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Wohl neue Sanktionen geplant: Bürgergeld - Bei mangelnder Zusammenarbeit droht Ein-Euro-Job
Bürgergeldempfänger sollen laut einem Medienbericht in Zukunft zu Ein-Euro-Jobs verpflichtet werden können.
Doch intern sieht man Mängel bei der Betreuung der Ein-Euro-Jobber.
Eine interne Anweisung der Bundesagentur für Arbeit sieht dem Bericht zufolge vor, dass Bürgergeldempfänger, die drei aufeinanderfolgende Termine bei einer Integrationsfachkraft oder eine geplante Wiedereingliederungsmaßnahme ohne triftigen Grund nicht wahrnehmen, zu diesen Jobs verpflichtet werden können.
Diese bei der Bundesagentur für Arbeit intern "Arbeitsgelegenheiten" genannten Jobs können etwa Gartenarbeiten in öffentlichen Parks sein und sechs Monate lang gehen, bei Bedarf aber auch verlängert werden können.
Die Bundesagentur verspricht sich offenbar davon, die "Beschäftigungsfähigkeit" und die "Mitwirkungsbereitschaft" der Bürgergeldempfänger zu verbessern, sowie die "Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit" zu erhöhen.
Diese Verschärfung der Sanktionen ist Teil der von der Regierung beschlossenen Wachstumsinitiative.
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