Das ändert sich für Verbraucher 2022 /2023 / 2024 / 2025

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Oldie aus dem Ruhrpott
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Barrierefreiheit: Neues Gesetz - Das ändert sich am Geldautomaten

Seit dem 28. Juni gelten neue Vorschriften für Geldautomaten in Deutschland.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet Banken und Sparkassen, nur noch Automaten aufzustellen, die Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang ermöglichen.


Die neuen Geräte müssen über deutlich vergrößerte Bildschirme verfügen, auf denen Texte kontrastreicher dargestellt werden.
Zusätzlich erhalten sie Kopfhöreranschlüsse für eine Sprachausgabe, die Nutzer individuell in Lautstärke und Geschwindigkeit anpassen können.
Auch Menschen mit Sehbeeinträchtigungen sollen durch die Anpassungen künftig in der Lage sein, selbstständig Bargeld abheben zu können.

Die Tastatur wird mit ertastbaren Markierungen ausgestattet, während die gesamte Bedienführung auf eine rollstuhlgerechte Höhe ausgerichtet wird.
Menütexte müssen in einfacher Sprache verfasst sein und sich vorlesen lassen.
Diese Funktionen stehen sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache zur Verfügung.

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Oldie aus dem Ruhrpott
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Zugriff erst ab 1.560 Euro: Pfändungsfreigrenzen steigen - Umsetzung jetzt prüfen

Zum 1. Juli wurden die Pfändungsfreigrenzen angehoben.
Schuldnern bleibt dadurch mehr Geld zum Leben.
Die Anpassung erfolgt automatisch, sollte aber besser überprüft werden.

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Oldie aus dem Ruhrpott
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Neue Müll-Regel gilt ab August für alle Bürger

Wohin mit der kaputten E-Bike-Batterie?
Darf die Smartphone-Batterie in den Restmüll?
Solche Fragen beschäftigen täglich Millionen Deutsche.
Ab dem 18. August löst eine EU-Batterieverordnung viele Entsorgungsprobleme.
Deutschland setzt die europäischen Vorgaben mit einem neuen Gesetz um.

Neue Müll-Regel gilt ab August für alle Bürger
Die EU-Batterieverordnung schreibt erstmals einheitliche Standards für alle 27 Mitgliedsstaaten vor.
Viele Vorgaben richten sich an Hersteller, aber auch für Verbraucher verbessert sich etwas.

Fast jeder Deutsche macht regelmäßig Fehler bei der Entsorgung - nicht nur bei Deo-Dosen.
Bei Batterien herrscht besonders große Unsicherheit.
Das neue Gesetz räumt damit auf: Alle Batterien können künftig kostenlos an kommunalen Wertstoffhöfen abgegeben werden.
Egal ob winzige Knopfzelle oder schwere E-Bike-Batterie.

Eindeutige Kennzeichnung: Neue Pflicht für Batterie-Hersteller ab August
Neue Batterien müssen ab dem 18. August eine Art „Personalausweis“ tragen.
Das verpflichtende CE-Zeichen auf der Batterie oder Verpackung zeigt: Diese Batterie ist sicher und umweltfreundlich hergestellt.
Außerdem werden schrittweise auch QR-Codes auf Batterien zum Muss.
Ein Scan mit dem Smartphone verrät dann:

Wie umweltschädlich war die Herstellung?
Welche Rohstoffe stecken drin?
Wie lange hält die Batterie?
Wie gut lässt sie sich recyceln?


Bei E-Auto-Batterien gibt es sogar Live-Daten zur Restkapazität.
Käufer eines gebrauchten Elektroautos wissen dann genau, wie fit die Batterie noch ist

Austauschbare Batterien: Smartphones werden reparaturfreundlicher
Apple, Samsung und Co. müssen ihre Geräte bis 2027 komplett umbauen.
Der Grund: Batterien müssen künftig mit handelsüblichen Werkzeugen austauschbar sein.

Das bedeutet: Kein spezieller Schraubenzieher mehr nötig.
Keine verklebten Akkus.
Reparatur-Cafés können defekte Smartphone-Batterien einfach wechseln.
Die Regel gilt für alle Geräte mit Batterien:

Smartphones und Tablets
Laptops und Kopfhörer
Spielkonsolen und Controller
Fernbedienungen und Uhren


Sammelziele steigen: Deutschland muss mehr Batterien recyceln
Die EU schreibt ehrgeizigere Sammelquoten vor, die Deutschland schrittweise erreichen muss.
Für Gerätebatterien gilt ab Ende 2027 eine Quote von 63 Prozent, bis 2030 steigt sie auf 73 Prozent.
Aktuell liegt die deutsche Mindestsammelquote bei 50 Prozent.

Wie soll das klappen?
Hersteller müssen mehr Sammelstellen finanzieren.
Händler müssen alle Batterien zurücknehmen.
Und: Jeder Hersteller zahlt eine Kaution für seine Batterien.

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Lidl streicht den Pfandbon - was sich ab dem 4. August ändert

bundesweit auf ein digitales System um, das direkt in der Lidl Plus App integriert ist.
Die klassische Zettelvariante gibt es zwar weiterhin, doch wer die App nutzt, erhält sein Pfandguthaben künftig automatisch digital.
Damit geht Lidl als erster großer Lebensmittelhändler in Deutschland einen flächendeckenden Schritt in Richtung digitale Rückgabe – mit spürbaren Folgen für den Alltag vieler Kundinnen und Kunden.

Pfandbon bei Lidl in Zukunft digital – das steckt hinter der Umstellung
Ab dem 4. August 2025 führt Lidl den digitalen Pfandbon bundesweit in allen Filialen ein.
Die Umstellung ist Teil der Lidl Plus App und soll den Pfandprozess für Kundinnen und Kunden deutlich vereinfachen.
Wer seine Leergutflaschen abgibt, kann den Betrag künftig direkt digital in der App speichern lassen – ganz ohne Papier.

Lidl ist damit der erste große Lebensmittelhändler in Deutschland, der eine solche Funktion flächendeckend anbietet.
Ziel ist es laut Unternehmen, alltägliche Prozesse nachhaltiger zu gestalten und gleichzeitig mehr Komfort im Einkauf zu bieten.
Kunden, die beim Leergutautomaten den digitalen Weg wählen, bekommen ihren Pfandbetrag automatisch in der App gutgeschrieben – ganz ohne zusätzlichen Bon-
Ausdruck.

So funktioniert der digitale Pfandbon in der Lidl Plus App
Um den digitalen Pfandbon zu nutzen, braucht es lediglich ein Smartphone mit installierter Lidl Plus App. Nach dem Leergut-Einwurf am Automaten wählen Nutzer in der App den Bereich „Mein Pfand“.
Dort lässt sich die Option „Ich möchte mein Leergut zurückgeben“ aufrufen – ein QR-Code-Scanner öffnet sich automatisch.

Dieser Code-Scanner wird anschließend vor den QR-Code des Pfandautomaten gehalten. Der Pfandbetrag wird daraufhin sofort als digitales Guthaben in der App hinterlegt.
Beim nächsten Einkauf genügt es, die Lidl Plus Karte an der Kasse zu scannen – der Betrag wird automatisch vom Einkaufswert abgezogen.
Alternativ lässt sich der digitale Bon auch deaktivieren, falls man ihn später oder gar nicht einlösen möchte.

Der gesamte Prozess ist damit auf wenige Sekunden reduziert – ganz ohne Zettel und ohne Risiko, den Bon zu verlieren.

Was passiert mit dem klassischen Papierbon?
Trotz der digitalen Neuerung verzichtet Lidl nicht vollständig auf den gewohnten Papierbon. Kundinnen und Kunden, die weiterhin lieber einen gedruckten Bon nutzen möchten, können diesen auch nach dem 4. August direkt am Leergutautomaten auswählen.
Die Entscheidung, ob digital oder analog, liegt also weiterhin bei jedem selbst.

Lidl betont, dass niemand zur App-Nutzung gezwungen wird.
Der neue Service ist ein zusätzliches Angebot – wer auf das Smartphone verzichten möchte, kann seine Pfandgutschrift wie bisher in Papierform mitnehmen und an der Kasse einlösen.
Damit reagiert der Discounter auch auf mögliche Bedenken von Kunden, die keine App nutzen oder technisch weniger affin sind.

Diese Vorteile bringt der digitale Bon – für Kunden und Umwelt
Der digitale Pfandbon soll nicht nur den Alltag erleichtern, sondern auch einen Beitrag zum Umweltschutz leisten.
Einer der größten Vorteile: Der Bon kann nicht mehr verloren gehen.
Statt losem Thermopapier im Geldbeutel, Einkaufskorb oder der Hosentasche ist der Betrag jederzeit in der Lidl Plus App einsehbar.
Beim nächsten Einkauf wird das Guthaben auf Wunsch automatisch eingelöst – das spart Zeit und reduziert Aufwand an der Kasse.

Auch ökologisch soll sich die Umstellung auszahlen.
Durch den Verzicht auf Millionen Papierbons pro Jahr spart Lidl erhebliche Mengen an Thermopapier ein.
Das schont Ressourcen und reduziert Müll.
Damit ist der digitale Pfandbon auch Teil einer umfassenderen Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens, das digitale Lösungen verstärkt in seinen Alltag integrieren will.

Bereits getestet – jetzt kommt der Rollout bundesweit
Bevor der digitale Pfandbon nun in allen deutschen Lidl-Filialen eingeführt wird, wurde das System bereits in ausgewählten Märkten erfolgreich getestet.
Die Rückmeldungen aus der Pilotphase fielen laut Unternehmen positiv aus – sowohl in technischer Hinsicht als auch bei der Akzeptanz durch die Kundschaft.

Ganz neu ist die Idee übrigens nicht: Schon seit 2019 bietet Lidl in der Lidl Plus App digitale Kassenbons an.
Mit dem Pfandbon erweitert der Discounter seine App nun um eine weitere Funktion, die den Alltag im Supermarkt einfacher, digitaler und nachhaltiger machen soll.

Die Botschaft ist klar: Wer möchte, kann beim Pfandbon auf Papier verzichten – muss es aber nicht.
Damit setzt Lidl ein Zeichen für modernen, kundenfreundlichen Einzelhandel, ohne dabei jene auszuschließen, die es lieber klassisch mögen.

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Verbraucher aufgepasst - Das ändert sich im August

Einen neuen Ausweis gibt es künftig nur noch mit einem digitalen Passbild, Bluetooth und WLAN-Geräte sollen dank einer neuen Kennzeichnungspflicht sicherer werden und zwischen Hamburg und Berlin fährt kein Zug mehr.
Dies und anderes erwartet Sie im neuen Monat.


Verpflichtende CE-Kennzeichnung für Bluetooth und WLAN
Ab dem 1. August dürfen vernetzte Geräte - von Kopfhörern bis hin zu Saugrobotern - nur noch in der EU vertrieben werden, wenn sie gesetzlichen Vorgaben zur Cybersicherheit entsprechen. Dafür wurde die Tragweite der bekannten CE-Kennzeichnung ausgeweitet: Sie zertifiziert künftig nicht nur die technische Sicherheit von Geräten, sondern auch deren Sicherheit im digitalen Sinn, also etwa vor unbefugtem Zugriff oder Manipulation.


Alle Bundesländer in den Sommerferien
In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben die Sommerferien bereits Ende Juni begonnen. Als letztes Bundesland startet Bayern am 1. August.

Hier die Übersicht:

Baden-Württemberg: 31. Juli - 13. September
Bayern: 1. August - 15. September
Berlin: 24. Juli - 6. September
Brandenburg: 24. Juli - 6. September
Bremen: 3. Juli - 13. August
Hamburg: 24. Juli - 3. September
Hessen: 7. Juli - 15. August
Mecklenburg-Vorpommern: 28. Juli - 6. September
Niedersachsen: 3. Juli - 13. August
Nordrhein-Westfalen: 14. Juli - 26. August
Rheinland-Pfalz: 7. Juli - 15. August
Saarland: 7. Juli - 14. August
Sachsen: 28. Juni - 8. August
Sachsen-Anhalt: 28. Juni - 8. August
Schleswig-Holstein: 28. Juli - 6. September
Thüringen: 28. Juni - 8. August

Digitales Foto für neuen Ausweis
Ab dem 1. August muss bei der Beantragung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses das Foto dafür digital eingereicht werden. Papierfotos werden dann nicht mehr akzeptiert. Das digitale Passfoto soll dann direkt in der Behörde aufgenommen werden. Alternativ sind Fotos von zertifizierten Fotostudios zulässig, wenn sie von diesen gesichert digital an die Behörde geschickt werden. Die Regeln gelten bereits seit 1. Mai, es galt jedoch noch eine Übergangsfrist, weil viele Beantragungsstellen noch technisch umgerüstet werden mussten.

Kostenlose Abgabe von Akkus im Wertstoffhof
Kleine Batterien können bereits an vielen Stellen kostenlos abgegeben werden; anders sieht bislang es mit größeren Akkus etwa von E-Bikes und E-Scootern aus. Ab dem 18. August können auch diese Batterien kostenlos in Wertstoffhöfen abgegeben werden. Ab dann greifen weitere Vorgaben der vor zwei Jahren verabschiedeten EU-Batterienverordnung.

Weniger Geld für Solarstrom
Die staatlich festgelegte Einspeisevergütung für Privathaushalte mit PV-Anlagen sinkt zum 1. August erneut. Regulär wird der Satz alle sechs Monate um ein Prozent abgesenkt. Derzeit liegt er bei 7,94 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung. Ab August sind es dann noch 7,87 Cent pro Kilowattstunde. Für alle, die bereits eine Anlage betreiben, ändert sich dadurch nichts. Die Einspeisevergütung gilt für 20 Jahre.

Bahnstrecke Berlin - Hamburg wird gesperrt
Vom 1. August bis zum 30. April 2026 wird die Bahnstrecke zwischen Hamburg und Berlin voll gesperrt und generalsaniert. Der Fernverkehr zwischen den beiden Metropolen wird umgeleitet, die Fahrt dauert dann laut Fahrplan in der Regel rund 45 Minuten länger als bislang. Für die Regionalverbindungen zwischen den Bahnhöfen entlang der Strecke wird Schienenersatzverkehr mit Bussen eingerichtet.

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Das ändert sich im September

Die Tage werden kürzer und der Herbst naht.
Welche Neuerungen bringt der September für Verbraucherinnen und Verbraucher?


Ein Überblick.

Mehr Kontrolle über Gerätedaten

Nutzer vernetzter Geräte wie Smart-TVs, Saugroboter, Kühlschränke, aber auch E-Bikes, Fitness-Tracker oder Autos bekommen mehr Kontrolle über ihre Daten.
Ab dem 12. September müssen Hersteller offenlegen, welche Informationen gesammelt werden - und wie man darauf zugreifen kann.

Möglich macht das der sogenannte EU-Data-Act. Das Datenschutzgesetz, das bereits Anfang 2024 in Kraft getreten ist, soll es Verbrauchern erleichtern, ihre Gerätedaten einzusehen und bei Bedarf auch an andere Dienste weiterzugeben.
Die Hoffnung: Der Kundendienst oder die Reparatur bestimmter Geräte könnte günstiger werden.

Bargeldloses Bezahlen greift auch auf dem Oktoberfest um sich
Ein erstes Zelt auf dem Oktoberfest (ab dem 20. September) macht Schluss mit Scheinen und Münzen: Die "Münchner Stubn" stellt komplett um und will keine Münzen und Geldscheine mehr annehmen als Bezahlung für Maß und Hendl.
Allerdings: Noch ist Bargeld das gängigste Zahlungsmittel auf dem größten Volksfest der Welt, wie das zuständige Münchner Wirtschaftsreferat betont.

Weitere Neuheiten: An Samstagen, Sonntagen und am Feiertag dürfen die Wirte ab 15 Uhr zusätzlich zehn Prozent der Plätze für Einheimische reservieren.
Und das Bier auf der Wiesn wird wieder teurer: Zwischen 14,50 und 15,80 Euro soll die Maß kosten.

Bundestag kommt wieder zusammen
Nach Ende der Sommerpause kommt der Bundestag am 10. September wieder zusammen. Laut Tagesordnung müssen sich Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius von der SPD und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken von der CDU den Fragen der Abgeordneten stellen.

Bundesweiter Warntag
Der nächste bundesweite Warntag findet am 11. September statt, wie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ankündigt.
An diesem Aktionstag erproben Bund und Länder sowie die teilnehmenden Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden in einer gemeinsamen Übung ihre Warnmittel.
Hierzu gehören verschiedene Medien und Kanäle wie zum Beispiel Fernseh- und Radiosender, das Internet oder auch Mobiltelefone.

Ab 11 Uhr aktivieren die beteiligten Behörden und Einsatzkräfte unterschiedliche Warnmittel.
Gegen 11.45 Uhr ist die Entwarnung auf gleichem Wege geplant.

Strategie für die Warnung in Deutschland ist, die Bevölkerung auf vielen Wegen warnen zu können.
Dieses Vorgehen entspricht dem sogenannten Mehrkanalansatz oder "Warnmittelmix". Hierfür hat der Bund das Modulare Warnsystem (MoWaS) entwickelt, das er betreibt und gemeinsam mit den Ländern und Kommunen nutzt.

Die Sommerferien enden
In einigen Bundesländern müssen Schüler schon längst wieder die Schulbank drücken, in anderen ist noch längst nicht Schluss mit lustig.

Hier die Übersicht:
Baden-Württemberg: 31. Juli - 13. September
Bayern: 1. August - 15. September
Berlin: 24. Juli - 6. September
Brandenburg: 24. Juli - 6. September
Bremen: 3. Juli - 13. August
Hamburg: 24. Juli - 3. September
Hessen: 7. Juli - 15. August
Mecklenburg-Vorpommern: 28. Juli - 6. September
Niedersachsen: 3. Juli - 13. August
Nordrhein-Westfalen: 14. Juli - 26. August
Rheinland-Pfalz: 7. Juli - 15. August
Saarland: 7. Juli - 14. August
Sachsen: 28. Juni - 8. August
Sachsen-Anhalt: 28. Juni - 8. August
Schleswig-Holstein: 28. Juli - 6. September
Thüringen: 28. Juni - 8. August

Nutzung der elektronischen Patientenakte wird Pflicht
Die elektronische Patientenakte (ePA) soll ab Ende des Monats in der medizinischen Praxis verpflichtend Einzug halten.
Für Ärzte und Psychotherapeuten besteht die Pflicht, diese digitale Akte zu pflegen und zu verwenden.
Patienten haben jedoch die Möglichkeit, freiwillig zu entscheiden, ob sie teilnehmen möchten - sie können der automatischen Erstellung widersprechen oder den Zugriff gezielt einschränken.

Für alle gesetzlich Versicherten wurde bis Mitte Februar 2025 eine elektronische Patientenakte von den Krankenkassen eingerichtet, wenn kein Widerspruch dazu vorlag. Ärzte mussten diese aber bisher noch nicht nutzen.

Spotify erhöht die Preise
Der Musik-Streamingdienst Spotify plant seine Preise für alle Premium-Abonnements im neuen Monat zu erhöhen.
Bestandskunden werden von den Änderungen ab November betroffen sein und vorher per E-Mail informiert.
Die Preiserhöhungen variieren je nach Abo-Typ und liegen zwischen einem und vier Euro monatlich.
Dies entspricht einer Teuerung von knapp 17 bis 22 Prozent.

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Bei PayPal und Co. greift bald neue 200-Euro-Regel: Was sich für Kunden dadurch ändert

Immer mehr junge Menschen verschulden sich durch Zahlungsdienste wie PayPal und Klarna. Eine neue EU-Richtlinie soll Abhilfe schaffen, indem sie strengere Bonitätsprüfungen vorschreibt.
Doch es gibt Kritik.


Durch Zahlungsdienste wie Klarna oder PayPal geraten immer mehr junge Menschen in die Schuldenfalle.
Häufig wurden diese Schulden für Kleidung, Konzerttickets oder Smartphones aufgenommen. Wie das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) berichtet, wird der Trend „Buy now, pay later“ (heute kaufen, später zahlen) vor allem bei jungen Menschen unter 30 Jahren immer beliebter.

Neue Kreditrichtlinie: Kleinkredite unter 200 Euro nur noch mit Bonitätsprüfung
Die Europäische Kommission will dieser Entwicklung mit einer neuen Verbraucherkreditrichtlinie entgegenwirken.
Die bis zum 20. November 2025 in deutsches Recht umzusetzende Richtlinie sieht vor, dass auch Kleinkredite unter 200 Euro künftig einer Bonitätsprüfung unterzogen werden müssen. Finanzdienstleister wie Klarna, PayPal oder kleinere Anbieter wie Ratepay und Riverty müssen dann sicherstellen, dass ihre Kunden zahlungsfähig sind, bevor sie ihnen Kredite gewähren.

Zahlungsdienstleister und Händler haben nun ein Jahr Zeit, um die neuen Vorgaben umzusetzen.
Eine Sprecherin von Klarna erklärte gegenüber dem „RND“: „Klarna wird bis November 2026 – mit Abschluss der nationalen Umsetzung der Richtlinie – in allen EU-Märkten, in denen Klarna aktiv ist, vollständig konform sein.“
Auch PayPal betont, bereits jetzt auf einen verantwortungsvollen Umgang mit „Buy now, pay later“-Produkten zu achten und Bonitätsprüfungen durchzuführen.

Neue Vorschriften könnten den Kauf auf Rechnung erschweren
Verbraucherschützer sehen die neuen Regelungen jedoch kritisch.
Ramona Pop vom Verbraucherzentrale Bundesverband äußerte gegenüber dem „RND“ Bedenken: „Wir befürchten, dass es die Kreditgeber bei kleinen Beträgen von beispielsweise 50 Euro nicht als angemessen betrachten, eine gründliche Kreditwürdigkeitsprüfung durchzuführen.“

Auch große Händler wie Zalando kritisieren die Richtlinie.
Da der Kauf auf Rechnung ebenfalls unter die neuen Vorschriften fällt, könnte dies zusätzliche Belastungen für Händler bedeuten, die ihre Zahlungsabwicklung an externe Dienstleister ausgelagert haben.

„Buy now, pay later“: Vor- und Nachteile der Zahlungsmethode
Die Zahlungsmethode „Buy now, pay later“ (BNPL) ermöglicht es, Einkäufe zu tätigen und erst später zu bezahlen.
Laut „Chip.de“ umfasst BNPL verschiedene Modelle, darunter Rechnungskauf, Ratenzahlung, Nullprozentfinanzierung, Kreditkartenzahlung in Raten oder Zahlpausen.
Diese Optionen erlauben es Verbrauchern, Produkte zu erwerben, ohne die volle Summe sofort begleichen zu müssen.
Besonders in finanziellen Engpässen, etwa bei der Anschaffung eines dringend benötigten Haushaltsgeräts, kann BNPL hilfreich sein.

Allerdings birgt die Zahlungsmethode auch Risiken.
Wie „Chip.de“ berichtet, besteht die Gefahr, durch mangelnde Übersicht über die eigenen Ausgaben in eine Schuldenfalle zu geraten.
Verbraucher sollten daher stets auf mögliche Gebühren und Zinsen achten, ihre monatlichen Ausgaben im Blick behalten und sicherstellen, dass ausreichend Geld für Ratenzahlungen verfügbar ist.
Für reine Konsumgüter empfiehlt es sich, Geld anzusparen und den Kauf erst zu tätigen, wenn die finanziellen Mittel dafür ausreichen.

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Wichtige Neuerungen: Das ändert sich im Dezember bei Rente, Steuern, Krankenkasse

Ab Dezember 2025 müssen sich Rentner auf Änderungen beim Rentenzuschlag einstellen.
Auch ein Auszahlungsweg verschwindet.
Zudem stehen wichtige Entscheidungen für Krankenversicherte an und Steuerzahler sollten ihre letzte Chance auf Erstattung nutzen


Rentenzuschlag wird neu berechnet
Drei Millionen Rentner erhalten derzeit einen Zuschlag zu ihrer Erwerbsminderungsrente.
Für diesen gilt ab 1. Dezember 2025 allerdings eine neue Rechtsgrundlage.
Der Rentenzuschlag wird ab dann anders berechnet.
Auch die Zahlweise ändert sich: Sie erhalten das Geld nicht mehr als gesonderte Zahlung, sondern der Zuschlag wird Ihnen zusammen mit Ihrer normalen Rente in einem Betrag überwiesen.
Er ist damit dauerhafter Bestandteil der gesetzlichen Rente und wächst künftig automatisch bei jeder Rentenerhöhung mit.

Es kann sogar sein, dass sich Ihre Rente durch die Neuregelung insgesamt leicht erhöht.
Ist das der Fall, können Sie außerdem mit einer Nachzahlung rechnen.
Beziehen Sie gleichzeitig eine Witwen- oder Witwerrente, müssen Sie bei dieser Rentenart allerdings mit Kürzungen rechnen.
Denn der Zuschlag gehört damit zum anrechenbaren Einkommen; die Witwenrente kann dadurch sinken.
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Post stellt Service für Rentner ein
Noch immer erhalten einige Rentner in Deutschland ihre Rente in bar - ohne Bankkonto, ohne Überweisung.
Möglich macht das ein mittlerweile selten genutzter Service namens "Zahlungsanweisung zur Verrechnung" (ZzV), den die Deutsche Post im Auftrag der Rentenversicherung anbietet.
Doch dieser Service wird zum Dezember 2025 eingestellt.

Konkret heißt das: Ab dann ist die Rentenauszahlung per Scheck in der Postbank-Filiale nicht mehr möglich.
Rentner, die bislang keine Kontoverbindung hinterlegt haben, sollten das nun dringend nachholen.
Denn solange sie das nicht tun, bleibt die Rentenzahlung aus.
Doch keine Sorge: Das Geld ist nicht verloren.
Die Rentenversicherung zahlt die einbehaltenen Beträge nach, sobald Sie ihr ein Konto nennen.

Seit Monaten hat der Rentenservice der Deutschen Post betroffene Rentner angeschrieben und zur Umstellung auf die Überweisung aufgefordert.
Gehören Sie dazu, sollte Ihnen daher ein Formular mit dem Titel "Antrag auf unbare Zahlung einer Rente" vorliegen.
Ist das nicht der Fall, können Sie es dort auch telefonisch anfordern unter 0221-5692444.

Letzte Chance für diese Steuererklärung
Wer nicht zu einer Steuererklärung verpflichtet ist, darf sie auch noch Jahre später einreichen.
Das lohnt sich in der Regel, im Schnitt erstatten die Finanzämter mehr als 1.000 Euro. Allerdings ist auch diese Frist einmal zu Ende.

Generell gilt: Sie können sich bis zu vier Jahre Zeit lassen.
Eine letzte Chance zur Abgabe gibt es daher noch für die Steuererklärung 2021.
Sie muss am 31. Dezember 2025 beim Finanzamt sein.
Für die Steuererklärungen 2021, 2022 und 2023 bleibt jeweils noch ein weiteres Jahr länger Zeit.

Krankenkassen legen Zusatzbeitrag fest
Zum Jahresende entscheiden die gesetzlichen Krankenkassen, wie hoch der individuelle Zusatzbeitrag im neuen Jahr ausfallen wird.
Die Bundesregierung hatte zwar ein zwei Milliarden Euro schweres Sparpaket auflegen wollen, das den Orientierungswert für die Kassenbeiträge bei 2,9 Prozent halten sollte, doch dieses hat es bisher nicht durch den Bundesrat geschafft.
Zudem warnten die gesetzlichen Krankenversicherungen ohnehin bereits, dass auch mit dem Paket weitere Anhebungen nötig sein werden.

Hintergrund ist auch, dass der Wert des Bundesgesundheitsministeriums nicht berücksichtigt, dass manche Kassen ihre Reserven auf vorgeschriebene Mindestniveaus auffüllen müssen. Gesetzlich Versicherte sollten sich also darauf einstellen, dass der Zusatzbeitrag ihrer Krankenkasse trotz des Sparpakets der Regierung steigen könnte.
Sollte das der Fall sein, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

Bahn wechselt ihren Fahrplan
Die Deutsche Bahn verdichtet mit dem Fahrplanwechsel am 14. Dezember den Takt auf zentralen Fernverkehrsstrecken und baut ihr ICE-Sprinter-Netz deutlich aus.
Neue schnelle Verbindungen entstehen unter anderem zwischen Berlin und Stuttgart über Nürnberg; zudem fahren künftig mehr Sprinter zwischen Hamburg und Frankfurt sowie zwischen München und Berlin.

Gleichzeitig dünnt der Konzern weniger nachgefragte Linien aus.
Die IC-Verbindung Leipzig–Nürnberg über Jena wird von fünf auf zwei Fahrten je Richtung reduziert, in Lübeck und Berchtesgaden entfällt der Fernverkehr vollständig.
Als Grund nennt die Bahn mangelnde Wirtschaftlichkeit und den wachsenden Umstieg der Fahrgäste auf das Deutschlandticket im Nahverkehr.

Balkonsolaranlagen ohne Spezialstecker
Ab dem 1. Dezember ist für kleine Solaranlagen, auch Balkonkraftwerke genannt, offiziell keine teure Spezialsteckdose mehr nötig.
Die Anlagen können dann mit einem einfachen Schuko-Stecker, wie er auch etwa bei Waschmaschinen oder Computern zum Einsatz kommt, verwendet werden.
Voraussetzung ist, dass die Solaranlage eine maximale Leistung von 960 Watt hat und der Wechselrichter diese auf 800 Watt begrenzt.

Förderung für EH55-Häuser wieder möglich
Wer ein Haus mit vergleichsweise niedrigem Energieverbrauch bauen will, kann wieder eine Förderung beantragen.
Ab dem 16. Dezember wird laut Bundesbauministerium die Förderung von Neubauten oder dem Ersterwerb von Wohngebäuden mit dem Effizienzstandard EH55 wieder aufgenommen. Um die Förderung zu erhalten, dürfen die Häuser nur mit erneuerbaren Energien beheizt werden, auch muss die Baugenehmigung bereits vorliegen.
Die baureifen Vorhaben oder der Erstkauf können demnach mit bis zu 100.000 Euro zinsverbilligter KfW-Kredite pro Wohneinheit gefördert werden.

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