NEWS für Verbraucher und aus dem Haushalt

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Oldie aus dem Ruhrpott
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Welchen Regeln Echtzeitüberweisungen künftig unterliegen

Ab Oktober treten neue Regeln für Echtzeitzahlungen in Kraft.
Zudem werden bei allen Überweisungen Kontodaten und Empfängernamen abgeglichen.

Welche Betrugsmaschen trotzdem weiter möglich sind.

Ab dem 9. Oktober gelten neue Regeln für das Überweisen in Echtzeit. Zwar sind Überweisungen in Sekundenschnelle schon länger bei den meisten deutschen Banken möglich.
Doch künftig ist das Angebot für das Senden von Echtzeitüberweisungen, auch „Instant Payments“ genannt, Pflicht.

Daneben gibt es neue Vorgaben für Preise von Instant Payments und neue Sicherheitsanforderungen bei Überweisungen generell, die Verbraucherinnen und Verbraucher wie auch Unternehmen beachten müssen.
Ein Teil der Geldhäuser bittet seine privaten Kunden deshalb explizit um Zustimmung zu den neuen Bedingungen.

Wie Zahlungen in Echtzeit funktionieren, was die neuen Sicherheitsvorgaben gegen Betrug ausrichten können und worauf Firmen besonders achten müssen.

Was sind Echtzeitzahlungen?

Für Überweisungen in Echtzeit gibt es seit Ende 2017 ein EU-Regelwerk. „Echtzeit“ heißt dabei, dass der Betrag binnen zehn Sekunden auf dem Konto der Empfängerin oder des Empfängers gutgeschrieben wird, und zwar rund um die Uhr.
Bei herkömmlichen Überweisungen im Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area, Sepa) dauert das meist mindestens einen Arbeitstag.

Instant Payments nehmen zu, zuletzt waren der Europäischen Zentralbank zufolge knapp 20 Prozent aller Sepa-Überweisungen Echtzeitzahlungen.
Bei den meisten Banken müssen Kunden im Onlinebanking die Echtzeitüberweisung extra auswählen.

Welche neuen Vorgaben gelten ab dem 9. Oktober?
Ab 9. Oktober müssen alle Banken in den Euro-Ländern das Senden von Instant Payments ermöglichen.

Für das Empfangen von Echtzeitzahlungen gilt die Pflicht seit Januar.

Dabei dürfen Echtzeitzahlungen nicht teurer sein als die normalen Sepa-Überweisungen – und die sind in der Regel kostenlos.
Bislang hatten viele Geldhäuser in Deutschland für Echtzeitüberweisungen 50 Cent oder einen Euro verlangt, teils aber auch mehr.

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Oldie aus dem Ruhrpott
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Supermarkt regelt Pfandabgabe: Leergutauszahlung nur mit Einkauf - ist das erlaubt?

Leere Wasser- und Bierflaschen oder Getränkedosen sammeln sich im Laufe der Zeit leicht an. Dabei kann ein gewisses Sümmchen zusammenkommen.
Gibt es ein Limit für die Pfandrückgabe?
Und können Sie den Pfandbon nur einlösen, wenn Sie anschließend etwas (Gleichwertiges) im Laden kaufen?

In einem Forum kursiert ein Post, in dem ein Händler seinen Kunden mitteilt, Leergutauszahlungen von über 10 Euro nur noch dann vorzunehmen, wenn auch ein Einkauf in dem Laden getätigt wurde.

Bei dem Supermarkt handelt es sich um eine Rewe-Filiale in Mannheim.
Welche genau, geht aus dem Post nicht hervor.

Leergutauszahlung an Einkauf binden: Ist das rechtens?
Laut der Deutschen Pfandsystem GmbH (DPG) nicht.
"Der Händler, der die leere Verpackung zurücknimmt, ist verpflichtet, dem Kunden das Pfand zu erstatten."
Weiter heißt es seitens der DPG: "Der Händler kann weder seine Rücknahmeverpflichtung noch die Höhe des auszuzahlenden Pfandes an Bedingungen wie Höhe des Pfandbons oder den Einkaufswert knüpfen."

Limit für Pfandannahme?
Die DPG schreibt dazu nur, dass bei "den meisten Händlern" auch mehrere Pfandflaschen und -dosen abgegeben werden können.
Das bedeutet, dass ein Händler theoretisch auch Einschränkungen einführen kann, um einen Stau am Rückgabeautomaten zu vermeiden.

Es wird daher empfohlen, aus Rücksichtnahme gegenüber anderen Kunden handelsübliche Mengen (maximal 30 Flaschen oder Dosen) in einem Schwung zurückzugeben.
Alternativ kann mit dem Händler auch ein Rückgabezeitfenster vereinbart werden, rät die DPG.
Das bedeutet, dass die Mitarbeiter den Kunden beispielsweise eine Uhrzeit vorschlagen, zu der der Andrang am Pfandautomaten gewohnheitsgemäß eher gering ist.

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Oldie aus dem Ruhrpott
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Das sind die besten Online-Shops Deutschlands 2025 - Verbraucher haben entschieden

Acht von zehn Deutschen kaufen regelmäßig im Internet ein.
Der Onlinehandel boomt seit Jahren.
Doch bei welchen Shops sind die Kunden richtig glücklich?
Wir haben zusammen mit dem Deutschen Institut für Service Qualität die „Besten Onlineshops 2025“ ausgezeichnet.
Hier kommen die Preisträger…


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Oldie aus dem Ruhrpott
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Alltag auf Pump - Viele leihen Geld für Lebensmitteleinkäufe

Gesundes Essen hat sich verteuert.


Die Preise für Waren des täglichen Bedarfs steigen.
Mehr als die Hälfte der Deutschen unter 50 Jahren hat sich in den letzten zwei Jahren Geld geliehen.
Neben Kosten fürs Auto und für Lebensmittel kaufen sie damit auch Kleidung.

Viele Menschen in Deutschland finanzieren sogar tägliche Ausgaben wie Lebensmitteleinkäufe auf Pump.
Das ergab eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag von Barclays.
Demnach hat sich mehr als die Hälfte der unter 50-Jährigen hierzulande in den vergangenen 24 Monaten Geld geliehen, überwiegend von Familienmitgliedern (44 Prozent), aber auch als Kredit von der Bank (40 Prozent).

Abgesehen von Ausgaben fürs Auto (27 Prozent) verwendeten die befragten Erwachsenen das geliehene Geld nach eigenen Angaben vor allem zur Deckung alltäglicher Kosten wie zum Beispiel den Kauf von Lebensmitteln (26,6 Prozent) oder für allgemeine Konsumzwecke wie den Einkauf von Kleidung (21,4 Prozent).
Mit etwas Abstand wird als Verwendungszweck „um mir etwas zu gönnen“ (17,6 Prozent) angeführt.

Die Lebensmittelpreise liegen seit Monaten über dem Niveau des Vorjahres.
Zuletzt hat sich das Leben in Deutschland insgesamt wieder etwas stärker verteuert, die Inflationsrate zog im August auf 2,2 Prozent an.
Nach Einschätzung von Volkswirten müssen sich die Menschen hierzulande auch für die kommenden Monate auf Teuerungsraten über der Zwei-Prozent-Marke einstellen.

Fast zwei Drittel der Jüngeren leben teilweise auf Pump
Am größten ist die Gruppe derjenigen, die sich in den vergangenen 24 Monaten Geld geliehen hat, unter den 18- bis 29-Jährigen mit 60,4 Prozent.
In dieser Altersgruppe gaben zugleich die meisten an, Geld nicht nur fürs Vergnügen zu leihen: Gut ein Drittel (36,2 Prozent) der jungen Menschen nennt tägliche Bedarfe als Grund.
Auch bei den 30- bis 39-Jährigen ist das für eine Mehrheit von 31,6 Prozent der Hauptverwendungszweck für geliehenes Geld.
Insgesamt wurden im Juli und August 10.007 Erwachsene in Deutschland befragt.

Die geliehenen Beträge lagen bei fast der Hälfte (47,7 Prozent) der Befragten unter 1000 Euro.
Bei den unter 30-Jährigen waren es überdurchschnittlich häufig Kleinbeträge bis zu 200 Euro (28,8 Prozent).
Ein Viertel aller Befragten (25,9 Prozent) gab an, sich 1001 bis 5000 Euro geborgt zu haben.
Fast jeder Dritte der Umfrageteilnehmer (31,9 Prozent) hält es für wahrscheinlich, dass er sich in den kommenden 24 Monaten Geld leihen muss.

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Laut Umfrage von Visa - Verbraucher ziehen Kartenzahlung dem Bargeld vor

Immer mehr Menschen bezahlen laut einer neuen Umfrage des Zahlungsdienstleisters Visa per Karte und Smartphone, besonders die Jungen.
Bei Echtzeitüberweisungen haben Verbraucher hingegen noch einige Bedenken.


Das Bezahlen per Smartphone und Bankkarte breitet sich unter Verbrauchern in Deutschland immer weiter aus.
In einer neuen Umfrage des Zahlungsdienstleisters Visa gibt knapp die Hälfte der Befragten (44 Prozent) an, sie habe nur noch für den Fall Bargeld dabei, dass digitales Bezahlen nicht möglich ist.
Jeder Zweite führt demnach weniger als 50 Euro mit sich.

Fast drei Viertel der Befragten (71 Prozent) wünscht sich laut der repräsentativen Forsa-Umfrage unter 1.767 Menschen, überall mit Karte oder Smartphone zahlen zu können.
Jeder Fünfte (20 Prozent) meidet demnach Geschäfte, in denen nur Barzahlung möglich ist. Bei den Jüngeren unter 35 Jahren sind es sogar fast ein Drittel (31 Prozent).

Erstmals seit Erhebung der Umfrage sei die Debitkarte das bevorzugte Zahlungsmittel der Menschen, heißt es in der Visa-Studie von September, die 2025 das siebte Mal durchgeführt wurde.
Gefragt, welchen Zahlungsweg sie am liebsten in einem Geschäft nutzen, nannten 38 Prozent die Debitkarte, noch vor Bargeld (27 Prozent).

Bezahlen per Smartphone immer beliebter
Das Bezahlen per Smartphone bevorzugt fast jeder Vierte (23 Prozent) - fünf Prozentpunkte mehr als im Vorjahr.
Der Anteil der Menschen, die per Smartphone bezahlen, habe sich binnen fünf Jahren mehr als verdoppelt, schreibt Visa.
32 Prozent bezahlen zumindest gelegentlich mit dem Handy; 2020 waren es laut der Angaben erst 12 Prozent.
Zum Vergleich: Bargeld nutzen aktuell 83 Prozent gelegentlich im Alltag, ebenso Debit-Karten.

Besonders die junge Generation treibe den Trend zum Zahlen per Smartphone-voran, hieß es bei Visa.
Bei der Gen Z liege das Smartphone mit 42 Prozent als bevorzugtes Zahlungsmittel vorn, vor Debitkarte (32 Prozent) und Bargeld (18).

Bargeld ist in Deutschland traditionell beliebt, doch die Nutzung sinkt.
2023 wurden der Bundesbank zufolge 51 Prozent der Zahlvorgänge hierzulande bar abgewickelt.
Das waren sieben Prozentpunkte weniger als bei der Vorgängerstudie aus dem Jahr 2021.

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Tschüss, Papierbon! - Was sich jetzt an der Kasse ändern soll

Nur wenige Menschen freuen sich über den Kassenzettel, der nach jedem Einkauf aus dem Gerät rattert - vor allem bei kleinen Einkäufen, wie etwa beim Bäcker.
Viele lassen ihn direkt liegen, andere werfen ihn später weg.
So banal der Bon in manchen Einkaufssituationen wirken mag - er ist tief in ein komplexes Kontrollsystem eingebettet.
Denn die Bonpflicht in Deutschland dient nicht nur der Dokumentation, sondern soll auch verhindern, dass Bargeldumsätze verschwinden und dem Staat somit Steuern entgehen.

Gleichzeitig zeigt eine aktuelle Umfrage: Viele Verbraucher wünschen sich digitale Bezahlmöglichkeiten und Alternativen zum Papierbon.
Doch wenn die Bonpflicht abgeschafft und durch digitale Lösungen ersetzt wird - wie bleibt das System sicher und transparent, und was bedeutet das konkret für Ihren Alltag?

Milliardenkosten durch Kassenbetrug

Der Bezahlvorgang an der Kasse läuft für Verbraucher routiniert ab: Ware aufs Band, Scannen, Bezahlen, Bon - fertig.
Doch im Hintergrund steckt ein System, das Steuerbetrug verhindern soll.
Die 2020 unter der Regierung von Angela Merkel eingeführte Bonpflicht existiert, weil Bargeschäfte besonders anfällig für Manipulation sind.
Ohne Beleg könnten einzelne Verkäufe in der Bilanz leicht verschwinden und mithin die darauf fälligen Steuern.
Der Bundesrechnungshof schätzt den jährlichen Schaden durch nicht erfasste oder manipulierte Umsätze auf bis zu 70 Milliarden Euro.

Mit der Pflicht, für jeden Vorgang einen Beleg zu erstellen und dem Kunden anzubieten, sollen Transaktionen sichtbar bleiben und sich später nachvollziehen lassen.
Ob jemand den Bon tatsächlich mitnimmt, spielt keine Rolle.
Entscheidend ist die Dokumentation, die Manipulationen erschwert und Kontrollen erleichtert.

Warum die Bonpflicht so umstritten ist
Seit 2020 schreibt die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) vor, dass jeder Geschäftsvorfall in elektronischen Kassensystemen eindeutig dokumentiert werden muss.
Der Bon dient als sichtbarer Nachweis und enthält neben den gekauften Produkten technische Angaben wie die Seriennummer der Kasse, Transaktionsnummern sowie Daten zur Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE), die Manipulationen verhindern sollen.
Diese Informationen stehen direkt auf dem Bon oder im QR-Code und machen jeden Kauf nachvollziehbar.

Offene Ladenkassen (auch Schubladenkassen genannt), die keine Bons ausdrucken können, sind von der Bonpflicht ausgenommen.
Betreiber müssen jedoch alle Transaktionen manuell und nachvollziehbar dokumentieren, um steuerliche Anforderungen zu erfüllen.
Etwa durch Eigenbelege für die Buchhaltung.
Auf Kundenwunsch müssen Händler eine manuelle Quittung ausstellen.

Dennoch gibt es reichlich Kritik, beispielsweise von Oliver Abl, Regionalmanager bei Fiskaly, einem Unternehmen, das sich auf digitale Signaturen für Kassentransaktionen spezialisiert hat.
„Viele sehen Papierbons als überflüssige Bürokratie an.
Sie verursachen Müll und kosten die Händler Geld”, so Abl.

Kassenbons bestehen meist aus Thermopapier, das mit Chemikalien wie Bisphenolen (zuvor BPA, nun oft BPS) beschichtet ist.
Diese Chemikalien wirken hormonell und können gesundheitsschädlich sein.
Das Umweltbundesamt (UBA) rät daher, Kassenbons im Restmüll zu entsorgen.
Denn die Stoffe könnten im Recyclingprozess ins Altpapier gelangen und sich in Produkten wie Toilettenpapier anreichern.
Das belastet Mensch und Umwelt.

Die Rolle digitaler Belege: Kontrolle ohne Papier
Digitale Belege können nach Ansicht von Abl dieselbe Funktion erfüllen wie Papierbons, ohne die bekannten Nachteile zu verursachen.
Sie machen Transaktionen sichtbar, enthalten alle sicherheitsrelevanten Daten und lassen sich genauso nachvollziehen wie gedruckte Bons.
Gleichzeitig fallen weder Müll noch zusätzliche Druckkosten an, was sowohl Verbraucher als auch Händler entlastet.

Technisch ist die Umstellung längst möglich.
Laut Fiskaly gibt es bereits mehrere Anbieter, deren digitale Lösungen einfach in bestehende Kassensysteme integriert werden können.
Ein digitaler Bon kann direkt aufs Smartphone geschickt oder per QR-Code abgerufen werden.
Für den Staat bleibe die Kontrollmöglichkeit bestehen und für Kunden entstehe mehr Komfort.

Was die Bundesregierung jetzt ändern will
Der Bundesregierung ist das Problem der Bonpflicht bekannt.
Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht mehrere Reformen vor: Geplant ist die Abschaffung der Bonpflicht als Teil eines umfassenden Bürokratieabbaus, um Unternehmen zu entlasten und Kosten zu senken.

Zugleich soll der Zahlungsverkehr moderner und manipulationssicherer werden, und zwar durch Einführung einer Registrierkassenpflicht.
Das soll sicherstellen, dass jeder Betrieb ein manipulationssicheres Kassensystem nutzt. Zudem ist eine verpflichtende digitale Bezahloption vorgesehen, damit Kunden überall mit der Karte oder dem Smartphone zahlen können.

Für Verbraucher könnten die Änderungen vor allem eines bedeuten: weniger Papier und mehr Komfort an der Kasse.
Digitale Bezahloptionen würden überall verfügbar sein, digitale Bons ließen sich direkt auf dem Smartphone speichern und bei Bedarf leicht wiederfinden - etwa für Garantiefälle oder Rückgaben.
Gleichzeitig bleibt durch moderne Kassensysteme jede Transaktion nachvollziehbar, auch ohne gedruckten Zettel.

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die Spinnen doch ...
was machen ältere Menschen, die kein Smartphone haben, oder mit einen Smartphone nicht klarkommen?
 
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