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Barrierefreiheit: Neues Gesetz - Das ändert sich am Geldautomaten
Seit dem 28. Juni gelten neue Vorschriften für Geldautomaten in Deutschland.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet Banken und Sparkassen, nur noch Automaten aufzustellen, die Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang ermöglichen.
Die neuen Geräte müssen über deutlich vergrößerte Bildschirme verfügen, auf denen Texte kontrastreicher dargestellt werden.
Zusätzlich erhalten sie Kopfhöreranschlüsse für eine Sprachausgabe, die Nutzer individuell in Lautstärke und Geschwindigkeit anpassen können.
Auch Menschen mit Sehbeeinträchtigungen sollen durch die Anpassungen künftig in der Lage sein, selbstständig Bargeld abheben zu können.
Die Tastatur wird mit ertastbaren Markierungen ausgestattet, während die gesamte Bedienführung auf eine rollstuhlgerechte Höhe ausgerichtet wird.
Menütexte müssen in einfacher Sprache verfasst sein und sich vorlesen lassen.
Diese Funktionen stehen sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache zur Verfügung.
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