Superkleber für Airtag am Bike

RobMitchum

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Und dann fragt sich einer, wieso das Vertrauen in den Rechtsstaat schwindet. Bin Anfang 2021 beim kauf eines neuen Routers ("aus Vertragsverlängerung") beschissen worden, Warnzeichen bei Null. Deutsches Konto, da manchmal (komische) Leute frage: "Der Vorname war Sebastian". Zudem mit Facebook und Instagram Profil. Angeblich hat die Katze die Vase umgeworfen. Geld gabs natürlich nicht zurück, er sei gerade etwas klamm. Posierte aber auf "Insta" mit neuen Sneakern. Chatverlauf wurde gesichert UND von Kleinanzeigen in Kopie eingeholt bzw. sichern lassen.

Anzeige (ja, wilde 80 oder 90€ Schaden) bei der lokalen Polizei mit Aufforderung "
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". Erwartung: Anhörung des Beschuldigten, Entscheidung nach Aktenlage, Strafbefehl und mit der Adhäsionsklage nebst Urteil bekäme ich einen vollstreckbaren Titel. Den wiederum ein Gerichtsvollzieher eintreiben kann.

Was ist real passiert: Die Polizei hier hat den Fall (ohne Notwendigkeit übrigens) an dessen Wohnort in Berlin weitergereicht. Dafür erst mal den "Not my Job Award" an die hiesige Staatsanwaltschaft. Dort ist wiederum ewig nichts passiert, die beantragte Adhäsionsklage wurde sich (kommentarlos und ohne Begründung) gespart. Apropos gespart: JEDE Kommunikation aktive Kommunikation mit mir wurde sich aus Berlin auch gespart. Statusupdates gabs nur auf mehrfache Aufforderung und erst nach der dritten oder vierten Nachfrage habe ich überhaupt von einem Urteil erfahren. Der Angeklagte wurde übrigens wenig verwunderlich verurteilt. Wenn ichs Urteil haben/lesen wollte, soll ich nen Anwalt wegen Akteneinsicht beauftragen. Tatsächlich ist das Verwehren der Akteneinsicht rechtens, es KANN, aber muss nicht gewährt werden:
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Nummer 5. Kann schlie0lich gegen die Entscheidung klagen.

Ergebnis:
(a) Ich habe meine 90€ oder so nicht, die hat nach wie vor der Verurteilte. Wie hoch die Strafe war - keine Ahnung. Paar Tagessätze tippe ich.
(b) Akteneinsicht habe ich nicht bekommen, daher habe ich keinen Namen samt Adresse erhalten, um einen Mahnbescheid zu beantragen. Mit Mahnbescheid (50€ glaub ich) habe ich die Option auf "Gerichtsvollzieher". Kosten Mahnbescheid und Vollzieher kommen auf die Schulden übrigens obendrauf. Und zudem: Schulden aus Straftaten sind von einer Privatinsolvenz ausgenommen, der Gläubiger hat glaube ich volle 30 Jahre Zeit die einzutreiben. Wenn der den Mahnbescheid ignorieren würde, müsste ich nen Zivilprozess anstreben, meinen Anwalt bezahlen, Prozesskosten vorstrecken und dann haste ggf. einen, der "pleite" ist.

Aber wehe du bist mal 10 km/h zu schnell gefahren und zahlst (d)eine Knolle nicht - dauert kein Quartal und du hast ein Urteil samt Mahnkosten und Verzugsgebühren im Briefkasten. DAS geht erstaunlich schnell.

Ich frage mich wirklich, warum solche Sachen nicht in wenigen Monaten (siehe Knolle) auf Basis "Entscheidung nach Aktenlage" gefällt werden kann. Mehr als zwei Jahre für sowas ist inakzeptabel. Genau übrigens wie den Hinweis auf nen Airtag zu ignorieren.

Aber wehe, du besuchst solche Mitmenschen persönlich und klärst die Angelegenheit bei Volleskalation "nonverbal".

@level9 Jein, die Anzeige WURDE schon gestellt. Der Staatsanwalt entscheidet, ob er ein Verfahren einstellt oder weiterführt und die Polizei ermittelt bzw. sichert ggf. Beweise. Als "Polizei" einen solchen Hinweis zu ignorieren ist allerdings vom Vorgehen an sich her sehr fragwürdig. Zudem ist die Frage, wie genau der Airtag lokalisiert werden kann - du durchsuchst kein Hochhaus mit allen Wohnungen (Thema Unverletzlichkeit der Wohnung), wenns "nur" um ein Fahrrad geht und kein weiterer einengender Hinweis auf den Täter vorliegt. In dem Fall hätte der Polizist mit seiner Einschätzung leider recht.
 
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level9

Pirate of the 777-Seas
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Die Airtags sind doch imho recht genau lokalisierbar - bis auf wenige Meter? Kann mich auch irren.
Aber das ist ein Argument, was einfach nicht gelten kann. Kann doch nicht sein, dass ich als Bewohner eines Hochhauses Krempel im Wert von tausenden Euros klauen kann und dann damit automatisch quasi straffrei bin, SOGAR wenn man nachweisen kann, dass sich das Objekt in diesem Gebäude befinden MUSS.

In meinem Fall - es ging hier aber "nur" um Apple Kopfhörer, die die Nichte unbedingt haben wollte - hat man, wenn ich mich recht erinnere, sagenhafte vier Jahre gebraucht, bis die Sache eingestellt wurde. Die 80 € weg. Aber: Man hatte den Täter. Nur: Der wohnte mittlerweile im Ausland, war nun Student und die allgemeine Aussage: "Ach, der macht das ja jetzt nicht mehr, guckemal, Student. Gemachter Typ. Und im Ausland...". Dass dann dieser fesche Student einfach mal dazu aufgefordert worden wäre, mindestens die einbehaltene Kohle rauszurücken... Ach komm, übertreibs mal nicht. Der arme Student. Der ist doch inzwischen sicher geläutert und zieht nie wieder Leute ab...

Danke für Nichts!
 
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RobMitchum

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Ü18 sieht das AFAIK anders aus. Wenns da ein Urteil/Strafbefehl gibt, gilt derjenige (noch) nicht als vorbestraft - AFAIK muss es 90+ Tage geben um als "Vorstrafe" zu gelten. Aaaaber: Es taucht im Gegensatz zu einer echten Jugendstrafe im polizeilichen Führungszeugnis auf.

Ich könnte jedesmal "kotzen", wenn irgendein "Großkopferter" härtere Strafen sehen will. Ich wäre froh, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft würden UND Prozesse zeitnah durchgezogen werden. X Jahre Jahre nach einer Tat bestenfalls nen Strafbefehl bekommen ist quasi Freispruch zweiter Klasse. Und du kannst überlegen, wie oft jemand sowas gemacht hat - ohne erwischt worden zu sein.

Auch wenns hier OT ist - in Österreich gibts einen rechtskonformen Ansatz sowas deutlich zu beschleunigen. Wer dort z.b. zu schnell fährt, bekommt bei Anerkenntnis der Schuld UND sehr kurzer Frist 50% "Rabatt" auf die Strafe. Der Rechtsweg steht natürlich immer noch offen.

Als Beklagter:
(a) Zähne zusammenbeißen und zahlen (z.B. einen Strafbefehl mit Tagessätzen nach einer Tabelle)
(b) Wenn man wirklich unschuldig ist bzw. zu viel Geld hat: Klagen. Also wie bisher. Was bei einer Niederlage sowohl die Prozess- als auch Anwaltskosten UND die höhere Strafe nach sich zieht.

Mit sowas (ähnlich dem Punktesystem wie beim Führerschein) würdest du die Masse der "Kleinkriminellen" mit im Gegenzug einer riesigen Anzahl an Straftaten (siehe Ladendiebstahl, Schwarzfahren, Drogenbesitz bzw. Handel in Kleinmengen, Unterschlagung/Betrug, Nötigung/leichte Körperverletzung/Sachbeschädigung...) mit weit weniger Zeitaufwand und zeitnah rechtlich abwatschen können. Natürlich unter Vorbehalt, dass nach einer gewissen Anzahl Punkte je Zeiteinheit auch ein echter Prozess als Gesamtwürdigung des bisherigen Lebenswerks kommen kann und wird.

Den Frust der Polizei, dass "immer wieder dieselben" aufgegriffen werden und am nächsten wieder ihrem "Geschäft" nachgehen - kann ich absolut verstehen. Genau wie den Ärger der Betroffenen, wenn offensichtlich solchen Leuten immer wieder nichts passiert. Oder keine Mittel vorhanden sind sich um die größeren Fische zu schnappen, weil der Verwaltungsapparat in "Kleinscheiss" absäuft und diesen organisatorisch lahmlegt. Siehe als Börsenthema damals die Abmahnwelle. Hat schließlich einige "Kanzleien" am Ende was gekostet. Leider weiss ich nicht, wie viel diese aus unbegründeten Abmahnungen kassiert haben und was die am Ende zahlen bzw. absitzen mussten. Der "Jahreslohn" würde mich wirklich interessieren.
 
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level9

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Hatte gerade mal geschaut, habe damals offenbar das Schreiben der Staatsanwaltschaft nicht als PDF eingescannt. Schade.
Aber ich hatte damals eine Antwort formuliert (gab noch weitere Geschädigte). Ohne das ursprüngliche Dokument sind zwar die Zitate nicht gut zu verstehen - aber nunja.
Übrigens unnötig zu sagen, dass ich darauf nie eine Antwort erhielt:

"... vielen Dank für Ihr Schreiben vom 04.12.2024 – es kommt nur leider etwas spät, der 01. April ist schon eine ganze Weile her.
Hiermit erhebe ich Einspruch gegen die Verfahrenseinstellung und verlange, dass der „hinreichend (V)erdächtig(e)" [Zitat] entsprechend für den mir entstandenen Schaden aufzukommen hat und diesen ausgleicht.
Ihr Schreiben sowie der Umgang unseres Rechtssystems mit diesem Fall ist eine Farce. Nicht nur, dass man 4 Jahre für dieses Ergebnis benötigt, es wird auch gleichsam als Begründung herangezogen, warum gegen den Beschuldigten nun nur noch eine Ermahnung ausgesprochen wird, da „weitere erzieherische Maßnahmen nicht mehr zielführend erscheinen" [Zitat], da der Beschuldigte nun bald 21 Jahre alt wird.

Da es sich um einen „relativ geringen Gesamtschaden handelt" [Zitat], frage ich mich, warum der nunmehr erwachsene Beschuldigte nicht in der Lage ist, die 165 €, um die er die Opfer betrogen hat, einfach zu zahlen – ersatzweise seine Eltern, da der Beschuldigte zur Tatzeit noch Jugendlicher war. Stattdessen erscheint Ihnen eine Einstellung des Verfahrens „schuldangemessen" [Zitat] – die ggfls. vorhandene finanzielle Situation der Opfer wird hier dabei völlig ignoriert.
So ergeht das Signal an alle weiteren minderjährigen Mitbürger, ob hier auch der Migrationshintergrund des Beschuldigten die Verfahrenseinstellung begünstigte, lasse ich mal dahingestellt, dass man andere Menschen ruhig um „geringe Beträge" betrügen kann – denn das Verfahren wird ja nach Jahren sowieso eingestellt. Und dies völlig ohne Konsequenz, denn eine Vorstrafe gibt es ja auch nicht.
Man muss sich nicht wundern, dass Kleinkriminalität gerade an Handelsplätzen wie eBay oder Kleinanzeigen immer größere Ausmaße annimmt, wenn es ja offenbar für die Täter keinerlei Konsequenzen gibt.

Ich bin schlichtweg begeistert und erwarte eine fristgerechte Antwort bis zum 01.02.2025 – bitte nicht erst in 2028."
 
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