Das ändert sich für Verbraucher 2022 /2023 / 2024 / 2025

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Oldie aus dem Ruhrpott
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Briefe und Pakete könnten 2025 teurer werden - Bundesnetzagentur will Erhöhung erlauben

Das Briefporto in Deutschland wird im kommenden Jahr voraussichtlich steigen.
Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, der Post bei Briefen eine Preisanhebung von rund 10,5 Prozent zu erlauben.
Zuletzt hatte sich der Briefversand 2022 um 4,6 Prozent verteuert, Anfang 2025 folgt der nächste Anstieg.
Wie hoch das Porto der jeweiligen Briefart genau sein wird, ist noch unklar – das entscheidet im nächsten Schritt die Post.

Auch die Pakete des Marktführers DHL Group, der im inländischen Briefgeschäft als Deutsche Post auftritt, werden vermutlich teurer.
In diesem Bereich will die Bundesnetzagentur dem Logistiker einen Preiserhöhungsspielraum von rund 7,2 Prozent einräumen.

Hierbei geht es nur um die Pakete, die Privatkunden selbst verschicken, und nicht um Pakete, die ein Online-Händler einem Kunden schickt - diese Preise kann DHL mit den Firmenkunden festlegen, ohne vorab die Bundesnetzagentur ins Boot zu holen.

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Reifen, Bafög, Führerschein - Die wichtigsten Änderungen ab Oktober 2024

Ab Oktober 2024: Neue Regelung bei Winterreifen, Bußgelder drohen
Wer ab nächstem Monat seine alten Allwetterreifen nutzt, könnte ein ordentliches Bußgeld kassieren.
Denn ab dem 1. Oktober 2024 ändert sich die Regelung für Reifen.
Es dürfen Autos nur noch mit Reifen bei winterlichen Wetterverhältnissen in Deutschland fahren, die das Alpine-Symbol haben.

Gute Nachrichten für Studierende – mehr Bafög
Bedürftige Studenten können ab nächstem Monat aufatmen, denn das Bafög wird ab Oktober 2024 neu geregelt.
Der sogenannte Grundbedarfssatz steigt um fünf Prozent auf 475 Euro.
Für Studierende, die nicht mehr zu Hause wohnen, steigt die Wohnkostenpauschale auf 380 Euro.
Der Förderungshöchstbetrag steigt von 934 Euro um 58 Euro auf 992 Euro.
Studienanfänger unter 25 Jahren aus ärmeren Haushalten haben zudem Anspruch auf eine einmalige Studienstarthilfe in Höhe von 1000 Euro.

Neue Bezahlmethode Payback Pay startet
In Onlineshops gibt es ab dem 1. Oktober eine neue Bezahlmethode: Payback Pay wird dann verfügbar sein.
Zunächst wird die Bezahlmöglichkeit bei der Drogeriemarktkette DM umgesetzt, später sollen weitere Partnershops wie MediaMarkt, Saturn oder Amazon folgen.

Die Uhren werden wieder auf Winterzeit umgestellt
In der Nacht auf Sonntag, den 27. Oktober 2024, beginnt in Deutschland offiziell die Winterzeit.
Die Uhren werden von 3.00 Uhr auf 2.00 Uhr zurückgestellt.
Was einerseits für Wehmut sorgt, weil die Sommerzeit endet, bedeutet andererseits etwas mehr Schlaf, denn wir bekommen eine Stunde dazu.

Neue Fragen bei der theoretischen Führerscheinprüfung
Die Fahrschülerinnen und -schüler, die sich auf die Theorie vorbereiten, sollten ab dem 1. Oktober mit neuen Fragen bei der theoretischen Führerscheinprüfung rechnen.
Es ist üblich, dass zweimal im Jahr die Fragenkataloge für verschiedene Führerscheinklassen überarbeitet werden.
Das können unterschiedliche Themen sein und betrifft meist Umformulierungen und sogar neue Fragen.

Neu im Oktober: Zweiter Prime Day in 2024
Shoppingfreunde sollten sich den Termin fest im Kalender vormerken: Am 8. und 9. Oktober ist der zweite Prime Day in diesem Jahr.
Wie immer wird Amazon eine Vielzahl an Produkten verschiedener Kategorien günstiger anbieten.
Neben hauseigenen Marken sind auch echte Markenschnäppchen vertreten.

Ab 1. Oktober wieder erlaubt: Schneiden und Roden von Hecken und Co.
Nur vom 1. Oktober bis zum 28. Februar dürfen Sie Hecken, Gebüsche, Laub- oder Nadelgehölze stark zurückzuschneiden oder gar ganz entfernen.
In der restlichen Zeit des Jahres untersagt das Bundesnaturschutzgesetz solche sogenannten Radikalschnitte – um brütende Vögel und ihre Nester zu schützen.
Ein Verstoß wird als Ordnungswidrigkeit eingestuft und kann ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen.
 
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Digitale „Brieftasche: “Personalausweis wird sich 2025 für alle ändern - das ist genau geplant

Der Personalausweis soll eine Handy-Version bekommen.
Die entsprechenden Pläne hat Innenministerin Faeser nun angekündigt.
Der digitale Identitätsnachweis per Smartphone rückt näher: Künftig sollen Bundesbürger ihren Personalausweis nicht nur als Plastikkarte im Portemonnaie, sondern auch auf dem Smartphone mit sich führen können.
Dieser digitale Ausweis, die so genannte EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet), soll es ermöglichen, sich EU-weit einfach und sicher auszuweisen.
Das Bundesinnenministerium hat die Pläne nun offiziell bestätigt.

Personalausweis wird zum Multitalent
Gegenüber der Tagesschau betont Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Vorteile der digitalen „Brieftasche“ (Wallet): „Wir wollen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger schnell, sicher und unkompliziert direkt über ihr Smartphone ausweisen können - ohne zusätzliche Karte oder Lesegerät“.
Der mobile Personalausweis soll nicht nur zum Identitätsnachweis dienen, sondern auch amtliche Dokumente speichern und bei alltäglichen Aufgaben wie Bewerbungen oder Online-Banking helfen.

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Wichtige Änderung: Neues Restmüll-Verbot ab 1. Januar 2025 - Das müssen Sie jetzt wissen!

Ab kommenden Jahr gelten neue Bestimmungen für die Entsorgung von Kleidungsstücken, Bettwäsche oder Handtücher.

Mal sind sie zerrissen, mal löchrig, mal ist die Farbe heraus gewaschen.
Manche Kleidungsstücke sind dermaßen in die Jahre gekommen, dass man sie los werden möchte und noch nicht einmal mehr in die Altkleidersammlung geben will.
Doch wohin damit?
Bisher war die Antwort einfach: Ab damit in die graue Mülltonne für Restmüll.
Dahin gehören Abfälle, die weder recycelt werden können noch biologisch abbaubar sind.
Aber so einfach wird man ab 1. Januar 2025 alte Textilien nicht mehr los!

Schuld ist eine neue Vorgabe der Europäischen Union für die Entsorgung von Textilien.
Darin heißt es: „führen die Mitgliedstaaten die getrennte Sammlung von zumindest Papier, Metall, Kunststoffen und Glas sowie, bis zum 1. Januar 2025, von Textilien ein.“
Heißt: Die EU-Mitgliedstaaten sollen ab diesem Zeitpunkt die getrennte Sammlung von Textilien zur Wiederverwendung, zur Vorbereitung zur Wiederverwendung und zum Recycling sicherstellen, wie „Consilium.europa.eu“ schreibt.

Wo werden Kleidung und Bettwäsche künftig entsorgt?
Zu Textilien zählen dabei nicht nur Kleidungsstücke, sondern auch Bettwäsche, Vorhänge oder Handtücher.
Auch diese dürfen nicht mehr in der grauen Restmüll-Tonne entsorgt werden.
Wer künftig Kleidungsstücke in den Restmüll wirft, riskiert, dass die Tonne nicht geleert wird.
Statt sie im Hausmüll zu entsorgen, sollen künftig alle Kleidungsstücke, auch die beschädigten, zum Altkleidercontainer gebracht werden.

Auch Geräte wie alte Handys, Ladegeräte oder Kopfhörer dürfen auf keinen Fall mehr in den Restmüll geworfen werden.
Stattdessen müssen sie an Sammelstellen abgegeben oder an den Händler zurückgegeben werden.

Bei Verstoß drohen bis 2500 Euro Strafe
Bei einem anderen Verstoß drohen sogar Geldstrafen!
Die Regelung betrifft die Biotonne.
Seit Mai 2025 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass in der Biotonne maximal 1,0 Prozent Fremdstoffe enthalten sein dürfen.
Wer also Kunststoff in die meist braune Tonne wirft, kann dafür Strafen bis 2500 Euro zahlen müssen. Auch Metalle dürfen nicht in die Biotonne.
Die Müll-Fahrzeuge sind mit Detektoren ausgestattet, die Metalle im Biomüll erkennen können.
Das Fahrzeug verhindert dann das Entleeren der Tonne, und die Tonne wird nicht mitgenommen, bis der Störstoff entfernt ist.

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Neue Regelungen - Achtung, das ändert sich bei Pässen und Personalausweisen 2025!

Ab Ende April 2025 soll die Beantragung neuer Personalausweise und Reisepässe deutlich einfacher werden.
Der Grund: Es braucht keine ausgedruckten Fotos mehr.


Weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung in Amtsstuben - das wird schon bald jeder und jede von uns zu spüren bekommen.
Ab Ende April 2025 soll nämlich die Beantragung neuer Personalausweise und Reisepässe deutlich einfacher werden.
Man braucht dann keine ausgedruckten Fotos mehr wie bisher, sondern nur noch digitale Aufnahmen sind erlaubt.

Fotoautomaten sollen in Ämtern stehen
Schon ab Ende April 2025 soll für die Beantragung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses kein ausgedrucktes Foto mehr nötig sein.
Das Gesetz, das die Ampel-Koalition auf den Weg gebracht hat, muss noch den Bundesrat passieren.
Und wie kommen die digitalen Bilder zur Behörde?
In den Ämtern selbst sollten Fotoautomaten aufgestellt werden, die zusätzlich Fingerabdrücke und Unterschrift erfassen und digital an die zuständigen Stellen übermitteln können sollen.

Nach einem Protest des Centralverbands deutscher Berufsfotografen wird es aber auch in Zukunft möglich sein, sich Passbilder von einem Fotografen in einem zertifizierten Fotostudio anfertigen zu lassen.
Diese Bilder werden ebenfalls elektronisch und nicht mehr in Papierform an die zuständige Behörde weitergeleitet.

Ausweispapiere per Post zuschicken lassen
Ist der Ausweis fertig, muss man auch nicht mehr unbedingt zum Amt, um den Pass abzuholen.
Offizielle Dokumente wie Reisepässe und Ausweispapiere kann man sich seit 1. November auch per Post zuschicken lassen.
Bisher mussten solche sogenannten hoheitlichen Dokumente im Amt abgeholt werden.
Allerdings fällt für das Verschicken eine Gebühr von 15 Euro an.

Wer möchte, kann sich per E-Mail eine Erinnerung schicken lassen, bevor ein Ausweisdokument abläuft. So lässt sich vermeiden, dass man erst kurz vor Urlaubsantritt merkt, dass das Reisedokument abgelaufen ist.
Ein abgelaufener Ausweis kann sogar teure Konsequenzen haben: In der Regel verhängt die zuständige Behörde ein Bußgeld zwischen 10 und 80 Euro.
Für Menschen, die sich in Deutschland einbürgern lassen, soll die Beantragung deutscher Pässe und Ausweise unkomplizierter werden.

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Teurer und langsamer: Deutsche Post und DHL - Neue Brief- und Paketpreise 2025 in der Übersicht

Die Porto-Preise für den Briefversand via Deutsche Post sowie Pakete via DHL werden 2025 angepasst.
Alle Anpassungen in der Übersicht.

Die geplanten Preis- und Produktänderungen bei der Deutschen Post und DHL ab 2025 werfen für Verbraucher viele Fragen auf.
Hier sind die wichtigsten Punkte auf einen Blick zusammengefasst:

Was sich ab 2025 ändert:

Preiserhöhungen bei Briefen und Paketen:
Standardbrief: 0,95 € (+0,10 €)
Postkarte: 0,95 € (+0,25 €)
DHL Päckchen S: 4,19 € (+0,20 €)
DHL Paket bis 5 kg: 7,69 € (+0,70 €)


Längere Zustellzeiten:
Standardbriefe werden in der Regel erst am dritten Werktag zugestellt.
Der bisherige "Prio"-Service entfällt.

Eingestellte Produkte und Services:
Einschreiben eigenhändig, Nachnahme und längere Nachsende- bzw. Lageraufträge werden nicht mehr angeboten.

Änderungen bei Zusatzleistungen:
Keine Preisänderungen bei Einschreiben und anderen Sonderleistungen.

Warum kommen diese Änderungen?
Die Deutsche Post rechtfertigt die Preisanpassungen mit gestiegenen Kosten durch Inflation und höhere Löhne. Gleichzeitig sinkt das Briefvolumen, wodurch die Kosten auf weniger Sendungen umgelegt werden müssen. Laut der Post bleiben die neuen Preise trotz der Erhöhungen unter dem europäischen Durchschnitt.

Welche Auswirkungen hat dies auf Verbraucher:
Kosten: Höhere Versandpreise, insbesondere für Vielversender und Unternehmen.
Zeit: Längere Lieferzeiten könnten bei dringenden Dokumenten problematisch werden, insbesondere ohne den bisherigen "Prio"-Service.
Flexibilität: Einige bisherige Services werden reduziert oder entfallen ganz.

Lichtblick für Kunden:
Vorhandene Briefmarken bleiben gültig und können mit Ergänzungsmarken passend aufgewertet werden. Zudem profitieren Verbraucher von längeren Fristen bei offiziellen Zustellungen, wie z. B. Steuerbescheiden.

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Rente, Mindestlohn, Kindergeld: Was 2025 noch im Geldbeutel bleibt

Krankenkasse, Bahnfahren, Tanken: Vieles wird für die Menschen in Deutschland 2025 teurer.
Teils winken Entlastungen.
Die Veränderungen für den Geldbeutel im Überblick.

Mehr Rente ab Juli
Steigen sollen die Renten zum 1. Juli .
Rund 3,5 Prozent mehr lautet die offizielle Prognose für die Rentenerhöhung.
Ganz sicher ist das aber noch nicht, denn erst im Frühjahr legt das Bundeskabinett je nach aktueller Konjunkturlage und Lohnentwicklung fest, wie die Renten tatsächlich steigen.

Sicher ist bereits, dass Bürgerinnen und Bürger mit niedrigen Einkommen einen höheren Mietzuschuss vom Staat bekommen.
Das monatliche Wohngeld steigt zum Jahreswechsel durchschnittlich um 30 Euro oder 15 Prozent.

Kaufkraft und Konjunktur: mäßige Aussichten
Bei der wirtschaftlichen Lage ist nach dem Jahreswechsel keine Besserung in Sicht.
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung korrigierte seine Konjunkturprognose jüngst nach unten auf nur noch 0,5 Prozent.
Erwartet wird eine Inflationsrate von 2,1 Prozent.

Zwar sollen die Preise nicht mehr so stark steigen, im Hinblick auf die Kaufkraft der Verbraucher sind die Experten jedoch wenig optimistisch.
Die Einkommen werden im neuen Jahr voraussichtlich nicht mehr so deutlich zulegen wie zuletzt.

Höherer Mindestlohn, mehr Wohngeld
Dennoch gibt es im kommenden Jahr einige positive Nachrichten.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar von 12,41 auf 12,82 Euro pro Stunde.
Auch in einigen Branchen können sich Menschen über ein Plus freuen.
Ab dem 1. Juli steigt der Mindestlohn für Pflegefachkräfte auf 20,50 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 17,35 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 16,10 Euro.

Minijobber dürfen künftig nicht mehr nur 538, sondern 556 Euro im Monat verdienen.
Die Jahresverdienstgrenze liegt bei 6.672 Euro.
Für Auszubildende gibt es ebenfalls ein Plus.
Die Mindestvergütung im ersten Lehrjahr erhöht sich um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat.
Die Höhe des Bürgergeldes und der Sozialhilfe bleiben 2025 unverändert.

Änderungen bei Eltern- und Kindergeld
Weniger Geld gibt es künftig für einige Mütter und Väter, die nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben.
Das Elterngeld soll nur noch an Paare gehen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175.000 haben (bisher: 200.000 Euro).
Diese neue Grenze gilt, wenn das Kind am oder nach dem 1. April geboren wird.

Ab Jahresbeginn steigt das Kindergeld auf 255 Euro - das sind fünf Euro mehr pro Monat und Kind.
Der steuerliche Kinderfreibetrag wird um 60 Euro auf 6.672 Euro angehoben.
Auch der Kindersofortzuschlag für Familien mit geringem Einkommen steigt um fünf Euro auf 25 Euro monatlich.

Steuerlicher Grundfreibetrag wird angehoben
Insgesamt 130 neue Regeln betreffen das Steuerrecht.
Ab Januar 2025 greift die Grundsteuerreform.
Einige Hausbesitzer zahlen dann mehr, andere weniger.
Die Höhe ist abhängig vom Grundstück, dem Gebäude darauf und dem kommunalen Hebesatz.
Zwischen den deutschen Städten gibt es teilweise große Unterschiede.

Bei der Einkommensteuer wird zumindest eine durch die hohe Inflation drohende Erhöhung verhindert. Kurz vor Jahresende beschlossen Bundestag und Bundesrat den Ausgleich der kalten Progression.

Konkret wird der Grundfreibetrag um 312 Euro auf dann 12.096 Euro angehoben, also der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird.
Die anderen Eckwerte des Steuertarifs werden um 2,6 Prozent verschoben, so dass höhere Steuersätze erst bei höheren Einkommen greifen.
Auch die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird angepasst.
Nur die Grenze für die Reichensteuer, die noch über dem Spitzensteuersatz liegt, bleibt gleich.

Höhere Beiträge für Versicherte
Trotz der steuerlichen Entlastungen haben die meisten Bundesbürger laut Berechnungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft 2025 aber weniger Geld in der Tasche.
Das liegt vor allem an steigenden Sozialbeiträgen.

Spürbar teurer werden dürfte die Krankenversicherung für viele gesetzlich Versicherte.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, der als Orientierungsmarke für die Kassen dient, beträgt im kommenden Jahr 2,5 Prozent und damit 0,8 Prozentpunkte mehr als bisher.

Die Höhe des Zusatzbeitrags für ihre Versicherten bestimmen die Kassen selbst.
Die Techniker Krankenkasse (TK), mit über elf Millionen Versicherten die größte in Deutschland, hat angekündigt, den Beitragssatz auf 2,45 Prozent zu erhöhen.
Bei anderen wie BIG direkt gesund (3,39) und der Knappschaft (4,4) fällt der Anstieg deutlich stärker aus. Für dort Versicherte kann die Mehrbelastung mehrere hundert Euro im Jahr betragen.
Erhöht eine Kasse den Zusatzbeitragssatz, haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht.

Die Beiträge zur Pflegeversicherung steigen ab Januar um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent.
Das Pflegegeld wiederum - also die Leistung für Bedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause betreut werden - wird um 4,5 Prozent erhöht.

Höhere Kosten für Strom und Heizen möglich
Teurer wird es auch in anderen Lebensbereichen.
Ab dem 1. Januar wird der CO2-Preis von 45 auf 55 Euro pro Tonne erhöht, außerdem steigen die Netzentgelte.
Das hat Folgen für Erdgaskunden.
Laut Verbraucherzentrale muss sich ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden rein rechnerisch auf durchschnittlich 130 Euro Mehrkosten pro Jahr einstellen.

Zahlreiche Versorger wollen ab Januar aber trotzdem die Preise senken, weil sie nach der Energiekrise das Gas deutlich günstiger beschaffen können.
Die Stromumlagen steigen 2025 ebenfalls.
Auch hier kommt es darauf an, ob die Versorger sie weitergeben.
Heizöl verteuert sich durch den angehobenen CO2-Preis ebenfalls: Eine Tankfüllung von 2000 Litern kostet 64 Euro mehr als 2024.

Auch Benzin und Bahnfahren wird teurer
Tiefer in die Tasche greifen müssen auch Autofahrer.
Wegen des neuen CO2-Preises kostet Benzin dem ADAC zufolge künftig knapp 3 Cent mehr pro Liter, bei Diesel sind es gut 3 Cent.
Mehr berappt werden musste bereits zuletzt für Kfz-Versicherungen.
Laut Verivox kosten Neuverträge fast ein Viertel mehr als vor einem Jahr.
Ursache ist der starke Anstieg von Ersatzteilpreisen und Werkstattkosten.

Auch Bahnfahren kostet bald mehr.
Sogenannte Flexpreise werden laut Bahn durchschnittlich um 5,9 Prozent teurer.
Außerdem wird die Stornierung von Flexpreisen ab sieben Tagen vor dem 1. Geltungstag kostenpflichtig. Das Deutschlandticket kostet im kommenden Jahr nicht mehr 49, sondern 58 Euro.

Mehr Porto, höhere Zigaretten-Steuer
Das Briefporto für einen Standardbrief verteuert sich um 10 auf 95 Cent, auch der Versand von anderen Briefarten und Paketsendungen kostet künftig mehr.

Das gilt auch fürs Rauchen.
Die Steuerlast auf eine übliche 20-er Zigarettenpackung steigt zum Jahreswechsel laut Branchenverband BVTE um durchschnittlich 15 Cent.
In der Regel heben die Tabakunternehmen im Laufe des Jahres ihre Preise an. E-Zigaretten werden ebenfalls teurer.

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hier noch ein paar neue Sachen dabei ...

Mehr Kindergeld, höherer Mindestlohn und Co. - Das ändert sich ab Januar


Das Jahr 2025 steht vor der Tür. Pünktlich zum Jahreswechsel treten bereits zahlreiche Neuerungen in Kraft.
Mindestlohn, Porto und die elektronische Patientenakte - das verändert sich in Deutschland für Bürgerinnen und Bürger ab Januar 2025:

Höherer Mindestlohn und neue Grenzen für Mini- und Midijobs
Zum 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 Euro auf 12,82 Euro brutto in der Stunde.
Die Lohngrenze für Minijobs steigt von 538 Euro auf 556 Euro brutto, die Grenze für Midijobs liegt im neuen Jahr bei 556,01 Euro.

Längerer Bezug von Kurzarbeitergeld
Zum 1. Januar wird die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld von 12 Monaten auf 24 Monate ausgeweitet.
Die Maßnahme gilt zunächst bis zum Jahresende.
Danach soll die reguläre Bezugsdauer von höchstens zwölf Monaten wieder eingeführt werden.

Recycling-Pflicht für Altkleider
Altkleider und Textilien wie Handtücher oder Bettwäsche müssen ab dem 1. Januar 2025 EU-weit in Altkleidercontainern entsorgt werden.
Die Regelung gilt auch für verschlissene und kaputte Textilien

Höherer Bedarfssatz für Trennungskinder im Studium
Die Düsseldorfer Tabelle wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf erstellt und dient Gerichten als Orientierung für die Festlegung von Unterhaltszahlungen nach einer Trennung.
Auch der Bedarfssatz für Studierende, deren Eltern getrennt leben, wird in der Düsseldorfer Tabelle geregelt.
Wer zum Studium außerhalb des Elternhauses lebt, hat im neuen Jahr in der Regel Anspruch auf 990 Euro Unterhalt, also 60 Euro mehr als im Jahr 2024.
Studiengebühren, Kranken- und Pflegeversicherung sind nicht im Bedarfssatz enthalten

Echtzeitüberweisungen im Euro-Raum
Banken im Euro-Raum müssen Echtzeitüberweisungen ab dem 9. Januar 2025 flächendeckend empfangen können.
Ab dem 9. Oktober müssen ausgehende Sofortüberweisungen von allen Banken getätigt werden können, ohne dass die Gebühren dafür die von regulären Überweisungen übersteigen.

Elektronische Patientenakte wird eingeführt
Ab dem 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) in ausgewählten Modellregionen als Testphase eingeführt und dann stufenweise bundesweit ausgeweitet.
Die ePA für gesetzlich Versicherte fasst alle Gesundheitsdaten von Patienten zusammen.
Dazu zählen beispielsweise Arztbriefe, Röntgenaufnahmen oder Laborbefunde.

Höheres Porto
Die Deutsche Post erhöht ab Januar 2025 ihre Preise für viele Sendungsarten deutlich.
So fallen für einen Standardbrief 95 Cent statt 85 Cent an und für Postkarten ebenfalls 95 Cent statt wie bisher 70 Cent.
Teurer werden auch Maxibriefe, Großbriefe und Kompaktbriefe. Prio-Briefe werden abgeschafft.

Neuer Preis fürs Deutschlandticket
Deutschlandticket, D-Ticket oder 49-Euro-Ticket – Namen für die beliebte Fahrkarte gibt es viele.
Ab dem 1. Januar 2025 wird das 49-Euro-Ticket zum 58-Euro-Ticket.
Den neuen Preis haben die Verkehrsministerinnen und Verkehrsministern von Bund und Ländern einheitlich beschlossen.

CO₂-Preis wird erhöht
Auch der Preis für CO₂ wird zum Jahreswechsel angehoben.
Eine Tonne CO₂ kostet dann 55 Euro statt 45 Euro.
Preise für Kraftstoffe, Dienstleistungen, Produkte und Energie könnten also erneut steigen.

Zahnfüllungen mit Amalgam
Amalgamfüllungen werden durch eine EU-Verordnung zum Jahreswechsel verboten.
Es sei denn, die quecksilberhaltigen Füllungen sind aus medizinischer Sicht unbedingt erforderlich. Untersagt sind EU-weit ab 2025 auch Import, Export und Herstellung von Produkten, die mit Quecksilber versetzt sind.

Höhere Freibeträge und mehr Kindergeld ab 2025
Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, das nicht der Einkommensteuer unterliegt, steigt im Jahr 2025 auf 12.096 Euro.
Der Betrag bleibt steuerfrei, da er das Existenzminimum einer erwachsenen Person abdeckt.
Auch der Kinderfreibetrag wird erhöht: Er beträgt ab 2025 9.600 Euro.
Außerdem werden Kindergeld und Kindersofortzuschlag um fünf Euro angehoben.

Steuerliche Entlastung für Hobbybrauer und Vermieter
Das neue Jahressteuergesetz bedenkt Hobbybrauer mit einer Steuerentlastung.
Die Biermenge, die private Brauer für den Eigenbedarf herstellen, steigt von zwei auf fünf Hektoliter im Jahr und die bislang abzugebende Brauanzeige entfällt.
Vermieter, die dauerhaft günstigen Wohnraum anbieten, profitieren ebenfalls von steuerlichen Entlastungen.

Kosten für Krankenversicherungen und Pflege
Bei gesetzlich Versichertem steigt der Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung im Jahr 2025 um etwa 0,8 Prozentpunkte.
Auch rund zwei Drittel der privat Versicherten müssen laut Verband der Privaten Krankenversicherung im neuen Jahr mit einer Anpassung der Beiträge rechnen.
Zudem wird der Beitragssatz für die soziale Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte erhöht.

Grundsteuerreform
Auf Eigentümer von Immobilien kommt im Januar die viel diskutierte Grundsteuerreform zu.
Wie hoch die Steuer ausfällt, richtet sich nach den Regeln und angepassten Hebesätze der jeweiligen Gemeinde.

Wohngeld steigt
Wer ein geringes Einkommen hat und Wohngeld bezieht, bekommt ab 2025 einen höheren Mietzuschuss. Das Wohngeld wird um etwa 15 Prozent angehoben.

Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener
Die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung werden ab Januar erhöht.
Vor allem Gutverdiener, also Menschen mit einem Bruttogehalt ab 5.859 Euro, müssen dann deutlich höhere Sozialabgaben zahlen.

Bezüge für Asylbewerber
Ab Januar 2025 sinken die monatlichen Leistungen für Asylbewerber abhängig von Alter, Wohn- und Familiensituation um bis zu 19 Euro im Monat.
Wer länger als 36 Monate in Deutschland ist und sogenannte Analogleistungen erhält, bekommt so viel Geld wie im Jahr 2024.

Erwerbsminderungsrente und digitale Rentenübersicht
Mit der digitalen Rentenübersicht können seit 2023 die Ansprüche aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Vorsorge online eingesehen werden.
Ab dem 1. Januar 2025 müssen auch Informationen von Vorsorgeeinrichtungen über das Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung einsehbar sein.
Und: Die Hinzuverdienstgrenzen für die Erwerbsminderungsrente steigen ab Januar.
Die jährliche Hinzuverdienst-Grenze liegt bei voller Erwerbsminderung bei 19.661 Euro, bei teilweiser Erwerbsminderung bei 39.322 Euro.

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Zehn Sekunden bis Geldeingang: Ab 2025: Echtzeitüberweisungen ohne Extrakosten möglich

Überweisungen, die erst am nächsten Banktag ausgeführt werden? Gutschriften, die mehrere Tage auf sich warten lassen?
Ab diesem Jahr hat das ein Ende.
Denn ab dem 9. Januar haben Kundinnen und Kunden von Banken und Sparkassen in ganz Europa die Möglichkeit, Überweisungen in Echtzeit zu empfangen.
Spätestens ab dem 9. Oktober müssen sie diese auch selbst versenden können - und zwar ohne Zusatzkosten.
Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin.

Bis das Geld damit vom Sender zum Empfänger gelangt, dauert es lediglich bis zu zehn Sekunden - zu jeder Tages- und Nachtzeit und an 365 Tagen im Jahr.
Einzige Einschränkung: Wer eine Nicht-Euro-Überweisung in Echtzeit innerhalb der EU durchführen möchte, muss sich dafür noch bis 2027 gedulden.

Besondere Sorgfalt bei Überweisungen geboten
Ganz neu ist die Echtzeitüberweisung zwar nicht, weil sie auch bislang schon von vielen Finanzinstituten angeboten worden ist.
Neu ist aber, dass die Echtzeitüberweisung keine Zusatzkosten verursachen darf.
Damit ist sie nicht per se kostenfrei, aber sie darf zumindest nicht mehr kosten als eine normale Überweisung, teilt die Verbraucherzentrale mit.

Bedeutet konkret: Wer bislang beispielsweise 50 Cent pro Überweisung bezahlt, muss diesen Betrag in der Regel auch für die Echtzeitüberweisung berappen.
Waren Überweisungen bislang kostenfrei, muss das auch für die schnelle Variante gelten.

Weil das Geld bei einer Echtzeitüberweisung sofort vom Konto abgebucht wird, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Eingabe oder Auswahl einer IBAN besonders sorgfältig vorgehen.
Den Verbraucherschützern zufolge kann eine solche Überweisung bei fehlerhafter Eingabe nur unter erschwerten Bedingungen zurückgeholt werden.

Ein entsprechender Abgleich zwischen den Instituten im Hintergrund soll aber zumindest sicherstellen, dass Kontonummer und Name des Empfängers übereinstimmen.
Passt das nicht, soll bereits vor der Freigabe der Überweisung eine entsprechende Warnung erfolgen.

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DHL und Hermes informieren - Neue Kennzeichnungspflicht für Pakete

Mit dem Jahreswechsel wird der Paketversand nicht nur teurer, er wird auch aufwendiger.
Zumindest etwas.
Denn ab dem Inkrafttreten der Postgesetznovelle am 1. Januar 2025 müssen Absender ihr Paket zusätzlich mit einem Gewichtsvermerk versehen.
Werden schwere Sendungen dadurch teurer?
Und gilt der Vermerk auch für Retouren?

Für welche Pakete gilt die Vorschrift?
Die zusätzliche Kennzeichnungspflicht gilt für Sendungen mit einem Gewicht von 10 Kilogramm bis 20 Kilogramm sowie über 20 Kilogramm.
Der Hinweis muss dabei deutlich sichtbar sein.
Diese Pflicht betrifft sowohl Privatpakete innerhalb Deutschlands als auch Sendungen von Geschäftskunden.

Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Retouren?
Für Retouren gilt laut den Logistikunternehmen DHL und Hermes die Kennzeichnungspflicht nicht.

Was bringt die Kennzeichnung?
Die Kennzeichnung dient dem Schutz der Mitarbeiter der Logistikunternehmen.
Mithilfe der Markierungen können sie das Gewicht der Sendung besser einschätzen und ihre Arbeitsweise entsprechend anpassen, teilen Hermes und DHL mit.

Wie muss ich mein Paket kennzeichnen?
Private Kunden müssen beim Erstellen des Versandscheins in der App oder auf der Internetseite der Logistikunternehmen das korrekte Gewicht in den PAN-Daten (Sendungsdaten) angeben.
Das Versandlabel wird dann mit einem Symbol für die entsprechende Gewichtsstufe - beispielsweise "10 kg" oder "20 kg" versehen und kann anschließend auf das Paket geklebt werden.

Wenn Sie Ihr Paket in einem Shop abgeben und den Versandschein handschriftlich ausfüllen, müssen Sie auf diesem die Gewichtsstufe selbst ankreuzen - in etwa "unter 10 kg", "über 10 kg" oder "über 20 kg".

Sind schwere Pakete teurer?
Nein. Die Logistikunternehmen teilen mit, dass es keine Preisanpassung für schwere Sendungen gibt.

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collo

Oldie aus dem Ruhrpott
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Nach Schulden und Insolvenz - Tupperware ist in Deutschland offiziell Geschichte

Der US-Haushaltswarenhersteller Tupperware hat seine Geschäftstätigkeit in Deutschland offiziell eingestellt.
Dies teilte das Unternehmen auf seiner Internetseite mit.
Das Unternehmen hatte schon im September in den USA Insolvenz angemeldet, später dann auch in Deutschland.


In einem Pop-up-Fenster auf der Website wendet sich das Unternehmen an ehemalige Mitarbeiter und die Käufer und Fans.
Dort heißt es, man habe die Geschäftstätigkeit offiziell eingestellt.
"Vielen Dank für eure Unterstützung! Danke, dass ihr uns als essentieller Bestandteil auf der Reise von und mit Tupperware begleitet habt.
Eure Leidenschaft hat eine langanhaltende Wirkung!
Diese vielen gemeinsamen Momente werden wir in guter Erinnerung behalten."

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Zudem versichert das Unternehmen, dass alle bis einschließlich 29. Dezember 2024 eingegangenen Bestellungen noch bearbeitet und versendet würden.
"Aufgrund der aktuellen Situation sind wir allerdings mit einem hohen Auftragsvolumen konfrontiert, wodurch sich die Lieferzeit um mehrere Wochen, voraussichtlich bis Ende Januar, verzögern kann", bittet es allerdings um Geduld der Käufer.

hier weiter lesen ...
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collo

Oldie aus dem Ruhrpott
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Ab Mai: Das muss man bei Personalausweis und Reisepass beachten

Bürgerinnen und Bürger, die einen neuen Pass beantragen, müssen sich ab Mai 2025 auf eine Änderung einstellen: Bei Reisepass und Personalausweis haben herkömmliche Passbilder dann ausgedient: "Papierbasierte Passbilder sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen", schreibt das Innenministerium dazu.

Stattdessen müssen Passfotos ab diesem Stichtag "ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege zum Bürgeramt (Pass-/Ausweisbehörde) übermittelt werden".

Passbilder direkt in der Behörde aufnehmen
Zu diesem Zweck soll in Behörden die Möglichkeit geboten werden, die Bilder vor Ort elektronisch aufzunehmen und direkt für den Antragsprozess weiterzuleiten.
Entsprechende Fotoautomaten in den Ämtern erfassen dann zusätzlich Fingerabdrücke und Unterschrift, die ebenfalls für die Ausweisdokumente notwendig sind.

Das Innenministerium merkt hierzu an: "Ob in dem für Sie zuständigen Bürgeramt Geräte zur Lichtbildaufnahme vorhanden sind, erfragen Sie bitte bei Ihrer Behörde, beispielsweise über deren Internetseite oder telefonisch."

Die Erstellung von Passbildern bildet allerdings eine wichtige Einnahmequelle für Fotografen.
Nach einem Protest des Centralverbands deutscher Berufsfotografen können die Fotos deshalb auch weiterhin in einem zertifizierten Fotostudio angefertigt werden.
Die Fotostudios übermitteln die Bilder dann elektronisch an die zuständigen Behörden.

Personalausweis und Reisepass können sich Bürgerinnen und Bürger mit einer Meldeadresse in Deutschland ab Mai dann auch mit der Post zuschicken lassen.
Ebenso ist es möglich, beim Amt eine E-Mail-Adresse zu hinterlegen, um eine Erinnerung zu erhalten, bevor ein Ausweisdokument abläuft.

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collo

Oldie aus dem Ruhrpott
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Das ändert sich im März 2025

Die Zeitumstellung steht an, die Krankenkasse wird für viele Rentner teurer, im Garten darf nur noch mit Zurückhaltung geackert werden und es gibt neue Kennzeichen für Kleinkrafträder.
Dies und anderes erwartet Sie im neuen Monat.

Zwei Bundesländer starten noch in die Winterferien
Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein hatten gar keine Winterferien, in den meisten Bundesländern sind sie schon vorbei.
Außer im Saarland, hier sind noch ein paar Tage offen.
In Bayern und Hamburg stehen Winterferien hingegen erst im März an.
Oder genauer:

Bayern: 3.-7. März
Hamburg: 10.-21. März
Saarland: 24. Februar-4. März

Feiertage im März
Normalerweise dürfen sich die Berliner freuen und seit 2023 auch die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern: Hier wird der Internationale Frauentag am 8. März gefeiert.
Das ist in diesem Jahr leider ein Sonnabend.
Die Geschäfte bleiben aber in beiden Bundesländern geschlossen.
Was zumindest alle dort Beschäftigten freuen dürfte.

Cybersicherheitsmaßnahmen werden verstärkt
Mit Inkrafttreten der NIS2-Richtlinie in der Europäischen Union wird ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Aufrechterhaltung der Cybersicherheit in 18 kritischen Sektoren in der gesamten EU geschaffen. Unternehmen, die kritische Infrastrukturen betreiben oder mehr als 50 Mitarbeitende haben, müssen nun ihre Cybersicherheitsmaßnahmen verstärken.
Cybersicherheit umfasst den Schutz von Netzwerk- und Informationssystemen, ihren Nutzern und anderen betroffenen Personen vor Cybervorfällen und Bedrohungen.

Mehr Easyjet-Flüge nach Italien
Wer von Deutschland aus nach Italien fliegen möchte, kann sich über sechs neue Strecken bei Easyjet freuen.
So erhalten Hamburg und Frankfurt ab dem 30. März Direktflüge von und nach Mailand und Rom.
Hinzu kommen die Verbindungen zwischen Düsseldorf - Mailand und München - Rom.

Mindestlohn in der Zeitarbeit steigt
Zum neuen Monat steigt der Mindestlohn für Angestellte in der Zeitarbeit.
Dieser erhöht sich von bisher 14 auf 14,53 Euro.
An den neuen Mindestlohn müssen sich auch ausländische Unternehmen halten, wenn ihre Mitarbeiter aus Deutschland stammen.
Festgelegt ist die Erhöhung in der "Sechsten Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung".

Eingeschränkte Gartenarbeit
Zwischen dem 1. März und dem 30. September gilt das Schnittverbot im Garten.
Laut Bundesnaturschutzgesetz ist damit das Heckenschneiden und Bäumefällen verboten.
So möchte der Gesetzgeber Tiere und Pflanzen schützen.
Erlaubt sind dann nur noch "schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen".

Krankenkasse wird für viele Rentner teurer
Zum Jahresbeginn ist bei vielen Krankenkassen der Zusatzbeitrag gestiegen.
Bei Rentnern wirkt sich das verzögert aus, bei ihnen steigt erst mit dem Monat März der Zusatzbeitrag. Das heißt, erst ab dann verringert sich die monatliche Rentenzahlung.

Der Zusatzbeitrag kommt zum gesetzlich festgeschriebenen allgemeinen Beitragssatz hinzu und kann von Kasse zu Kasse ganz unterschiedlich sein - ab 2025 sind es 2,5 Prozent (2024 1,7 Prozent).
Aber jede Krankenkasse kann selbst über die tatsächliche Höhe entscheiden.

Neue Kennzeichen für Kleinkrafträder
Die Farbe der Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder wechselt jährlich.
Somit kann leichter überprüft werden, ob der Versicherungsschutz noch aktuell ist.
Ab März werden blaue von grünen Schildern abgelöst.
Alle Mofas, Mopeds, Roller, Leichtmofas & Co. mit weniger als 50 Kubikzentimetern und einer Spitzengeschwindigkeit von 45 Kilometer pro Stunde müssen das entsprechende Versicherungskennzeichen tragen.
Gleiches gilt für schnelle E-Bikes (S-Pedelecs), die Spitzengeschwindigkeiten bis 45 km/h erreichen können.

Ohne aktuelles Kennzeichen erlischt der Versicherungsschutz und das Fahrzeug darf nicht auf die Straße. Zudem macht sich der Fahrer auch strafbar.
Ein neues Kennzeichen ist direkt beim Abschluss einer entsprechenden Versicherung und auch beim Moped-Händler zu haben.

Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine verlängert
Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, gelten bis zum 4. März 2026 fort.
Dies hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch Rechtsverordnung festgelegt.
Die Betroffenen müssen damit keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen und es sind keine damit verbundenen Termine bei den Ausländerbehörden notwendig.
Dies gilt auch für in dem Zusammenhang erteilte Arbeitserlaubnisse und Wohnsitzauflagen.

Zeitumstellung steht an
Eigentlich von der EU schon so gut wie abgeschafft, muss aber auch wieder in diesem Frühling an der Uhr gedreht werden.
Genauer: In der Nacht von Samstag, den 29. März auf Sonntag, den 30. März werden um 2 Uhr morgens die Uhren um eine Stunde auf 3 Uhr vorgestellt - es wird also eine Stunde Schlafzeit eingebüßt.
Dafür ist es abends wieder länger hell.

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Oldie aus dem Ruhrpott
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Das ändert sich im April für Verbraucher

Mehr Digitalisierung, weniger Elterngeld - und neue Pflichten für alle, die nach Großbritannien reisen möchten: Der April 2025 bringt gleich mehrere gesetzliche Änderungen und neue Regelungen mit sich, die für viele Menschen in Deutschland relevant sind.
Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen für Verbraucher.


Strengere Einkommensgrenze beim Elterngeld
Wer ab dem 1. April 2025 ein Kind bekommt, muss bei der Beantragung von Elterngeld aufpassen: Die neue Einkommensgrenze liegt künftig bei 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen - zuvor lag sie bei 300.000 Euro.
Die Änderung betrifft sowohl Paare als auch Alleinerziehende.
Wer darüber liegt, erhält keinen Anspruch mehr auf die staatliche Lohnersatzleistung.

Testlauf für den digitalen Fahrzeugschein
Schluss mit Papierkram im Handschuhfach?
Ab April können Autofahrer erstmals den Fahrzeugschein digital auf dem Smartphone speichern und vorzeigen - zunächst in einem begrenzten Testlauf.
Die entsprechende App wird vom Kraftfahrt-Bundesamt und der Bundesdruckerei bereitgestellt.
Wer möchte, kann die Fahrzeugpapiere dann auf diese Weise mit sich führen.

Neue Fragen bei der Führerscheinprüfung
Fahrschüler, aufgepasst: Ab dem 1. April gilt ein überarbeiteter Fragenkatalog für die theoretische Führerscheinprüfung.
Einige veraltete Fragen wurden gestrichen, neue Fragen betreffen vor allem das Verhalten beim Rechtsabbiegen, Vorfahrtsregelungen oder Verkehrszeichen.

Reisen nach Großbritannien nur noch mit digitaler Genehmigung
Ab dem 2. April 2025 benötigen Reisende aus EU-Staaten, der Schweiz und anderen visumfreien Ländern eine elektronische Reisegenehmigung (ETA), um nach Großbritannien einzureisen.
Die ETA kostet 10 Pfund (etwa 11,93 Euro) und gilt zwei Jahre.
Zusätzlich bleibt der Reisepass Pflicht.

Möglicher Start der elektronischen Patientenakte
Seit Januar wird die elektronische Patientenakte (ePA) in ausgewählten Regionen getestet.
Läuft alles stabil, könnte ab April der bundesweite Rollout starten.
In der ePA sollen Gesundheitsdaten wie Röntgenbilder, Befunde oder Arztbriefe digital gespeichert und zwischen Praxen und Apotheken leichter ausgetauscht werden.
Jeder gesetzlich Versicherte erhält automatisch Zugang - außer, man widerspricht.

Dynamische Netzentgelte für Strom
Für Besitzer von Wärmepumpen, Wallboxen und Photovoltaik-Heimspeichern bringt der April eine wichtige Änderung: Mit dem Start der sogenannten dynamischen Netzentgelte können sie Stromkosten sparen - vorausgesetzt, sie laden Ihre Geräte dann, wenn besonders viel Strom zur Verfügung steht.

Gartenarbeit im April: Das ist jetzt zu tun
Wer einen Garten hat, sollte im April aktiv werden.
Frühjahrsarbeiten wie das Setzen von Stauden und einjährigen Pflanzen, das Düngen von Frühblühern oder die Pflege des Rasens sind jetzt besonders wichtig.
Auch frostunempfindliches Gemüse wie Möhren oder Radieschen können Sie bereits im Freilandbeet aussäen.

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Oldie aus dem Ruhrpott
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Digitalpflicht für Passbilder gilt ab 1. Mai - Ausnahmen bis Ende Juli

Zum 1. Mai wird in Deutschland das digitale Lichtbild für Ausweise eingeführt, allerdings soll es zu Beginn noch Ausnahmen geben.
Wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage mitteilte, hat das Ministerium den Kommunen über die Länder mitgeteilt, dass übergangsweise bis zum 31. Juli weiterhin Papierfotos in Ausnahmefällen akzeptiert werden dürfen.
Hintergrund sind unter anderem Verzögerungen bei der technischen Ausstattung in einigen Bürgerämtern.

Ab Mai sollten von der Passbehörde eigentlich nur noch digitale Fotos akzeptiert werden, die entweder direkt in der Behörde angefertigt oder auf einem festgelegten, sicheren Übermittlungsweg von einem Fotostudio dorthin gesendet werden.
Bei digitalen Fotos, die elektronisch übersandt werden, prüft die Passbehörde dann auch gleich, ob das übermittelte Bild den Anforderungen an biometrische Fotos entspricht.
Die neuen Vorgaben sollen die Gefahr von Fälschungen und Manipulationen verhindern.

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Oldie aus dem Ruhrpott
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Neuer Ausweis? Digitales Passbild wird zur Pflicht

Wer bald einen neuen Ausweis oder Reisepass beantragen möchte, sollte nicht überrascht sein: Ein herkömmliches Passbild vom Fotostreifen wird dann wohl nicht mehr akzeptiert. Ab dem 1. Mai braucht es für die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments nämlich ein digitales Passfoto.
Was das ist und wofür es gut sein soll - die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was genau ist ein digitales Passbild?
Rein vom Motiv ist das neue digitale Passbild nicht vom bislang üblichen zu unterscheiden. Auch nach der Neuerung muss ein Lichtbild zur Beantragung eines Ausweisdokuments das Standard-Format 45 mal 35 Millimeter aufweisen und biometrisch aufgenommen worden sein.
Zudem muss die abgelichtete Person - wie auch zuvor - in einer Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen oder des Gesichts zu sehen sein, teilt ein Sprecher des Bundesinnenministeriums (BMI) mit.

Was nun aber neu ist: Antragstellerinnen und Antragsteller bringen das für das Ausweisdokument erforderliche Lichtbild ab dem 1. Mai nicht mehr als Fotostreifen oder Bilddatei mit in die Behörde.
Stattdessen lassen sie sich vorher bei einem zertifizierten Anbieter ablichten und nehmen eine Art QR-Code mit zur Antragstellung.
Mit dessen Hilfe greift der Sachbearbeiter unmittelbar auf die Cloud zu, auf der das Foto vom Anbieter bereitgestellt wurde.
Die Alternative: das Foto direkt bei der zuständigen Antragsstelle aufnehmen lassen.

Warum werden ab 1. Mai nur noch digitale Passbilder bei der Beantragung eines Ausweisdokuments akzeptiert?
Vor allem aus Sicherheitsgründen: Die Verfahrensänderung zielt dem Ministeriumssprecher zufolge darauf ab, die Bildqualität der Passfotos zu verbessern und Manipulationen - insbesondere durch die Verschmelzung mehrerer Einzelbilder zu einem neuen Bild (das sogenannte Morphing) - zu verhindern.
Denn das birgt das Risiko, dass beispielsweise zwei Menschen abwechselnd denselben Reisepass benutzen können.
Während bisher jede Person Passbilder erstellen und an die Kommune übermitteln konnte, ist das ab dem 1. Mai nur noch zertifizierten Anbietern gestattet.

Wo kann man die digitalen Passbilder anfertigen lassen?
Das geht unter anderem direkt im örtlichen Bürgeramt - sofern dort ein entsprechendes Aufnahmegerät vorhanden ist.
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums ist das zum Start am 1. Mai jedoch erst in rund der Hälfte der bundesweiten Behörden der Fall.
Erst bis August sollen dann die restlichen Geräte ausgeliefert werden.

Das BMI geht davon aus, dass künftig in mehr als 90 Prozent der Ämter digitale Fotoabzüge erstellt werden können.
Die Kommunen müssen dieses Angebot aber nicht vorhalten, es steht ihnen frei, den Service anzubieten oder nicht.

Alternativ können die digitalen Passfotos zum Start auch in einem zertifizierten Fotostudio oder in Filialen der Drogeriemarktkette dm erstellt werden.
Fotograf oder Fotoautomat übertragen das aufgenommene Bild dann in eine zertifizierte und gesicherte Cloud, auf die das Bürgerbüro anschließend zugreifen und das Foto weiterverarbeiten kann.

Was kostet ein digitales Passbild?
In den Bürgerämtern zahlen Antragstellerinnen und Antragsteller pro zu beantragendem Ausweisdokument sechs Euro für das digitale Lichtbild, so der Sprecher des BMI.
Bei dm kostet der Service 5,95 Euro, Papierbilder sind anfangs sogar inklusive. Fotografinnen und Fotografen können und werden ihre Preise individuell festlegen, teilt der Fotoverbund Ringfoto mit.
Ringfoto geht davon aus, dass die Anbieter ihre bisher geltenden Preise für Passfotos nicht aufgrund der Neuerung verändern werden.

Für die Beantragung welcher Ausweisdokumente benötigt es die neuen Bilder künftig?
Für den Personalausweis, den Reisepass und den elektronischen Aufenthaltstitel.
Für die Führerscheinausstellung ist vorerst kein digitales Passfoto notwendig, hier können auch weiterhin ausgedruckte Fotos verwendet werden.

Können bereits aufgenommene Passbilder nun gar nicht mehr für die Beantragung eines Ausweisdokuments genutzt werden?
Bis 30. April werden papierbasierte Lichtbilder noch zur Beantragung eines Ausweisdokuments akzeptiert.
Ab dem 1. Mai gilt bis Ende Juli in Ausnahmefällen noch eine Übergangsregelung, in der auch Papierfotos noch angenommen werden.
Etwa, wenn sie vor Mai aufgenommen wurden, der Ausweis aber erst später beantragt wird oder das entsprechende Bürgeramt noch nicht mit der nötigen Technik ausgestattet ist.

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collo

Oldie aus dem Ruhrpott
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Neue Regeln für die Biotonne: Das ändert sich ab dem 1. Mai bei der Müllabfuhr

Mit einer neuen Abfallverordnung soll der Anteil von Fremdstoffen im Biomüll reduziert werden.
Wer sich nicht daran hält, muss mit Konsequenzen rechnen.

Um die Qualität des Biomülls zu verbessern und Kosten beim Aussortieren von Fremdstoffen zu sparen, tritt in Deutschland ab dem 1. Mai eine neue Abfallverordnung in Kraft.
Das zieht einige Änderungen bei der Müllabfuhr nach sich.

Biomüll 2025: Wie wirken sich die neuen Regeln auf die Müllabfuhr aus?

Bioabfälle dürfen ab dem 1. Mai nur noch maximal 1 Prozent Fremdstoffe enthalten. Entsorgungsunternehmen müssen Biotonnen strenger auf Verunreinigungen kontrollieren, unter anderem mit Sensoren an den Müllfahrzeugen.
Tonnen mit einem Fremdstoffanteil von mehr als 3 Prozent werden von der Müllabfuhr nicht mehr geleert.

Welche Strafen und Bußgelder drohen bei Verstößen gegen die neuen Biomüllregeln?
Wenn die Biotonne nicht geleert wird, muss der Besitzer den Müll selbst nachsortieren und korrekt entsorgen, was mit zusätzlichen Kosten und Aufwand verbunden sein kann. Außerdem kann das Stehenlassen einer Biotonne über einen längeren Zeitraum insbesondere in den warmen Sommermonaten zu unangenehmen Gerüchen führen.
Bei groben Verstößen gegen die Abfallverordnung können sogar Geldstrafen von bis zu 2500 Euro verhängt werden.

Was gehört in die Biotonne?
In die Biotonne gehören biologisch abbaubare Abfälle aus Küche und Garten.

Dazu zählen unter anderem:

Brot und Backwaren
Eierschalen
Fisch, Fleisch und Wurst
Milchprodukte
Obst und Gemüse (auch Südfrüchte)
Kaffeefilter und Teebeutel
Gartenabfälle (zum Beispiel Blumen, Blumenerde, Laub, Pflanzenteile, Gras, Unkraut, Zweige)
Stroh, Heu und Kleintierstreu (in kleinen Mengen)
Holzwolle und Sägespäne (nur von unbehandeltem Holz)
Haare, Federn und Knochen


Was ist in der Biotonne verboten?
Fremdstoffe, die nicht in die Biotonne gehören, sind zum Beispiel:

Kunststoffe und Verpackungen wie Plastiktüten, Einweggeschirr und -besteck, Kaffeekapseln, Blumen- und Pflanztöpfe (auch kompostierbare)
Metall, Glas und Keramik
behandeltes Holz (zum Beispiel Möbel und Spanplatten)
Windeln (auch kompostierbar).
Hygieneartikel wie Tampons, Binden und Windeln (auch kompostierbare), Verbandmaterial, Watte und Wattestäbchen
Textilien
tierische Abfälle (zum Beispiel Hundekot oder mineralische Kleintierstreu)
Asche, Ruß und Kehricht
Medikamente und Chemikalien
Staubsaugerbeutel
Putzlappen und -tücher
Tapeten und Teppichböden

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Pass und Perso per Post Kommunen kritisieren hohe Liefergebühren für Ausweise

Bürgerinnen und Bürger können sich ihren neuen Pass oder Personalausweis ab sofort auch per Post liefern lassen - allerdings gegen eine recht hohe Gebühr.
Die Kommunen halten das für problematisch.


Die kommunalen Spitzenverbände rechnen wegen hoher Gebühren nicht damit, dass viele Bürgerinnen und Bürger den neuen Versandservice für Personalausweise und Reisepässe in Anspruch nehmen.
Eine umfangreiche Entlastung der Ämter sei nicht zu erwarten, sagte Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetags NRW, der Nachrichtenagentur dpa.

Bürgerinnen und Bürger können seit dem 2. Mai 2025 den postalischen Direktversand von Personalausweisen, Reisepässen, elektronischen Aufenthaltstiteln und eID-Karten wählen, müssen das Dokument dann allerdings persönlich an ihrer Meldeadresse entgegennehmen. Die Deutsche Post prüft vor der Aushändigung erneut die Identität der Empfänger.
Die Zusatzgebühr für diesen Service beträgt 15 Euro.

Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und Behördengänge für die Bürger zu reduzieren, sei wichtig, sagte Dedy.
Von der neuen Regelung habe man sich aber mehr Wirkung erhofft.

Deutlich besser laufe es beim Versand von Führerscheinen.
Der sei wegen geringerer Sicherheitsanforderungen unkomplizierter.
Bürgerinnen und Bürger können ihren Führerschein für rund fünf Euro bequem nach Hause schicken lassen - ein Angebot, das bereits jeder Dritte wählt.
Bei Pass und Personalausweis dürften vor allem Menschen mit eingeschränkter Mobilität das neue Verfahren wählen, schätzt der Deutsche Städte- und Gemeindebund.

Wer einen neuen Ausweis oder Reisepass beantragt, muss ab Mai auch ein digitales Passbild vorlegen.
Die Fotos können nach Angaben des Bundesinnenministeriums entweder direkt vor Ort in den Bürgerbüros aufgenommen oder von einem zertifizierten Fotostudio in eine verschlüsselte Cloud hochgeladen werden.

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