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Oldie aus dem Ruhrpott
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Behörde will DSL-Anschlüsse abschaffen

Abschaltung geplant - Warum der DSL-Anschluss bald Geschichte ist

Noch ist der klassische DSL-Anschluss für Millionen Menschen in Deutschland der Standardzugang zum Internet - zuverlässig, ausreichend schnell und in vielen Haushalten etabliert.
Doch hinter den Kulissen laufen längst die Vorbereitungen für einen tiefgreifenden Wandel.

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Noch ist der klassische DSL-Anschluss für Millionen Menschen in Deutschland der Standardzugang zum Internet - zuverlässig, ausreichend schnell und in vielen Haushalten etabliert.
Doch hinter den Kulissen laufen längst die Vorbereitungen für einen tiefgreifenden Wandel.

Das veraltete Kupfernetz, auf dem DSL basiert, soll nach und nach abgeschaltet werden. Stattdessen rückt Glasfaser als neue Infrastruktur in den Fokus - schneller, stabiler und zukunftssicher.
Die Bundesnetzagentur hat nun ein Impulspapier vorgelegt, das zeigt, wie dieser Technologiewechsel konkret ablaufen soll.

Warum gilt Kupfer heute als überholt?
DSL gehört für viele Haushalte in Deutschland zum Alltag.
Die Abkürzung steht für "Digital Subscriber Line" - eine Technik, bei der Daten über Kupferleitungen ins Haus gelangen.
Das Kupferkabel liegt oft schon seit Jahrzehnten in der Wand, ursprünglich gedacht für das Festnetztelefon.
Später hat man es fit fürs Internet gemacht.

Doch genau darin liegt das Problem: Kupfer ist ein Kompromiss.
Zwar erreicht DSL je nach Leitungslänge und Technik Geschwindigkeiten von bis zu 250 oder 300 Mbit/s, aber damit stößt die Technik schnell an ihre Grenzen.
Besonders bei langen Leitungen sinkt die Datenrate merklich.
Und wer auf dem Land wohnt oder in einem Altbau lebt, merkt das besonders deutlich: Seiten laden langsam, Videostreams ruckeln, Videokonferenzen brechen ab.

Moderne Anforderungen wie Homeoffice, Cloud-Dienste oder 4K-Streaming verlangen heute viel mehr Bandbreite und Stabilität.
Genau das kann das alte Kupfernetz langfristig nicht leisten.
Hinzu kommt: Kupfer ist störanfällig, wartungsintensiv und kostet im Betrieb deutlich mehr als moderne Alternativen.
Die bessere Lösung heißt Glasfaser - und auf die soll Deutschland in den kommenden Jahren umsteigen.
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Oldie aus dem Ruhrpott
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EU bringt eigenen DNS-Dienst DNS4EU - so nutzen Sie ihn

DNS4EU ist der neue DNS-Dienst der Europäischen Union.
Wie Sie den Dienst einrichten, was er überhaupt bringt und welche Varianten es gibt.


Mit DNS4EU steht ein neuer DNS-Dienst zur Verfügung, der ausschließlich auf Servern innerhalb Europas betrieben wird.
Damit möchte die Europäische Union eine datenschutzfreundliche Alternative zu bestehenden DNS-Services anbieten - freiwillig und für jeden nutzbar.
DNS4EU wird teilweise von der EU finanziert, der Dienst lässt sich aber völlig unabhängig einrichten und nutzen.
Damit behalten Sie als Anwender die volle Kontrolle darüber, welche DNS-Dienste Sie im Alltag verwenden.

Welche Varianten DNS4EU bietet und wie Sie den Dienst auf Ihren Geräten einrichten, zeigen wir im folgenden Überblick.

DNS4EU: Was bringt der DNS-Dienst konkret?
DNS4EU bietet in erster Linie eine datenschutzfreundliche Alternative zu bestehenden DNS-Diensten.
Da sämtliche DNS-Server ausschließlich in der EU betrieben werden, unterliegt der gesamte Datenverkehr den strengen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Dies schafft mehr Transparenz und Vertrauen, insbesondere für Nutzer, die bewusst auf eine rein europäische Infrastruktur setzen möchten.

Ein weiterer Vorteil: DNS4EU ist ein neutraler und nicht kommerzieller Dienst.
Es erfolgt keine wirtschaftliche Verwertung von DNS-Abfragen, kein Tracking und keine Profilbildung auf Basis Ihrer DNS-Nutzung.
Nutzer behalten die volle Kontrolle darüber, wie ihre Anfragen verarbeitet werden.

Zusätzlich können sich europäische Nutzer über eine in vielen Fällen geringere Latenz freuen, da die DNS-Anfragen innerhalb Europas bearbeitet werden.
Dies sorgt für eine insgesamt schnellere Namensauflösung und damit für ein flüssigeres Surf-Erlebnis.

Für Organisationen und öffentliche Einrichtungen bietet DNS4EU zudem einen klaren Vorteil in puncto Rechtskonformität: Der Dienst kann problemlos in DSGVO-konforme IT-Infrastrukturen integriert werden, ohne zusätzliche rechtliche Prüfungen oder Unsicherheiten bei der Datenverarbeitung.

DNS4EU: Diese Varianten stehen zur Verfügung
DNS4EU bietet insgesamt fünf verschiedene Konfigurationsoptionen.
So können Sie selbst entscheiden, ob Sie völlig ungefiltert surfen oder bestimmte Schutzfunktionen aktivieren möchten.

Folgende Varianten stehen aktuell zur Verfügung:

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So richten Sie DNS4EU auf Ihren Geräten ein

Windows 10
Öffnen Sie die Einstellungen, indem Sie auf das Startmenü klicken und dort das Zahnrad-Symbol auswählen.

Gehen Sie zu “Netzwerk und Internet” und wählen Sie anschließend entweder “WLAN” oder “Ethernet” aus – je nachdem, wie Ihr Computer verbunden ist.

Klicken Sie im nächsten Schritt auf “Adapteroptionen ändern”.

Führen Sie einen Rechtsklick auf Ihre aktive Netzwerkverbindung aus und wählen Sie “Eigenschaften”.

Markieren Sie “Internetprotokoll Version 4 (TCP/IPv4)” und klicken Sie dann auf “Eigenschaften”.

Aktivieren Sie “Folgende DNS-Serveradressen verwenden” und tragen Sie die gewünschten DNS4EU-Serveradressen ein.

Schließen Sie die Einstellungen mit OK ab und speichern Sie Ihre Änderungen.

Windows 11
Öffnen Sie die Einstellungen, indem Sie die Windows-Taste drücken und anschließend das Zahnrad-Symbol auswählen.

Navigieren Sie in der linken Seitenleiste zu “Netzwerk und Internet”.

Wählen Sie Ihren Verbindungstyp aus. Bei WLAN klicken Sie auf “WLAN” und dann auf Ihr verbundenes Netzwerk.
Bei einer LAN-Verbindung wählen Sie “Ethernet” und klicken auf die aktive Verbindung.

Scrollen Sie nach unten zum Abschnitt “DNS-Serverzuweisung” und klicken Sie auf “Bearbeiten”.

Wählen Sie nun im Dropdown-Menü “Manuell” aus.

Aktivieren Sie den Schalter für IPv4 oder IPv6, je nachdem, welches Protokoll Sie verwenden möchten.

Geben Sie unter “Bevorzugter DNS-Server” die entsprechende DNS4EU-Adresse ein.

Klicken Sie auf “Speichern”, um die neuen Einstellungen zu übernehmen.

macOS
Öffnen Sie die Systemeinstellungen über das Apple-Menü und klicken Sie dort auf “Netzwerk”.

Wählen Sie Ihre aktive Netzwerkverbindung aus und klicken Sie auf “Details” oder “Weitere Optionen”.

Gehen Sie zum Reiter “DNS”.

Klicken Sie auf das Plus-Symbol und geben Sie die gewünschte DNS4EU-Adresse ein.

Bestätigen Sie Ihre Eingaben mit OK und klicken Sie abschließend auf “Anwenden”, um die Änderungen zu speichern.

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Umstieg auf Glasfasernetze: Versorgungslücken und Preissteigerungen verhindern

Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands zum Impulspapier der Bundesnetzagentur zur regulierten Kupfer-Glas-Migration

Durch den schrittweisen Wechsel von alten Kupferkabeln (DSL) auf moderne Glasfasernetze sollen bis 2030 flächendeckend alle Haushalte in Deutschland und der Europäischen Union mit gigabitfähigem Glasfaser versorgt werden.
Das sehen die Gigabitstrategie der Bundesregierung von 2022 und ein White Paper der Europäischen Kommission vor.
Die Bundesnetzagentur hat ein Impulspapier veröffentlicht, das den geltenden Rechtsrahmen in Deutschland beim schrittweisen Umstieg von Kupfer- auf Glasfasernetze umreißt und aufzeigt, wie dieser angewendet werden kann.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert, dass Verbraucher:innen trotz Wechsel immer mit Internet versorgt werden müssen.

Verbraucher:innen sind von dem Umstellungsprozess in vielfältiger Weise betroffen.
Für sie besteht das Risiko, dass es zu Versorgungslücken kommt, wenn die alte Netzinfrastruktur abgeschaltet wird.
Zudem könnte die Umstellung auf leistungsfähigere Leitungen deutliche Preissteigerungen bedeuten.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert unter anderem:
● Gewährleistung der Versorgungskontinuität: Kupferanschlüssen dürfen erst abgeschaltet werden, wenn eine gleichwertige Glasfaserinfrastruktur vorhanden ist.

● Keine zwingende Preissteigerung: Glasfaserbasierte Tarife sollten mit vergleichbar niedrigen Übertragungsraten und Preisen wie vor der Umstellung angeboten werden.

● Transparente Abschaltpläne: Verbraucher:innen müssen frühzeitig über konkrete Pläne zur Abschaltung der Kupferleitungen informiert und zur Umstellung auf Glasfaser angeregt werden.

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Haben Mieter Anspruch auf einen Glasfaseranschluss?

Ab 2030 soll es nach den Plänen der Bundesregierung nur noch Glasfaseranschlüsse geben - und kein Internet mehr aus Kupferkabeln.
Wie ist die Rechtslage


Jeder Mensch in Deutschland hat das Recht auf einen Internetanschluss.
So steht es im Telekommunikationsgesetz.
Allerdings steht da nichts von Leistung - es muss also kein Glasfaseranschluss sein, sogar nicht einmal DSL, denn der Zugang darf auch drahtlos sein.

Trotzdem muss sich niemand wegen des Übergangs zu Glasfaser Sorgen machen.
Eine Sprecherin der Bundesnetzagentur erklärte MDR AKTUELL schriftlich: "Es kann davon ausgegangen werden, dass der vollständige Wechsel von Kupfer- auf Glasfaserinfrastrukturen nicht unmittelbar bevorsteht und sukzessive über einen längeren Zeitraum stattfinden wird.
Die Menschen sollen freiwillig zu Glasfaser wechseln, und es soll niemand ohne Anschluss sein."

Bisher gibt es erst eine grobe Skizze für den Wechsel, ein Impulspapier, das die Bundesnetzagentur Ende April veröffentlicht hat.
Die erste Phase ist der freiwillige Wechsel, die läuft also schon. In der zweiten Phase müssen die Kundinnen und Kunden dann zum Glasfaseranschluss wechseln.
Anbieter können ihr Konzept für die Vermarktung in einzelnen Regionen vorlegen.

Glasfaser-Anbieter könnten Netze öffnen - Mitbewerber mieten die Leitungen
Die Bundesnetzagentur prüfe diese Konzepte - und achte darauf, dass es dabei gerecht zugeht, sagt Urs Mansmann, Redakteur bei "c’t", einem Magazin für Computertechnik: "Die Lösung wird wohl in die Richtung gehen, dass die Glasfaser-Anbieter ihre Netze öffnen, sodass auch die Mitbewerber dort ihre Anschlüsse verkaufen können, indem sie dort einfach quasi die Glasfaserleitungen anmieten, so wie das heute auch mit den Telefonleitungen passiert."

Dieses Konzept könnte dem Experten zufolge dann auch gut für den Wettbewerb sein.
Letztendlich wäre es dann nämlich möglich, aus sehr vielen verschiedenen Angeboten einen Anbieter auszuwählen.

Glasfaser könnte langfristig die Preise senken
Dass jemand am Ende ohne Anschluss dasteht, davon geht auch Burak Tergek nicht aus.
Er ist Referent für Telekommunikationsrecht bei der Verbraucherzentrale NRW.
Allerdings fehlten eben noch viele Details im Plan der Bundesnetzagentur, sagt er.
Vor allem zur Preisregulierung auf dem Markt: "Das wäre aus Verbrauchersicht auf jeden Fall sehr wichtig, dass man da noch die Möglichkeit hat, auch günstige Tarife abzuschließen und dass die DSL-Abschaltung im Ergebnis nicht zu einer Preiserhöhung führt."
Fachjournalist Mansmann rechnet damit, dass genau das Gegenteil passiert: "Die Glasfaser ist viel leistungsfähiger als die Kupferinfrastruktur und auf Dauer auch günstiger zu betreiben.
Das wird sich langfristig auch auf die Preise auswirken.
Also ist es eher kein Grund, sich Sorgen zu machen, sondern optimistisch nach vorne zu gucken."

Und zwar weit nach vorne.
Denn dass die Bundesregierung es schafft, bis 2030 alle Haushalte mit Glasfaser zu versorgen und DSL abzuschalten, damit rechnet keiner der beiden Experten.

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Kupfer-Glas-Migration: Verbraucherschützer fordern transparente Abschaltpläne

Kunden sollen frühzeitig über Pläne zu DSL-Abschaltung informiert und zu Umstellung auf Glasfaser angeregt werden, verlangen die Verbraucherzentralen.


Werden Kupferleitungen abgeschaltet, drohen Versorgungslücken.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) mahnt daher Regulierer und Politik, dass Haushalte trotz geplanter Kupfer-Glas-Migration "immer mit Internet versorgt werden müssen".
Zudem erinnert der Verband in seiner Stellungnahme zum Impulspapier der Bundesnetzagentur für der Übergang zu Glasfaser daran, dass der Wechsel auf Glasfaserleitungen deutliche Preissteigerungen nach sich ziehen kann.

Für Verbraucher sei daher essenziell, "dass die Kupfer-Glas-Migration durch klare Vorgaben zur Versorgungskontinuität und zur Einführung vergleichbarer Low-Cost-Einstiegsangebote abgesichert wird", betont der vzbv in der jetzt veröffentlichten Eingabe. Mehrjährige Übergangszeiträume, Standards für transparente Information und diskriminierungsfreie Zugänge zu Vorleistungen der Deutschen Telekom für Wettbewerber müssten gewährleisten, "dass Betroffene den Technologiewechsel ohne Nachteile erleben".

Eine öffentliche Karte oder Datenbank solle das Aus für DSL an einzelnen Orten anzeigen. Ferner sollte rasch eine öffentliche Informationskampagne anlaufen, um Verbraucher vor der geplanten Abschaltung ihres Kupferanschlusses über den Prozess zu informieren. Dabei müssten Handlungsoptionen angeführt werden wie das Angebot von Glasfaser oder die Auswahl alternativer Provider.
Flankierend dazu sollte es "einen individuellen Stufenplan" geben, sobald ein konkretes DSL-Abschaltdatum feststeht.

Günstigere Glasfaser mit weniger Bandbreite
Generell sei Versorgungskontinuität zu gewährleisten, hebt der vzbv hervor. Kupferanschlüsse dürfen erst abgeknipst werden, wenn Verbraucher am jeweiligen Standort "Zugang zu einer gleichwertigen Internetanbindung haben".
Nach der Migration müssten Glasfaser-Tarife mit vergleichbar niedrigen Übertragungsraten und entsprechenden Preisen wie vor der Umstellung angeboten werden.
Migrationsbedingte Einmalkosten sollten im Vorfeld transparent ausgewiesen werden und verhältnismäßig sein.
Versteckte Umlagen auf Vertragsentgelte seien unzulässig.

Anbieter sollten Kunden "Anreize zur freiwilligen Migration ins Glasfasernetz" geben, heißt es weiter.
"Forcierte Migration sollte bestmöglich verhindert werden."
Sei eine solche zu einem bestimmten Zeitpunkt doch nicht mehr zu vermeiden, dürfte sie "erst nach Ablauf der vertraglichen Mindestlaufzeit erfolgen".
Den Betroffenen müssten bis dahin auch tatsächlich "gleichwertige Zugangsprodukte zu vergleichbaren Konditionen angeboten werden können".

Mit circa 23,6 Millionen Anschlüssen surfen noch etwa zwei Drittel der deutschen Telekommunikationskunden über das traditionelle Kupfer-DSL-Netz der Telekom, gibt der vzbv zu bedenken.
Trotzdem würden "noch in diesem Jahr" die ersten offiziellen "Abschaltanträge der Telekom" erwartet.

Aktuell berichte fast jeder zweite Glasfaserabnehmer (48 Prozent) von Problemen wie Verzögerungen beim Ausbau. Verbraucher alternativ auf Mobilfunk- oder Satellitentechnik umzustellen, sei teils mit Extrakosten für Hardware, eingeschränktem Datenvolumen und Versorgungslücken verknüpft, erinnern die Verbraucherschützer.

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Glasfasernetze: Kosten für Ausbau fair verteilen

Verbraucherzentrale Bundesverband veröffentlicht Stellungnahme zu geplanten Änderungen im Telekommunikationsgesetz


Deutschland hängt beim Ausbau der Glasfaserinfrastruktur hinterher.
Die Bundesregierung möchte den Ausbau nun beschleunigen.
Das Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung hat dafür in einem Eckpunktepapier Änderungsvorschläge zum Telekommunikationsgesetz veröffentlicht.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt eine Beschleunigung im Glasfaserausbau, fordert jedoch eine faire Verteilung der Ausbaukosten.

Verbraucher:innen sollten flächendeckend Zugang zu schnellem Internet haben.
Dafür ist ein Ausbau der Glasfaserinfrastruktur unerlässlich.
Die Europäische Kommission hat das Ziel vorgegeben, bis 2030 Glaserfaser flächendeckend auszurollen.
Für Deutschland scheint dies in weiter Ferne zu sein.
Die Bundesregierung möchte nun im Eiltempo zahlreiche Änderungen zur Beschleunigung auf den Weg bringen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt einen schnelleren Glasfaserausbau. Allerdings darf eine Beschleunigung nicht allein auf Kosten der Verbraucher:innen gehen.

Verbraucher:innen finanzieren bereits jetzt einen großen Teil der Umstellung auf moderne Glasfaserleitungen.
Sie sollten nicht noch stärker finanziell durch den Ausbau belastet werden.
Bei einem einheitlichen Netzausbau im gesamten Wohngebäude muss außerdem sichergestellt werden, dass einzelne Mieter:innen weiter ihren Internetanbieter frei wählen können.

Download der Stellungnahme
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Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert unter anderem:
● Abschaffung des Glasfaserbereitstellungsentgelts: Gebäudeeigentümer sollten an Kosten des Glasfaserausbaus fair beteiligt werden, Mieter:innen sollten nicht unverhältnismäßig belastet werden
● Sicherstellung der Anbieterwahlfreiheit: Vollausbau der Glasfasernetze in einem Gebäude darf nicht zu einer Beschränkung der Anbieterauswahl für einzelne Mieter:innen führen
● Stärkung des Wettbewerbs: Abschaffung der Konzernklausel darf nicht zu Machtmissbrauch einzelner Unternehmen und damit mittelbar zur finanziellen Mehrbelastung von Verbraucher:innen führen

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Glasfaser: Debatte über Ausbauregeln für die Hausverkabelung

Gebäudeeigentümer sollen an den Ausgaben für Wohnungsanschlüsse mit Glasfaser beteiligt werden, fordern Verbraucherzentralen.
Sie ergreifen Partei für Mieter.


Die Konsultationsfrist für das Eckpunktepapier von Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) für eine weitere Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) läuft zwar noch bis zum Wochenende.
Doch schon jetzt haben die Vorschläge des Polit-Neulings für einen Glasfaser- und Mobilfunkausbau eine heftige Debatte entfacht.
Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) bezieht nun Position.
Er fordert vor allem, dass die Anschlüsse mit optischen Leitungen in Mehrfamilienhäusern nicht allein auf Kosten der Mieter gehen dürfen.

Der vzbv begrüßt in seiner Stellungnahme zwar die generelle Absicht, neue Instrumente für die bis 2030 geplante flächendeckende Glasfaserversorgung Deutschlands in Stellung zu bringen.
Er betont aber, dass die damit verknüpften Ausgaben fair auf alle Beteiligten - vor allem inklusive der Gebäudeeigentümer - verteilt werden müssen.
Die von Wildberger vorgeschlagene Erhöhung des umlagefähigen Betrags für die Glasfaserbereitstellung von 540 Euro auf 960 Euro lehnen die Verbraucherschützer ab: Diese würde Mieter unverhältnismäßig belasten.

Auch Gebäudeeigentümer profitierten beim Glasfasereinzug von einer Wertsteigerung ihrer Immobilien, argumentiert der Verband.
Da die Möglichkeit, Kosten umzulegen, kaum genutzt werde und ihre Anreizwirkung nicht nachgewiesen sei, wirbt er für die ersatzlose Streichung des Bereitstellungsentgelts.

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So leicht wie bestellen: Widerruf bei Online-Käufen wird erleichtert

Die Bundesregierung will das Widerrufen von Online-Käufen deutlich erleichtern und damit die Position von Verbrauchern stärken.
Künftig müssen Anbieter auf ihrer Internetseite einen einfach zu findenden Widerrufsbutton installieren.
Das geht aus einem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf hervor, mit dem EU-Vorgaben umgesetzt werden.


Der Button soll für Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen gelten.
"Die Widerrufsfunktion muss gut lesbar mit 'Vertrag widerrufen" oder einer anderen gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein", heißt es dazu im Gesetzentwurf.
"Sie muss während des Laufs der Widerrufsfrist auf der Online-Benutzeroberfläche ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und für den Verbraucher leicht zugänglich sein."

Ministerin: Widerruf muss so leicht wie Bestellen im Internet sein
Justiz- und Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig erklärte, diese Lösung mache das Leben für die Menschen einfacher.
"Wenn das Bestellen im Internet kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein."
Mit dem Button sei der Widerruf eine Sache von wenigen Klicks.
"Höchste Zeit, dass wir diese unbürokratische Lösung zum Standard machen.
Das verbessert den Schutz vor ungewollten Verträgen - und spart Zeit und Nerven."

Der Gesetzentwurf, der noch durch den Bundestag und Bundesrat gehen muss, sieht auch bessere Verbraucherrechte bei Finanzgeschäften per Internet oder Telefon vor.
So müssen Anbieter von Finanzdienstleistungen ihre Kunden künftig angemessen über die Produkte und ihre Folgen aufklären.
Dies soll bewirken, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Verträge auf der Basis eines guten Informationsstandes abschließen.
Kunden können außerdem eine direkte persönliche Kontaktaufnahme verlangen.

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Kein "E-Mail-Pingpong" mehr: Onlinehändler müssen Widerruf vereinfachen - Neuer Button kommt

Wer beim Online-Shopping falsch abgebogen ist, kann seine Kaufentscheidung bald leichter rückgängig machen.
Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der Unternehmen verpflichtet, auf ihrer Website beziehungsweise in der App einen gut sichtbaren Widerrufsbutton anzubringen.
Dadurch soll der Widerruf für Verbraucher genauso einfach werden wie der Kauf selbst.
Der Widerrufsknopf muss während der Widerrufsfrist von 14 Tagen für die Käuferinnen und Käufer verfügbar sein.


Für die Kundinnen und Kunden bedeute dies, dass beim Widerruf eines Online-Kaufs dann "kein E-Mail-Pingpong-Spiel" mehr notwendig sein werde, betonte Carmen Wegge in der abschließenden Beratung.
Mit dem Gesetzentwurf, der laut Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour mit 308 Ja-Stimmen gegen 242 Nein-Stimmen die erforderliche Mehrheit fand, wird eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt.

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen hatte der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zuletzt noch Änderungen am Entwurf der Bundesregierung vorgenommen beziehungsweise Punkte ergänzt.
Unter anderem werden im Zivilrecht Vorgaben zur Gestaltung der Benutzeroberfläche für den Online-Abschluss von Finanzdienstleistungen gemacht.

Konzept gegen Manipulation
Hier geht es darum, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht durch sogenannte Dark Patterns manipuliert werden.
Darunter versteht man Designelemente, die darauf abzielen, das Verhalten von Konsumenten so zu steuern, dass diese den Überblick verlieren und dadurch dann womöglich unbeabsichtigt Optionen auswählen, die dem Anbieter nutzen.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband hob noch eine Änderung für Patienten hervor, die der Bundestag mit beschlossen hat.
"Die erste Einsichtnahme in die vollständige Behandlungsakte ist für Patientinnen und Patienten künftig kostenfrei und weiterhin unverzüglich zu gewähren", hieß es in einer Stellungnahme.
Dafür habe sich der Verband eingesetzt.
Für die Koalition müsse dies nun der Auftakt sein, für "besseren Patientenschutz zu sorgen, etwa bei Behandlungsfehlern und Individuellen Gesundheitsleistungen".

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Justizministerin Hubig lehnt Klarnamenpflicht im Internet ab

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat sich gegen eine staatlich angeordnete Klarnamenpflicht im Internet ausgesprochen.
"Wer eigene Meinungen oder Erfahrungen anonym oder unter Pseudonym äußern möchte, ist dafür keine Rechenschaft schuldig", sagte sie dem "Tagesspiegel".


Zuvor hatten sich unter anderem Bayerns Digitalminister Fabian Mehring und der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, für eine solche Pflicht ausgesprochen.
Dafür wären Änderungen auf Bundesebene nötig.

Hubig ergänzte, das "berechtigte Interesse an dauerhafter Anonymität" ende jedoch dort, "wo Straftaten begangen werden".
Auch im digitalen Raum habe die Meinungsfreiheit Grenzen.
Es sei deshalb wichtig, "dass kriminelle Äußerungen im Internet verfolgt werden und Täter zur Rechenschaft gezogen werden können."
Dafür brauche es aber keine Klarnamenpflicht.
Wenn die Identität von Straftätern im Nachhinein ermittelt werden könne, sei das ausreichend.

Hubig: Grundgesetz schützt "gerade auch die kontroverse Meinung"
Mehring hatte gesagt, das Recht auf freie Meinungsäußerung beinhalte keinen Anspruch auf Anonymität.
"Man muss schon zu seinen Äußerungen stehen - analog wie digital."
Was am Stammtisch kriminell sei, müsse auch im Netz sanktioniert werden können.
Eine Klarnamenpflicht in den sozialen Medien könne seiner Ansicht nach die Diskurskultur im Netz zivilisieren.
Wer wisse, dass sein Handeln nicht folgenlos bleibe, verhalte sich verantwortungsvoller.

So ähnlich hatte auch Voßkuhle argumentiert und erklärt, dass er eine solche Pflicht für "nicht ganz einfach" halte, aber für "verfassungsrechtlich zulässig".
Hubig sagte: "Bei der Auslegung des Strafrechts muss dem Grundrecht der Meinungsfreiheit Rechnung getragen werden."
Das Grundgesetz schütze "gerade auch die kontroverse Meinung und die polemische Zuspitzung".

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Das ändert sich für Gmail-Nutzer

Google ermöglicht Wechsel - Gmail-Adressen lassen sich bald ändern - das sollten Nutzer wissen


Google hat eine Funktion angekündigt, die Gmail-Nutzern erstmals seit der Einführung des Dienstes vor über 20 Jahren erlaubt, ihre E-Mail-Adresse zu ändern.
Das Unternehmen rollt die Neuerung schrittweise aus, wie aus Support-Dokumenten hervorgeht.

Bisher war es nur Inhabern eines Google-Kontos mit externer E-Mail-Adresse möglich, diese zu wechseln.
Wer eine @gmail.com-Adresse verwendete, musste bei Unzufriedenheit ein komplett neues Konto erstellen.
Das führte zum Verlust der Kaufhistorie im Play Store, gespeicherter YouTube-Playlisten und anderer verknüpfter Daten.

Die neue Funktion soll dieses Problem lösen.
Nach der Änderung bleibt die ursprüngliche Adresse als Alias bestehen, heißt es.
E-Mails, die an die alte Adresse geschickt werden, landen demnach weiterhin im selben Posteingang.
Auch die Anmeldung bei Google-Diensten funktioniere sowohl mit der neuen als auch mit der alten Adresse.
Alle vorhandenen Daten in Google Drive, Google Fotos und anderen Diensten sollen zugänglich bleiben.

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Merz will Klarnamen im Internet sehen

Im Internet und vor allem in den sozialen Medien sind viele Nutzer anonym unterwegs. Bundeskanzler Merz will das ändern

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) will die weitverbreitete Anonymität im Internet beenden. „Ich möchte Klarnamen im Internet sehen.
Ich möchte wissen, wer da sich zu Wort meldet", sagte Merz am Abend beim politischen Aschermittwoch der rheinland-pfälzischen CDU in Trier.
„Wir stellen uns in der Politik auch mit Klarnamen und offenem Visier einer Auseinandersetzung in unserer Gesellschaft.
Dann erwarte ich das auch von allen anderen, die sich kritisch mit unserem Land und unserer Gesellschaft auseinandersetzen."

Die Verfechter der Anonymität im Internet seien „häufig genug Leute, die im Schatten der Anonymität größtmögliche Transparenz von anderen fordern", kritisierte Merz.

Merz: Habe Einfluss von Algorithmen und KI unterschätzt
Der CDU-Chef sagte, die freiheitliche Gesellschaft sei in Gefahr.
Er habe vollkommen unterschätzt, was über Algorithmen und über Künstliche Intelligenz „an gezielter und gesteuerter Einflussnahme von innen und auch und besonders von außen möglich ist an Zersetzung des Geistes unserer freiheitlichen Gesellschaft".

Merz verwies auf die hohen Nutzungszeiten sozialer Medien durch Kinder und Jugendliche. „Wollen wir es zulassen, dass unsere Gesellschaft auf diese Art und Weise im Inneren zersetzt wird und in dieser Art und Weise unsere Jugend, unsere Kinder gefährdet werden?"

Verantwortlich dafür seien „Feinde unserer Freiheit, die Feinde unserer Demokratie, die Feinde einer offenen und freiheitlichen liberalen Gesellschaft".

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