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collo

Oldie aus dem Ruhrpott
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Werden sie Nikoläuse? Das passiert mit unverkauften Schokohasen nach Ostern

In diesem Jahr begann das große Abverkaufen ungewöhnlich früh: Noch vor Ostern senkten Händler die Preise für Schokohasen teils deutlich - selbst Markenprodukte von Lindt wurden rabattiert.
Einer der Gründe: Gestiegene Kakaopreise treffen auf eine zurückhaltendere Nachfrage.

Ganz vermeiden lassen sich Restbestände nicht.
Was aber passiert mit den übriggebliebenen Schokohasen?
Der erste Schritt nach den Feiertagen: Preisnachlässe.
Händler versuchen, übrig gebliebene Saisonware mit teils hohen Rabatten aus den Regalen zu bekommen.

Das passiert nach Ostern mit den Schokohasen
Und dann?
Werden die Hasen wieder eingesammelt, eingeschmolzen und tauchen Monate später als Schokoladentafel oder Weihnachtsmann erneut im Regal auf?

Nein.
Der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) widerspricht diesem Mythos klar.
Saisonartikel werden demnach grundsätzlich aus frisch hergestellter Schokoladenmasse produziert.
Eine Wiederverwertung bereits im Handel gewesener Ware ist nicht vorgesehen, heißt es.

Das hat mehrere Gründe.
Zum einen greifen strenge Hygienevorschriften: Produkte, die einmal im Verkauf waren, dürfen nicht zurück in die Produktion.
Zum anderen wäre der Aufwand erheblich.
Rücktransport, Auspacken, Einschmelzen und erneutes Formen würden zusätzliche Kosten verursachen - wirtschaftlich lohnt sich das nicht.

Stattdessen nehmen die Hasen andere Wege.
Was nach den Rabattaktionen übrig ist, geht häufig an karitative Einrichtungen wie Tafeln, Kitas, Kinderheime oder Altersresidenzen.

Auch der Export spielt eine Rolle.
Überschüssige Schokolade wird in Länder geliefert, in denen Ostern keine Bedeutung hat.
Dort zählt weniger die Form als der Inhalt: Die Produkte werden als Süßigkeiten verkauft, nicht als Saisonware.

Und was ist mit Schoko-Nikoläusen und -Weihnachtsmännern?
Dass überhaupt Ware übrig bleibt, liegt auch am System.

Hersteller produzieren mit einem gewissen Puffer, um kurzfristige Nachbestellungen des Handels bedienen zu können.
Gleichzeitig orientiert sich die Planung an Erfahrungswerten und konkreten Bestellungen. Laut BDSI bleibt der Anteil nicht verkaufter Produkte deshalb vergleichsweise gering.

Ähnliches gilt übrigens für unverkaufte Schoko-Weihnachtsmänner - auch diese tauchen nicht im Folgejahr zu Osterhasen umgeschmolzen wieder in den Supermarktregalen auf.

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Oldie aus dem Ruhrpott
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Marke insolvent: Rewe übernimmt Filialen

Konzentration im Lebensmittelhandel - Rewe will bis zu 40 Tegut-Märkte übernehmen

Der Handelskonzern Rewe will bis zu 40 Filialen der Supermarktkette Tegut übernehmen. Das teilte das Kölner Unternehmen am Donnerstag mit.
Die Schweizer Eignerin Migros hatte im März den Rückzug aus dem deutschen Markt bekanntgegeben und den Verkauf von Tegut eingeleitet.
Den größten Teil der Kette sicherte sich der Konkurrent Edeka.

Tegut betrieb in Deutschland rund 300 Supermärkte und 40 Teo-Minimärkte.
Die Transaktionen stehen unter dem Vorbehalt der Freigabe durch das Bundeskartellamt. Stimmt die Wettbewerbsbehörde zu, will Rewe den Großteil der Märkte selbst betreiben, die übrigen sollen an die Discountertochter Penny gehen.

Zum Kaufpreis äußerte sich das Unternehmen ebenso wenig wie zu den betroffenen Standorten.
Den Beschäftigten will Rewe ein Jobangebot machen.
Die meisten Tegut-Filialen befinden sich in Hessen.
Der deutsche Lebensmittelhandel wird seit Jahren von wenigen großen Ketten dominiert. Während Rewe bundesweit rund 3.800 Märkte betreibt, kommt Edeka auf mehr als 11.000 Standorte und gilt damit als klarer Marktführer.

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collo

Oldie aus dem Ruhrpott
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Diskriminieren Supermärkte ältere Menschen?

Einkaufen mit Smartphone-App: Viele Lebensmittelhändler bieten Nutzern ihrer Apps exklusive Rabatte.
Lebensmittelhändler bieten den Nutzern ihrer Kunden-Apps exklusive Rabatte an. Die Verbraucherzentrale sieht darin eine Benachteiligung älterer und behinderter Menschen.

„Meggle Streichzart" in der 400-Gramm-Packung gibt es diese Woche bei Penny für 1,99 Euro statt für 3,99 Euro.
Diesen Rabatt bekommen allerdings nur die Nutzer der Penny-App.
Wer die virtuelle Kundenkarte nicht auf seinem Smartphone hat, zahlt für den Brotaufstrich aus Butter und Rapsöl 2,39 Euro und spart damit nicht 50 Prozent, sondern nur 42 Prozent. Das aktuelle Sonderangebot von 1,79 Euro für die Pralinen von Milka gilt sogar nur für Nutzer der Penny-App.
Die anderen Kunden des Discounters zahlen den vollen Preis von 3,49 Euro.

Die Verbraucherzentrale (Vzbv) ist überzeugt: „Rabatte, die nur bei Verwendung der Kunden-App gewährt werden, schließen Personen, die aus Altersgründen oder aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, die App zu nutzen, unzulässig aus", erläuterte Heiko Dünkel, Leiter des Teams Rechtsdurchsetzung des Vzbv, gegenüber der F.A.Z.
Die App-Rabatte verstoßen aus Sicht der Verbraucherschützer gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Demnach ist bei sogenannten Massengeschäften wie dem Einkauf für den täglichen Bedarf eine Benachteiligung aus Gründen einer Behinderung oder des Alters nicht zulässig.

Verbraucherschützer nehmen speziell Discounter ins Visier

Der Vzbv hat auch Netto und Lidl wegen diskriminierender Rabattaktionen in Kunden-Apps verklagt.
Supermärkte wie Rewe, Kaufland und Edeka gewähren App-Nutzern ebenfalls exklusive Sonderangebote.
Aber die Verbraucherzentrale nimmt speziell Discounter ins Visier, „weil dort erfahrungsgemäß besonders preissensible Verbraucher einkaufen", erläuterte Dünkel.

Wer die Rabatt-App eines Lebensmittelhändlers nutzen möchten, muss sie auf dem Smartphone installieren und sich dafür in der Regel mit Namen, Mail-Adresse und zuweilen noch mit dem Geburtsdatum registrieren.
Lässt der Kunde dann seine virtuelle Kundenkarte im Handy an der Kasse scannen, wird ihm der Sonderpreis für App-Kunden berechnet.

Das OLG Hamm verhandelt über die Klage gegen Penny

„Wir kritisieren nicht das Geschäftsmodell der Rabatt-Apps an sich", hebt Verbraucherschützer Dünkel hervor.
Ziel der Klagen sei vielmehr, sicherzustellen, dass niemand diskriminiert werde und die Unternehmen eine gleichwertige Alternative für die Rabatte in der App anböten.
Am Ende, so die Strategie des Vzbv, soll der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden, ob Sonderangebote exklusiv bei Verwendung einer App gewährt werden dürfen.
Doch so weit ist man noch nicht.

An diesem Donnerstag wird zunächst das Oberlandesgericht (OLG) Hamm über die Rabattklage der Verbraucherzentrale gegen Penny verhandeln (Az.: I-13 UKl 7/25).

Der Discounter kann die Vorwürfe der Verbraucherschützer „nicht nachvollziehen", wie ein Sprecher von Penny mitteilte.
Smartphones seien „mittlerweile quasi omnipräsent".
Rund sieben Millionen Kunden würden die Penny-App mittlerweile nutzen.

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xNecromindx

Namhafter Pirat
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Das hat ja nicht nur was mit Älteren zu tun. Auch jeder der diese ganzen Rotzapps mit seinen jeweiligen Anmeldungen nicht will, ist außen vor.
Ich installier mir den Dreck auch nicht. Und zwar aus Prinzip.
Jaja... das sind eben die "Rabatt-Bedingungen". Was kommst als nächstes? Im Stil von Takeshi's Castle balanciert man über einen Modersee aus Nutella und nur wer seinen Kontrahenten von der Plattform wirft bekommt den Wurtaufschnitt für 20 Cent günstiger?

Die Intention ist doch klar: Lieber Kunde, du installierst jetzt gefälligst unsere App, damit wir dich als Person hinreichend gut im Kaufverhalten durchleuchten können, um dir weitaus besser die Kohle zu entlocken.
Wer glaubt denn bitte, dass die den ganzen Aufwand betreiben um dem Kunden Geld zu sparen!? Die Kosten/Nutzen-Rechnung würde ich gern mal sehen...
 
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