Gas und Strompreise

collo

Oldie aus dem Ruhrpott
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Ärger in Regierungskoalition - CDU pocht auf versprochene Stromsteuer-Senkung

In der Unionsfraktion regt sich scharfer Protest gegen die ausbleibende Absenkung der Stromsteuer für Verbraucher.
"Die Stromsteuersenkung war ein Versprechen der Regierung - und Versprechen sind zu halten", sagt etwa der CDU-Wirtschaftspolitiker Tilman Kuban dem "Stern".
"Jetzt ist das Parlament gefragt, den Fehler des Finanzministeriums zu korrigieren."

Die Verringerung für alle ist im neuen Haushaltsentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil nicht mehr vorgesehen.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche begründete die Kehrtwende am Dienstag beim Tag der Industrie damit, dass hier "Koalitionsvertrag auf finanzielle Möglichkeit und Wirklichkeit trifft".
Die Bundesregierung hatte genau das aber im Koalitionsvertrag angekündigt.
Die Stromsteuer sollte für alle auf das europäische Mindestmaß sinken.
Jetzt soll das nur für die Industrie passieren, aber nicht für die Verbraucher.

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collo

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Hohe Versorgungssicherheit - Bundesregierung setzt "Alarmstufe Gas" aus

Aus Angst vor einem Notstand ruft der frühere Wirtschaftsminister Habeck die Alarmstufe des Notfallplans Gas aus und appelliert dringend an die Bevölkerung, Energie zu sparen.
Damit ist nun Schluss.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat die Alarmstufe im Notfallplan Gas ausgesetzt.
Es gelte nun wieder die erste Stufe des Plans, die Frühwarnstufe, sagte die CDU-Politikerin.
Die Voraussetzungen der Alarmstufe lägen nicht mehr vor.
Die Sicherheit der Gasversorgung sei hoch.

Im Juni 2022, ein paar Monate nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, hatte der damalige Wirtschaftsminister Robert Habeck die Alarmstufe des Notfallplans ausgerufen.
Grund waren Kürzungen der Gaslieferungen aus Russland durch die Pipeline Nord Stream 1, die später ganz eingestellt wurden.

Der Notfallplan Gas hat drei Eskalationsstufen und eröffnet der Regierung dabei unterschiedlich große Handlungsspielräume.
Die erste Stufe ist die Frühwarnstufe, es folgen die Alarmstufe und die Notfallstufe.
Die Frühwarnstufe ermöglicht eine genaue Beobachtung des Gasmarkts.
Die Einstufung bedeute, dass ein "intensives Monitoring der internationalen Gasversorgung" und ein "permanentes Monitoring der Gasspeicher-Situation" vorgenommen werde, "um gegebenenfalls schnell reagieren zu können", sagte Reiche.

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Warum der Strom noch länger teuer bleibt

Die Koalition hat mit dem Verzicht auf die Senkung der Stromsteuer für viel Frust gesorgt. Doch das größere Entlastungspotenzial gibt es bei einem anderen Kostenblock.

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collo

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Vorerst keine Senkung der Stromsteuer für Privathaushalte

Lange Verhandlungen, kein Durchbruch: Die Spitzen von Union und SPD konnten sich nicht auf eine Entlastung bei der Stromsteuer einigen.


Die Spitzen von Union und SPD haben vorerst keine Einigung über eine weitergehende Senkung der Stromsteuer erzielt.
Das geht aus dem Ergebnispapier des Koalitionsausschusses hervor.
Demnach sollen weitere Entlastungsschritte für Verbraucherinnen und Verbraucher erst folgen, sobald hierfür "finanzielle Spielräume bestehen".
Das bedeutet: Dies ist auf einen unbestimmten Zeitpunkt verschoben.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten CDU/CSU und SPD vereinbart, die Stromsteuer möglichst schnell "für alle" zu senken.
Die Bundesregierung hatte aber vergangene Woche beschlossen, die Stromsteuer zunächst nur für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft zu verringern.

In dem Beschlusspapier wird erneut auf andere beschlossene Maßnahmen verwiesen, die teilweise auch privaten Verbrauchern zugutekommen.
Dabei geht es um die geplante Abschaffung der Gasspeicherumlage sowie die Teilübernahme der Übertragungsentgelte.

Dass die Stromsteuer – entgegen der Ankündigung im Koalitionsvertrag - nicht für alle gesenkt werden soll, also nicht für alle Betriebe sowie nicht für private Haushalte, hatte breite Kritik ausgelöst. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatten die Entscheidung mit Haushaltszwängen begründet.
Die Kosten der Senkung für Haushalte würden zusätzlich 5,4 Milliarden Euro kosten.

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xNecromindx

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Mir zum Glück alles egal. Verbrauch vergangener Monat: 0,00, Monat davor: 0,00, davor: 0,00 ... :cool:
 
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collo

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Warnung vor Gasmangel im Winter - Die Gasspeicher sind nicht sehr voll

Der Verband Energien Speichern fürchtet Gasknappheit bei einem sehr harten Winter.
Das Wirtschaftsministerium weist das zurück.


Die Betreiber der Lagerstätten für Gas schlagen Alarm: Sie warnen davor, dass bei einem sehr harten Winter die deutschen Gasreserven nicht reichen könnten, und fordern ein Eingreifen des Staates.
Das Bundeswirtschaftsministerium sieht keinen Handlungsbedarf.

Damit im Winter genug Gas vorhanden ist, wird es im Sommer in zahlreichen Speichern eingelagert.
Früher war das eine Selbstverständlichkeit, von der niemand Notiz nahm.
Das ist seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 und dem darauf folgenden Stopp der russischen Gaslieferungen nach Deutschland anders.
Seitdem verfolgt die Öffentlichkeit den Stand der Gasspeicher - aus Angst vor Engpässen im Winter.
Dazu ist es aber selbst während der Energiepreiskrise 2022/23 nicht gekommen, weil der damalige Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) Gas woanders einkaufen und unter anderem Terminals für Flüssiggas bauen ließ, über die vor allem aus den USA das sogenannte LNG geliefert wird.

Doch im kommenden Winter könnte erstmals eine Knappheit drohen.
In ihrer Analyse für Juli beschreibt die Initiative Energien Speichern (INES), die 90 Prozent der deutschen Speicherkapazitäten repräsentiert, eine schleppende Befüllung der Lagerstätten.
Ende Juni waren die Speicher demnach nur zu 51 Prozent gefüllt.
In anderen Jahren seien es zu diesem Zeitpunkt rund 70 Prozent gewesen.
Die von Marktteilnehmern bislang gebuchten Kapazitäten führen nach Angaben von INES zu einer Auslastung der Lagerstätten zum 1. November 2025 von nur 70 Prozent.
Ob die Buchungen noch ansteigen, ist ungewiss.

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xNecromindx

Namhafter Pirat
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Ja komisch. Da kippt Gas-Kathi die Notfallverordnungen für die Gas-Mangellage und auf einmal füllen sich die Speicher nicht mehr.
Wer hätte das gedacht!? Naja, zumindest ihre Lobby-Freunde aus der Gas-Wirtschaft, denn die Wissen: Knappes Gut, geile Preise!

Also was soll Gas-Kathi auch zugeben? Dass sie sich gaaaaanz tief bückt für ihre "guten Freunde"!? Ach komm.....
 
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collo

Oldie aus dem Ruhrpott
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Muss ich beide bezahlen? Wer jetzt zwei Stromrechnungen erhält

Die Digitalisierung des Stromnetzes schreitet voran, und zahlreiche Verbraucher müssen sich auf zusätzliche Ausgaben einstellen.
Besonders ärgerlich: Oft erfahren die Betroffenen erst einige Wochen oder gar Monate später von den neuen Kosten, die sie jetzt zusätzlich tragen müssen.


Kunden fühlen sich überrumpelt
Auslöser für die Kosten ist die Modernisierung des Stromnetzes.
Es soll effizienter und transparenter werden.
Dabei helfen sollen intelligente Messsysteme, sogenannte Smart Meter.
Denn mit ihnen sollen Verbraucher ihren Energieverbrauch optimieren und Kosten senken können.
Doch für viele Haushalte bringt der Tausch ihres alten analogen Ferraris-Stromzählers gegen einen digitalen, vernetzten Zähler zunächst einmal höhere Ausgaben mit sich.

So berichten Verbraucher, dass sie überraschend Rechnungen für den Einbau der neuen Stromzähler erhalten haben.
Diese Zusatzkosten sind nicht immer klar kommuniziert, und viele Haushalte fühlen sich von den Zusatzkosten überrumpelt.

Darüber hinaus variiert die Höhe der Zusatzkosten - sie ist also nicht bei allen Smart Metern gleich.

Was steckt dahinter?
Der Smart Meter wird von dem Messstellenbetreiber (teilweise der örtliche Netzbetreiber) eingebaut - und nicht etwa vom Energielieferanten.
Der Messstellenbetreiber ist neben dem Einbau auch für die Wartung des Zählers zuständig.
Dadurch ergibt sich ein Dienstleistungsvertrag zwischen dem Messstellenbetreiber und dem Stromkunden.
Für diesen Vertragsabschluss bedarf es jedoch keiner Unterschrift.
Er gilt meist automatisch durch den Einbau, also stillschweigend. In diesen Fällen werden die nun zusätzlich anfallenden Kosten für den Smart Meter vom Stromlieferanten im Auftrag des Netzbetreibers eingefordert.
Stromkunden erhalten also eine Rechnung, auf der aber zwei Posten aufgelistet sind: der Stromverbrauch und der Messstellenbetrieb.

Es gibt jedoch Ausnahmen: So können Privatkunden teilweise einen eigenen Vertrag mit dem Messstellenbetreiber schließen.
Dann bedarf es einer Unterschrift.
Der Kunde erhält anschließend zwei Rechnungen: eine für den Messstellenbetrieb vom Netzbetreiber und eine für seine Stromlieferung von dem Energieanbieter.
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Rechtliche Grundlage und Pflichten der Netzbetreiber
Die gesetzliche Grundlage für den Einbau der neuen Zähler ist im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verankert.
Netzbetreiber sind verpflichtet, die alten Stromzähler gegen moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme auszutauschen.
Verbraucher haben allerdings das Recht, im Vorfeld über die anfallenden Kosten informiert zu werden.

Wie hoch die Kosten sind, hängt zum einen von dem Modell ab - moderne Messeinrichtungen (digitale Stromzähler) sind etwas günstiger als intelligente Messsysteme (Smart Meter).
Für digitale Stromzähler fallen bis zu 25 Euro brutto an.
Für Smart Meter können teilweise bis zu 50 Euro im Jahr fällig werden.
Teilweise sogar etwas mehr.
Meist hängt es mit dem Stromverbrauch zusammen.

Was Verbraucher tun können
Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Verbraucher ihre Stromabrechnungen genau prüfen und sich bei ihrem Netzbetreiber über mögliche Kosten durch den Zählerwechsel informieren.
Das geht über die Internetseite des Netzbetreibers - oder Sie rufen bei diesem an und bitten um die Zusendung einer Kostenaufschlüsselung.

Sollte es dennoch zu Unklarheiten oder Streitigkeiten kommen, wenden Sie sich am besten an die Verbraucherzentrale Ihrer Stadt oder Gemeinde.

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Millionen Haushalte zahlen überhöhte Gas- und Strompreise

Durch den Verbleib in der teuren Grundversorgung zahlen Millionen Haushalte in Deutschland einem Vorabbericht zufolge überhöhte Preise für Strom und Gas.
Das geht aus einer neuen Berechnung des Vergleichsportals Verivox hervor, die den Zeitungen der "Funke Mediengruppe" vorab vorliegt.


"Jahr für Jahr verschenken Haushalte viele Milliarden Euro, weil sie aus Bequemlichkeit, Unwissen oder Angst in der Grundversorgung verharren.
Dieses Nichtstun kostet mehr als jede Preiserhöhung. Strom- und Gaskunden sollten daher ihre aktuellen Tarife prüfen und gegebenenfalls wechseln", sagte Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox, den Zeitungen.

Verivox beruft sich für die Berechnung dem Vorabbericht zufolge auf den aktuellen Monitoringbericht der Bundesnetzagentur, wonach jeder vierte Stromkunde (25 Prozent) und jeder fünfte Gaskunde (19 Prozent) in einem Grundversorgungstarif der örtlichen Versorger steckt.
Insgesamt bezahlten Haushalte im Grundversorgungstarif demnach im ersten Halbjahr 2025 rund 8,5 Milliarden Euro für Strom und Gas, während sie mit dem jeweils günstigsten Tarif mit Preisgarantie nur rund 5,5 Milliarden Euro hätten aufwenden müssen.

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Energiekosten-Debatte - Regierung verschleiert die wahre Strompreis-Entlastung

Die Energiepreise für Verbraucher sollen sinken, lautete ein Ziel der neuen Bundesregierung.
Und das aus gutem Grund, denn: Im vergangenen Jahr hatte Deutschland im EU-Vergleich die höchsten Strompreise, und auch bei den Gaspreisen liegen die Deutschen über dem europäischen Durchschnitt.

Ein erster Schritt ist jetzt gegangen.
Am Mittwoch beschloss das Kabinett, die Gasspeicherumlage zum 1. Januar 2026 abzuschaffen und die Stromsteuer für das verarbeitende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft zu senken.
Privathaushalte will die Regierung beim Strom derweil vorerst entlasten, indem sie die Kosten für die Netzentgelte ab 2026 bezuschusst.
Doch ob Verbraucher wirklich etwas davon spüren, ist nicht sicher.

Finanzminister spricht von zwei bis drei Cent Entlastung
Die Übertragungsnetzentgelte fallen für die Nutzung des Stromnetzes an.
Sie werden dann von den Stromversorgern auf die Verbraucher umgelegt.
Die Netzentgelte sind ein Bestandteil des Strompreises und machen etwa 30 Prozent aus.
Die Bundesregierung will den Energieversorgern 6,5 Milliarden Euro im Jahr als Zuschuss dafür geben.

Nach Angaben aus dem Finanzministerium vom Juni wird der Strompreis für Privathaushalte dann um zwei bis drei Cent pro Kilowattstunde sinken.
Das würde für einen Zweipersonenhaushalt mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden (kWh) im Jahr eine Entlastung von bis zu 100 Euro bedeuten.

Und nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox sinkt durch den milliardenschweren Bundeszuschuss der Strompreis für Haushalte im Bundesdurchschnitt um rund 1,6 Cent pro Kilowattstunde.
Am Ende dürfte die Entlastung für Stromkunden je nach Wohnort sehr unterschiedlich ausfallen.
Belastbare Zahlen lassen sich nicht nennen.

Tabelle zeigt mögliche Ersparnis
Welchen Unterschied die jeweiligen Cent-Entlastungen bei den Netzentgelten im Geldbeutel der Verbraucher machen, kann man dieser Tabelle entnehmen.
Dabei wird ein Ausgangs-Strompreis von 30 Cent/kWh angenommen:

KArV1N.jpg


Unklar ist hingegen, ob die Netzbetreiber die Zuschüsse, die sie vom Bund erhalten, überhaupt an ihre Kunden weitergeben.
Verivox-Energieexperte Thorsten Storck weist darauf hin, dass es sich "bei Zuschüssen zu den Übertragungsnetzentgelten nicht um eine Steuersenkung handelt" und Energieversorger daher zur Weitergabe an Kunden nicht verpflichtet seien.
Die Versorger "könnten sich genauso dazu entscheiden, das Geld mit anderen Kosten zu verrechnen."
Der Deutschen Presse-Agentur sagte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) allerdings, sie werde sicherstellen, dass Endverbraucher profitieren: "Meine klare Erwartung an die Branche ist: Die Entlastungen müssen beim Kunden ankommen."

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Söder und Kretschmann beharren auf einheitlichem Strompreis

Die Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg und Bayern schließen eine ungewöhnliche Allianz. Ihr Ziel: Den Vorschlag zu mehreren Strompreiszonen aufhalten.


Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und Baden-Württembergs Regierungschef Winfried Kretschmann (Grüne) stellen sich gemeinsam gegen den Vorschlag anderer Länder, unterschiedliche Strompreise innerhalb Deutschlands zuzulassen.

„Von diesem Vorschlag halten wir gar nichts, und deswegen werden wir uns mit aller Macht dagegenstellen“, teilten Söder und Kretschmann gemeinsam dem Handelsblatt mit.
Eine Schwächung der wirtschaftlich starken Regionen im Süden und Westen durch höhere Strompreise könne nicht im Interesse der norddeutschen Bundesländer liegen.

Auch das Saarland kündigt Widerstand an.
„Eine Aufteilung der einheitlichen Strompreiszone würde den Süden und Westen Deutschlands in eine Hochpreisregion für Strom verwandeln“, sagte Wirtschaftsminister Jürgen Barke (SPD).
„Das würde unsere Unternehmen im internationalen Wettbewerb noch stärker benachteiligen, die ökologische Transformation der Produktionsanlagen hemmen und weitere Arbeitsplätze gefährden.“

Am Donnerstag kündigten zwei weitere Spitzenpolitiker ihren Widerstand an.
So sagte der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Alexander Schweitzer (SPD) dem Handelsblatt: „Ich unterstütze eine einheitliche Strompreiszone für ganz Deutschland.“
Sichere und bezahlbare Energie sei eine Grundvoraussetzung für eine starke Industrie und starke Wirtschaft: „Eine mögliche Mehrbelastung für Rheinland-Pfalz sehe ich kritisch.“

Auch Nordrhein-Westfalens Vize-Ministerpräsidentin Mona Neubaur (Grüne) beharrt auf einen einheitlichen Strompreis.
„Eine Teilung der einheitlichen Strompreiszone in Deutschland ist keine durchdachte Lösung“, sagte die Wirtschaftsministerin dem Handelsblatt.
Das Argument, unterschiedliche Preiszonen würden zu einem kosteneffizienteren Stromsystem führen, übersehe die hohen Kosten und den Aufwand, die mit einer solchen Umstellung verbunden seien.

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Streit um Stromgebotszonen: Regierung - Strompreis bleibt überall gleich

Die Bundesregierung will entgegen der Forderung aus nördlichen Bundesländern die einheitliche Strompreiszone in Deutschland beibehalten.
"Wie im Koalitionsvertrag bekräftigt, plant die Bundesregierung, an der einheitlichen deutschen Strompreiszone festzuhalten", sagte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums am Freitag der Nachrichtenagentur AFP.


Damit stellt sich die Regierung hinter die Forderungen aus dem Süden und Westen des Landes, die Strompreise überall im Land gleich zu halten, statt regionale Unterschiede zu berücksichtigen, wie sie die EU und die nördlichen Bundesländer befürworten würden.

Bislang gibt es bundesweit eine sogenannte Gebotszone für Strom.
Der Großhandelspreis ist deshalb in ganz Deutschland derselbe.
Er bildet sich auf Basis der günstigsten Stromproduktion, dies ist häufig Windenergie aus den nördlichen Bundesländern.
Der Süden profitiert dann von den günstigen Preisen - obwohl er de facto den günstigen Strom nicht nutzen kann und stattdessen Strom mit teurerem Gas erzeugen muss.

Das stößt zunehmend auf Kritik.
Es kommt mittlerweile regelmäßig vor, dass im Norden oder Osten so viel Strom aus Erneuerbaren erzeugt wird, dass die Energieunternehmen sogenannte Redispatch-Maßnahmen ergreifen müssen, also: Die Windkraftanlagen werden im Norden und Osten gedrosselt, dafür werden die Gaskraftwerke im Süden angeworfen, die den Strom in die Region liefern.
Weil aber theoretisch so viel erneuerbarer Strom erzeugt wird, sinkt der Strompreis für alle - obwohl gleichzeitig teurer Strom aus Gas erzeugt werden muss.

Dieser Redispatch kostet Milliarden: 2024 waren es 2,7 Milliarden Euro, die die Stromunternehmen an die Kunden in Form der Netzentgelte weitergereicht haben.

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collo

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Bundesregierung will Stromkunden ab 2026 entlasten

Stromkunden in Deutschland sollen vom kommenden Jahr an entlastet werden.
Passieren soll dies über einen Zuschuss des Bundes in Höhe von 6,5 Milliarden Euro zur Finanzierung der Übertragungsnetzkosten.
Damit solle die Kostenbelastung der Stromkunden aus den Netzentgelten gedämpft werden, hieß es aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums.
Es brachte einen entsprechenden Gesetzentwurf in die regierungsinterne Abstimmung.
Die strukturell hohen Strompreise seien nach wie vor eine große Herausforderung für die Wirtschaft und belasteten die Verbraucher.

Der Bundeszuschuss soll aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert werden, einem Sondertopf des Bundes.
Der Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten wird nun für 2026 umgesetzt.
Auch in den folgenden Jahren solle es eine Entlastung mit einem Volumen von 6,5 Milliarden Euro im KTF für die Stromkunden geben, hieß es aus dem Ministerium.
Dies solle über die Netzentgelte erfolgen und möglicherweise auch anteilig über andere Umlagen, die ebenfalls die Strompreise senken würden.
Über die Verteilung wolle die Bundesregierung aber noch entscheiden.
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD heißt es, Ziel sei es, die Netzentgelte dauerhaft zu deckeln.

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collo

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Verbände: Entlastung kommt nicht bei allen Stromkunden an

Die Bundesregierung plant Entlastungen der Stromkunden - aber kommen die bei allen an? Verbände sagen nein und machen Vorschläge.


Verbraucherschützer warnen davor, dass nicht alle Haushalte von der geplanten Entlastung der Bundesregierung bei den Stromkosten profitieren.
„Je nach Region werden Stromkosten-Entlastungen bei einigen Verbraucherinnen und Verbrauchern voraussichtlich kaum ankommen“, sagte Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentralen-Bundesverbands.
Aus Sicht des Stadtwerkeverbands VKU drohen mittelständische Unternehmen und private Haushalte in vielen Regionen leer auszugehen.

Das ist geplant
Geplant ist 2026 ein Zuschuss des Bundes in Höhe von 6,5 Milliarden Euro zur Finanzierung der Übertragungsnetzkosten.
Damit solle die Kostenbelastung der Stromkunden aus den Netzentgelten gedämpft werden, hieß es aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums.
Es brachte einen entsprechenden Gesetzentwurf in die regierungsinterne Abstimmung.

„Denn Netzgebiete, in denen selbst viel Strom erzeugt wird, sind weniger abhängig von den Übertragungsnetzentgelten.
Dort käme entsprechend weniger von der Entlastung an als in Netzgebieten, in denen eine geringere Stromerzeugung anfällt“, so Verivox-Energieexperte Thorsten Storck.
Und: die Energieversorger seien nicht verpflichtet, den Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten direkt an die Haushalte weiterzugeben.

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collo

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Noch kein Beschluss vom Kabinett - Geplante Senkung der Stromkosten verzögert sich

Schwarz-Rot will gemäß dem Koalitionsvertrag die Stromsteuer möglichst schnell "für alle" senken.
Doch die Umsetzung verzögert sich.
Das Kabinett gibt den Zuschuss für Übertragungsnetzentgelte bisher nicht frei.
Die Energiebranche übt Kritik.


Die Bundesregierung hat sich noch nicht auf eine weitere Entlastung bei den Stromkosten einigen können.
Das Kabinett beschloss nicht wie ursprünglich geplant einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten in Höhe von 6,5 Milliarden Euro.
Der Verband der Stromlobby forderte eine schnelle Entscheidung, um die steigenden Stromkosten spürbar zu dämpfen.

Ein Regierungssprecher sagte in Berlin, die regierungsinternen Diskussionen dauerten noch an.
Es sei aber nicht mit einer längeren Verzögerung zu rechnen.
Eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums äußerte sich ähnlich.
Es gebe keine größeren Probleme.

"Damit eine Entlastung auch zum Januar 2026 greift, ist es wichtig, dass die notwendigen gesetzlichen Beschlüsse bis zum 10. Oktober gefasst werden", sagte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
"Geplant war ein Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten in Höhe von 6,5 Milliarden Euro, der nach einem erprobten Verfahren von den Netzbetreibern über die Energieversorger an die Kundinnen und Kunden weitergegeben wird."

Andere Maßnahmen müssten zunächst geprüft werden, ob sie mit EU-Recht in Einklang stünden.
Dies würde wertvolle Zeit kosten.
"Für die Entlastung insbesondere von Industrie und Wirtschaft brauchen wir jetzt eine schnelle Entscheidung."

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