dienstleister.
So werden in 8.847 von über 9.000 Postleitzahlgebieten die Stromtarife günstiger, oft sogar deutlich.

Ein Beispiel: Für einen typischen Singlehaushalt (1.500 kWh/Jahr) sinkt die jährliche Stromrechnung um durchschnittlich 6,23 Prozent beziehungsweise 582,89 Euro.
Ein typischer Familienhaushalt (4.000 kWh) spart sogar bis zu 8,18 Prozent – umgerechnet 1.313,35 Euro.

Durchschnittlich sinkt der Strompreis in den meisten Regionen um etwa 14 Prozent - in einigen sogar um etwa 20 Prozent.

In einigen Orten steigt der Strompreis
Die größten Einsparungen gibt es für Kunden in Versorgungsgebieten von E.ON. In Marienheide (Nordrhein-Westfalen) wird Strom um 33,53 Prozent günstiger, in Lohfelden (Hessen) und Wittorf (Niedersachsen) um 25,67 beziehungsweise 24,54 Prozent.

Es gibt jedoch auch Preissteigerungen.
Etwa in Nahrendort (Niedersachsen).
Dort müssen im kommenden Jahr Kunden der EV Dahlenburg-Bleckede 18,51 Prozent mehr zahlen, obwohl die Kosten für die Netznutzung sinken.
Aber auch in Traunstein (Bayern) sinken die Kosten nicht, sondern steigen um 11,44 Prozent.

Die Entlastung durch den Bundeszuschuss wirkt nun erstmals flächendeckend in die Stromtarife hinein, resümiert ene‘t.
Dazu kommen gesunkene Großhandelspreise und niedrigere Beschaffungskosten der Versorger.
Zudem stabilisiert der wachsende Anteil erneuerbarer Energien die Preise zusätzlich.

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GuyFawkes667

Just a sad men who lost too much in his life...
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Ich war heute bei Eon (Ja, wirh haben endlich eine zentrale Anlaufstelle in der Stadt erhalten) und habe den alten Vertrag meiner Großmutter gekündigt. Waren 4500Kw für zuletzt 189.-€ im Monat als Abschlag.
Die nette Dame hat mir jetzt zum 1.1.26 einen neuen Vertrag mit erstmal 1200Kw für 49.-€ im Monat eingerichtet. Und gleich gesagt, ich sollte einfach erstmal den kompletten Januar so machen, wie ich es für richtig halte. Also nicht unnatürlich sparen, sondern so leben, wie es mir halt der Alltag gestattet.
Im Februar den Zählerstand erneut ablesen, vorbeikommen und dann den Verbrauch samt Abschlagshöhe gemäß der Realsituation neu berechnen lassen.
9/10 Interaktionen mit Eon waren für mich nur ärgerlich.
Aber das ist mal eine positive Entwicklung für mich.
 
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xNecromindx

Namhafter Pirat
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Glückwunsch für den Progress, aber 1200kW/p.a. ist bissel arg wenig. Da brauchen meine Eltern ja mehr und die sind, was Elektrogeräte anbelangt jetzt ein absoluter Wenignutzer.
Geh mal von 2500 aus.
Aber das kann man ziemlich schnell heraus finden. Einfach Sonntag den Zählerstand notieren und dann den Sonntag drauf erneut. Ergebnis mal 52 Wochen - fertig. Im Winter verbraucht man ohnehin mehr, so dass das Ergebnis definitiv dann eher zum Übertreiben neigt und keine Nachzahlung droht.
 
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GuyFawkes667

Just a sad men who lost too much in his life...
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@xNecromindx
Ja, ist mir auch bewusst.
Allerdings muss ich nicht mehr JEDEN Tag die Waschmaschine anwerfen, sondern nur noch 1 mal wöchentlich. Es wird nicht mehr 3x täglich der Herd angeworfen, sondern nur noch 1x. An meinen Salattagen gar nicht. Auch der Backofen bleibt jetzt aus. Da werfe ich höchstens mal die Heißluftfritte an.
Nach der Weihnachtszeit läuft hier nur ein Kühlschrank (endlich richtig bestückt) auf Stufe 3 von 7, meine Fritte und das DECT-Telefon 24/7.

Mein PC 4-8 Std täglich. Zocken tu ich gerade fast gar nicht mehr, GraKa hat also nichts zu tun. Wird sich aber bestimmt in ein paar Wochen wieder ändern.
Mein Logitec 5.1-Soundsystem könnte etwas mehr ziehen, aber ist ein Satelitensystem mit kleinem Sub. Kopfhörer kann ich nicht ab, also muss das laufen.
Morgens für 1-2 Std mein 40er Plasma-TV (DAS Ding ist ein Stromfresser) samt Vodafone Giga-TV Box für Nachrichten und Anime über Crunchyroll gucken.
Abends nochmal 3-4 Std.

Mehr Verbraucher fallen mir gerade nicht ein und wenn ich erstmal wieder in einem festen Arbeitsverhältniss bin, fallen ja auch wieder Geräte weg.
Ach, elektrischer Durchlauferhitzer für Heißwasser, ich dusche täglich und ein Wasserkocher, den ich morgens für meinen Filterkaffe anwerfe.

Mit 2500kW in einem "Ein Personen Haushalt" wäre ich auf der sicheren Seite und bekäme wohl zum Jahresabschluß auch immer was raus.
 
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collo

Oldie aus dem Ruhrpott
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Stromanbieter Gläubiger der Flexstrom-Insolvenz sollen Geld erhalten

Hunderttausende Stromkunden waren betroffen, als 2013 der Stromanbieter Flexstrom pleiteging.
Nun steht eines der größten Insolvenzverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik vor dem Abschluss.


Mehrere Hunderttausend ehemalige Kunden des insolventen Berliner Stromanbieters Flexstrom sollen im nächsten Jahr Geld erhalten.
Nach zwölf Jahren wird das Insolvenzverfahren nun zum Abschluss gebracht, wie die zuständige Kanzlei White & Case mitteilte.
Sie fordert die Gläubiger in diesen Tagen per Brief auf, für die Auszahlung ihre Bankverbindung zu hinterlegen.
Wie viel Geld sie jeweils bekommen, steht nach Angaben der Kanzlei noch nicht fest. Überwiesen werden soll demnach im vierten Quartal 2026.

Üblicherweise erhalten die Kunden als Gläubiger in solchen Verfahren nur einen geringen Teil ihrer Forderung, häufig einen einstelligen Prozentsatz.
Bei den Flexstrom-Gläubigern handelt es sich vor allem um Strom- und Gaskunden, die im Voraus oft dreistellige Euro-Beträge an Flexstrom oder eine der Töchter Optimalgrün, Löwenzahn Energie und Flexgas überwiesen hatten.

Die aktuelle Zahl der Gläubiger gibt der Insolvenzverwalter mit etwa 370 000 an.
Zu Beginn des Verfahrens waren es 835 000; nicht alle meldeten Forderungen an.
Von diesen Zahlen ausgehend hatte Insolvenzverwalter Christoph Schulte-Kaubrügger vom größten Insolvenzverfahren der deutschen Geschichte gesprochen.
Die Forderungen übertrafen eine halbe Milliarde Euro.

Flexstrom war mit einem umstrittenen Geschäftsmodell groß geworden.
Der Berliner Anbieter hatte Kunden mit Stromtarifen gelockt, die die Kosten oft erst im zweiten oder dritten Jahr nach Vertragsschluss deckten.
Kunden bekamen die günstigsten Tarife nur, wenn sie schon lange im Voraus zahlten.
Viele kündigten bereits nach einem Jahr, sodass die Rechnung des Unternehmens nicht aufging.
2013 meldete Flexstrom Insolvenz an.

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31. Dezember 2025 - Darum sollten Sie jetzt Ihren Stromzähler ablesen

Mit einem Milliardenpaket unterstützt die Bundesregierung die Betreiber der Stromübertragungsnetze.
Dadurch sinken an vielen Orten die Netzentgelte.
Diese sind ein wichtiger Bestandteil des Strompreises und machen bis zu 28 Prozent aus.


Viele Energieanbieter hatten jedoch mitgeteilt, aufgrund der Zuschüsse ihren Strompreis zum 1. Januar 2026 zu senken.
Kunden müssen nichts weiter tun; die neuen Konditionen gelten automatisch.

Was jetzt zu tun ist
Trotzdem sollten Sie jetzt aktiv werden: Notieren Sie den aktuellen Stand Ihres Stromzählers noch vor dem Jahreswechsel.
Am besten dokumentieren Sie Datum, Uhrzeit und Zählernummer - idealerweise mit einem Handyfoto und einer Notiz.
Denn bei der nächsten Jahresabrechnung können Sie mit dem notierten Zählerstand besser nachvollziehen, ob Ihr Anbieter die Preisänderung korrekt berücksichtigt hat.

Stimmen die notierten Werte mit der Rechnung überein, hat der Energieanbieter seine Ankündigung eingehalten.
Fallen Ihnen Unstimmigkeiten auf, kontaktieren Sie den Anbieter.

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Eon-Chef sieht Energiepreise 2026 sinken

Der Chef des Energiekonzerns Eon, Leonhard Birnbaum, rechnet im neuen Jahr mit sinkenden Strom- und Gaspreisen für die meisten Kunden.
"2026 werden die Strom- und Gaspreise für die meisten Kunden sinken", sagte Birnbaum der "Rheinischen Post".
Als Gründe nannte er Entlastungen des Bundes bei den Netzentgelten und die Verarbeitung der Energiekrise von 2022.
Für einen Drei-Personen-Haushalt in der Grundversorgung könne die Stromrechnung dann um rund 150 Euro und die Gasrechnung um 200 Euro niedriger ausfallen als 2025.

Ab 2027 dürften die Preise demnach jedoch wieder anziehen.
"Tendenziell werden die Strompreise aber steigen, weil der Aufbau des neuen Energiesystems, das auf volatile Erzeugung durch Erneuerbare setzt, viel Geld kostet", erklärte Birnbaum.
Eon ist mit 1,6 Millionen Kilometern an Leitungen der größte Netzbetreiber in Europa.

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Gasspeicherumlage fällt weg - Was das bedeutet

Die Bundesregierung senkt zum 1. Januar 2026 die Gaspreise für deutsche Verbraucher.
Denn ab jetzt fällt die erst 2022 eingeführte Gasspeicherumlage wieder weg.
Die Umlage betrug 0,289 Cent pro Kilowattstunde.
Die Entlastung hat ein Gesamtvolumen von 3,4 Milliarden Euro im Jahr.


Laut Regierung liegt die Entlastung für einen Haushalt mit Gasheizung und einem jährlichen Gasverbrauch von 20.000 kWh bei "knapp 58 Euro".
Die tatsächliche Höhe hängt unter anderem vom Alter des Gebäudes, der Heizungsanlage und dem individuellen Heizverhalten ab.
Insgesamt kann ein Vierpersonenhaushalt mit einer Entlastung von 30 bis 60 Euro jährlich rechnen.

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Heizungsgesetz vor Reform - Dieses Gutachten bringt die Union unter Druck

Bis Ende Januar wollte die Bundesregierung Eckpunkte für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorlegen.
Das GMG soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG), im Volksmund bekannt als "Heizungsgesetz", ersetzen.
Doch auch am Ende der ersten Februarwoche wird klar: Schwarz-Rot hat sich immer noch nicht geeinigt.


Damit gerät auch der zweite Teil des ursprünglichen Zeitplans ins Wanken: Bis Ende Februar sollte ein Gesetzesentwurf vorliegen und vom Kabinett beschlossen werden.
Wie die "Augsburger Allgemeine" unter Berufung auf Koalitionskreise berichtet, soll nun bis Ende Februar eine Einigung stehen.
Man befinde sich "auf der Zielgeraden", so das Blatt.

Reiche und Hubertz finden keine Einigung beim "Heizungsgesetz"
Nachdem zwischen der federführenden Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und der Bauministerin Verena Hubertz (SPD) nach Monaten der Verhandlungen keine Einigung gefunden werden konnte, befassen sich nun die Fraktionsspitzen zusammen mit Fachpolitikern mit dem Thema.
"Focus Online" berichtet diese Woche, dass sogar einige Fachpolitiker mittlerweile ratlos darüber seien, bis wann man endlich etwas präsentieren könnte.
Ob das neue Zieldatum diesmal wirklich erreicht werden kann, ist also unklar.

Gründe, weshalb es so lange dauert, gibt es viele. Zum einen ist im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass das "Heizungsgesetz", das es eigentlich gar nicht gibt, "abgeschafft" wird.
Die Union versteht darunter, dass die sogenannte 65-Prozent-Regel gestrichen wird.
Diese Regel besagt, dass neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
Die Regel gilt bereits für Neubauten, ab Mitte 2026 greift sie auch für Bestandsgebäude in Großstädten.

Die SPD möchte diese Regel aber behalten, da sie sicherstellt, dass neue Heizungen nicht mit fossilen Energien betrieben werden.
Da die meisten Heizungen eine Laufzeit von 20 oder 30 Jahren aufweisen, entscheidet sich schon heute an jeder neuen Heizung, ob Deutschland bis 2045 seine Klimaziele erreichen kann.

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