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Hab das als zwangsläufige Optimierung verkauft um irgendwie auf die Gesetzeslage zu reagieren. Normalerweise stempeln wir wirklich bei Eingang... Aber wie gesagt.. lass mal ein Wochenende dazwischen kommen, oder der Klient war 15 Minuten vor der neuen Post da und kommt wie früher verlangt zufällig 10 Minuten vor der neuen Post und 6 Tage später erst wieder gucken. Es gibt noch keine offizielle Ansage, aber ich bitte schon unter der Hand das sie öfter kommen. Es ist nicht mein Job deren Situation noch zu verschlimmern. Das reize ich auch aus.
Ist es nicht so, wie bei anderen Behördenschreiben auch, dass der Bearbeitungszeitpunkt, bzw. die Brieferstellung der jeweiligen Stelle für Fristen relevant ist?
Habe mit dem Sektor jetzt auch weiter nichts zu tun. Stelle ich mir halt nur rechtlich schwierig vor, eine diffuse "Kenntnisnahme" zur starren Fristsetzung heranzuziehen.
Der Eingangsstempel ist nicht zu unterschätzen. Mit diesen Fristen legt das Jobcenter es darauf an die ärmsten aus den bezügen zu kicken. Und wenn ich nur den Zeitpunkt im Ablauf verschiebe um den ganzen Stress und Sanktionen auf ein halbwegs normales maß zu reduzieren... Dann tue ich das.
Es werden sich noch einige wundern. So schnell habe ich Sanktionen und Anrechnungen nicht nie einfliegen sehen. Ich war selbst auf Arbeitssuche
Ja, schon klar.
Aber die Frage war ja, ab wann eine gesetzte Frist zu laufen beginnt.
Bei Behördenschreiben üblich ist es eben, dass die Frist mit dem Zeitpunkt beginnt, mit dem die das Schreiben erstellen - das Datum wird von der Behörde ja aufs Schreiben gedruckt.
Dieser Versuch dann zu sagen "jaaaaaa.... lag bei mir aber erst 14 Tage später im Briefkasten" zieht da ja nicht.
Kann natürlich sein, dass ihr da von der Diakonie-Seite her als parteiloser Dritter betrachtet werdet, der mit seinem Stempel bei Auseinandersetzungen Fristen schieben kann.
Aber ich frage mich halt schon, ob das jetzt nur Entgegenkommen des Jobcenters ist oder am Ende tatsächlich rechtlich Bestand hat, wenn die es mal drauf anlegen.
Im SGB, und da gehört auch das ALG dazu, gibt es die sogenannte 4-Tages-Fiktion (§ 37 Abs. 2 SGB X; früher, als die Post noch schneller war, waren es 3 Tage). Bei systemseitg erstellten Dokumenten, wie einem Leistungsbescheid, wird das i. d. R. im Programm auch direkt so vermerkt. Also nicht Bescheiderstellungsdatum + 14 Tagesfrist, sondern Bescheiderstellungsdatum + 4-Tages-Fiktion + 14-Tagesfrist. Jedenfalls sollte es so in einer ordentlich geführten Behörde laufen.
Und mal als genereller Tipp: Im SGB trägt bei der Bescheidzustellung die Behörde die Beweislast. Ein einfacher Brief beweist dies eben nicht, da musst du schon über Einschreiben oder PZU gehen.
Auch wenns fast OT ist - erstaunlich, mit wie vielen verschiedenen Maßen eine Behörde "messen" kann. Beispiel, selbst erlebt: Ich habe einen Brief (normal) vom Finanzamt bekommen, gemäß §Hastenichtgesehen sei ich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet - statt wie üblich mangels eingetragenen Freibeträgen freiwillig. Androhung Zwangsgeld plus Strafzuschlag wegen Fristversäumnis.
Was mache ich: Mal eben schnell die Erklärung (3xxx€ Erstattung, wie immer) und sende die wegen "Frist" per Einwurfeinschreiben an das Finanzamt. Ging per Online-Tracking bis zum lokalen Sortierzentrum und dann tat sich nichts mehr. Was kam binnen einer Woche nicht? Richtig, der Zustellbescheid. Also reklamiert. Post sagt "vor Ablauf von 6 Wochen ermitteln wir nicht". Weil noch eine Woche Frist blieb - PDF nochmal ausgedruckt & unterschrieben, zweites Einwurfeinschreiben bezahlt, wieder abgeschickt. Und wieder kein Zustellbescheid. Also schicke ich eine Mail an das Finanzamt mit zwei Quittungen, dass ich was an die geschickt habe und die Post beide "verbummelt hat".
6 Wochen später:
(a) Die Post schickt mir einen Brief, dass meine Sendung wohl verloren wurde. Gabs nen Gutschein oder sowas? Nein. Nur ein 08/15 "Wir bedauern..."
(b) Das Finanzamt erstattet mir komischerweise meine Euronen, der Steuerbescheid kam wenige Tage später.
(c) Das lokale Finanzamt schickt mir nach wenigen Wochen eine Mail, dass dieses als Großempfänger eine eigene Logistik bereits ab Sortierzentrum haben und daher Einschreiben grundsätzlich nicht quittiert werden können.
Nur falls sich jemand wundert. Einer alleine kann nicht so dumm sein, aber an solchen Arbeitsabläufen sind viele Mitmenschen beteiligt. Die offensichtlich in Summe einen Synapsenfriedhof statt eines Gehirns bekommen haben und bei denen keiner das Gesamtergebnis einer "Gruppenarbeit" auf einen Sinn überprüft. Klassischer "Not my Job" Award.
Edit: Und es freut mich, dass du im Rahmen deiner und zudem legaler Möglichkeiten versuchst, Bürokraten mit Bürokratie zu schlagen. Tipp: Sollte sich ein Mitarbeiter dort besonders "auszeichnen", man kann sich auch über diesen im Rahmen der Dienstaufsichtsbeschwerde äußern. Diese sind in der Regel formlos, fristlos und folgenlos. Nun das "aber": Da die Form nicht vorgeschrieben ist, kann man sich "mündlich zur Niederschrift" beschweren. Auch bei diesem Mitarbeiter. Siehe u.a.
Profitipp: Viel umformulieren, nach Rechtsgrundlagen fragen, sich DEREN Rechtsgrundlagen vorlesen lassen (wie ich habe "meine Brille leider vergessen") und das Procedere sich über zwei bis drei Stunden hinziehen lassen. Besonders sinnig, wenn man "kurz vor Dienstschluss" sowas veranstaltet. Und wenns nicht nur einer macht, sondern einige andere aus anderen Institutionen.
Haben "wir" damals als Studenten Ende der 90er Jahre bei Parkknöllchen, komischen Blitzerstandorten und anderem Blödsinn des Ordnungsamtes unserer Unistadt gemacht. Hat Vorteile, wenn ein Kumpel aus der Informatik zuvor Jura studiert hatte. Intern gabs quasi ne Bestenliste, wie viel Zeit man denen erfolgreich gestohlen hatte. Daher "nicht nur einer" (der wird schnell als Querulant abgestempelt), sondern eben mehrere. Das ganze ist am Ende nichts anderes als eine bürokratische DDOS Attacke. Statt "F2" mit Formbrief für Person X zu drücken und Kaffee zu trinken hat der Mitarbeiter auf einmal was anderes zu tun. Zeit musst du, Betroffene und deine Kollegen mit anderen Opfern allerdings mitbringen.
Ja siehste, hab ich es mir doch gedacht. Also ist der Zeitpunkt, wann das irgendwo gestempelt wird erst einmal wurscht.
Akzeptieren die nen Fristaufschub deswegen nicht, kann man dagegen nur in einen Rechtsstreit gehen. Was natürlich jeder machen wird, der am Tropf des Amts hängt...