Datenschutz , DSGVO und Co. im Netz

Jack

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Ja leider bleibt er immer etwas vage und mit Quellen sparsam.
Ich nehme an, es dreht sich hierum:
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Wie kann man denn wissen worauf man sich einlässt, wenn man nicht einmal erfährt, an wen die Daten von Google weiter verkauft und gegeben bzw. offen gelegt werden oder auch nur nach welchen Gesichtspunkten Deine Daten ausgewertet werden und wie Dein Profil aussieht oder rumgereicht wird? Dann kommt noch dazu, dass die Vertragspartner diese Daten wiederum handeln …

Obendrein gingen die Warn-App-Daten an die Google-Dienste denen Du doch sowieso Deine Daten entgegenschleuderst. Dich wird das mit der Warn-App also gar nicht gestört haben.
Die Daten bezogen sich zudem lediglich auf die Nutzungsdaten des Telefons. Die hat Google ja praktisch sowieso, nutzt Du den playstore und hast Du ein gmail-Konto dafür … Das ist nochmal ne völlig anderen Nummer, als wenn man per Computer mit Google arbeitet.
 
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GuyFawkes667

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Wenn es der Anbieter nicht einmal in seinen AGB´s erwähnt und selbst auf direkte Nachfrage eine Antwort verweigert, sollte man sich seinen Teil dies bezüglich selber denken können.
Die letztendliche Entscheidung, welche Daten wir welchen Diensten zur Verfügun stellen, liegt ja bei uns selbst.
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Na, bin ich froh, das mein Smartphone mit einer 15 Jahre alten Pre-Paid befeuert wird, die auf komplett erfundenen Daten freigeschaltet wurde.
Mein Google-Konto ist auch fake, alle unnützen Dienste abgestellt, kein GPS angeschaltet. Klar, über Funkzellenortung dürften die eh in etwas wissen, wo ich wohne.
Aber ich bin ein kleines Licht, das sein Smartphone so selten wie möglich verwendet.
Meine "wahre Identität" ist im Netz nahezu nicht vorhanden. Das war mir schon immer wichtig.
 
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Jack

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Vor allem, weil einschlägige Seiten ja schon bezüglich der Datenlage gewarnt hatten, wenn ich das noch richtig weiss.

Ich bin ähnlich unterwegs wie Du, aber ich habe keinen Zweifel, dass Google eine ganze Menge über mich zusammentragen konnte. Selbstkritisch betrachtet nutze ich die Suche viel zu oft ..

Wie man aber eine Datenpanne mit einer Datenkrake verlgeichen kann, das ist ja wie Äpfel und Birnen.
 
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GuyFawkes667

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Schon seit den frühen 2000érn. Glaube 2001 oder so gab es die ersten tiefgreiffenden Änderungen in den AGB´s. Müsste da aber erst im Archive rumsuchen.
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Ging mir ähnlich, aber... im Browser einfach mal fix die Standartsuchmaschine auf z.B DuckDuck umzustellen dauert keine 3 Minuten xD.
Aber ich denke auch, das ich zu viele Spuren hinterlassen habe. Nicht nur bei Google, 4 banns bei FB mit gefälschten Accs sprechen für sich :unsure: :cool: 🤣
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Jein...gab mal eine Datenpanne bei Web.de. Da hat eine Krake mit allen 8 Armen gesaugt ( wie einige Leecher hier welche sich nie bedanken, aber das ist eine andere Sache) und mein Konto wurde auch gepawned.
Habe seit Jahren knapp 10-15 versuchte, aber fehlgeschlagene Anmeldungsversuche. Bin ich froh zu wissen, wie man arschlange, sehr sichere, aber auch sehr leicht zu merkende Passwörter erstellen kann^^.
 
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TotalMayhem

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Ich war weder "etwas vage" noch "sparsam mit Quellen". Ich moechte dich daher bitten, von solchen haltlosen Unterstellungen abstand zu nehmen.Falls du dich erinnerst, begann diese Diskussion in einem ganz anderen Fred (es ging dort um einen, auf dem Postweg, abhanden gekommenen USB Stick) ... aber die Geschichte hat ja nun eine eigene Dynamik entwickelt und ihren eigenen Thread erhalten... wir koennen diese Datenschutzverletzungen also hier gerne nach Herzenslustbis ins kleinste Detail breittreten.
 
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fronex

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Doch. Das ist es letztendlich. Und nach meiner Bewertung trifft das zu. Dein verlinkter Spiegel-Artikel zeigt eben nicht auf, dass die Corona-Warn-App von Polizei/Staatsanwaltschaft und/oder Gesundheitsarmeit rechtswidrig genutzt wurden. Deine Hypothese würde stimmen, wenn du die Luca-App angeführt hättest. Und interessanterweise nennst du auch nur immer wieder bei deinen Texten, nicht Zitaten, die Corona-Warn-App und eben nicht diese privat initiierte App. Aber ja, bezogen auf Google könnten die Einwände stimmen, dass Informationen von der App aus an Google gesendet werden. Nur ist das sehr sehr sehr wahrscheinlich auch bei der Luca-App der Fall (die auch auf die GPS-Funktion von Android-Handys zurückgreift, oder nicht?) bzw. bei jeder anderen genutzten App auf einem Android-Smartphone. Und nur, weil es bei der irischen Variante der Corona-Warn-App nachgewiesen wurde, heißt das nicht, dass es auch bei der deutschen Version der Fall ist, auch wenn beide sich sehr ähnlich sind und damit der Gedanke nahe liegt. Aber nach meinem Verständnis funktioniert Wissenschaft und Argumentation nicht darüber, was eventuell irgendwie möglich sein könnte, sondern darüber, was konkret nachgewiesen wurde. (Und natürlich werde ich jetzt hier als naiv verschrien, dass ich hier in dem Fall nicht die dots connecte und das große Ganze sehe ;) )
Und deine Ausgangsposition war eben nicht, was Google irgendwie wohin versendet, sondern, dass Staatsanwaltschaft und/oder Gesundheitsämter die Corona-Warn-App nutzen und damit gegen die DSGVO verstoßen. Und dafür hast du bisher absolut keinen Nachweis liefern können. Es gibt sogar ein Interview mit Tilo Jung und dem Bundesbeauftragten für Datenschutz, Herrn Kelber, wo dieser hervorhebt, dass die Corona-Warn-App die Bedingungen der DSGVO erfüllt werden.
 
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TotalMayhem

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Es geht geht hier aber um einen verlinkten Wiki Eintrag, in dem es darum geht, dass persoenliche und Kontaktdaten aus der Corno Warn App massenweise bei Google gelandet sind. Das Thema wird dort eher rudimentaer abgehandelt, das vollkommene Ausmass ist weitaus schockierender.

Im Prinzip ist es aber irrelevant wer, wann, wie solcche Daten in die Finger bekam, entscheidend ist, dass Datenschutz versagt hat.

Ohnehin ist es in Deutschland mit dem Datenschutz ja nun wirklich nicht weit her. Es gibt nach wie vor die beruehmt-beruechtigte Rasterfahndung, die trumpft immer noch die DSGVO und EU-Recht. Sprich, die Strafverfolgungbehoerden erwirken bei Gericht auf die Schnelle einen dahingehenden Beschluss und deine ach so geschutetzen Daten sind so schnell "beim Deibel", hasse nich geseh'n. Nun kann man ueber Sinn und Unsinn der Rasterfahndung geteilter Meinung sein (JEDER ist erstmal so lange verdaechtig, bis er/sie nicht mehr verdaechtig ist... ich hoffe, ich hab dich jetzt nicht erschreckt), aber die Befuerworter werden diesen Streit immer gewinnen, mit dem Hinweis darauf, wie toll man doch mit den Stromrechnungen der Stadtwerke Frankfurt einst Terroristen geschnappt hat. Und RF wird laengst nicht mehr nur zur "Terrorismusbekaempfung" bemueht, das kriegen die heute schon bei Landfriedensbruch.
 
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fronex

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In dem von dir verlinkten Spiegel-Artikel wird nicht einmal ansatzweise davon geschrieben, dass Daten an Google gesendet werden. Wenn doch, bitte zeig mir die betreffende Textstelle in dem Spiegel-Artikel. Und bitte zeig mir dann auch auf, inwiefern das Ausmaß schockierender ist?

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Eben nicht, denn im Prinzip haben wir vorher schon festgellt, dass es eine Rolle spielt, wer, wann, wo und wie Daten abfragt. Denn gewisse Behörden haben das Recht darauf, Daten abzufragen. Abgesehen von Google, dessen Speicherung von Daten. Und wie angemerkt. In dem Wiki-Artikel wird nur von der irischen Version der Corona-Warn-App gesprochen. Daher noch einmal. Kannst du Quellen und Beweise liefern, dass bei der deutschen Version der Corona-Warn-App gegen die DSGVO durch irgendeine deutsche Behörde verstoßen wurde?
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Und der nachfolgende Absatz ist wieder ohne Beweis und Ablenkung vom eigentlichen Thema. Gibt es noch Rasterfahnung in Deutschland? Beweise? Und was hat das mit der Corona-Warn-App zu tun? Entschuldige, aber hier werden wieder verschiedene Themen zusammengewürfelt ohne Quelle oder Beweis. Das kannst du individuell für dich persönlich gerne so sehen, aber dann markiere das bitte auch so bzw. liefere notfalls die Quellen/Nachweise dazu.

Und bitte versuche den Rahmen nicht weiter zu vergrößern. Mir geht es nicht um Rasterfahndung. Sondern mir geht es erst einmal konkrekt um den Nachweis, dass die Corona-Warn-App von den Strafverfolgungsbehörden missbraucht wird. Und dafür hast du bisher keine Quelle geboten, sondern immer nur bezogen auf handschriftliche Listen oder die Luca-App.
 
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TotalMayhem

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Eieiei ... der erhobene Vorwurf "vage und sparsam mit Quellen zu sein" hat nichts mit SPON zu tun... es geht hier um was ganz anderes. (siehe meinen Beitrag #3)

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Gibt es: "Die Rasterfahndung ist in den deutschen Ländern eine polizeirechtliche Maßnahme zur Abwehr einer konkreten Gefahr für hochrangige Schutzgüter." (Wird von den einzelnen Bundeslaendern unterschiedlich gehandhabt, der Effekt ist der Selbe)

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Aeh, entschuldige, der Rahmen wurde von unseren "Forum-Goettern" erweitert, die es fuer noetig befanden, dass Datenschutz im Allgemeinen seinen eigenen Fred verdient.
 
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Jack

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Ich meinte das so: Google seine Daten zu überlassen bedeutet per se, dass sie zu Markte getragen werden.
Web.de seine Daten zu überlassen bedeutet per se erstmal, sie sind sicker. Sichern sie dann doch durch Hacker ins Freie, ist da schonmal ein grundlegender Unterschied. Da liegt ja eine Straftat zugrunde. Zudem sind die Daten zeitlich begrenzt abgeflossen, also eine Art Momentaufnahme. Google hingegen überwacht Deinen Datenverlauf ja on-the-fly und bekommt jede Deiner Veränderungen mit.
 
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Jack

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Also: Erstmal bin nicht nur ich der Meinung, Du bist sparsam mit Quellenangaben.
Dann hatten wir beide ja auch schon das Thema an anderer Stelle, als es um TeamViewer ging.

Haltlose Unterstellung“ ist das nicht, denn Du argumentierst mit Behauptungen die man dann schlecht überprüfen kann oder wo man sich fragen muss, wie Du auf so eine Idee überhaupt kommst. Auch der Meinung bin ich übrigens nicht alleine. Auf mich wirkt das offen gesagt oft wie aus-der-Luft-gegriffen, fühle Dich da bitte nicht angegriffen.
Z.B. Sätze wie: „Ohnehin ist es in Deutschland mit dem Datenschutz ja nun wirklich nicht weit her.“ haust Du gerne raus und das sind mehr als vage behauptungen.
Auch sowas wie: „Es gibt nach wie vor die beruehmt-beruechtigte Rasterfahndung, die trumpft immer noch die DSGVO und EU-Recht.“
Deutschland hat ein Datenschutzgesetzt und darüber steht ein europäisches Datenschutzgesetz.
Die Rasterfahndung ist bei uns an hohe Hürden geknüpft und das ist dem Prinzip Gemeinwohl geht vor Eigenwohl geschuldet. Das ist ein demokratischer Grundsatz. Der bricht auch nicht die DSGVO oder EU-Recht.
Gehen meine Daten über eine Rasterfahndung bei Behörden ein, sind sie auch nicht „beim Deibel“, sondern bleiben noch immer im unter Datenschutz stehenden Bereich.

Zitat von Dir: „JEDER ist erstmal so lange verdaechtig, bis er/sie nicht mehr verdaechtig ist...“
Das ist auch wieder so ein pauschaler Satz von Dir, der aus der Luft gegriffen scheint. Woher willst Du das denn wissen? Sorry, aber das ist doch nicht sachlich.
Die Unschuldsvermutung ist in Deutschland durch das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes und zugleich der darüber stehenden Europäischen Menschenrechtskonvention ausdrücklich verankert. Das führt sogar so weit, dass niemand sich selbst belasten muss, also ohne Nachteile zu haben das „Schweigerecht“ nutzen darf.

Rasterfahndung ist ne simple Datenerhebung und -auswertung. Da ist per se erstmal niemand verdächtig, siehe Unschuldsvermutung. Die Ermittlungsbehörden nutzen moderne Möglichkeiten und die gewonnenen Daten sind gesetzlich geschützt und unterliegen auch in der Fahndung dem Datenschutz.
 
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TotalMayhem

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Aber genau das ist das Prinzip der Rasterfahndung... bleiben wir mal bei dem Beispiel der "Terroristenschnapper".

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Man bekam also von den Stadtwerken zunaechst eine Liste mit 18.000 verdaechtigen "Barzahlern" und die persoenlichen Daten von jedem, der auf der Liste stand, waren somit "Freiwild" und wurden anschliessend bei zahllosen Behoerden, Versicherungen, etc. durchleuchtet. Unverdaechtig wurde nur, wer durch das immer enger werdende Raster fiel.. Pech fuer den armen Drogendealer, der wusste garnicht wie ihm geschah. ;)
 
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Murmelmusic

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@TotalMayhem unter welchen Voraussetzungen darf denn eine Rasterfahndung durchgeführt werden? Einfach so, immer und jederzeit?
 
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TotalMayhem

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@Murmelmusic Das ist von den Bundelaendern unterschiedlich geregelt und Bedarf natuerlich richterlicher Genehmigung. Aber wie gesagt, dieses Mittel der Strafverfolgung wird laengst nicht mehr nur zur Terrorismusbekaempfung herangezogen.

Da kann man dann nur hoffen, dass deutsche Richter allesamt verantwortungsvolle Amtstraeger sind nicht jeden Mist durchwinken, nur um so schnell wie moeglich raus aus dem Gerichtssaal und auf den Golfplatz zu kommen. :p
 
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Jack

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Nein, Unschuldsvermutung. Alles schon ausgeführt. Wir leben nicht in Russland.

1979 mit 2022 in Sachen Ermittlung zu vergleichen, geht nicht. Allein wegen der Technik und der stark geänderten Situation. Damals war man mit seinen Daten generell geizig, heute schleudert jeder seine Daten, Gedanken und Fotos auf Server, die das bekannter weise auswerten bis hin zur Gesichtserkennung. Da hast Du permanente Rasterung durch völlig unbekannte Dienste und das ist ja hinlänglich bekannt.
Kameraüberwachung an öffentlichen Plätzen, damals völlig undenkbar und heute?
Und dann: Hallo „RAF“?! Das war eine Terrorwelle und bei so einer Nummer, darf man den Ermittlern keine Möglichkeiten nehmen.
 
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GuyFawkes667

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Was wiederum sehr bedenklich sein sollte. Meine persönlichen Daten bleiben auf meinen Platten.
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Gegen eine Kameraüberwachung habe ich aktuell nichts mehr einzuwenden. Jedoch wird sich meine Meinung bezüglich dieser Technik sofort ändern, wenn wirklich autonome Dienste zur Gesichtserkennung eingeführt werden.
Zur Strafverfolgung öffentliche Plätze per Kamera aufzuzeichnen erscheint mir sinnvoll. Aber eine komplette Überwachung mit spontanen Datenabgleich aller anwesenden Personen klingt für mich wie der pure Horror a´la "1984".
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Das betrifft jeglichen Terrorverdacht.
So wie ich das verstehe, sind 1979 18.000 Personen in den Fokus geraten. Davon wurden der mutmaßlich Gesuchte und ein Drogendealer ausfindig gemacht.
2 Verbrecher gefasst, 17.998 Personen völlig unschuldig und dadurch unbehelligt. Klingt für mich nach einem vollen Erfolg ohne Verluste.
Wären von den 17.998 Personen irgendwelche ausserhalb der Ermittlungen wegen Ungereimtheiten" verfolgt worden, sähe die Sache für mich anders aus.
 
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TotalMayhem

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Die Rasterfahndung kam vor garnicht langer Zeit bei Demos in Sachsen zum Einsatz (siehe oben), da war der "Vorwand" nicht "Terrorwelle, sonden "Landfriedensbruch". Was man nicht vergleichen kann, sind die Technik von damals und heute. Heute ist das alles noch viel effizienter, dank moderner Technik lassen sich endlos groessere Datensaetze viel schneller abgleichen.

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"Unbehelligt" nur insofern, als dass die ja nix davon mitbekommen haben, wie ihre Daten bei Behoerden, Energieversorgern, Versicherungen, KfZ-Zulassungsstellen, etc. durchgeschnueffelt wurden. Und fuer die galt zunaechst auch erstmal das genaue Gegenteil der "Unschuldsvermutung", alla wurden zunaechst als verdaechtig angesehen und mussten erst eliminiert werden.

Der Terrorist und der Drogenhaendler waren die "dicken Fische" mit denen sich BKA-Chef Herlod schliesslich bruesten konnte, ich geh davon aus, dass da noch diverse "kleinere Fische" ins Netz gingen.
 
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Murmelmusic

All hands on deck
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Warum nennst Du es Vorwand? Vorwand wofür, einfach um Daten zu sammeln? Sorry, Du bist viel zu emotional und wenig sachlich. Weitere Diskussion für mich also überflüssig.
 
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