Jetzt passt alles.

tastebin

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Hab das als zwangslĂ€ufige Optimierung verkauft um irgendwie auf die Gesetzeslage zu reagieren. Normalerweise stempeln wir wirklich bei Eingang... Aber wie gesagt.. lass mal ein Wochenende dazwischen kommen, oder der Klient war 15 Minuten vor der neuen Post da und kommt wie frĂŒher verlangt zufĂ€llig 10 Minuten vor der neuen Post und 6 Tage spĂ€ter erst wieder gucken. Es gibt noch keine offizielle Ansage, aber ich bitte schon unter der Hand das sie öfter kommen. Es ist nicht mein Job deren Situation noch zu verschlimmern. Das reize ich auch aus.
 
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xNecromindx

Namhafter Pirat
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Ist es nicht so, wie bei anderen Behördenschreiben auch, dass der Bearbeitungszeitpunkt, bzw. die Brieferstellung der jeweiligen Stelle fĂŒr Fristen relevant ist?
Habe mit dem Sektor jetzt auch weiter nichts zu tun. Stelle ich mir halt nur rechtlich schwierig vor, eine diffuse "Kenntnisnahme" zur starren Fristsetzung heranzuziehen.
 
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tastebin

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Der Eingangsstempel ist nicht zu unterschĂ€tzen. Mit diesen Fristen legt das Jobcenter es darauf an die Ă€rmsten aus den bezĂŒgen zu kicken. Und wenn ich nur den Zeitpunkt im Ablauf verschiebe um den ganzen Stress und Sanktionen auf ein halbwegs normales maß zu reduzieren... Dann tue ich das.
Es werden sich noch einige wundern. So schnell habe ich Sanktionen und Anrechnungen nicht nie einfliegen sehen. Ich war selbst auf Arbeitssuche
 
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xNecromindx

Namhafter Pirat
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Ja, schon klar.
Aber die Frage war ja, ab wann eine gesetzte Frist zu laufen beginnt.
Bei Behördenschreiben ĂŒblich ist es eben, dass die Frist mit dem Zeitpunkt beginnt, mit dem die das Schreiben erstellen - das Datum wird von der Behörde ja aufs Schreiben gedruckt.
Dieser Versuch dann zu sagen "jaaaaaa.... lag bei mir aber erst 14 Tage spÀter im Briefkasten" zieht da ja nicht.
Kann natĂŒrlich sein, dass ihr da von der Diakonie-Seite her als parteiloser Dritter betrachtet werdet, der mit seinem Stempel bei Auseinandersetzungen Fristen schieben kann.
Aber ich frage mich halt schon, ob das jetzt nur Entgegenkommen des Jobcenters ist oder am Ende tatsÀchlich rechtlich Bestand hat, wenn die es mal drauf anlegen.
 
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AllusioN

Omnia conexa sunt
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Im SGB, und da gehört auch das ALG dazu, gibt es die sogenannte 4-Tages-Fiktion (§ 37 Abs. 2 SGB X; frĂŒher, als die Post noch schneller war, waren es 3 Tage). Bei systemseitg erstellten Dokumenten, wie einem Leistungsbescheid, wird das i. d. R. im Programm auch direkt so vermerkt. Also nicht Bescheiderstellungsdatum + 14 Tagesfrist, sondern Bescheiderstellungsdatum + 4-Tages-Fiktion + 14-Tagesfrist. Jedenfalls sollte es so in einer ordentlich gefĂŒhrten Behörde laufen.

Und mal als genereller Tipp: Im SGB trĂ€gt bei der Bescheidzustellung die Behörde die Beweislast. Ein einfacher Brief beweist dies eben nicht, da musst du schon ĂŒber Einschreiben oder PZU gehen.
 
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