Klima-Kriminelle

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Oldie aus dem Ruhrpott
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Geständnis abgelegt - Landgericht verdonnert Klima-Kleber zu Sozialstunden

Nach einer Serie von Protestaktionen in zahlreichen deutschen Städten ist ein Klima-Aktivist aus Bottrop nach dem Jugendstrafrecht verwarnt worden.
Die Richter am Essener Landgericht haben die Ableistung von 300 Sozialstunden und die Zahlung von 250 Euro Schmerzensgeld an eine Reinigungskraft angeordnet.
Diese war von ihm mit Farbe besprüht worden.

Das Urteil lautet auf Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung, Nötigung und Hausfriedensbruch.
Der 21-Jährige hatte gestanden, sich auf Straßen geklebt und Gebäude mit Farbe besprüht zu haben.

Die spektakulärste Aktion fand im Sommer 2023 in Düsseldorf statt.
Dort hatte sich der Angeklagte mit Mitgliedern der Protestaktion "Letzte Generation" auf eine der Landebahnen des Flughafens geklebt.
Der Flugverkehr musste laut Urteil für knapp zwei Stunden unterbrochen werden.

Durch das Urteil solle dem Angeklagten vor Augen geführt werden, dass man sich auch anders für den Umweltschutz engagieren können - und zwar durch praktische, ehrenamtliche Arbeit.
Die verhängten Sozialstunden seien ein geeignetes Mittel.

Mit dem Urteil blieben die Richter deutlich unter dem Antrag der Staatsanwältin, die anderthalb Jahre Haft ohne Bewährung beantragt hatte.
Der Angeklagte selbst hatte auf einen Freispruch gehofft.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Aktion von Klimaaktivisten - Flughafen verlangt knapp 50.000 Euro Schadenersatz

Nach einer Blockade im Sommer 2023 verlangt der Düsseldorfer Flughafen nun 48.786,62 Euro Schadenersatz von Aktivisten der Gruppe "Letzte Generation".
Eine Sprecherin des Düsseldorfer Landgerichts bestätigte, dass eine entsprechende Zivilklage vorliege. Die "Rheinische Post" hatte zuvor darüber berichtet.

Aktivisten der "Letzten Generation" hatten am 13. Juli 2023 den Stacheldraht über dem Zaun rund um den Flughafen zerschnitten und waren auf das Rollfeld gelangt.
Sechs Menschen klebten sich an der Landebahn fest, der Flugverkehr musste knapp zwei Stunden unterbrochen werden.
Dutzende Flüge fielen aus.
Der Flughafen will laut Gericht unter anderem die entfallenen Start- und Landegebühren von neun Aktivisten wiederhaben.

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Angst vor der Haft - Klimaaktivistin Carla Hinrichs über Anklage "schockiert"

Carla Hinrichs hat bestürzt auf die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft München reagiert, die der ehemaligen Sprecherin und vier weiteren Klimaaktivisten der "Letzten Generation" vorwirft, für die Bildung einer kriminellen Vereinigung verantwortlich zu sein.
Hinrichs sagte, sie habe am vergangenen Wochenende von der Anklage erfahren, als sie sich mit einem Freund, dessen Trauzeugin sie sein werde, eine Hochzeitslocation angesehen habe.
"Es war ein Schock, mir kamen die Tränen", sagte Hinrichs im Interview mit dem Magazin "Stern".
"Natürlich habe ich Angst davor, ein paar Jahre in Haft zu landen."

Hinrichs sagte, sie verstehe die 150 Seiten umfassende Anklage als "Angriff auf zivilgesellschaftliches Engagement als ein Eckpfeiler der Demokratie".
Die Generalstaatsanwaltschaft verkenne, dass die Straßenblockaden nie das primäre Ziel der Aktivisten gewesen seien.
"Wir wollten wachrütteln und die Klimakrise zurück ins öffentliche Bewusstsein holen", sagte Hinrichs.

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Aktivisten beschmieren Tesla-Showroom mit blauer Farbe - Staatsschutz ermittelt

Zwei Aktivistinnen der "Neuen Generation" (ehemals "Letzte Generation") haben am Montag den Eingang eines Tesla-Showroom sowie Ausstellungsfahrzeuge in Berlin-Reinickendorf mit blauer Farbe beschmiert.

Der für politisch motivierte Straftaten zuständige Staatsschutz ermittelt, teilte ein Sprecher der Polizei mit.

Demnach sollen zwei Frauen im Alter von 28 und 44 Jahren die blaue Farbe gegen 11 Uhr an den Laden in der Roedernallee gesprüht haben.
Polizisten nahmen beiden Frauen kurzzeitig fest.
Gegen sie wird wegen Sachbeschädigung aus politischer Motivation ermittelt.
Nach Abschluss der Maßnahmen seien die Aktivistinnen wieder entlassen worden.

Kritik an Elon Musk und Unterstützung der AfD
Grund für die Aktion sei "die zerstörerische politische Einflussnahme des Tesla-CEOs Elon Musk in den USA und seine Unterstützung der rechtsradikalen AfD in Deutschland" gewesen, hieß es in einer Pressemitteilung der "Neuen Generation".
Daher sei die Farbe auch in "AfD-blau" gewählt.

Die Aktivistinnen sollen die Farbe mithilfe von Feuerlöschern am Eingang und an die Autos gesprüht haben.
Danach hätten sie orangefarbene Regenschirme aufgespannt, als Symbol der neuen Protestgruppe, hieß es weiter.
Bereits am Samstag hatten sich Aktivisten der "Neuen Generation" im Tesla-Showroom in der Mall of Berlin auf den Boden gelegt und orangefarbene Regenschirme aufgespannt.
In anderen deutschen Städten fanden demnach ähnliche Aktionen statt.

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Blockade am BER: Klimaaktivistin verliert vor Gericht

Eine Klimaaktivistin der "Letzten Generation" muss Gebühren für den Polizeieinsatz wegen einer Blockade am Flughafen BER zahlen, an der sie beteiligt war.
Die Bundespolizeidirektion Berlin teilte am Donnerstag mit, dass eine Klage der Aktivistin gegen den Gebührenbescheid vom Verwaltungsgericht Berlin abgewiesen worden sei.
Das Gericht bestätigte das Urteil, das bereits am 26. März gefallen war.

Im Jahr 2022 waren mehrere Aktivisten der Klimaschutzgruppe "Letzte Generation" auf das Gelände des Flughafen BER eingedrungen und hatten sich auf dem Rollfeld festgeklebt, darunter die Klägerin.

Die für das Flughafengelände zuständige Bundespolizei hatte daraufhin verschiedene Maßnahmen ergriffen, etwa einen Polizeihubschrauber eingesetzt und die Frequenz der Streifen am Flughafenzaun erhöht.
Die beteiligten Aktivisten erhielten einen Gebührenbescheid über 1.017,74 Euro, mit denen sie sich an dem Einsatz finanziell beteiligten sollten.
Der Bescheid wurde bereits im April 2023 erlassen.

Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Die Aktivistin reichte im Dezember 2023 Klage gegen den Gebührenbescheid ein.
Ihre Argumentation: Sie sei weder "Ziel noch Empfängerin der Leistungen" gewesen.
Außerdem bezweifelte sie die individuelle Zurechenbarkeit der Kosten.

Dem folgte das Verwaltungsgericht nicht und wies die Klage ab.
Es sei damit zu rechnen gewesen, dass ohne weiteres Eingreifen der Bundespolizei weitere Menschen auf das Rollfeld gelangen und sich festkleben würden, erklärte das Gericht.
Die Bestreifung am Zaun sei notwendig gewesen, um weitere mögliche Schäden zu entdecken.
Und der Hubschrauber sei notwendig gewesen, um das gesamte Gelände zu überblicken.

Gegen das in erster Instanz ergangene Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden, es ist also noch nicht rechtskräftig.

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