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Oldie
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EuGH urteilt gegen deutsche Vorratsdatenspeicherung
Die "allgemeine und unterschiedslose" Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten verstößt gegen EU-Recht.
So lautet das Urteil des Europäischen Gerichtshofs , welches am Dienstagvormittag verkündet wurde.
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Das Gericht stellt damit fest, dass entsprechende Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung im deutschen Telekommunikationsgesetz (TKG) gegen das Unionsrecht verstoßen.
Die gespeicherten Daten von Personen könnten dazu verwendet werden, um Profile mit den Gewohnheiten des täglichen Lebens oder mit dem sozialen Umfeld der Personen zu erstellen, was einen Grundrechtseingriff darstelle.
Überraschend kommt das Urteil nicht.
Das EuGH bestätigt damit seine früheren Entscheidungen zu ähnlichen Fällen.
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