NEWS für Verbraucher und aus dem Haushalt

collo

Oldie aus dem Ruhrpott
Themenstarter
Registriert
14 Mai 2021
Beiträge
11.380
Erhaltene Likes
20.005

Welchen Regeln Echtzeitüberweisungen künftig unterliegen

Ab Oktober treten neue Regeln für Echtzeitzahlungen in Kraft.
Zudem werden bei allen Überweisungen Kontodaten und Empfängernamen abgeglichen.

Welche Betrugsmaschen trotzdem weiter möglich sind.

Ab dem 9. Oktober gelten neue Regeln für das Überweisen in Echtzeit. Zwar sind Überweisungen in Sekundenschnelle schon länger bei den meisten deutschen Banken möglich.
Doch künftig ist das Angebot für das Senden von Echtzeitüberweisungen, auch „Instant Payments“ genannt, Pflicht.

Daneben gibt es neue Vorgaben für Preise von Instant Payments und neue Sicherheitsanforderungen bei Überweisungen generell, die Verbraucherinnen und Verbraucher wie auch Unternehmen beachten müssen.
Ein Teil der Geldhäuser bittet seine privaten Kunden deshalb explizit um Zustimmung zu den neuen Bedingungen.

Wie Zahlungen in Echtzeit funktionieren, was die neuen Sicherheitsvorgaben gegen Betrug ausrichten können und worauf Firmen besonders achten müssen.

Was sind Echtzeitzahlungen?

Für Überweisungen in Echtzeit gibt es seit Ende 2017 ein EU-Regelwerk. „Echtzeit“ heißt dabei, dass der Betrag binnen zehn Sekunden auf dem Konto der Empfängerin oder des Empfängers gutgeschrieben wird, und zwar rund um die Uhr.
Bei herkömmlichen Überweisungen im Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area, Sepa) dauert das meist mindestens einen Arbeitstag.

Instant Payments nehmen zu, zuletzt waren der Europäischen Zentralbank zufolge knapp 20 Prozent aller Sepa-Überweisungen Echtzeitzahlungen.
Bei den meisten Banken müssen Kunden im Onlinebanking die Echtzeitüberweisung extra auswählen.

Welche neuen Vorgaben gelten ab dem 9. Oktober?
Ab 9. Oktober müssen alle Banken in den Euro-Ländern das Senden von Instant Payments ermöglichen.

Für das Empfangen von Echtzeitzahlungen gilt die Pflicht seit Januar.

Dabei dürfen Echtzeitzahlungen nicht teurer sein als die normalen Sepa-Überweisungen – und die sind in der Regel kostenlos.
Bislang hatten viele Geldhäuser in Deutschland für Echtzeitüberweisungen 50 Cent oder einen Euro verlangt, teils aber auch mehr.

hier weiter lesen ...
Bitte, Anmelden oder Registrieren um die Links zu sehen!
 
Kommentieren

collo

Oldie aus dem Ruhrpott
Themenstarter
Registriert
14 Mai 2021
Beiträge
11.380
Erhaltene Likes
20.005

Supermarkt regelt Pfandabgabe: Leergutauszahlung nur mit Einkauf - ist das erlaubt?

Leere Wasser- und Bierflaschen oder Getränkedosen sammeln sich im Laufe der Zeit leicht an. Dabei kann ein gewisses Sümmchen zusammenkommen.
Gibt es ein Limit für die Pfandrückgabe?
Und können Sie den Pfandbon nur einlösen, wenn Sie anschließend etwas (Gleichwertiges) im Laden kaufen?

In einem Forum kursiert ein Post, in dem ein Händler seinen Kunden mitteilt, Leergutauszahlungen von über 10 Euro nur noch dann vorzunehmen, wenn auch ein Einkauf in dem Laden getätigt wurde.

Bei dem Supermarkt handelt es sich um eine Rewe-Filiale in Mannheim.
Welche genau, geht aus dem Post nicht hervor.

Leergutauszahlung an Einkauf binden: Ist das rechtens?
Laut der Deutschen Pfandsystem GmbH (DPG) nicht.
"Der Händler, der die leere Verpackung zurücknimmt, ist verpflichtet, dem Kunden das Pfand zu erstatten."
Weiter heißt es seitens der DPG: "Der Händler kann weder seine Rücknahmeverpflichtung noch die Höhe des auszuzahlenden Pfandes an Bedingungen wie Höhe des Pfandbons oder den Einkaufswert knüpfen."

Limit für Pfandannahme?
Die DPG schreibt dazu nur, dass bei "den meisten Händlern" auch mehrere Pfandflaschen und -dosen abgegeben werden können.
Das bedeutet, dass ein Händler theoretisch auch Einschränkungen einführen kann, um einen Stau am Rückgabeautomaten zu vermeiden.

Es wird daher empfohlen, aus Rücksichtnahme gegenüber anderen Kunden handelsübliche Mengen (maximal 30 Flaschen oder Dosen) in einem Schwung zurückzugeben.
Alternativ kann mit dem Händler auch ein Rückgabezeitfenster vereinbart werden, rät die DPG.
Das bedeutet, dass die Mitarbeiter den Kunden beispielsweise eine Uhrzeit vorschlagen, zu der der Andrang am Pfandautomaten gewohnheitsgemäß eher gering ist.

Bitte, Anmelden oder Registrieren um den Inhalt zu sehen!

Bitte, Anmelden oder Registrieren um die Links zu sehen!
 
Kommentieren

collo

Oldie aus dem Ruhrpott
Themenstarter
Registriert
14 Mai 2021
Beiträge
11.380
Erhaltene Likes
20.005

Das sind die besten Online-Shops Deutschlands 2025 - Verbraucher haben entschieden

Acht von zehn Deutschen kaufen regelmäßig im Internet ein.
Der Onlinehandel boomt seit Jahren.
Doch bei welchen Shops sind die Kunden richtig glücklich?
Wir haben zusammen mit dem Deutschen Institut für Service Qualität die „Besten Onlineshops 2025“ ausgezeichnet.
Hier kommen die Preisträger…



Bitte, Anmelden oder Registrieren um die Links zu sehen!
 
Kommentieren

collo

Oldie aus dem Ruhrpott
Themenstarter
Registriert
14 Mai 2021
Beiträge
11.380
Erhaltene Likes
20.005

Alltag auf Pump - Viele leihen Geld für Lebensmitteleinkäufe

Gesundes Essen hat sich verteuert.


Die Preise für Waren des täglichen Bedarfs steigen.
Mehr als die Hälfte der Deutschen unter 50 Jahren hat sich in den letzten zwei Jahren Geld geliehen.
Neben Kosten fürs Auto und für Lebensmittel kaufen sie damit auch Kleidung.

Viele Menschen in Deutschland finanzieren sogar tägliche Ausgaben wie Lebensmitteleinkäufe auf Pump.
Das ergab eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag von Barclays.
Demnach hat sich mehr als die Hälfte der unter 50-Jährigen hierzulande in den vergangenen 24 Monaten Geld geliehen, überwiegend von Familienmitgliedern (44 Prozent), aber auch als Kredit von der Bank (40 Prozent).

Abgesehen von Ausgaben fürs Auto (27 Prozent) verwendeten die befragten Erwachsenen das geliehene Geld nach eigenen Angaben vor allem zur Deckung alltäglicher Kosten wie zum Beispiel den Kauf von Lebensmitteln (26,6 Prozent) oder für allgemeine Konsumzwecke wie den Einkauf von Kleidung (21,4 Prozent).
Mit etwas Abstand wird als Verwendungszweck „um mir etwas zu gönnen“ (17,6 Prozent) angeführt.

Die Lebensmittelpreise liegen seit Monaten über dem Niveau des Vorjahres.
Zuletzt hat sich das Leben in Deutschland insgesamt wieder etwas stärker verteuert, die Inflationsrate zog im August auf 2,2 Prozent an.
Nach Einschätzung von Volkswirten müssen sich die Menschen hierzulande auch für die kommenden Monate auf Teuerungsraten über der Zwei-Prozent-Marke einstellen.

Fast zwei Drittel der Jüngeren leben teilweise auf Pump
Am größten ist die Gruppe derjenigen, die sich in den vergangenen 24 Monaten Geld geliehen hat, unter den 18- bis 29-Jährigen mit 60,4 Prozent.
In dieser Altersgruppe gaben zugleich die meisten an, Geld nicht nur fürs Vergnügen zu leihen: Gut ein Drittel (36,2 Prozent) der jungen Menschen nennt tägliche Bedarfe als Grund.
Auch bei den 30- bis 39-Jährigen ist das für eine Mehrheit von 31,6 Prozent der Hauptverwendungszweck für geliehenes Geld.
Insgesamt wurden im Juli und August 10.007 Erwachsene in Deutschland befragt.

Die geliehenen Beträge lagen bei fast der Hälfte (47,7 Prozent) der Befragten unter 1000 Euro.
Bei den unter 30-Jährigen waren es überdurchschnittlich häufig Kleinbeträge bis zu 200 Euro (28,8 Prozent).
Ein Viertel aller Befragten (25,9 Prozent) gab an, sich 1001 bis 5000 Euro geborgt zu haben.
Fast jeder Dritte der Umfrageteilnehmer (31,9 Prozent) hält es für wahrscheinlich, dass er sich in den kommenden 24 Monaten Geld leihen muss.

Bitte, Anmelden oder Registrieren um die Links zu sehen!
 
Kommentieren

collo

Oldie aus dem Ruhrpott
Themenstarter
Registriert
14 Mai 2021
Beiträge
11.380
Erhaltene Likes
20.005

Laut Umfrage von Visa - Verbraucher ziehen Kartenzahlung dem Bargeld vor

Immer mehr Menschen bezahlen laut einer neuen Umfrage des Zahlungsdienstleisters Visa per Karte und Smartphone, besonders die Jungen.
Bei Echtzeitüberweisungen haben Verbraucher hingegen noch einige Bedenken.


Das Bezahlen per Smartphone und Bankkarte breitet sich unter Verbrauchern in Deutschland immer weiter aus.
In einer neuen Umfrage des Zahlungsdienstleisters Visa gibt knapp die Hälfte der Befragten (44 Prozent) an, sie habe nur noch für den Fall Bargeld dabei, dass digitales Bezahlen nicht möglich ist.
Jeder Zweite führt demnach weniger als 50 Euro mit sich.

Fast drei Viertel der Befragten (71 Prozent) wünscht sich laut der repräsentativen Forsa-Umfrage unter 1.767 Menschen, überall mit Karte oder Smartphone zahlen zu können.
Jeder Fünfte (20 Prozent) meidet demnach Geschäfte, in denen nur Barzahlung möglich ist. Bei den Jüngeren unter 35 Jahren sind es sogar fast ein Drittel (31 Prozent).

Erstmals seit Erhebung der Umfrage sei die Debitkarte das bevorzugte Zahlungsmittel der Menschen, heißt es in der Visa-Studie von September, die 2025 das siebte Mal durchgeführt wurde.
Gefragt, welchen Zahlungsweg sie am liebsten in einem Geschäft nutzen, nannten 38 Prozent die Debitkarte, noch vor Bargeld (27 Prozent).

Bezahlen per Smartphone immer beliebter
Das Bezahlen per Smartphone bevorzugt fast jeder Vierte (23 Prozent) - fünf Prozentpunkte mehr als im Vorjahr.
Der Anteil der Menschen, die per Smartphone bezahlen, habe sich binnen fünf Jahren mehr als verdoppelt, schreibt Visa.
32 Prozent bezahlen zumindest gelegentlich mit dem Handy; 2020 waren es laut der Angaben erst 12 Prozent.
Zum Vergleich: Bargeld nutzen aktuell 83 Prozent gelegentlich im Alltag, ebenso Debit-Karten.

Besonders die junge Generation treibe den Trend zum Zahlen per Smartphone-voran, hieß es bei Visa.
Bei der Gen Z liege das Smartphone mit 42 Prozent als bevorzugtes Zahlungsmittel vorn, vor Debitkarte (32 Prozent) und Bargeld (18).

Bargeld ist in Deutschland traditionell beliebt, doch die Nutzung sinkt.
2023 wurden der Bundesbank zufolge 51 Prozent der Zahlvorgänge hierzulande bar abgewickelt.
Das waren sieben Prozentpunkte weniger als bei der Vorgängerstudie aus dem Jahr 2021.

Bitte, Anmelden oder Registrieren um die Links zu sehen!
 
Kommentieren

collo

Oldie aus dem Ruhrpott
Themenstarter
Registriert
14 Mai 2021
Beiträge
11.380
Erhaltene Likes
20.005

Tschüss, Papierbon! - Was sich jetzt an der Kasse ändern soll

Nur wenige Menschen freuen sich über den Kassenzettel, der nach jedem Einkauf aus dem Gerät rattert - vor allem bei kleinen Einkäufen, wie etwa beim Bäcker.
Viele lassen ihn direkt liegen, andere werfen ihn später weg.
So banal der Bon in manchen Einkaufssituationen wirken mag - er ist tief in ein komplexes Kontrollsystem eingebettet.
Denn die Bonpflicht in Deutschland dient nicht nur der Dokumentation, sondern soll auch verhindern, dass Bargeldumsätze verschwinden und dem Staat somit Steuern entgehen.

Gleichzeitig zeigt eine aktuelle Umfrage: Viele Verbraucher wünschen sich digitale Bezahlmöglichkeiten und Alternativen zum Papierbon.
Doch wenn die Bonpflicht abgeschafft und durch digitale Lösungen ersetzt wird - wie bleibt das System sicher und transparent, und was bedeutet das konkret für Ihren Alltag?

Milliardenkosten durch Kassenbetrug

Der Bezahlvorgang an der Kasse läuft für Verbraucher routiniert ab: Ware aufs Band, Scannen, Bezahlen, Bon - fertig.
Doch im Hintergrund steckt ein System, das Steuerbetrug verhindern soll.
Die 2020 unter der Regierung von Angela Merkel eingeführte Bonpflicht existiert, weil Bargeschäfte besonders anfällig für Manipulation sind.
Ohne Beleg könnten einzelne Verkäufe in der Bilanz leicht verschwinden und mithin die darauf fälligen Steuern.
Der Bundesrechnungshof schätzt den jährlichen Schaden durch nicht erfasste oder manipulierte Umsätze auf bis zu 70 Milliarden Euro.

Mit der Pflicht, für jeden Vorgang einen Beleg zu erstellen und dem Kunden anzubieten, sollen Transaktionen sichtbar bleiben und sich später nachvollziehen lassen.
Ob jemand den Bon tatsächlich mitnimmt, spielt keine Rolle.
Entscheidend ist die Dokumentation, die Manipulationen erschwert und Kontrollen erleichtert.

Warum die Bonpflicht so umstritten ist
Seit 2020 schreibt die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) vor, dass jeder Geschäftsvorfall in elektronischen Kassensystemen eindeutig dokumentiert werden muss.
Der Bon dient als sichtbarer Nachweis und enthält neben den gekauften Produkten technische Angaben wie die Seriennummer der Kasse, Transaktionsnummern sowie Daten zur Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE), die Manipulationen verhindern sollen.
Diese Informationen stehen direkt auf dem Bon oder im QR-Code und machen jeden Kauf nachvollziehbar.

Offene Ladenkassen (auch Schubladenkassen genannt), die keine Bons ausdrucken können, sind von der Bonpflicht ausgenommen.
Betreiber müssen jedoch alle Transaktionen manuell und nachvollziehbar dokumentieren, um steuerliche Anforderungen zu erfüllen.
Etwa durch Eigenbelege für die Buchhaltung.
Auf Kundenwunsch müssen Händler eine manuelle Quittung ausstellen.

Dennoch gibt es reichlich Kritik, beispielsweise von Oliver Abl, Regionalmanager bei Fiskaly, einem Unternehmen, das sich auf digitale Signaturen für Kassentransaktionen spezialisiert hat.
„Viele sehen Papierbons als überflüssige Bürokratie an.
Sie verursachen Müll und kosten die Händler Geld”, so Abl.

Kassenbons bestehen meist aus Thermopapier, das mit Chemikalien wie Bisphenolen (zuvor BPA, nun oft BPS) beschichtet ist.
Diese Chemikalien wirken hormonell und können gesundheitsschädlich sein.
Das Umweltbundesamt (UBA) rät daher, Kassenbons im Restmüll zu entsorgen.
Denn die Stoffe könnten im Recyclingprozess ins Altpapier gelangen und sich in Produkten wie Toilettenpapier anreichern.
Das belastet Mensch und Umwelt.

Die Rolle digitaler Belege: Kontrolle ohne Papier
Digitale Belege können nach Ansicht von Abl dieselbe Funktion erfüllen wie Papierbons, ohne die bekannten Nachteile zu verursachen.
Sie machen Transaktionen sichtbar, enthalten alle sicherheitsrelevanten Daten und lassen sich genauso nachvollziehen wie gedruckte Bons.
Gleichzeitig fallen weder Müll noch zusätzliche Druckkosten an, was sowohl Verbraucher als auch Händler entlastet.

Technisch ist die Umstellung längst möglich.
Laut Fiskaly gibt es bereits mehrere Anbieter, deren digitale Lösungen einfach in bestehende Kassensysteme integriert werden können.
Ein digitaler Bon kann direkt aufs Smartphone geschickt oder per QR-Code abgerufen werden.
Für den Staat bleibe die Kontrollmöglichkeit bestehen und für Kunden entstehe mehr Komfort.

Was die Bundesregierung jetzt ändern will
Der Bundesregierung ist das Problem der Bonpflicht bekannt.
Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht mehrere Reformen vor: Geplant ist die Abschaffung der Bonpflicht als Teil eines umfassenden Bürokratieabbaus, um Unternehmen zu entlasten und Kosten zu senken.

Zugleich soll der Zahlungsverkehr moderner und manipulationssicherer werden, und zwar durch Einführung einer Registrierkassenpflicht.
Das soll sicherstellen, dass jeder Betrieb ein manipulationssicheres Kassensystem nutzt. Zudem ist eine verpflichtende digitale Bezahloption vorgesehen, damit Kunden überall mit der Karte oder dem Smartphone zahlen können.

Für Verbraucher könnten die Änderungen vor allem eines bedeuten: weniger Papier und mehr Komfort an der Kasse.
Digitale Bezahloptionen würden überall verfügbar sein, digitale Bons ließen sich direkt auf dem Smartphone speichern und bei Bedarf leicht wiederfinden - etwa für Garantiefälle oder Rückgaben.
Gleichzeitig bleibt durch moderne Kassensysteme jede Transaktion nachvollziehbar, auch ohne gedruckten Zettel.

hier weiter lesen ...
Bitte, Anmelden oder Registrieren um die Links zu sehen!

die Spinnen doch ...
was machen ältere Menschen, die kein Smartphone haben, oder mit einen Smartphone nicht klarkommen?
 
Kommentieren

collo

Oldie aus dem Ruhrpott
Themenstarter
Registriert
14 Mai 2021
Beiträge
11.380
Erhaltene Likes
20.005

Anwältin klärt Irrtum beim Weihnachts-Umtausch auf - Vorsicht beim Geschenkkauf

Viele erwarten ein gesetzliches Rückgaberecht - vor allem für die Weihnachtsgeschenke. Doch das existiert nicht. Anwältin Nicole Mutschke erklärt, wann Händler tatsächlich tauschen müssen, welche Fristen bei Online-Käufen gelten und was bei Gutscheinen zu beachten ist.


 
Kommentieren

collo

Oldie aus dem Ruhrpott
Themenstarter
Registriert
14 Mai 2021
Beiträge
11.380
Erhaltene Likes
20.005

Gelber Sack wird abgeschafft - Das ändert sich beim Müll 2026

Zum Jahreswechsel stehen einige Änderungen an - auch beim Müll.
Einige Verbraucher müssen sich vom Gelben Sack verabschieden, andere bekommen eine neue Mülltonne mit Chip-Technologie.
Doch für alle gibt es Änderungen beim Elektroschrott.


Änderungen beim Elektroschrott
Ab dem 1. Januar 2026 müssen Sammel- und Rücknahmestellen für Elektroaltgeräte klar gekennzeichnet werden.
Bei der Kennzeichnung handelt es sich um ein bundesweit einheitliches Symbol "Elektrogeräte-Rücknahme".
Es besteht aus einem grünen Stecker, umrandet von zwei kreisförmig angeordneten Pfeilen. Das Symbol ähnelt etwa dem Grünen Punkt.

IpRUzS.jpg


Das Label existiert bereits seit mehreren Jahren, doch nicht jede Sammelstelle nutzt es.
Dies soll sich nun ändern.
Denn spätestens bis zum 30. Juni 2026 müssen Händler - inklusive Onlineshops - das Label gut sichtbar anbringen.

Geschultes Personal ist für E-Schrott zuständig
Darüber hinaus gibt es Neuerungen bei der Altgeräte-Entsorgung an kommunalen Sammelstellen.
Künftig darf nur noch geschultes Personal den E-Schrott einsortieren.
Grund ist eine jetzt eingeführte Gruppierung.
Altgeräte werden in drei Kategorien unterteilt: 2, 3 und 5.
Dadurch soll unter anderem die Brand- und Explosionsgefahr, die insbesondere bei batteriebetriebenen Geräten besteht, reduziert werden.

E-Zigaretten entsorgen
Eine weitere Neuerung ist, dass ausgediente E-Zigaretten künftig auch dort entsorgt werden können, wo sie angeboten werden.
So müssen etwa Kioskbesitzer die Geräte künftig zurücknehmen.
Selbst dann, wenn keine neuen E-Zigaretten gekauft werden.
Die Entsorgung muss dabei kostenlos sein und betrifft sowohl Einweg- als auch Mehrweg-E-Zigaretten.

Gelber Sack hat ausgedient
Einige Haushalte in Deutschland müssen sich auf Änderungen bei der Müllentsorgung einstellen.
So haben einige Kommunen und Gemeinden beschlossen, den Gelben Sack abzuschaffen. Stattdessen soll der Verpackungsmüll künftig über die Gelbe Tonne entsorgt werden. Betroffen von der Neuerung sind unter anderem Teile von Wiesbaden, Bochum, Dessau-Roßlau und Lüneburg.
Hier kann es dann auch sein, dass die Abholung des Verpackungsmülls nur noch alle zwei Wochen und nicht mehr wöchentlich erfolgt.

Hintergrund ist unter anderem, dass die Gelbe Tonne als umweltfreundlicher gilt, da sie Witterungseinflüssen besser standhält.
Zudem kommt es immer wieder vor, dass wildlebende Tiere die Säcke aufreißen, um dort nach Essensresten zu suchen.
Die Folge ist Müll, der vom Wind in der Umgebung verteilt wird.

Wer noch ungenutzte Gelbe-Sack-Mülltüten hat, kann diese umfunktionieren und darin etwa Kleidung für den Altkleidercontainer oder seinen Restmüll sammeln.
Die Säcke müssen dann natürlich ihrem Inhalt entsprechend entsorgt werden.

Mülltonnen mit Überwachungs-Chips
In einigen Regionen werden Ende 2025/Anfang 2026 bestehende Mülltonnen gegen neue getauscht.
Diese sind dann mit einer Chip-Technologie ausgestattet.
Diese beinhaltet je nach Region verschiedene Informationen - in der Regel jedoch nur eine Identifikationsnummer, mit der die Tonne ihrem Besitzer zugeordnet werden kann. Personaldaten oder Informationen zum Tonneninhalt sind laut Entsorgungsunternehmen nicht gespeichert.
Bei der Entleerung scannen die Müllwerker dann den Chip.
Anhand dieser Informationen können sie sodann ihre Touren besser planen.
So kann es durchaus vorkommen, dass in einigen Stadtgebieten die Tonnen häufiger beziehungsweise seltener geleert werden.

Betroffen von der Neuerung sind etwa Teile Bochums, Heilbronns oder Waiblingens.

Müllgebühren
Die meisten Entsorgungsunternehmen erhöhen zum 1. Januar 2026 ihre Müllgebühren.

Bitte, Anmelden oder Registrieren um die Links zu sehen!
 
Kommentieren

collo

Oldie aus dem Ruhrpott
Themenstarter
Registriert
14 Mai 2021
Beiträge
11.380
Erhaltene Likes
20.005

Unschöne Weihnachtsgeschenke - Diese Regeln gelten für den Umtausch

Kann ich Weihnachtsgeschenke umtauschen?
Habe ich Anspruch auf Widerruf?
Und wie lange sind Gutscheine eigentlich gültig?
Rund um Weihnachten kommen alle Jahre wieder dieselben Fragen auf den Tisch.
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland klärt über die gängigsten Unsicherheiten auf.


Kann ich Weihnachtseinkäufe umtauschen oder zurückgeben?
Ist ein gekaufter Artikel defekt, haben Verbraucherinnen und Verbraucher überall in der EU das Recht auf Umtausch, Reparatur oder Erstattung - und zwar ganz unabhängig davon, ob das Produkt online oder im stationären Handel erworben wurde. Darum rät das EVZ, sich bei Käufen an einem Weihnachtsmarktstand grundsätzlich eine Quittung ausstellen zu lassen. Wer den Kauf nicht nachweisen kann, kann es andernfalls schwer haben,

Gewährleistungsrechte durchzusetzen.
Wem ein Produkt nach dem Kauf schlicht nicht mehr gefällt, muss auf Kulanz des Händlers hoffen. Ob der Händler bei Rückgabe im Gegenzug einen Gutschein ausstellt oder den Betrag bar zurückerstattet, bleibt ihm überlassen. Nur bei Onlinekäufen können Verbraucherinnen und Verbraucher von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, die Ware ohne Angabe von Gründen zurücksenden und ihr Geld zurückverlangen. Das geht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware.

Wie lange ist mein Gutschein gültig?
Geschenkgutscheine gehören einer Umfrage des Handelsverbands Deutschland zufolge weiterhin zu den beliebtesten Präsenten unterm Weihnachtsbaum. Trotzdem wissen nur wenige sicher, wie lange so ein Gutschein überhaupt eingelöst werden kann.

Bitte, Anmelden oder Registrieren um den Inhalt zu sehen!

Allerdings: Händlerinnen und Händler können auf ihren Gutscheinen auch eine kürzere Gültigkeitsdauer vermerken.
Die ist immer dann rechtens, wenn sie Kundinnen und Kunden nicht unangemessen benachteiligt - sie also nicht zu knapp bemessen ist.
Der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zufolge ist das etwa dann der Fall, wenn ein Onlineshop Gutscheine mit nur einjähriger Gültigkeit verkauft.
Bei Gutscheinkäufen in anderen EU-Ländern können die Regelungen abweichen.

Was, wenn ein garantiertes Lieferdatum beim Onlinekauf nicht eingehalten wird?

Vor allem bei verderblicher Ware wie Speisen oder Blumen relevant: dass sich Händler an das vereinbarte Lieferdatum halten.
Tun sie das nicht und kommt die Ware später an, können Kunden vom Kauf zurücktreten und ihr Geld zurückverlangen.

Wird die Ware doch noch geliefert, obwohl Kunden bereits vom Kauf zurückgetreten sind, können Händler ihre Ware in solchen Fällen zurückverlangen.
Dann müssen sie aber zusätzlich die Kosten für den Rückversand erstatten.

Bitte, Anmelden oder Registrieren um die Links zu sehen!
 
Kommentieren

collo

Oldie aus dem Ruhrpott
Themenstarter
Registriert
14 Mai 2021
Beiträge
11.380
Erhaltene Likes
20.005

Bis zu 5.000 Euro Schadenersatz bei einem Stromausfall - Das gilt es zu beachten

Plötzlich geht das Licht aus und mit ihm elektronische Geräte: ein Stromausfall.
Was für ein paar Minuten überbrückbar ist und zu eher wenigen Problemen führt, kann ab einem gewissen Zeitpunkt teuer und sogar gefährlich werden.


Denn es gibt Geräte, die aufgrund fehlender Stromzufuhr kaputtgehen können, ganz zu schweigen von den Lebensmitteln, die verderben.
Mitunter könnten sogar Tiere sterben, wenn der Strom länger ausfällt - etwa Fische im Aquarium.

In bestimmten Fällen erhalten Sie daher nach einem Stromausfall Schadenersatz.

Wann haben Sie Anspruch darauf?

Netzüberspannung
Kommt es aufgrund einer Netzüberspannung zu Schäden an Geräten, ist der Netzbetreiber schadenersatzpflichtig.
Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. In dem Fall ging es um diverse elektronische Geräte sowie eine Elektroheizung, bei denen aufgrund einer "Störung der Stromversorgung im Wohnviertel" eine Überspannung beim Hausnetz auftrat (Urteil vom 25. Februar 2014, VI ZR 144/13).
Die Richter berufen sich bei ihrem Urteil auf das Produkthaftungsgesetz.

Stromausfall
Und auch bei Defekten an Geräten, die durch einen Stromausfall verursacht wurden, können Verbraucher Schadensersatz vom Netzbetreiber verlangen.
Zwar greift hier das Produkthaftungsgesetz nicht, da in dem Falle kein Strom geliefert wurde.
Allerdings können sich Verbraucher auf die Netzanschlussverordnung (NAV) berufen.
Demnach hat der Netzanbieter für eine möglichst gleichbleibende Spannung und Frequenz zu sorgen (siehe § 16 Abs. 3 NAV).

Entstehen Schäden an Tiefkühlgut oder Lebensmitteln, kommt teilweise die Hausratversicherung für die Schäden auf.
Wichtig ist, dass im Vertrag die Zusatzdeckung "Stromausfallschäden" erwähnt ist.

Kommt es infolge des Stromausfalls zu einem Einbruch, weil die Alarmanlage nicht funktioniert, kommt in der Regel auch die Hausratversicherung auf.

Das ist nach dem Vorfall zu tun
Wichtig ist, dass Sie die Schäden an den Geräten, die durch die Netzüberspannung entstanden sind, umgehend und ausreichend dokumentieren.
Anschließend sollten Sie den Vorfall und die Folgen Ihrem Netzbetreiber mitteilen.
Hierfür haben Sie maximal sieben Tage Zeit.

Dabei sollten Sie alles aufzählen - sowohl die Lebensmittel im Kühl- und Gefrierschrank als auch die elektronischen Geräte sowie möglicherweise gestorbenen Haustiere wie Fische.

Unter Umständen wird der Netzbetreiber einen Gutachter schicken, der Ihre Meldung prüft.

Wann es womöglich keinen Schadenersatz gibt
Der Netzbetreiber haftet nur, wenn der Stromausfall oder die Netzüberspannung vorsätzlich oder aufgrund von Fahrlässigkeit verursacht wurden.
Bei höherer Gewalt wie einem Blitzeinschlag oder einer anderen Naturgewalt ist der Netzbetreiber nicht schadenersatzpflichtig.

Und auch, wenn die Stromunterbrechung nur kurzzeitig ist, wird der Netzbetreiber nicht schadenersatzpflichtig sein.

Was und wie viel wird ersetzt?
Laut dem BGH muss die Höhe des entstandenen Schadens einen Geldwert von mindestens 500 Euro und maximal 5.000 Euro pro Anschlussnutzer haben.
Allerdings gibt es eine Gesamtobergrenze.
So darf die Forderung aller Kunden des Netzbetreibers nicht über 2,5 Millionen Euro liegen.

Kommt der Netzbetreiber nicht für die entstandenen Schäden auf, können sich Verbraucher an die Bundesnetzagentur oder Schlichtungsstelle Energie erwägen.

Kommt es aufgrund des Stromausfalls zu Gesundheitsschäden - die Heizung fällt beispielsweise aus und der Kunde erkrankt an einer Lungenentzündung - kann der Netzbetreiber ebenfalls auf Schadensersatz verklagt werden.
Laut dem Bund der Energieverbraucher "haftet der Netzbetreiber uneingeschränkt für jede Art des Verschuldens, also auch im Falle einfacher Fahrlässigkeit".

Zwar könnte der betroffene Kunde auch in einem Hotel übernachten, diese Kosten werden ihm allerdings nur dann erstattet, wenn es aufgrund grober Fahrlässigkeit zu dem längeren Heizungsausfall und somit den Gesundheitsschäden gekommen ist.

Bitte, Anmelden oder Registrieren um die Links zu sehen!
 
Kommentieren

collo

Oldie aus dem Ruhrpott
Themenstarter
Registriert
14 Mai 2021
Beiträge
11.380
Erhaltene Likes
20.005

Zehntausende ohne Strom - Linksextreme bekennen sich zu Brandanschlag in Berlin

Der große Stromausfall im Südwesten Berlins ist Folge eines politisch motivierten Anschlags.
Wie der Regierende Bürgermeister Kai Wegner sagte, waren die Täter "offenkundig Linksextremisten".
Am frühen Samstagmorgen hatte der Brand an einer Kabelbrücke über den Teltowkanal zum Kraftwerk Lichterfelde wichtige Leitungen beschädigt.
"Es ist inakzeptabel, dass erneut offenkundig Linksextreme unser Stromnetz angreifen und damit Menschenleben gefährden", sagte CDU-Politiker Wegner.

Nach dem Brand tauchte ein Bekennerschreiben auf, das vom für politische Straftaten zuständigen Staatsschutz auf Echtheit geprüft wurde.
Nach Angaben des Berliner "Tagesspiegels" bekannte sich die linksextreme Vulkangruppe zu dem Anschlag.
Ihr Schreiben sei auf einer einschlägigen Webseite veröffentlicht worden.
Demnach kommt der Staatsschutz zu dem Schluss, dass das Bekennerschreiben echt ist.

"Wir haben heute Nacht das Gaskraftwerk in Berlin-Lichterfelde erfolgreich sabotiert", heißt es in dem Schreiben der linksextremen Vulkangruppe, die vom Berliner Verfassungsschutz dem anarchistischen Spektrum zugeordnet wird.
Die Saboteure bezeichnen den Anschlag als eine "gemeinwohlorientierte Aktion" sowie einen "Akt der Notwehr und der internationalen Solidarität mit allen, die die Erde und das Leben schützen".

Ziel des Angriffs seien eigentlich nicht Stromausfälle, sondern die fossile Energiewirtschaft gewesen, wird aus dem Schreiben zitiert.
Bei den weniger wohlhabenderen Betroffenen der Stromausfälle wolle man sich entschuldigen, "bei den vielen Besitzern von Villen" hielte sich das Mitleid in Grenzen, teilte die Gruppe mit.

Der Anschlag sorgt seit dem frühen Samstagmorgen für einen großen Stromausfall, von dem zunächst 45.000 Haushalte und mehr als 2200 Unternehmen betroffen waren.
Inzwischen konnten 7000 Haushalte und 150 Gewerbekunden wieder angeschlossen werden, wie Stromnetz Berlin mitteilte.
Betroffen sind die Stadtteile Nikolassee, Zehlendorf, Wannsee und Lichterfelde.

hier weiter lesen ...
Bitte, Anmelden oder Registrieren um die Links zu sehen!
 
Kommentieren

collo

Oldie aus dem Ruhrpott
Themenstarter
Registriert
14 Mai 2021
Beiträge
11.380
Erhaltene Likes
20.005

Berlin ruft wegen massiven Stromausfalls Bundeswehr zu Hilfe

Zehntausende Haushalte sind im Berliner Südwesten weiterhin ohne Strom.
Die Stadtverwaltung hofft nun auf die Hilfe der Bundeswehr bei der Versorgung.
Der Regierende Bürgermeister fordert aber auch einen besseren Schutz vor Anschlägen.


Zur Bewältigung des großen Stromausfalls im Berliner Südwesten hofft die Hauptstadt auf Hilfe der Bundeswehr.
Man wolle die "Kompetenzen der Bundeswehr mit einbeziehen", sagte der Regierende Bürgermeister Kai Wegner.
Er habe dazu mit verschieden Stellen der Bundesregierung telefoniert, so der CDU-Politiker. Wegner nannte etwa Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Kanzleramtsminister Thorsten Frei.
"Die Bundesregierung steht zur Verfügung, uns hier in dieser Krise zu unterstützen", sagte Wegner.

"Mutmaßliche Linksextreme haben mit diesem Anschlag wissentlich Menschenleben aufs Spiel gesetzt, besonders das von Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern sowie von älteren Menschen, Kindern und Familien", erklärte Wegner.
Berlin werde eine sogenannte Großschadenslage ausrufen und die Koordinierung erneut straffen.

Berlins Innensenatorin Iris Spranger von der SPD sagte, die Bundeswehr könne etwa bei der Versorgung der Menschen mit warmem Essen helfen.
"Ich bin dankbar, wenn die Bundeswehr uns da unterstützen kann."

Der Anschlag auf Kabel sorgt seit dem frühen Samstagmorgen für einen großen Stromausfall, von dem zunächst 45.000 Haushalte und mehr als 2200 Unternehmen betroffen waren. Inzwischen konnten 7000 Haushalte und 150 Gewerbekunden wieder angeschlossen werden, wie Stromnetz Berlin mitteilte.
Betroffen sind die Stadtteile Nikolassee, Zehlendorf, Wannsee und Lichterfelde.

Der Stromausfall ist aller Wahrscheinlichkeit nach auf einen Brandanschlag von Linksextremisten zurückzuführen.
Ein Bekennerschreiben einer Organisation namens Vulkangruppe sei nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen als "glaubhaft" anzusehen, sagte ein Polizeisprecher.
Die Ermittlungen zum Tathintergrund gingen aber weiter.

Wegner sprach von einem "schweren, schweren Anschlag auf unsere kritische Infrastruktur". Die Krisenstäbe arbeiteten "mit Hochdruck" daran, die Menschen wieder mit Strom und Wärme zu versorgen.
Es müsse darüber gesprochen werden, wie etwa Stromnetze "künftig noch besser" geschützt werden könnten.

Bitte, Anmelden oder Registrieren um die Links zu sehen!
 
Kommentieren

collo

Oldie aus dem Ruhrpott
Themenstarter
Registriert
14 Mai 2021
Beiträge
11.380
Erhaltene Likes
20.005

Geht uns das Bargeld aus? - Verbraucherschützer warnen vor Versorgungslücke

Digitalzahlungen sind auf dem Vormarsch - ist die Akzeptanz von Bargeld in Gefahr? Verbraucherschützer fordern einen gesetzlichen Schutz für Bargeldzahlungen.


Schnell die Karte oder das Handy zücken - und in Sekunden ist im Geschäft oder an der SB-Kasse im Supermarkt der Einkauf bezahlt.
Digitalzahlungen setzen sich im Alltag immer stärker durch - doch das macht Verbraucherschützern Sorge.

Eine Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigt: Drei von zehn Befragten haben schon einmal erlebt, dass Bargeld beim Bezahlen nicht angenommen wurde.
„Die Akzeptanz von Bargeld für Zahlungen im Handel, der Gastronomie und für öffentliche Verwaltungsleistungen sinkt kontinuierlich“, sagt Dorothea Mohn, Finanzmarktexpertin beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Kontrollverlust befürchtet
Das könne zu unnötigen Kosten für Verbraucher führen und Menschen ohne Zugang zu digitalen Zahlungsmethoden, auch Kinder und Ältere, ausschließen.
Außerdem befürchten die Verbraucherschützer vermehrte Konflikte beim Bezahlen sowie den Kontrollverlust über Ausgaben und Datenschutz.
Bargeld ermöglicht hingegen anonyme Zahlungen - und funktioniert auch dort, wo es keinen Strom und kein Internet gibt.

Die Verbraucherschützer fordern daher, dass auch bei neuen Technologien Barzahlungen möglich sein müssen und nicht erschwert werden dürfen - etwa bei SB-Kassen und Automaten für Parkscheine oder für Tickets von Bussen und Bahnen.
Außerdem dürfen für Bargeldzahlungen keine Zusatzgebühren gefordert werden.

Durchgesetzt werden könnte die Forderung etwa über eine Quote von Bargeld annehmenden Ticketautomaten, Selbstbedienungskassen oder besetzten Bedienkassen pro Geschäft. Ausnahmen sollten gesetzlich festgelegt werden.

Bitte, Anmelden oder Registrieren um die Links zu sehen!
 
Kommentieren
Oben