Gehalt vom 15 auf den 30 ändern ohne einverständnis möglich?

Yusuke

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Meine Freundin arbeitet im Krankenhaus, nun hat das Krankenhaus Informiert
das sie das Gehalt vom 15 auf ende des Monats legen. Ist dies ohne Zustimmung einfach so möglich?

Ich gehe davon aus, dass dafür eigentlich das Einverständnis bzw neuer Vertrag gemacht werden muss.
Sie bekam diese Benachrichtigung in ihrer App, und nun wollten wir Lohnabrechnung kontrollieren das Problem ist,
das sie eine Erklärung wegen der Umstellung Abspeichern und Akzeptieren muss, bevor sie ihre Lohnabrechnung angucken kann.

Das Krankenhaus bezieht sich auf folgende Aussage:

Verschiebung Gehaltszahlung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Zuge der Umsetzung der bereits seit längerem geltenden tariflichen Regelung zum
Auszahlungszeitpunkt der Gehaltszahlung nach § 24 Abs. 1 (TVöD) und §25 Abs. 1 (TV-Ärzte) stellen
wir den Zahltag Ihres Monatsentgelts von der bisherigen Zahlung zur Monatsmitte auf die Zahlung
zum Monatsletzten um.
Der Grund der Umstellung liegt vorrangig in dem sehr langen Zeitraum von rund 20 Tagen noch nicht
geklärter Anwesenheits-, Abwesenheits- und Einsatzzeiten mit daraus folgenden umfangreichen
Korrekturen im Folgemonat.

Ich müsste das schreiben Akzeptieren, um an die Lohnabrechnung zu kommen, hab aber bedenken wenn ich es bestätige
das ich dann auf alles verzichte, irgendwo stand auch drin das sie die Gewerkschaft außen vor lassen kann.
 

Polly

lustiger Drache
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Was steht im Arbeitsvertrag?
 
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cosmi

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Unter normalen Umständen wäre das richtig, allerdings gilt hier der TVöD / TV-Ärzte


Warum ist das ohne Ihre Zustimmung möglich?

Sowohl in § 24 Abs. 1 TVöD als auch in § 25 Abs. 1 TV-Ärzte ist bundesweit einheitlich geregelt: „Das Tabellenentgelt [...] ist am letzten Tag des Monats (Zahltag) für den laufenden Kalendermonat auf ein von der/dem Beschäftigten zu benennendes Girokonto [...] zu überweisen."
• Tarifvorrang: Wenn Ihr Arbeitsvertrag auf diese Tarifverträge verweist (oder diese kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit gelten), ist das Ende des Monats der rechtlich korrekte Zahltag.
• Keine dauerhafte „betriebliche Übung": Dass Ihr Arbeitgeber das Gehalt jahrelang schon zur Monatsmitte gezahlt hat, schafft im Geltungsbereich des TVöD in der Regel keinen dauerhaften Anspruch (keine sogenannte betriebliche Übung). Der Arbeitgeber darf und muss sogar zur tariflich vereinbarten Praxis zurückkehren.


Ihre Rechte wären jetzt:

Vorschuss verlangen: Bei einer solchen Umstellung haben Beschäftigte im öffentlichen Dienst in der Regel Anspruch auf einen zinslosen Gehaltsvorschuss oder Abschlagszahlungen, um diese zwei Wochen zu überbrücken. Der Arbeitgeber darf Sie durch die Umstellung nicht in den Dispokredit treiben.
 
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Punx

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Naja @cosmi hat da schon recht
Da braucht es keinen neuen Vertrag. Wenn im Arbeitsvertrag der TVöD oder TV-Ärzte drinsteht – und danach sieht die Begründung ja ganz stark aus –, gilt der Tarifvertrag eben ganz und nicht nur in den Rosinen-Abschnitten. Und in Paragraph 24 steht schwarz auf weiß drin, dass die Kohle am letzten Tag des Monats fällig ist. Dass der Laden bisher freiwillig zur Monatsmitte gezahlt hat, war reine Kulanz oder schlicht Bequemlichkeit der Abrechnung, daraus entsteht aber keine ewige Pflicht.
Die Nummer mit der App ist natürlich maximal unverschämt aufgezogen. Die Abrechnung als Geisel zu nehmen, damit die Leute 'nen Haken setzen, stinkt gewaltig nach Einschüchterungstaktik der Personalabteilung. Trotzdem unterschreibt sie da nicht ihr Todesurteil, sondern bestätigt im Grunde nur die Kenntnisnahme des neuen Ablaufs. Ein echter Verzicht auf tarifliche Rechte wäre ohnehin rechtlich wirkungslos, da kann der Arbeitgeber in sein Digital-Formular tippen, was er will.
Das eigentliche Problem ist ja nicht das Prinzip, sondern das fette Loch auf dem Konto im Umstellungsmonat. Wenn die Miete am Ersten abgeht und das Geld erst zwei Wochen später eintrudelt als sonst, knallt es bei den meisten privat. Genau dafür muss der Arbeitgeber geradestehen, üblicherweise über zinslose Vorschüsse oder Abschlagszahlungen, um diese Lücke abzufedern.
Statt da jetzt wochenlang die eigene Gehaltsabrechnung zu blockieren, soll sie das Ding bestätigen, damit ihr Einblick habt. Parallel geht der direkte Weg zum Betriebsrat oder Personalrat, denn die Umstellung der Auszahlungstermine ist zwingend mitbestimmungspflichtig. Da sitzt der Hebel, falls die Klinikleitung das einfach im Alleingang durchdrücken wollte.

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Polly

lustiger Drache
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Die eigentliche Schande ist, daß Krankenhäuser zu solchen Maßnahmen gezwungen sind.
 
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Yusuke

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Naja im Arbeitsvertrag den sie unterschreiben musste, steht drin dass das Geld zum Spatens bis zum 15 des Monats überwiesen wird.
Wie kann es sein, dass die einfach das ändern können

Als Überbrückung soll das Weihnachtsgeld genommen werden was im November ausgezahlt wird.

Da frage ich mich, warum noch Verträge machen bzw unterschreiben, wenn die ohne Zustimmung einfach so geändert werden können
 
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Punx

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ist der TV nach dem AV gekommen ? oder vor dem AV ?
sollte der AV vorher da gewesen sein müsste es eine änderung des AV gegeben haben sollte im AV drin stehen das der TV gilt dann ist das so
 
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Yusuke

Namhafter Pirat
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Im Vertrag den sie unterschrieben hat, steht drin dass das Geld Spatens zum 15 gezahlt wird, dafür hat sie ja unterschrieben.
Es haben sich wohl schon welche beschwert, da gab es dann noch ne Nachricht, das dieses unterfangen keine Zustimmung des Betriebsrat braucht.

Deswegen war ich von diesen vorgehen baff gewesen
 
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Punx

Namhafter Pirat
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Genau deswegen zieht die Klinik doch diese peinliche App-Show ab. Wenn der 15. als fester Zahltag im Arbeitsvertrag steht, ist das Ding für den Arbeitgeber erst mal dicht. Da greift die vertragliche Bindung, pacta sunt servanda, Verträge sind einzuhalten, auch für ein Krankenhaus. Sie können sich dann nicht einfach hinstellen und sagen, der Tarifvertrag gefällt uns jetzt aber besser.
Würde der Arbeitgeber das Ganze rechtlich sauber durchziehen wollen, müsste er jeder einzelnen betroffenen Pflegekraft oder Ärztin eine ordentliche Änderungskündigung auf den Tisch knallen. Das machen die natürlich nicht, weil das Arbeitsgericht die Geschäftsführung dafür im Hohen Bogen auslachen würde. Niemand riskiert dutzende Kündigungsschutzklagen wegen 'nem verschobenen Zahltag.
Stattdessen bauen sie diesen digitalen Nötigungsversuch auf: Wer seine Abrechnung sehen will, klickt brav auf „Akzeptieren". Mit diesem einen Klick schenkt sie dem Laden die einvernehmliche Vertragsänderung, die sie auf normalem Weg nie unterschreiben müsste. Sie heilt sozusagen freiwillig den Rechtsbruch des Arbeitgebers, und genau das kalkuliert die Verwaltung eiskalt ein.
Auf keinen Fall nachgeben und diesen Wisch abnicken. Die Lohnabrechnung muss der Arbeitgeber nach der Gewerbeordnung sowieso aushändigen, die dürfen sie nicht an Bedingungen knüpfen. Schriftliche Forderung nach der Abrechnung per Mail an die Personalabteilung schicken, Frist setzen und ab zum Betriebsrat.

es Gilt

Bessere Bedingungen für den Beschäftigten sind immer erlaubt. Nennt sich Günstigkeitsprinzip, und Geld am 15. auf dem Konto zu haben ist objektiv besser, als bis zum Monatsletzten darauf zu warten. Steht der 15. also als echte Vereinbarung im individuellen Arbeitsvertrag, setzt er die spätere Fälligkeit aus dem TVöD außer Kraft. Der Tarifvertrag zieht in dem Fall schlicht den Kürzeren.
Etwas anderes gilt nur, wenn im Arbeitsvertrag ein Haken eingebaut wurde, zum Beispiel eine Klausel, dass der Tarifvertrag insgesamt und ohne Ausnahme die Spielregeln bestimmt.
Aber wenn der 15. dort als eigenständige, feste Zusage formuliert ist, kann sich die Klinik nicht plötzlich hinter dem TVöD verstecken.
 
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Yusuke

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Dann kam noch ein schreiben vom Betriebsrat, hat sie mir gerade gezeigt

Liebe Kolleginnen und Kollegen bla bla bla

Die Umstellung beruht auf einer tariflichen Reglung und unterliegt daher nicht der Mitbestimmung durch den Betriebsrat.
Da auf eine bereits bestehende tarifliche Reglung angepasst wird entfällt das Recht zur Mitbestimmung.
 
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GuyFawkes667

Just a sad men who lost too much in his life...
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Wie schön da immer mal zum eigenen Gunsten ausgelegt wird...
 
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level9

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Sicherlich ist die rechtliche Sache das eine... was ich mich aber in diesem Fall frage... wofür ein Faß aufmachen?
- Sie hat keinen Einblick mehr in ihre Lohndokumente? Also vertraut sie rein für immer und ewig auf das Portal und lädt sich die Files nicht lokal?
- es ist ein einmaliger Gap von 14 Tagen zu überbrücken. Ist alles so auf Kante genäht bei Euch, dass das nicht einmal möglich ist?

... Danach ist doch dann wieder derselbe Rhythmus da... Seid mir nicht böse, aber ich verstehe nicht, wo da das tiefere Problem liegt.
 
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xNecromindx

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Du beantwortest auch nicht die Frage:
Ist im Vertrag geregelt, dass der Tarifvertrag maßgeblich ist!? Ja/Nein/Weiß-ich-nicht?
Ein Vertrag sind ja nicht die 10 Gebote. Wenn ein "höherwertiges Recht" niederrangige Klauseln eines Vertrag unwirksam macht oder anders regelt, dann ist das einfach normal. In deinem Vertrag kann ja auch nicht stehen, dass du am 15. eines Monats erschossen wirst, wenn höherwertiges Recht - hier dann halt Strafrecht, usw. - solche Regelungen unwirksam macht.
Wenn also der Vertrag ist, dass der Tarifvertrag greift - dann greift der auch. Dann kann man sich höchstens bei der Gewerkschaft beschweren, warum das so geregelt wurde.

Also gibt es nur zwei Möglichkeiten:
1) Sie akzeptiert
2) Sie bittet den AG um einen Sondervertrag/Änderungsvertrag, der speziell in diesem Fall die Bindung vom Tarifvertrag explizit ausklammert.

Man kann da ja nun nicht Rosinenpickerei betreiben und sich aus allen erdenklichen Ecken die besten Stücke herausholen.
Es findet einfach keine Vertragsänderung bzw. Nichterfüllung statt. Der Vertrag macht genau das, was man unterschrieben hat: Er regelt nach Tarif.
 
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WolfKakashi

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Auch lese ich hier jetzt nicht raus ob der ganze Zinnober nur einmalig ist oder reden wir hier von einer permanenten Umstellung?
Kann nur einmalig sein oder? Ich kenne mich rechtlich da nicht wirklich aus da unser Betriebsrat gottgleiche Fähigkeiten besitzt und wir als Belegschaft uns nie intensiv mit Arbeitsverträgen auseinandersetzen haben müssen.

Wenns also nur um einen einmaligen Aufschub geht frage ich mich auch warum ihr gleich einen Bürgerkrieg plant deswegen?
Ausser natürlich ihr liegt mit ihrem Arbeitgeber dermaßen im Clinch dass ihr die Kleinigkeit jetzt als Auslöser für den Kampf bestimmt.

Der Umgang mit der App (für die Lohnabrechnung) wie du beschrieben hast ist grundsätzlich unter aller Sau aber leider kenne ich das auch so: meine Frau ist Hebamme und muss sich ebenfalls bei einer App von der Post (!!!!) einloggen damit sie sich ihren Lohnzettel runterladen kann. :sick:

Mein Senf: Einfach akzeptieren, weil welche Konsequenzen entstehen denn wirklich bzw gibt ja von deren Seite gute Gründe dafür?
Wenns in naher Zukunft nochmal passiert dann heftigere Maßnahmen ergreifen. So würde ich das handhaben.
 
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Punx

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Laut § 108 Gewerbeordnung (GewO) muss die Gehaltsabrechnung lediglich in Textform erteilt werden. Das Bundesarbeitsgericht entschied grundlegend (Urteil vom 28. Januar 2025, Az. 9 AZR 48/24), dass die Bereitstellung in einem passwortgeschützten digitalen Mitarbeiterpostfach ausreicht. Der Abrechnungsanspruch gilt rechtlich als Holschuld. Ein genereller Rechtsanspruch auf Zusendung in Papierform besteht daher grundsätzlich nicht mehr
Trotz dieses Urteils gilt ein wichtiger Unterschied zwischen einem allgemeinen Web-Portal und einem Zwang zur Smartphone-App:
  • Kein Zwang zu privaten Geräten: Ihr Arbeitgeber kann von Ihnen nicht verlangen, eine App auf Ihrem privaten Smartphone zu installieren oder für berufliche Zwecke privaten Speicherplatz bereitzustellen.
  • Alternative im Betrieb: Beschäftigten, die privat kein passendes Endgerät oder keinen Internetzugang nutzen wollen oder können, muss der Arbeitgeber die Einsicht und das Ausdrucken der Abrechnung im Betrieb ermöglichen
  • Bereitstellung von Arbeitsmitteln: Verlangt das Unternehmen zwingend eine App, muss es entweder ein Diensthandy stellen oder einen regulären webbasierten Portalzugriff anbieten.

Alternative im Betrieb: Beschäftigten, die privat kein passendes Endgerät oder keinen Internetzugang nutzen wollen oder können, muss der Arbeitgeber die Einsicht und das Ausdrucken der Abrechnung im Betrieb ermöglichen.
also APP muss NICHT
 
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Yusuke

Namhafter Pirat
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Kredite und abbuchen wurden so gelegt das es so passt, wenn Geldeingang ist, leider möchten die banken für eine umstellung vom 15 auf den ersten Geld sehen was die Kredite angeht.
viele haben sich beschwert, weil das Weihnachtsgeld für Weihnachten eingeplant war, dieses muss nun genutzt werden für den übergang. Es geht einfach auch darum wieso nicht ab januar und dann
schrittweise pro Woche, wäre besser gewesen. und zwei Wochen umstellen ja das geht ins Geld sind Minimum 1000€ die ausgeglichen werden müssen. Wie waren vor kurzem noch im Urlaub gewesen,
man hätte dann anders geplant. Naja solange man nicht betroffen ist, sieht man es bisschen anders.

ich finde es bisschen kacke wie es gehandhabt wird, da hätte es bessere lösungen finden können gerade kurz vor weihnachten

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Ich suche nach den Vertrag, durch Umzug ist er in einen Karton gelandet den ich auf die schnelle nicht finde

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Permanent über Jahre war es immer zum 15 des Monats und nun wird es umgestellt auf ende des Monats.
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Vielen dank, so denke ich auch....werde nun aber akzeptieren.
 
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level9

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Ich kann verstehen, dass so eine Umstellung ungünstig ist, wenn jeden Monat das Geld, was man zur Verfügung hat, vollkommen aufgebraucht ist.

Was ist nicht verstehe: Was hat grundsätzlich das Datum des Lohneingangs damit zu tun, dass man Summe X für Fixkosten und Verbindlichkeiten braucht?

Wenn ich weiss, Miete, Strom, Heizkosten, Internet, Handy, etc. pp. kosten mich 1.000 € im Monat, dann müssen diese 1.000 € eben auf dem Konto verbleiben; völlig egal ob am 01., 11., oder am 30. abgebucht wird. Als erwachsene Menschen sollte man diesen Weitblick im Finanzmanagement schon haben, gerade dann, wenn man offenbar eh kaum Spielraum besitzt. Und wenn es dann in den Dispo hagelt - ja, die Zinsen, die dies dann kostet wären ärgerlich und sind ja nicht Euer Verschulden in dem Sinne. Aber wir reden über 14 Tage...

Und das meine ich nicht dissend, die steigenden Kosten treffen mich als theoretisch Single (Status: Es ist kompliziert) auch voll bei nur einem Gehalt.
Hätte ich gerne ne 5090 mit allem Drum und Dran? Sicher. Ist die finanziell aktuell drin? Nein, bzw. halte ich immer einen gewissen finanziellen Puffer, falls WICHTIGE Dinge anfallen und hau' die Kohle nicht bis auf Null fürs Vergnügen raus und stehe dann mit runtergelassenen Hosen da, wenn ich mal für 14 Tage 'nen Tausender brauche.
 
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