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Da bei Tarnkappe auch viele ihre Schwierigkeiten haben oder hatte mit dem Thema der „strafrechtlichen Verjährung“, wann diese beginnt und wann diese endet >

Für alle Downloader sowie auch Uploader, die bisher keine polizeiliche Vorladung hatten oder eine Hausdurchsuchung hatten (oder ähnliches
(weiteres kann bei Tarnkappe nachgelesen werden)
Doppelte der gesetzlichen Verjährungsfrist
In diesem Fall hat der Staat noch 5 Jahre Zeit > Uploader/Downloader strafrechtlich zu belangen (falls es zu einer Unterbrechung kam).

Für alle Downloader sowie auch Uploader, die bisher keine polizeiliche Vorladung hatten oder eine Hausdurchsuchung hatten (oder ähnliches
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) ist der Fall "Share-Online.Biz" abgeschlossen.(weiteres kann bei Tarnkappe nachgelesen werden)
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Doppelte der gesetzlichen Verjährungsfrist
D.h. (mal als Beispiel) wenn es zu einer Unterbrechung kam (können auch mehrere sein), hat der Staat, max. 10 Jahre Zeit, den Fall zu lösen.Bitte, Anmelden oder Registrieren um den Inhalt zu sehen!
In diesem Fall hat der Staat noch 5 Jahre Zeit > Uploader/Downloader strafrechtlich zu belangen (falls es zu einer Unterbrechung kam).