Gehalt vom 15 auf den 30 ändern ohne einverständnis möglich?

Yusuke

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Meine Freundin arbeitet im Krankenhaus, nun hat das Krankenhaus Informiert
das sie das Gehalt vom 15 auf ende des Monats legen. Ist dies ohne Zustimmung einfach so möglich?

Ich gehe davon aus, dass dafür eigentlich das Einverständnis bzw neuer Vertrag gemacht werden muss.
Sie bekam diese Benachrichtigung in ihrer App, und nun wollten wir Lohnabrechnung kontrollieren das Problem ist,
das sie eine Erklärung wegen der Umstellung Abspeichern und Akzeptieren muss, bevor sie ihre Lohnabrechnung angucken kann.

Das Krankenhaus bezieht sich auf folgende Aussage:

Verschiebung Gehaltszahlung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Zuge der Umsetzung der bereits seit längerem geltenden tariflichen Regelung zum
Auszahlungszeitpunkt der Gehaltszahlung nach § 24 Abs. 1 (TVöD) und §25 Abs. 1 (TV-Ärzte) stellen
wir den Zahltag Ihres Monatsentgelts von der bisherigen Zahlung zur Monatsmitte auf die Zahlung
zum Monatsletzten um.
Der Grund der Umstellung liegt vorrangig in dem sehr langen Zeitraum von rund 20 Tagen noch nicht
geklärter Anwesenheits-, Abwesenheits- und Einsatzzeiten mit daraus folgenden umfangreichen
Korrekturen im Folgemonat.

Ich müsste das schreiben Akzeptieren, um an die Lohnabrechnung zu kommen, hab aber bedenken wenn ich es bestätige
das ich dann auf alles verzichte, irgendwo stand auch drin das sie die Gewerkschaft außen vor lassen kann.
 

Polly

lustiger Drache
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Was steht im Arbeitsvertrag?
 
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cosmi

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Unter normalen Umständen wäre das richtig, allerdings gilt hier der TVöD / TV-Ärzte


Warum ist das ohne Ihre Zustimmung möglich?

Sowohl in § 24 Abs. 1 TVöD als auch in § 25 Abs. 1 TV-Ärzte ist bundesweit einheitlich geregelt: „Das Tabellenentgelt [...] ist am letzten Tag des Monats (Zahltag) für den laufenden Kalendermonat auf ein von der/dem Beschäftigten zu benennendes Girokonto [...] zu überweisen."
• Tarifvorrang: Wenn Ihr Arbeitsvertrag auf diese Tarifverträge verweist (oder diese kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit gelten), ist das Ende des Monats der rechtlich korrekte Zahltag.
• Keine dauerhafte „betriebliche Übung": Dass Ihr Arbeitgeber das Gehalt jahrelang schon zur Monatsmitte gezahlt hat, schafft im Geltungsbereich des TVöD in der Regel keinen dauerhaften Anspruch (keine sogenannte betriebliche Übung). Der Arbeitgeber darf und muss sogar zur tariflich vereinbarten Praxis zurückkehren.


Ihre Rechte wären jetzt:

Vorschuss verlangen: Bei einer solchen Umstellung haben Beschäftigte im öffentlichen Dienst in der Regel Anspruch auf einen zinslosen Gehaltsvorschuss oder Abschlagszahlungen, um diese zwei Wochen zu überbrücken. Der Arbeitgeber darf Sie durch die Umstellung nicht in den Dispokredit treiben.
 
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Punx

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Naja @cosmi hat da schon recht
Da braucht es keinen neuen Vertrag. Wenn im Arbeitsvertrag der TVöD oder TV-Ärzte drinsteht – und danach sieht die Begründung ja ganz stark aus –, gilt der Tarifvertrag eben ganz und nicht nur in den Rosinen-Abschnitten. Und in Paragraph 24 steht schwarz auf weiß drin, dass die Kohle am letzten Tag des Monats fällig ist. Dass der Laden bisher freiwillig zur Monatsmitte gezahlt hat, war reine Kulanz oder schlicht Bequemlichkeit der Abrechnung, daraus entsteht aber keine ewige Pflicht.
Die Nummer mit der App ist natürlich maximal unverschämt aufgezogen. Die Abrechnung als Geisel zu nehmen, damit die Leute 'nen Haken setzen, stinkt gewaltig nach Einschüchterungstaktik der Personalabteilung. Trotzdem unterschreibt sie da nicht ihr Todesurteil, sondern bestätigt im Grunde nur die Kenntnisnahme des neuen Ablaufs. Ein echter Verzicht auf tarifliche Rechte wäre ohnehin rechtlich wirkungslos, da kann der Arbeitgeber in sein Digital-Formular tippen, was er will.
Das eigentliche Problem ist ja nicht das Prinzip, sondern das fette Loch auf dem Konto im Umstellungsmonat. Wenn die Miete am Ersten abgeht und das Geld erst zwei Wochen später eintrudelt als sonst, knallt es bei den meisten privat. Genau dafür muss der Arbeitgeber geradestehen, üblicherweise über zinslose Vorschüsse oder Abschlagszahlungen, um diese Lücke abzufedern.
Statt da jetzt wochenlang die eigene Gehaltsabrechnung zu blockieren, soll sie das Ding bestätigen, damit ihr Einblick habt. Parallel geht der direkte Weg zum Betriebsrat oder Personalrat, denn die Umstellung der Auszahlungstermine ist zwingend mitbestimmungspflichtig. Da sitzt der Hebel, falls die Klinikleitung das einfach im Alleingang durchdrücken wollte.

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Polly

lustiger Drache
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Die eigentliche Schande ist, daß Krankenhäuser zu solchen Maßnahmen gezwungen sind. Fragt Euch mal, wo unser Geld so hingeht. Denn es wäre genug da, wenn man es sinnvoll ausgeben würde!
 
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Yusuke

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Naja im Arbeitsvertrag den sie unterschreiben musste, steht drin dass das Geld zum Spatens bis zum 15 des Monats überwiesen wird.
Wie kann es sein, dass die einfach das ändern können

Als Überbrückung soll das Weihnachtsgeld genommen werden was im November ausgezahlt wird.

Da frage ich mich, warum noch Verträge machen bzw unterschreiben, wenn die ohne Zustimmung einfach so geändert werden können
 
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Punx

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ist der TV nach dem AV gekommen ? oder vor dem AV ?
sollte der AV vorher da gewesen sein müsste es eine änderung des AV gegeben haben sollte im AV drin stehen das der TV gilt dann ist das so
 
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Yusuke

Namhafter Pirat
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Im Vertrag den sie unterschrieben hat, steht drin dass das Geld Spatens zum 15 gezahlt wird, dafür hat sie ja unterschrieben.
Es haben sich wohl schon welche beschwert, da gab es dann noch ne Nachricht, das dieses unterfangen keine Zustimmung des Betriebsrat braucht.

Deswegen war ich von diesen vorgehen baff gewesen
 
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Punx

Namhafter Pirat
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Genau deswegen zieht die Klinik doch diese peinliche App-Show ab. Wenn der 15. als fester Zahltag im Arbeitsvertrag steht, ist das Ding für den Arbeitgeber erst mal dicht. Da greift die vertragliche Bindung, pacta sunt servanda, Verträge sind einzuhalten, auch für ein Krankenhaus. Sie können sich dann nicht einfach hinstellen und sagen, der Tarifvertrag gefällt uns jetzt aber besser.
Würde der Arbeitgeber das Ganze rechtlich sauber durchziehen wollen, müsste er jeder einzelnen betroffenen Pflegekraft oder Ärztin eine ordentliche Änderungskündigung auf den Tisch knallen. Das machen die natürlich nicht, weil das Arbeitsgericht die Geschäftsführung dafür im Hohen Bogen auslachen würde. Niemand riskiert dutzende Kündigungsschutzklagen wegen 'nem verschobenen Zahltag.
Stattdessen bauen sie diesen digitalen Nötigungsversuch auf: Wer seine Abrechnung sehen will, klickt brav auf „Akzeptieren". Mit diesem einen Klick schenkt sie dem Laden die einvernehmliche Vertragsänderung, die sie auf normalem Weg nie unterschreiben müsste. Sie heilt sozusagen freiwillig den Rechtsbruch des Arbeitgebers, und genau das kalkuliert die Verwaltung eiskalt ein.
Auf keinen Fall nachgeben und diesen Wisch abnicken. Die Lohnabrechnung muss der Arbeitgeber nach der Gewerbeordnung sowieso aushändigen, die dürfen sie nicht an Bedingungen knüpfen. Schriftliche Forderung nach der Abrechnung per Mail an die Personalabteilung schicken, Frist setzen und ab zum Betriebsrat.

es Gilt

Bessere Bedingungen für den Beschäftigten sind immer erlaubt. Nennt sich Günstigkeitsprinzip, und Geld am 15. auf dem Konto zu haben ist objektiv besser, als bis zum Monatsletzten darauf zu warten. Steht der 15. also als echte Vereinbarung im individuellen Arbeitsvertrag, setzt er die spätere Fälligkeit aus dem TVöD außer Kraft. Der Tarifvertrag zieht in dem Fall schlicht den Kürzeren.
Etwas anderes gilt nur, wenn im Arbeitsvertrag ein Haken eingebaut wurde, zum Beispiel eine Klausel, dass der Tarifvertrag insgesamt und ohne Ausnahme die Spielregeln bestimmt.
Aber wenn der 15. dort als eigenständige, feste Zusage formuliert ist, kann sich die Klinik nicht plötzlich hinter dem TVöD verstecken.
 
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Yusuke

Namhafter Pirat
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Dann kam noch ein schreiben vom Betriebsrat, hat sie mir gerade gezeigt

Liebe Kolleginnen und Kollegen bla bla bla

Die Umstellung beruht auf einer tariflichen Reglung und unterliegt daher nicht der Mitbestimmung durch den Betriebsrat.
Da auf eine bereits bestehende tarifliche Reglung angepasst wird entfällt das Recht zur Mitbestimmung.
 
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GuyFawkes667

Just a sad men who lost too much in his life...
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Wie schön da immer mal zum eigenen Gunsten ausgelegt wird...
 
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level9

Pirate of the 777-Seas
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Sicherlich ist die rechtliche Sache das eine... was ich mich aber in diesem Fall frage... wofür ein Faß aufmachen?
- Sie hat keinen Einblick mehr in ihre Lohndokumente? Also vertraut sie rein für immer und ewig auf das Portal und lädt sich die Files nicht lokal?
- es ist ein einmaliger Gap von 14 Tagen zu überbrücken. Ist alles so auf Kante genäht bei Euch, dass das nicht einmal möglich ist?

... Danach ist doch dann wieder derselbe Rhythmus da... Seid mir nicht böse, aber ich verstehe nicht, wo da das tiefere Problem liegt.
 
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