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Vereinfachung geplant - Das ändert sich für Autofahrer bei der "Grünen Karte"
dabei ist sie gar nicht mehr grün ...
Wer mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte eine Grüne Versicherungskarte dabei haben - und sie sollte auch noch gültig sein.
Ein Blick in das Dokument schadet also nicht.
Mit dem Dokument können Autofahrer eindeutig ihren Versicherungsschutz für ihr Fahrzeug nachweisen.
Die Karte bekommen Sie bei Ihrem Kfz-Haftpflichtversicherer, bei vielen Versicherungen ist der Antrag ganz problemlos online möglich.
Gültig ist sie dann für zwei Jahre, wenn sich an Ihren Daten nichts ändert.
Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt dank "Grüner Karte" in 48 Staaten: Neben europäischen Ländern wie Italien, Frankreich und Spanien gehören auch Island, Liechtenstein und Norwegen dazu - also alle Länder des Europäischen Wirtschaftsraums.
Bei anderen Ländern wie der Türkei kann es auf die individuellen Vertragsbedingungen ankommen.
Ist das Länderkürzel auf der Grünen Karte durchgestrichen oder steht es dort gar nicht drauf, gilt der Versicherungsschutz dort nicht.
Dann müssen Sie beim Grenzübertritt für das Fahrzeug eine sogenannte Grenzversicherung abschließen.
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