NEWS für Verbraucher und aus dem Haushalt

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Oldie aus dem Ruhrpott
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Tag der verschwundenen Socke - Fressen Waschmaschinen wirklich Socken? :unsure:

Ein Faktencheck zum Tag der verschwundenen Socken am 9. Mai.

Es gibt Menschen, die sammeln einzelne Socken.
Nicht aus einer verrückten Sammelleidenschaft heraus, sondern weil auf scheinbar mysteriöse Weise immer wieder Stücke beim Waschen verloren gehen.
Ein Faktencheck für alle, die ihrer Waschmaschine manchmal ein Eigenleben und einen unbändigen Hunger auf Socken unterstellen.

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Rat von der Verbraucherzentrale - Lange Wartezeiten, keine Ahnung - Was tun bei schlechtem Kundenservice?

Was tun, wenn man an der Hotline in schier unendlich langen Warteschleifen hängt, der Anbieter gleich gar nicht erreichbar ist oder das Personal keine Ahnung hat?
Die Verbraucherzentrale gibt Tipps.

Ein guter Kundendienst ist vielen Menschen in Deutschland wichtig.
Laut einer Mitteilung des Branchenverbandes Bitkom aus dem Februar achten etwa bei der Wahl eines Mobilfunkanbieters die allermeisten Menschen vor allem auf den Empfang am eigenen Wohnort und die Netzabdeckung. 69 Prozent der Nutzer legen aber auch Wert auf einen guten Kundenservice.

Was jedoch tun, wenn man an der Hotline in schier unendlich langen Warteschleifen hängt, der Anbieter gleich gar nicht erreichbar ist oder das Personal, das eigentlich helfen soll, keine Ahnung hat?
Nicht umsonst findet sich im Duden der Begriff "Servicewüste", der in den vergangenen Jahrzehnten bei vielen sicherlich in den unterschiedlichsten Zusammenhängen gefallen ist.
Auch die Verbraucherzentrale teilt mit, dass "immer wieder Probleme mit dem Kundenservice" gemeldet werden.
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Die Verbraucherschützer berichten, dass eine Kontaktaufnahme teils bereits daran scheitere, dass die entsprechenden Daten nicht auffindbar sind.
Kontaktformulare funktionieren nicht, Hotlines von Kundenservices sind überlastet oder es gibt nur eine englischsprachige Kontaktmöglichkeit.
In manchen Fällen reagieren Firmen gar nicht erst.

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Anbieter kündigt Rückzahlungen an - 90.000 Menschen auf falschen Rundfunkbeitrag-Service hereingefallen

Wer seine Daten bei den Rundfunkgebühren ändern wollte, könnte eine böse Überraschung erlebt haben: Ein Software-Anbieter, der bei Google weit oben gelistet war, nimmt fast 30 Euro für diesen eigentlich kostenlosen Service.
Nun kündigt er Rückzahlungen an - aber nicht für alle Betroffenen.

Das berichtet der Verbraucherzentrale Bundesverband.
Demnach wollten alle Betroffenen Daten für den Rundfunkbeitrag ändern - vielleicht die Adresse oder eine Kontonummer - und gelangten bei der Google-Suche auf die Internetseite
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.
Die wurde bei der Suchmaschine nämlich ganz oben mit dem kleinen Hinweis „Gesponsert“ angezeigt, weil der Anbieter Google dafür Geld gezahlt hatte.
Das ist zwar eine übliche Werbestrategie vieler Unternehmen, doch in diesem Fall irreführend für die Suchmaschinen-Nutzer.
Denn sie gingen davon aus, dass man auf eben dieser Internetseite problemlos seine Daten ändern könne.

Auf eine Anfrage reagierte das Software-Unternehmen nicht.
Google hat aber inzwischen auf einen Hinweis des Vzbv hin die Anzeige entfernt.

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Sind die Vorgaben eingehalten? Mieterhöhung rechtens? Prüfung kann sich lohnen

Post vom Vermieter?
Wenn eine Mieterhöhung ins Haus steht, ist die Laune bei Betroffenen in der Regel erst einmal getrübt.
Immerhin ging dem doch gar keine Modernisierung voraus - und auch entsprechende Klauseln finden sich nicht im Mietvertrag.
Und doch kann eine Anpassung des Mietpreises an die ortsübliche Vergleichsmiete rechtmäßig sein - unter gewissen Voraussetzungen jedenfalls.

Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, sollten Mieterinnen und Mieter unbedingt prüfen, bevor sie ihre Zustimmung erteilen.
Denn gegebenenfalls müssen sie die Mieterhöhung sonst gar nicht leisten.
Dietmar Wall vom Deutschen Mieterbund erklärt, auf welche Punkte man achten sollte.

Eine Mieterhöhung muss immer schriftlich erfolgen und dabei klar und verständlich sein.
Sie muss zudem den bisherigen und den neuen Mietpreis ausweisen und detailliert begründen, wie die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt wurde.
Zudem ist eine Mieterhöhung vom Vermieter selbst zu erklären.
Kommt das Schreiben von einem Anwalt oder der Hausverwaltung und liegt ihm keine Original-Vollmacht bei, können Mietparteien die Erhöhung innerhalb von 14 Tagen zurückweisen.

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Staubsauger-Rückruf - Akkus können Brände verursachen

Das niederländische Unternehmen Versuni warnt vor einer möglichen Brandgefahr bei bestimmten kabellosen Akkustaubsaugern der Marke Philips.
Betroffen sind die Modelle der 2000er- und 3000er-Serie, die seit November 2023 im Verkauf sind.

Versuni schreibt in einer Mitteilung: "Nach einer geringen Anzahl von Verbrauchervorfällen hat eine Untersuchung eine Schwachstelle beim Akku des Produktes identifiziert."
In sehr seltenen Fällen können diese Akkus überhitzen und möglicherweise Feuer fangen, wenn sie einem schweren Sturz oder einer Reihe von Stürzen ausgesetzt sind, heißt es weiter.

Versuni bittet Verbraucher, die betroffenen Staubsauger nicht mehr zu verwenden und sich unter dieser Internetadresse zu registrieren, um Anweisungen zum kostenlosen Austausch des Akkus zu erhalten.
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"Fälschungen kaum zu entlarven" - Imker decken Verbrauchertäuschung bei Honig auf

Gepanschter Honig mit zum Teil unklaren Herkunftsangaben bleibt nach Einschätzung des Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbunds weiter ein großes Problem.
Die Berufsvereinigung habe Proben von Honig aus deutschen Supermärkten im Labor untersuchen lassen, sagte Vizepräsident Bernhard Heuvel der "Bild"-Zeitung.
Demnach waren 25 von 30 Proben mit billigem Zuckersirup gestreckt.

"Die Fälschungen hinter den immer niedrigeren Verkaufspreisen sind so raffiniert, dass sie selbst im Labor kaum zu entlarven sind", sagte Heuvel.
Jetzt wolle man den organisierten Honig-Fälschern das Handwerk legen.
"Wir haben uns mit Importeuren und dem Lebensmittelhandel zusammengeschlossen, EU-Kommission, Verbraucherschutz, Polizei und Europol eingeschaltet."
Weil die Ermittlungen andauerten, könnten die gepanschten Honig-Marken noch nicht veröffentlicht werden.

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Keine gute Idee: Produkte von ganz hinten nehmen - Es droht sogar Hausverbot

Der Trick, stets die Produkte aus den hinteren Bereichen des Supermarktregals zu nehmen, ist im Internet wohlbekannt.
Die Kunden erhoffen sich, auf diese Weise an Ware mit einem möglichst langen Haltbarkeitsdatum zu gelangen.
Sicherlich kann das für diejenigen, die einen Vorrat für den Katastrophenfall anlegen wollen schlüssig sein.
Allerdings kann der Trick auch zu großem Ärger und sogar steigenden Kosten führen.

Wer die Produkte aus dem Regal stets von hinten nimmt, verärgert sowohl andere Kunden als auch die Mitarbeiter und den Supermarkteigentümer.
Zum einen blockiert er mit seiner Sucherei das Regal - und mit seinem dadurch länger im Gang stehenden Wagen meist auch die Wege.
Zum anderen bringt er die Ordnung des Händlers durcheinander.
Beim Durchgraben des Regals muss er schließlich erst die vordersten Produkte entnehmen, um die hinteren hervorholen zu können.
Nicht immer stellt er dann die vorderen Produkte wieder zurück.
Und wenn doch, dann in einer falschen Reihenfolge.
Wer die Regale durchsucht und zudem mit seinem Verhalten Ware (absichtlich) beschädigt, der verstößt gegen die Hausordnung der Händler.
Die Folge kann ein Hausverbot sein.

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Amazon darf Fire TV nicht mehr verkaufen! Die Folgen für Kunden

Amazon verkauft ab sofort bestimmte Fire-TV-Geräte nicht mehr, weil diese gegen Patentrechte von Nokia verstoßen.
Das sind die Folgen für die Kunden.
Update: So reagiert Amazon.

Bereits am 19. September hatte das Landesgericht München entschieden, dass Amazon bei einigen seiner Fire-TV-Modellen gegen Patentrechte von Nokia verstößt.
Dabei geht es um Patente für Technologien, die zum Video-Streaming genutzt werden. Amazon nutzt diese Techniken in bestimmten Fire-TV-Modellreihen, ohne dafür Patentgebühren an Nokia zu zahlen.

Doch zunächst hatte das Gerichtsurteil keine sichtbaren Folgen, Amazon verkaufte weiterhin alle seine Fire-TV-Produkte.
Das hat sich jetzt aber geändert, Nokia hat laut Spiegel Online vor Gericht die erforderliche Sicherheitsleistung hinterlegt und offensichtlich das Verkaufsverbot vollstrecken lassen. Denn Amazon verkauft bestimmte Geräte, die unter der Marke Fire TV firmieren, nicht mehr. Konkret handelt es sich dabei um:


Amazon Fire TV Smart-TVs
Fire TV 4K Stick
Fire TV Stick 4K Max

Nicht betroffen sind alle anderen Fire-TV-Geräte sowie Smart-TVs anderer Hersteller wie zum Beispiel Panasonic, TCL oder Toshiba, in denen Amazons Fire-TV-Technik eingebaut ist.
So können Sie weiterhin den Fire TV Cube oder den Amazon Fire TV Stick Lite sowie den Fire TV Stick kaufen.

Für Amazon-Kunden, die einen der betroffenen Fire-TV-Sticks bereits besitzen, ändert sich aber nichts; die Kunden können ihre Fire-TV-Sticks wie bisher weiterbenutzen.

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Neue Amazon-Regel - das kommt in wenigen Tagen auf Kunden zu

Wer schnell und bequem einkaufen möchte, findet sich in der Regel im Internet wieder. Gefällt die Ware nicht, kann es allerdings spätestens bei sehr voluminösen Artikeln schnell aufwendig werden.
Amazons Rücksendungen haben für diese Fälle deshalb eine Änderung erfahren, von der Kunden demnächst schon profitieren.

„Mit Wirkung zum um 30. Oktober 2024 aktualisieren wir im deutschen, französischen, italienischen und spanischen Store die (Artikel, die mehr als 31,5 kg wiegen oder deren längste Seite mit Verpackung 175 cm überschreitet) mit Versand durch Verkäufer“, heißt es in einer offiziellen Mitteilung von Amazon zu den Rücksendungen.

Amazon-Rücksendung: Schwere Waren werden jetzt abgeholt

Für Kunden bedeutet das Folgendes: Verkäuferinnen und Verkäufer müssen nun bei entsprechenden Waren, die per Versand verschickt werden, zusätzlich zur Abholung der Rücksendung an der Haustür und der Erstattung auch ein vorfrankiertes Rücksendeetikett bereitstellen.
An den Bedingungen der Kostenübernahme ändert sich dabei aber nichts.

Falls Sie zustimmen, ist anstelle der Amazon-Rücksendung aber weiterhin auch eine teilweise Erstattung oder Ersatzlieferung möglich.

So war es bislang
Der Vorteil liegt auf der Hand.
Denn bisher mussten sich Händlerinnen und Händler im Amazon Marketplace nicht an diese Regelung halten.
Wer eine Rücksendung an Amazon anstrebte, hatte sich deshalb selbst um die Retoure der schweren oder sperrigen Güter zu kümmern.

Weil diese Bedingung gleichzeitig eine große Abschreckungswirkung hat, schauten sich viele, überhaupt entsprechend große Waren online einzukaufen.
Das heißt, dass langfristig auch Anbieter von den Anpassungen profitieren könnten.

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EU-Kommission startet Verfahren gegen chinesischen Händler Temu

Wegen gefälschter oder sogar gefährlicher Produkte steht der chinesische Onlinehändler Temu in der Kritik.
Jetzt greift die EU ein.

Die EU-Kommission hat ein förmliches Verfahren gegen den Billig-Onlinehändler Temu eröffnet.
Die Brüsseler Kommission verdächtigt das in China gegründete Unternehmen, gegen das EU-Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) zu verstoßen.
Dabei geht es unter anderem um den Verkauf gefälschter oder sogar gefährlicher Produkte auf der Plattform.

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Überwachung durch smarte Geräte: Verbraucherschützer - Heißluftfritteusen spionieren Nutzer aus

Auch Heißluftfritteusen sind übermäßig neugierig.

Smarte Haushaltsgeräte überwachen ihre Nutzer mehr als nötig, berichtet die britische Verbraucherschutzorganisation "Which" auf ihrer Seite.
Bei Tests verschiedener Geräte wie Smartwatches und Fernseher stellten die Verbraucherschützer fest, "dass die Datenerfassung oft weit über das für die Funktionalität des Produkts erforderliche Maß hinausgehe", heißt es.

Besonders erstaunt zeigten sich die Verbraucherschützer über die Datensammelwut von smarten Heißluftfritteusen der Hersteller Xiaomi, Aigostar und Cosori.
Alle drei getesteten Geräte verlangten demnach nicht nur die Standortangaben des Nutzers, sondern auch die Erlaubnis, Audiodateien auf dessen Telefon aufzuzeichnen.

Die Xiaomi-App sei zudem mit Trackern von Facebook, dem Werbenetzwerk Pangle von TikTok und dem chinesischen Technologiekonzern Tencent verbunden.
Die Heißluftfritteuse von Aigostar verlange bei der Einrichtung eines Eigentümerkontos Geschlecht und Geburtsdatum - ohne ersichtlichen Grund, schreiben die Verbraucherschützer.

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Briefporto wird deutlich teurer

Ab 2025 - Post will Briefversand deutlich teurer machen

85 Cent kostet die Briefmarke für einen Standardbrief - noch.
Zum Jahreswechsel soll es einen saftigen Preisaufschlag geben.

Wer einen Brief verschickt, muss im kommenden Jahr mehr Geld dafür bezahlen.
Die Bundesnetzagentur gab die Entscheidung bekannt, derzufolge das Porto ab Januar rund 10,5 Prozent höher sein darf als bislang.
Das ist mehr als bei der bislang letzten Portoerhöhung 2022, als es 4,6 Prozent nach oben ging.

Grund für den relativ hohen Anstieg sind die zuletzt stark gesunkene Briefmenge und der inflationsbedingte Kostenanstieg des Logistikers in den vergangenen Jahren.
Zufrieden ist die Post keineswegs: Aus ihrer Sicht sollte die Portoerhöhung noch deutlicher ausfallen, weil die Kostensteigerungen noch viel stärker gewesen seien.

Post-Chef Tobias Meyer hat angekündigt, den Preisanstieg "ungefähr gleichmäßig" auszugestalten.
Demzufolge könnte es sein, dass das Porto für einen Standardbrief von derzeit 85 Cent auf 95 Cent steigen wird.
Alte Briefmarken behalten im kommenden Jahr ihre Gültigkeit, man muss die Sendungen aber zusätzlich frankieren.

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Briefe und Pakete: Beschwerden über die Post auf Rekordniveau

Briefkästen, die seltener geleert werden.
Pakete, die beschädigt ankommen.
Noch nie war der Frust über die Zustellbranche so groß.

Es geht um verlorene Briefe, beschädigte Pakete oder verspätete Sendungen: Bei der Bundesnetzagentur sind noch nie so viele Post-Beschwerden eingegangen wie im vergangenen Jahr.
Wie die Bonner Behörde auf dpa-Anfrage mitteilte, erreichten sie 44 406 Eingaben zu Mängeln der Postversorgung und damit 2817 mehr als 2023, also ein Plus von fast sieben Prozent.
Der bisherige Höchstwert von 43 125 Meldungen im Jahr 2022 wurde damit knapp übertroffen.

Die Möglichkeit zur Kritik bezieht sich auf die ganze Post- und Paketbranche, allerdings richteten sich im vergangenen Jahr 89 Prozent der Beschwerden gegen den Marktführer DHL und seine Briefsparte Deutsche Post.
Meistens geht es um Mängel bei der Zustellung, aber auch um andere Themen wie Filialen, bei denen Verbraucher auch innerhalb ihrer eigentlichen Öffnungszeiten vor verschlossenen Türen standen, oder um Briefkästen, die seltener geleert werden als früher.
Für Frust sorgen auch angeblich fehlgeschlagene Zustellversuche, obwohl der Empfänger doch daheim wartete und die Klingel gut funktionierte - da drängt sich die Frage auf, ob der Paketbote es überhaupt ernsthaft versucht hat.

DHL teilt mit, dass die Anzahl der auf ihn bezogenen Beschwerden im Verhältnis zu den 12,2 Milliarden Briefen und 1,8 Milliarden Paketen, die im vergangenen Jahr ausgeliefert wurden, gering sei.
Der Statistik zufolge führen nur 0,0003 Prozent der Sendungen zu einer Beschwerde bei der Bundesnetzagentur.
Allerdings kann man sich auch direkt bei DHL beschweren, wie viele Beschwerden ihn direkt erreichen, veröffentlicht der Konzern nicht.
Hinzu kommt eine Dunkelziffer von Zustellfehlern, die zwar zu Frust beim Empfänger geführt, diesen aber nicht zu einer Beschwerde bewegt haben.

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Käuferschutz im Onlinehandel: Trügerische Sicherheit?

Mit dem Käuferschutz von Paypal, Klarna, Amazon Pay und Co.bei Onlinekäufen auf der sicheren Seite?
Mitnichten.
Denn die Versprechungen der Anbieter sind mitunter trügerisch, stellt die Verbraucherzentrale NRW fest.
Immer wieder gebe es Fälle, in denen sich Verbraucherinnen und Verbraucher nach Problemen mit dem Käuferschutz an die Verbraucherschützer wenden.
Blind darauf verlassen sollte man sich darum nicht.

Prinzipiell soll der Käuferschutz Kundinnen und Kunden absichern, wenn die im Internet bestellte Ware mängelbehaftet oder gar nicht ankommt.
Die Bezahldienste versprechen in solchen Fällen, den Kaufpreis zu erstatten.
Doch nicht immer klappt die Rückabwicklung der Zahlung auch, ist die Erfahrung der Verbraucherzentrale.

Manche Waren sind vom Schutz ausgenommen
Denn, was viele nicht wissen: Nicht in allen Fällen greift der Käuferschutz tatsächlich.
Davon ausgenommen sind etwa regelmäßig Dienstleistungen, digitale Produkte wie Apps und Onlinespiele oder Gutscheine.
Auch bei Problemen mit dem gesetzlichen Widerruf springt der Schutz nicht immer ein.
Darum ist vor dem Kauf immer ein genauer Blick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zahlungsdienstleister ratsam.

Einen echten Mehrwert kann der Käuferschutz den Verbraucherschützern zufolge bieten, wenn man auf einen Fakeshop hereingefallen ist und die längst bezahlte Ware nicht ankommt.
Doch auch in diesen Fällen sei der Weg zur Rückerstattung nicht immer leicht.

Eine schlechte Kommunikation mit dem Kundenservice, lange Bearbeitungszeiten und hohe Anforderungen an die Beweisführung können der Grund dafür sein.
Bei Problemen wie diesen können die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen helfen, die Forderungen gegenüber den Anbietern der Zahlungsdienstleistern durchzusetzen.

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Aus für viele Discounter-Filialen

Investor kauft 150 Kodi-Filialen - Zukunft der übrigen offen


Der insolvente Discounter Kodi hat sich nach eigenen Angaben mit einem Investor auf die Übernahme von 150 der 230 Filialen geeinigt.
Der Gläubigerausschuss habe der Übernahme durch ein Konsortium um Kodi-Gesellschafter Richard Nölle bereits grundsätzlich zugestimmt, teilte das Unternehmen in Oberhausen mit.
Ein Kaufvertrag soll in den nächsten Tagen unterzeichnet werden.
In den 150 Filialen sind rund 1.200 Menschen beschäftigt.
Nähere Angaben zum Konsortium machte Kodi nicht.

Was mit den übrigen Filialen geschieht, ist noch offen.
"Nach jetzigem Stand müssen 80 Filialen leider geschlossen werden", hieß es.
In ihnen soll "zeitnah" für etwa zwei Monate der Ausverkauf vorhandener Ware beginnen. "
Etwa 480 Beschäftigten in den Schließungsfilialen sowie weiteren 40 Beschäftigten in der Zentrale muss zeitnah die Kündigung ausgesprochen werden", teilte die Geschäftsführung weiter mit.

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Konkurrenz zu groß: Fokus auf Filialgeschäft - Aldi schließt seinen Onlineshop

Aldi hat beschlossen, sein E-Commerce-Geschäft für Non-Food-Artikel einzustellen. Wie die "Lebensmittel Zeitung" (LZ) berichtet, werden Aldi Nord und Aldi Süd ihren gemeinsam betriebenen Onlineshop Ende September 2025 schließen.
Die etwa 80 Mitarbeiter der Aldi E-Commerce GmbH werden spätestens zum Jahresende ihre Arbeitsplätze verlieren.

Der 2021 gestartete Onlineshop war das einzige gemeinsame Projekt der beiden Schwesterunternehmen. Beide Gesellschaften hielten jeweils 50 Prozent an der E-Commerce-Tochter.
Nach Informationen der "LZ " hat sich der Discounter gegen weitere Investitionen in das digitale Geschäft entschieden und will sich stattdessen voll auf sein Kerngeschäft in den Filialen konzentrieren.

Der starke internationale Wettbewerb im Onlinehandel hätte kontinuierlich hohe Investitionen erfordert, die Aldi erst im stationären Geschäft hätte erwirtschaften müssen, heißt es in dem Bericht. Amazon dominiert den deutschen Online-Markt mit einem Anteil von rund 60 Prozent, wie der HDE-Online-Monitor zeigt.

Das digitale Angebot von Aldi umfasst hauptsächlich Non-Food-Artikel wie Multimedia, Heimwerkerbedarf und Haushaltswaren.
Einige wenige Produktkategorien - wie ausgewählte Drogerieartikel, Kaffeeprodukte, Tiernahrung und Wein - wurden sowohl online als auch in den Filialen angeboten.


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Energiepreise hoch wie nie: Steuerlast belastet Verbraucher

Die Energiepreise für Verbraucher steigen nur noch moderat - doch gemessen am Niveau vor dem Ukraine-Krieg sind die Preissprünge immens.
Im zweiten Halbjahr 2024 zahlten private Haushalte in Deutschland im Schnitt 12,28 Cent je Kilowattstunde Erdgas, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte.
Das waren 3,5 Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2024 und 7,6 Prozent mehr als im zweiten Halbjahr 2023.

Gemessen am zweiten Halbjahr 2021, dem Vergleichszeitraum vor dem russischen Angriff auf die Ukraine und der folgenden Energiekrise, lagen die Gaspreise für private Haushalte damit um fast 80 Prozent (79,8 Prozent) höher, so die Statistiker.

Weniger drastisch fällt der Vergleich bei Strom aus.
Eine Kilowattstunde kostete Verbraucher im zweiten Halbjahr 2024 im Schnitt 41,2 Cent.
Das waren 0,4 Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2024 und 1,3 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Gegenüber dem Zeitraum vor dem russischen Angriff auf die Ukraine steht ein Plus von gut einem Viertel (+25,3 Prozent).

Steuern und Gebühren treiben Preise
Zum Anstieg der Energiepreise trugen höhere Steuern und Gebühren bei.
So sorgten die ab April 2024 wieder zum normalen Steuersatz zurückgekehrte Umsatzsteuer und die ab Juli erhöhte Gasspeicherumlage für einen Preisanstieg, erklärten die Statistiker.
Die Steuerbelastung für private Erdgaskunden wuchs gegenüber dem ersten Halbjahr 2024 damit um gut ein Drittel.

Private Stromkunden zahlten für Energie und Vertrieb im zweiten Halbjahr 2024 im Schnitt 2,4 Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2024.
Allerdings führten höhere Netzentgelte zu dem etwas gestiegenen Gesamtpreis für Strom.

Union und SPD haben sich in ihren Sondierungsgesprächen auf Entlastungen beim Strompreis für Unternehmen und Verbraucher geeinigt.
So sollen Stromsteuer und Netzentgelte deutlich sinken.

Firmen und Behörden zahlen deutlich weniger
Unternehmen oder Behörden kamen im Durchschnitt günstiger weg als private Haushalte, zeigt die Statistik.
Sie zahlten im zweiten Halbjahr 2024 für Erdgas ohne Mehrwertsteuer und andere abzugsfähige Steuern durchschnittlich 6,35 Cent je Kilowattstunde.
Für Strom zahlten sie zuletzt im Mittel 20,55 Cent je Kilowattstunde ohne die Steuern.
Das entspricht in beiden Fällen etwa der Hälfte des Preisniveaus für private Verbraucher.

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