Bürgergeld ehemals Hartz IV

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Oldie aus dem Ruhrpott
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Wohl neue Sanktionen geplant: Bürgergeld - Bei mangelnder Zusammenarbeit droht Ein-Euro-Job

Bürgergeldempfänger sollen laut einem Medienbericht in Zukunft zu Ein-Euro-Jobs verpflichtet werden können.
Doch intern sieht man Mängel bei der Betreuung der Ein-Euro-Jobber.

Eine interne Anweisung der Bundesagentur für Arbeit sieht dem Bericht zufolge vor, dass Bürgergeldempfänger, die drei aufeinanderfolgende Termine bei einer Integrationsfachkraft oder eine geplante Wiedereingliederungsmaßnahme ohne triftigen Grund nicht wahrnehmen, zu diesen Jobs verpflichtet werden können.
Diese bei der Bundesagentur für Arbeit intern "Arbeitsgelegenheiten" genannten Jobs können etwa Gartenarbeiten in öffentlichen Parks sein und sechs Monate lang gehen, bei Bedarf aber auch verlängert werden können.

Die Bundesagentur verspricht sich offenbar davon, die "Beschäftigungsfähigkeit" und die "Mitwirkungsbereitschaft" der Bürgergeldempfänger zu verbessern, sowie die "Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit" zu erhöhen.
Diese Verschärfung der Sanktionen ist Teil der von der Regierung beschlossenen Wachstumsinitiative.

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„Wegen Verjährung erloschen“: Rückforderung verfällt - Bürgergeldempfängerin darf 4444,59 Euro behalten

Weil das Jobcenter zu spät bemerkte, dass es einer Bürgergeldempfängerin zu viel überweist, zog es bis vor das Bundessozialgericht - und scheiterte krachend.

Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass einfache Mahnungen des Jobcenters nicht die Verjährung von Bürgergeld-Rückforderungen verhindern.
Laut „bürgergeld.org“ ist dafür ein feststellender Verwaltungsakt notwendig, der eine Verjährungsfrist von 30 Jahren zur Folge hätte.

Das Jobcenter wollte 4.444,59 plus Mahngebühren von einer damaligen Hartz-IV-Empfängerin zurückhaben.
Es hatte fälschlicherweise zu viel Geld überwiesen.

So viel Bürgergeld gibt es für einen Haushalt:

Alleinstehende: 563 Euro
Bedarfsgemeinschaft pro Person: 506 Euro
Arbeitslose unter 25 im Elternhaus: 451 Euro
Jugendliche (15 – 18 Jahre): 471 Euro
Kinder (6 bis 14 Jahre): 390 Euro
Kinder (0 – 6 Jahre): 357 Euro

Bürgergeld-Entscheidung im Fall aus 2011: „Wegen Verjährung erloschen“
Das Urteil des BSG im Streit um Erstattungsforderungen (B 11 AL 5/20 R) erging 13 Jahre später.
Dafür gibt es zwei Gründe: Erstens hat das Jobcenter seinen Fehler sieben Jahre lang nicht bemerkt.
Zweitens klagte es durch alle Instanzen, Sozialgericht (S 11 AL 862/19) über das Landessozialgericht (L 8 AL 3185/19), bis das BSG als höchste Instanz schließlich entscheid.
Die Rückforderungen sind „wegen Verjährung erloschen“.

Hintergrund des Rechtsstreits war eine Unklarheit um die Verjährungsfristen.
Diese liegen unter normalen Umstanden bei vier Jahren.
Im Falle eines sogenannten feststellenden Verwaltungsaktes erhöht sich die Frist auf 30 Jahre.

Ein solcher liegt laut „juracedemy“ vor, wenn für den Einzelfall verbindlich gemacht wird, was das Gesetz generell vorgibt.
Die verschickte Mahnung erfülle dies jedoch nicht, so das Urteil der Gerichte in allen Instanzen.
Über die Höhe der Prozesskosten ist nichts bekannt.

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Bürgergeld: Minister kündigt mehr Druck über Jobcenter an

"Wir werden die Betreuungsdichte bei den kommunalen Jobcentern im kommenden Jahr weiter steigern: Jeder Vermittler und jede Vermittlerin wird mindestens 20 persönliche Gespräche in der Woche vor Ort führen, es wird immer wieder der direkte Kontakt zu den Bürgergeldempfängern gesucht", sagte der CDU-Politiker der "Rheinischen Post" (Freitag).

Das Drittel der Bürgergeldempfänger, das wiederholt nicht komme, müsse spüren, dass Solidarität keine Einbahnstraße sei.
"Sprich: Da muss es dann auch Sanktionen geben", so Laumann weiter.

Der NRW-Minister nannte Details zu einer möglichen Bürgergeld-Reform: "Das Wort Bürgergeld wird es mit der CDU nicht mehr geben.
Es wird von vielen als bedingungsloses Grundeinkommen missverstanden.
Jeder, der arbeiten kann, sollte auch eine Arbeit aufnehmen."
Man müsse außerdem davon wegkommen, die "Menschen mit aller Macht im Sozialsystem zu halten" - und stattdessen "mit den Hinzuverdienstgrenzen dahin kommen, dass es wieder mehr Freude macht zu arbeiten".

In NRW habe man durch eine Vermittlungsoffensive in den 18 Jobcentern in kommunaler Trägerschaft im Vergleich zu 2023 zwölf Prozent mehr Menschen vermittelt, sagte Laumann.
Das wolle man fortsetzen.

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Grüne klammern sich ans Bürgergeld - dabei legt sogar die SPD eine Kehrtwende hin

Weg mit Hartz IV, her mit dem Bürgergeld – so war die Ampel-Regierung angetreten.
Die CDU/CSU will es nach der Bundestagswahl abschaffen, selbst die SPD will es korrigieren.
Nur die Grünen halten noch unbeirrt an dieser Transferleistung fest.


Falls die CDU/CSU den nächsten Kanzler stellt, dürften die Tage des Bürgergelds gezählt sein.
Dann soll diese Transferleistung, die 2024 das bisherige „Hartz IV“ ablöste, zur „Neuen Grundsicherung“ werden.

Das wäre mehr als ein Namenswechsel, sondern ein Zurück zur einst von Rot-Grün eingeführten Politik des „Förderns und Forderns.“
Das heißt, Hilfe soll es nur noch für die wirklich Hilfsbedürftigen geben.

Die 1,7 Millionen Bürgergeld-Empfänger , die erwerbsfähig sind, sollen sich nach den Unions-Plänen aktiv um Arbeit bemühen.
Sie sollen selbst nach einem Job suchen, und nicht alles dem Job-Center überlassen.

Wer das nicht tut, wer zumutbare Arbeit ablehnt oder etwa Termine beim Job-Center schwänzt, dem drohen Sanktionen - bis hin zur völligen Streichung jeglicher Staatsleistung.

Auch soll das sogenannte Schonvermögen gestrichen werden.
Eigene Ersparnisse müssen also angetastet werden, ehe der Staat zu Hilfe eilt.

Nach Vorstellung der CDU/CSU sollen Flüchtlinge zudem schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden. Parallel zum Sprachkurs einen Job anzunehmen, gilt als zumutbar.

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CDU erweitert AfD-Antrag: Erste Stadt verhängt Arbeitspflicht für Bürgergeld-Empfänger

In Mecklenburg-Vorpommerns Hauptstadt müssen Bürgergeld-Bezieher in Zukunft nebenbei arbeiten, um weiterhin die volle Geldleistung zu beziehen.
Das entschied der Stadtrat vor dem Jahreswechsel.
Dabei erweiterte die CDU einen Antrag der AfD.


Die AfD wollte eine Arbeitspflicht für Asylbewerber, CDU-Fraktionschef Gert Rudolf erweiterte den Antrag jedoch auf Bürgergeld-Empfänger .
Das ist bundesweit bislang beispiellos.
So müssen nun also erstmals auch Stütze-Bezieher nebenbei arbeiten, um volle Leistung zu beziehen.
Bei Verweigerung droht sonst eine Kürzung.

Der Antrag ging mit 24 Ja-Stimmen zu 16 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung durch.
Die Abstimmung fand in der letzten Sitzung aus 2024 Mitte Dezember statt.

Gegenüber der "Bild" erklärte Rudolf nun den Schritt: "Wer Leistung bekommt, muss auch etwas dafür tun. Es ist frappierend, dass das bisher nicht besser angewendet wird."
Und der CDU-Politiker führt aus: "Oft erbringen Bürgergeld -Empfänger zu lange keine Gegenleistung."

Vorbild des Antrags ist dabei der Saale-Orla-Kreis in Thüringen.
Der dortige CDU-Landrat Christian Herrgott hatte vor gut einem Jahr eine Arbeitspflicht für Asylbewerber erlassen - bei 80 Cent Stundenlohn .
Inzwischen soll jeder Vierte einen Vollzeit-Job haben, von den 130 Verpflichteten seien 13 die Leistungen gekürzt worden.

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Erste Stadt will Bürgergeld abschaffen und einen Gesundheits-Check einführen

Das Bürgergeld könnte in seiner bisherigen Form vor dem Ende stehen.
Mehrere Parteien planen in ihren Wahlprogrammen eine deutliche Verschärfung der Regeln für Leistungsempfänger.
Die Stadt Essen geht mit einem konkreten Vorschlag voran: Sie plädiert für die Wiedereinführung der klassischen Arbeitslosenhilfe und sieht eine verpflichtende Gesundheitsprüfung für alle Empfänger vor.

Nach der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 könnten auf Beziehende des Bürgergelds erhebliche Veränderungen zukommen.
Die CDU treibt Pläne für eine umfassende Reform der Sozialleistung voran, die auch eine Umbenennung vorsieht.

In diesem Zusammenhang hat das Dezernat für Soziales und Arbeit der Stadt Essen ein Konzeptpapier für das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium erarbeitet.
Über das Dokument berichten verschiedene Medien übereinstimmend.

Das Konzept sieht vor, das Bürgergeld in seiner bisherigen Form durch eine Rückkehr zur klassischen Arbeitslosenhilfe zu ersetzen, berichtet die „Bild“-Zeitung.

Das Bürgergeld solle abgeschafft werden, da es eine „falsche Haltung eines bedingungslosen Einkommens“ vermittle, kritisiert Essens Stadtdirektor Peter Renzel (CDU).
Der Plan wurde von ihm verfasst.

Zentraler Bestandteil des Konzepts ist eine jährliche Überprüfung der Erwerbsfähigkeit aller Bezieher unter 65 Jahren durch einen Gesundheits-Check.
Ausgenommen wären lediglich Menschen mit schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen oder Senioren.

Dabei sollen Menschen, die nicht arbeiten wollen, verpflichtet werden, zumindest ehrenamtlich tätig zu werden.
Die Niederlande verfolgen seit mehreren Jahrzehnten ebenfalls den sogenannten „Work First“-Ansatz, der auf eine rasche Wiedereingliederung von Arbeitssuchenden in den Arbeitsmarkt abzielt.

Das Prinzip: Wer staatliche Unterstützung erhält, muss im Gegenzug Eigeninitiative zeigen und unmittelbar aktiv werden, um eine Beschäftigung zu finden.
Ein vergleichbarer Ansatz spiegelt sich nun auch im Essener Konzept wider.
Es soll außerdem auch für Asylbewerber gelten.

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