Strom und Heizung's NEWS

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Oldie aus dem Ruhrpott
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Stromio - Massenkündigungen des Stromanbieters wohl unwirksam

Das Unternehmen Stromio hat vor einigen Jahren zehntausenden Kunden die Verträge gekündigt.
Zu Unrecht, urteilte nun das OLG Hamm.

Der Energieversorger Stromio aus Kaarst in NRW beendete in den letzten Wochen des Jahres 2021 rückwirkend zahlreiche Stromlieferungsverträge.
Stromio begründete seine Entscheidung mit erheblichen Preissteigerungen auf dem Strommarkt.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen war das rechtswidrig.
Sie hatte eine bundesweite Klage angestrengt.

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Musterfeststellungsverfahren weitestgehend für betroffene Stromio-Kunden geurteilt.
Die Verbraucherzentrale Hessen wollte feststellen lassen, dass die Massenkündigungen von Stromio Ende 2021 unwirksam waren.

Verbraucherzentrale geht von hunderttausenden Betroffenen aus

Ein Betroffener versucht jährlich den Stromanbieter zu wechseln, weil er so günstige Tarife bekommen kann.
Ende 2021 war er Kunde bei einem Stromanbieter, der zu Stromio gehörte.
Stromio galt als sogenannter Stromdiscounter mit besonders günstigen Tarifen.

Doch kurz vor Weihnachten bekam Mario Bertling die Kündigung seines Stromvertrags - per E-Mail.
"Wir hatten keine Reaktionsmöglichkeit.
Es war totale Hilflosigkeit", erinnert sich der Ratinger.
Es ist kein Einzelfall.
Die Verbraucherzentrale Hessen geht von hunderttausenden Betroffenen aus.

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Oldie aus dem Ruhrpott
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Gutachten: Verfassungsrechtliche Zweifel an neuem Heizgesetz

Die Bundesregierung will das Heizungsgesetz der früheren Ampel streichen.
Die Reform ist umstritten - auch rechtlich.

Zum geplanten neuen Heizgesetz der schwarz-roten Koalition gibt es verfassungsrechtliche Bedenken.
Das geht aus einem Gutachten der wissenschaftlichen Dienste des Bundestags hervor.
Darin heißt es, es bestünden verfassungsrechtliche Zweifel, insbesondere ob die Neuregelung der Heizungsemissionen nach dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz Reduktionslasten insgesamt unverhältnismäßig auf die Zukunft verschiebe.
Es sei aber offen, wie das Bundesverfassungsgericht diese Zweifel bewerten würde.

Über das Gutachten hatte zuerst der Spiegel berichtet.
Dieses Gesetz ist verfassungsrechtlich zweifelhaft, sagte der Grünen-Energiepolitiker Michael Kellner der Deutschen Presse-Agentur.
Das sei Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) offensichtlich egal.
Aber die Abgeordneten der Fraktionen von Union und SPD sollten nochmal in sich gehen, denn ihnen droht eine Blamage vor dem Bundesverfassungsgericht.
Kellner hatte die wissenschaftlichen Dienste angefragt.

Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe hatten den Gesetzentwurf bereits als verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft bezeichnet.
Die Linke-Fraktion hat angekündigt, sie prüfe, ob sie die geplanten Neuregelungen mit einer Organklage im Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht stoppen kann.

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Wegen Hitze: Strompreis steigt auf über 500 Euro

Schon an den sonnigen Feiertagen im Mai hatten die Börsenstrompreise in Deutschland Schlagzeilen gemacht: Aufgrund der enorm hohen Solareinspeisung waren am 1. Mai 2026 die Strompreise in den Mittagsstunden auf - 600 Euro/Megawattstunde (MWh) gefallen - das ist der tiefste Wert, der technisch überhaupt möglich ist.
Hintergrund war die fehlende Nachfrage am Feiertag und die unkontrollierte Solareinspeisung vor allem durch private PV-Anlagen.


Hohe Nachfrage durch Klimaanlagen

Und auch am kommenden Wochenende dürfte es an der Strombörse zu stark schwankenden Preisen kommen.
Diesmal drehen die Märkte allerdings in die gegenteilige Richtung: Durch die Hitze wird mehr Strom für Klimaanlagen und die Kühlung insbesondere von Rechenzentren benötigt, sodass dieser vor allem in den Abendstunden sehr teuer werden kann.
Ein erstes Beispiel dafür lieferte der Donnerstagabend, als der Strompreis an der Börse auf über 500 Euro/MWh anstieg:

In der Mittagszeit, als viel Solarenergie erzeugt werden konnte, konnte die erhöhte Nachfrage noch problemlos bedient werden; mit Einbruch der Dunkelheit musste dafür zusätzlicher Strom einkauft werden, etwa aus dem Ausland oder indem Kohle- oder Gaskraftwerke angeworfen wurden.
Da die Stromerzeugung aus diesen Quellen im Vergleich zu Solar deutlich teurer ist, spiegelt sich dies in den steil steigenden Preisen am Donnerstagabend wider.

Auf Haushalte haben diese Strompreisschwankungen meist keine Auswirkungen, es sei denn, sie nutzen einen dynamischen Stromtarif.
In diesem Fall zahlen Verbraucher immer so viel für Strom, wie er gerade an der Börse wert ist.
Die größte Auswirkung haben die Börsenstrompreise allerdings auf Industriebetriebe, die häufig direkt am Spotmarkt einkaufen.

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Einige deutsche Großstädte bereiten Stilllegung der Gasnetze vor

Acht Städte im Fokus ...

Für Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern bleibt nur noch wenig Zeit, bis die kommunalen Wärmepläne final veröffentlicht werden müssen.
Stichtag ist der 30. Juni, danach sollen die Bürgerinnen und Bürger der Städte erfahren können, wie sie in Zukunft heizen können.
In kleineren Kommunen muss der Wärmeplan erst in zwei Jahren, also bis 2028 vorliegen.


Einige Städte sind der Frist aber schon zuvorgekommen und haben bereits öffentlich zugängliche Wärmepläne.
Das liegt zum einen daran, dass einige Bundesländer, wie etwa Baden-Württemberg, die Erarbeitung von Wärmeplänen schon vor dem Bund verpflichtend gemacht haben.
Zum anderen haben manche Bundesländer ambitioniertere Klimaziele als der Bund, der bis 2045 klimaneutral werden will.
Untersucht man die Wärmepläne von acht deutschen Großstädten, erkennt man ein ziemlich einheitliches Bild.

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Verbraucherschützer warnen - 300 Euro Bonus beim Stromwechsel? Das ist der Haken

Viele Verbraucher bleiben über Jahre oder sogar Jahrzehnte ihrem Strom- oder Gasanbieter treu.
Doch wer regelmäßig die Preise vergleicht, der kann viel Geld sparen.
Dabei lohnt sich vor allem der Vergleich zwischen Grundversorgung und anderen Strom- oder Gasanbietern - hier liegt der Preisunterschied oft bei mehreren hundert Euro pro Jahr.


Doch beim Blick auf die Neukundenangebote sollten Verbraucher immer genau hinsehen, wie der Geldratgeber "Finanztip" in seinem Newsletter erklärt.
Aktuell locken viele Energieversorger nämlich mit besonders hohen Boni: 100, 200 oder sogar 300 Euro versprechen die Unternehmen dann den Neulingen als "Sofortbonus" oder "Neukundenbonus".
Das kann ein guter Deal sein - aber auch eine Falle.

Darauf sollten Sie beim Strom- und Gaswechsel achten

Diese Wechselprämien machen den Strom- oder Gasvertrag im ersten Jahr natürlich ziemlich günstig.
Auch bei Vergleichsportalen wird der Neukundenbonus mit dem Arbeits- und Grundpreis des Tarifs verrechnet, diese Zahl wird dann als monatliche Durchschnittskosten ausgewiesen. Das ist aber trügerisch.
Zur Veranschaulichung ein Beispiel:
T40bQr.jpg


Bei Stromtarif X würde das Unternehmen den Kunden vermutlich mit durchschnittlichen Monatskosten von 69 Euro (828/12) locken, bei Stromtarif Y sogar mit nur 65 Euro im Monat.
In der Realität liegen die Kosten aber deutlich darüber, was der Kunde spätestens im zweiten Jahr, wenn der Bonus wegfällt, auch merken wird.

Wann sich der Wechsel nicht lohnt

Deshalb sollten sich Verbraucher nicht von den errechneten Kosten im ersten Jahr blenden lassen und genau hinsehen.
Die wichtigste Zahl ist der Arbeitspreis: Das ist der Preis, den Sie pro Kilowattstunde bezahlen.
Dieser sollte für Strom im Jahr 2026 nicht über 35 Cent/kWh liegen, es gibt auch viele Tarife deutlich darunter; bei Gas ist ein Preis um die zehn Cent/kWh zu erwarten.

Bei besonders niedrigen Arbeitspreisen lohnt sich noch der Blick auf den Grundpreis, oftmals ist dieser dann höher als bei der Konkurrenz.
Grundpreise variieren beim Strom zwischen fünf und 15 Euro im Monat, bei Gas kann es auch mal auf 20 Euro im Monat hochgehen.

Liegen Arbeitspreis und Grundpreis höher als beim aktuellen Anbieter, dann sollten Sie - auch bei einem sehr attraktiven Neukundenbonus - lieber verzichten.
Ab dem 2. Jahr zahlen Sie dann nämlich mehr als beim vorherigen Anbieter.

Anders ist das natürlich, wenn Sie kein Problem damit haben, nach einem Jahr wieder zu wechseln.
Das kann auch vorteilhaft sein, wenn man sich die Zeit dafür nimmt.
Dann können Kunden von einem Neukundenbonus zum nächsten springen.

Aber Achtung: Viele Energieanbieter schließen mit ihren Neukunden Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten.
Das Bonushopping kann bei so einem Vertrag daher nicht funktionieren.


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