Gas und Strompreise

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Oldie aus dem Ruhrpott
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Verbraucherschützer alarmiert - Neue Regel macht Stromwechsel zum Risiko

Immer mehr Menschen berichten von Stromverträgen, die sie nie bewusst abgeschlossen haben.
Verbraucherschützer sehen einen bedenklichen Trend - und warnen vor neuen Risiken.


Vermeintlich freundliche Anrufer, überraschende Hausbesuche oder Unterschriften, die nur Infomaterial bestätigen sollen - auf diesen Wegen gelangen Verbraucher oft in Verträge, die sie nie bewusst abgeschlossen haben.
Besonders betroffen: Stromlieferverträge. In den vergangenen Wochen registrierten mehrere Verbraucherzentralen einen deutlichen Anstieg solcher Fälle.
Die genaue Ursache für den plötzlichen Zuwachs ist bislang unklar.
Es werde jedoch vermutet, dass falsche Versprechen oder Verunsicherung durch die jüngsten Änderungen im Strommarkt eine Rolle spielen könnten.
Einige Experten befürchten zudem, dass die neue 24-Stunden-Regelung beim Stromwechsel das Problem verschärfen könnte.

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Oldie aus dem Ruhrpott
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Viele Beratungen - Heizkostenabrechnung prüfen - und dann?

Das kann doch nicht stimmen?
Im Herbst erhalten viele Mieterinnen und Mieter ihre Heizkostenabrechnung.
Die hohen Nachzahlungen haben Sie misstrauisch gemacht?


Wie Sie jetzt vorgehen können.

Haben Sie Ihre Heizkostenabrechnung schon erhalten?
Die stellen Vermieter ihren Mieterinnen und Mietern häufig zwischen Oktober und Dezember zu.
Nach Einschätzung von Verbraucherschützern ist das Fehlerpotenzial bei den Abrechnungen hoch.
Aber worauf können Mieterinnen und Mieter achten?
Und wie gehen Sie vor, wenn Sie Fehler vermuten?

Zu den Ansatzpunkten für eine erste Eigenprüfung einer Heizkostenabrechnung zählen den Verbraucherzentralen zufolge unter anderem:

Abweichungen: Legen Sie sich die Abrechnungen der vergangenen Jahre zurecht.
Hat sich Ihr Verbrauch im Vergleich zu den vergangenen Jahren merklich geändert?
Es lohnt sich auch, zu prüfen, ob die Wohnfläche des Hauses in den Angaben gleich geblieben ist, so eine Empfehlung der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online.

Abrechnungszeiten und Fristen: Nach Ende der Abrechnungsperiode haben Vermieter grundsätzlich 12 Monate Zeit, um die Heizkosten abzurechnen.
Mieterinnen und Mieter sollten prüfen, ob der Abrechnungszeitraum korrekt ausgewiesen ist. In der Regel umfasst er 12 Monate und schließt lückenlos an die Vorjahresabrechnung an.

Verteilung: Ein Blick auf die Verteilung der Kosten kann Hinweise auf eine fehlerhafte Abrechnung geben.
Nach Heizkostenverordnung muss ein verbrauchsabhängiger Anteil von mindestens 50 Prozent und höchstens 70 Prozent abgerechnet werden.
Die restlichen Kosten werden nach einem festen Verteilerschlüssel, meist der Wohnfläche, umgelegt.
Prüfen Sie, ob der verwendete Verteilerschlüssel korrekt angewendet wurde und ob Ihr individueller Verbrauchs- und Flächenanteil plausibel erscheint.
Der Verteilerschlüssel kann im Mietvertrag, in der Hausordnung oder direkt in der Abrechnung ausgewiesen sein.

Typische Fehlerquellen: Nicht zuletzt sollten Verbraucherinnen und Verbraucher typische Fehlerquellen genau prüfen.
Wurden nur zulässige Positionen ausgewiesen?
Bei Heizöl oder Flüssiggas ist darüber hinaus wichtig, dass Anfangs- und Endbestand sowie Einkaufsmengen und -preise korrekt angesetzt und rechnerisch plausibel bewertet wurden.
Kontrollieren Sie außerdem die aufgeführten Brennstoffkosten, den Betriebsstrom und die Heiznebenkosten.
Die Verbraucherzentralen raten, sich diese Belege idealerweise zeigen zu lassen.

Was tun bei Unstimmigkeiten?
Und was können Mieterinnen und Mieter nun tun, wenn ihnen Fehler auffallen?
Jedenfalls müssen sie die Abrechnung nicht einfach akzeptieren.
Laut den Verbraucherzentralen haben sie das Recht, Rechnungen und Belege, auf denen ihre Abrechnung basiert, einzusehen und zu überprüfen.
Enthält die Abrechnung Fehler, sollten Mieterinnen und Mieter Widerspruch einlegen.
Für Einwendungen gilt eine Frist von 12 Monaten ab Zugang der Abrechnung.

Eine Nachzahlung verlangen Vermieterinnen und Vermieter häufig innerhalb eines Monats.
Die Überweisung kann - trotz Widerspruch - erfolgen.
Die Verbraucherzentralen empfehlen im Überweisungszweck dann ein "Unter Vorbehalt der Rückforderung" zu ergänzen.

Da eine Detailprüfung von Heizkostenabrechnungen häufig komplex ist und juristisches Fachwissen voraussetzt, ist es ratsam, sich bei Zweifeln an eine unabhängige Beratungsstelle zu wenden, etwa die Verbraucherzentrale oder einen Mieterverein vor Ort.
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Oldie aus dem Ruhrpott
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Stadtwerke warnen vor steigenden Heizkosten

Viele kommunale Versorger weisen auf die langfristig enorm hohen Ausgaben für die Wärmewende hin.
Sie fordern mehr staatliche Unterstützung für den Ausbau der Fernwärme – und die Öffnung für private Investoren.


Eine Mehrheit der deutschen Stadtwerke geht davon aus, dass eine bezahlbare Wärmeversorgung für Verbraucher und Unternehmen nicht gesichert ist. Dies geht aus einer Umfrage des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) hervor, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. VKU-Chef Ingbert Liebing fordert, dass Bundestagsabgeordnete schon in der sogenannten Bereinigungssitzung für den Haushalt 2026 Mitte November gegensteuern.

Hohe Investitionen für den Umbau
Um das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 zu erreichen, muss das gesamte Heizsystem umgestellt werden.
Es gilt, auf eine Erzeugung umzustellen, die nicht von fossilen Energien abhängig ist.
In Städten gibt es dabei vielfach keine Alternative zum Ausbau der Fernwärme – und dafür sind Stadtwerke zuständig, die insgesamt Investitionen in Höhe eines dreistelligen Milliarden-Euro-Betrags stemmen müssen, was letztlich auch bei den Kunden ankommen wird.

Konkret beantworten 51 Prozent der Stadtwerke die Frage, ob eine bezahlbare Wärmeversorgung in Deutschland langfristig gesichert sei, mit einem klaren Nein.
Nur 31 Prozent antworten mit Ja.
18 Prozent geben an, dass sie es nicht wissen.
Befragt wurden 609 kommunale Unternehmen.

Kritik von der Monopolkommission
Allerdings: Auch die Stadtwerke selbst stehen in der Kritik. So hat die Monopolkommission, die die Bundesregierung berät, gerade auf hohe Tarife für Fernwärme hingewiesen und betont, dass „lokale Monopolisten die Kosten nach oben treiben“. Es brauche deshalb Preisbegrenzungen.

Gefragt nach Lösungen, fordern die Stadtwerke mehr staatliche Fördermittel.
Eine wichtige Rolle sollen aber auch „alternative Finanzierungsformen wie der Energiewende-Fonds“ spielen, um privates Kapital zu mobilisieren.
Dabei fließt kein Steuergeld – der Bund würde mit Garantien aber Risiken von Investoren reduzieren, die Geld im Wärmesektor anlegen.

Mehr Geld vom Bund
Liebing warnt: „Wenn jetzt nicht die Grundlagen gelegt werden, sehen wir vermutlich in dieser Legislaturperiode keinen einzigen neuen zusätzlichen Projektstart mehr.“
Um dies zu verhindern und Kosten für alle zu senken, soll die „Bundesförderung effiziente Wärmenetze“ (BEW) deutlich auf mindestens 3,5 Milliarden Euro pro Jahr angehoben und die Grundlage für den Energiewende-Fonds gelegt werden.

Nötig seien zudem strukturelle Reformen.
Beispiel Gebäudeenergiegesetz (GEG), besser bekannt als Heizungsgesetz: „Wir appellieren an die Bundesregierung, sich schnell über den Weg zur Reform des GEG zu verständigen“, sagt Liebing.

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Festhalten an Gasheizung kann teuer werden

Viele Hauseigentümer wollen ihre Gasheizung behalten, zeigt eine Forsa-Umfrage.
Wer jedoch zu spät seine Heizung tauscht, riskiert Mehrkosten.


Die Wärmewende in Deutschland stockt.
Viele Hauseigentümer sind durch die angekündigten Veränderungen bei der staatlichen Heizungsförderung verunsichert.
Sie verschieben den Austausch von alten Gasheizungen.

Nach einer Forsa-Umfrage wollen 63 Prozent der Privathaushalte mit Gasheizung eine klimafreundliche Alternative installieren, wenn kein Erdgas mehr angeboten wird.

Auftraggeber der Umfrage ist der Energiediscounter eprimo. Katja Steger, Geschäftsführerin von eprimo, hält die Beharrungskräfte bei Nutzern von Gasheizungen für einen Weckruf: „Wir brauchen Aufklärung sowie technologieoffene, praktikable und bezahlbare Lösungen.“
Laut eprimo halten viele Hauseigentümer die Alternativen zur Gasheizung für nicht verfügbar oder zu teuer.

Politik liefert nicht
Dafür, dass Hauseigentümer weiter auf Gasheizungen setzen, ist auch die Politik verantwortlich.
Zunächst verstolperte die Ampelkoalition das Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Monatelang wurde das GEG vom ersten Entwurf bis zur Verabschiedung immer wieder nachgebessert.
Heizungsinstallateure wussten zeitweise nicht, was sie ihren Kunden empfehlen sollten.

Und auch die neue Bundesregierung weiß bisher nur, dass sie das alte Gesetz abschaffen will.
Wie eine neue Förderung des Heizungstausches konkret aussehen soll, ist bisher weitgehend offen.
Ob vor Weihnachten dazu noch eine Entscheidung fällt, ist derzeit nicht abzusehen.

Momentan hängen die Hauseigentümer zwischen neuem und altem Gesetz in der Luft.
Klar ist, dass die neue Förderung wohl weniger üppig ausfallen wird.
So hat es zumindest die Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) angekündigt. Das heißt, wer seine Gasheizung tauschen will, der sollte möglichst noch die alten Fördermittel in Anspruch nehmen.

Allerdings hat der Run auf die KfW-Mittel nach der alten Förderrichtlinie einen Haken.
Solange es von der Förderbank keine Zusage auf den Förderantrag gibt, ist die Förderung nicht sicher.
Es ist daher möglich, dass die Hauseigentümer statt der üppigen alten nur noch die abgespeckte neue Förderung erhalten werden.

Wer wartet, läuft in die CO2-Falle
Solange die Wärmeplanung in der eigenen Kommune nicht abgeschlossen ist, können Hauseigentümer auch noch neue Gasheizungen einbauen.
Allerdings stellt sich die Frage, ob das so schlau ist.
Denn gleich zwei Fakten sprechen gegen ein Festhalten am Erdgas als Brennstoff.

Zum einen bauen die Kommunen sukzessive ihre Gasnetze ab.
Der Mannheimer Versorger MVV beispielsweise will bis 2035 aus der Gasversorgung aussteigen.
Die Kommunen kappen das Gasnetz, weil sie künftig das Fernwärmenetz ausbauen müssen. Zwei Netze gleichzeitig zu betreiben, wäre zu kostspielig.
Das heißt, vielen Hauseigentümern fehlt dann der Brennstoff, um die Gasheizungen weiter zu betreiben.
Wer beispielsweise in Mannheim wohnt, kann seine Gastherme nur noch bis 2035 betreiben.

Hinzu kommt, dass der CO2-Preis für fossile Brennstoffe langfristig steigen wird. Im kommenden Jahr kostet eine Tonne CO2 dann 65 Euro statt wie in diesem Jahr 55 Euro. Zwar wird der Start des EU-Emissionshandels von 2027 auf 2028 verschoben.
Ab 2028 ist der CO2-Preis für fossile Brennstoffe dann aber vom Marktpreis abhängig.

Bisher liegt dieser Marktpreis deutlich über der staatlichen CO2-Abgabe von 55 Euro.
Derzeit wird die Tonne CO2 an der Leipziger Strombörse EEX mit rund 78 Euro gehandelt.

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