NEWS zur Vorratsdatenspeicherung

collo

Oldie aus dem Ruhrpott
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EuGH urteilt gegen deutsche Vorratsdatenspeicherung

Die "allgemeine und unterschiedslose" Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten verstößt gegen EU-Recht.
So lautet das Urteil des Europäischen Gerichtshofs , welches am Dienstagvormittag verkündet wurde.
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Das Gericht stellt damit fest, dass entsprechende Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung im deutschen Telekommunikationsgesetz (TKG) gegen das Unionsrecht verstoßen.
Die gespeicherten Daten von Personen könnten dazu verwendet werden, um Profile mit den Gewohnheiten des täglichen Lebens oder mit dem sozialen Umfeld der Personen zu erstellen, was einen Grundrechtseingriff darstelle.

Überraschend kommt das Urteil nicht.
Das EuGH bestätigt damit seine früheren Entscheidungen zu ähnlichen Fällen.

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Syrius007

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Wenigstens ein Gericht, dass die Vorratsdatenspeicherung als rechtswidrig ansieht. Unsere Gerichte schlafen wohl alle oder sind auf Regierungslinie.
 
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BalmungD

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Eher auf Regierungslinie.

Aber die Vorratsdatenspeicherung wurde ja *Angeblich* nie so umgesetzt wie es im Gesetzestext stand. Da dieser nun vom Tisch ist hat man aber gleich den nächsten Vordruck aus dem Schieber gezogen den ohne Stasi geht es ja in Deutschland nicht.

Nennt sich nun aber "Quick-Freeze" ...

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Bei der Namenswahl Frage ich mich echt ob da der eine oder andere Typ nicht zu viel Eis gefuttert hat und wären eines "brain freeze" auf die Idee gekommen ist ...
 
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Thanos

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collo

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Keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung: Buschmann legt Entwurf vor

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat einen Vorschlag für ein auf konkrete Verdachtsfälle beschränktes Verfahren zur Sicherung von Telekommunikationsdaten vorgelegt.
Der Entwurf zur Einführung von "Quick Freeze" wurde am "Dienstag zur Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung verschickt.
Das von Buschmann vorgeschlagene Verfahren soll eine Alternative zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung sein.

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collo

Oldie aus dem Ruhrpott
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Mit der Chatkontrolle kehrt die Vorratsdatenspeicherung zurück

Das Thema Vorratsdaten dominiert zahlreiche EU-Ausschüsse.
Trotz mehrerer ablehnender Gerichtsurteile halten viele Staaten daran fest - und finden Wege.

Im Zug der Diskussionen im EU-Ministerrat zur Chatkontrolle und den grenzüberschreitenden Zugriff der Strafverfolger auf "Beweismittel in der Cloud" (E-Evidence) ist man wieder bei der Vorratsdatenspeicherung angekommen.
Sowohl die gerade finalisierte E-Evidence-Verordnung zur "Beweissicherung in der Cloud" wie auch die kommende EU-Verordnung zur Chatkontrolle, die noch am Anfang steht, basieren ja darauf, dass die verlangten Datensätze auch vorhanden sind.

Am Donnerstag hatte das Bundesverfassungsgericht die EuGH-Entscheidung gegen die deutsche Vorratsdatenspeicherung (VDS) vom September noch einmal unterstrichen.
Da das Gesetz dem Unionsrecht widerspreche, dürfe es auch nicht mehr angewendet werden.
Damit ist auch die zweite Version der VDS in Deutschland vom Tisch, es dürfte allerdings nicht die letzte sein.

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collo

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Ermittler sollen Quick Freeze statt Vorratsdatenspeicherung erhalten

Die Bundesregierung hat sich auf eine sogenannte Quick-Freeze-Regelung zur Speicherung von Telekommunikationsdaten verständigt, die zur Aufklärung schwerer Straftaten genutzt werden können.
Bundesjustizminister Marco Buschmann sprach von einem "Meilenstein für die effektive Strafverfolgung".
Buschmann und Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatten sich bislang nicht auf die Modalitäten einigen können, wie zur Strafverfolgung etwa von Kinderpornographie Kommunikationsdaten von Tatverdächtigen gespeichert und von den Ermittlern genutzt werden können.

Die Einigung sieht vor, dass Ermittlungsbehörden bei einem begründeten Verdacht auf eine schwere Straftat Daten wie etwa die IP-Adresse vorübergehend speichern können.
Dabei geht es nicht um die Inhalte, sondern lediglich die Verbindungsdaten.
Für eine Speicherung ist die Anordnung eines Richters erforderlich.

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Abruf bei Anbietern bei Bedarf - BKA-Chef Münch will IP-Adressen begrenzt speichern lassen

Das Bundeskriminalamt fordert die Ampel-Regierung zu einer Ausweitung der Datenspeicherung zur Verbrechensbekämpfung auf.
Die jüngste Einigung auf ein sogenanntes Quick-Freeze-Verfahren, also das Einfrieren von Verbindungsdaten bei einem Verdacht auf schwere Straftaten, reiche nicht aus, sagte BKA-Chef Holger Münch dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Nötig sei auch eine Speicherung von IP-Adressen für zwei bis drei Wochen bei den Telekommunikationsprovidern.

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collo

Oldie aus dem Ruhrpott
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EU-Kommission treibt neue EU-weite Vorratsdatenspeicherung voran

Für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung sind laut der EU-Kommission Metadaten nötig.
Vor einer potenziellen neuen Gesetzesinitiative holt sie Meinungen ein.


Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu einer Neuauflage der EU-weiten Vorratsdatenspeicherung gestartet.
Sie geht dabei davon aus, dass eine solche Initiative prinzipiell dringend erforderlich ist.
Nur die Umsetzungsform ist der Brüsseler Regierungsinstitution zufolge noch offen. Interessierte können bis zum 18. Juni dazu Stellungnahmen abgeben.
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Zur Begründung heißt es: "Um Straftaten wirksam bekämpfen und verfolgen zu können", benötigen Polizei- und Justizbehörden möglicherweise Zugang zu bestimmten Verbindungs- und Standortdaten von Anbietern elektronischer Kommunikationsdienste.
Wenn die Provider nicht ausdrücklich verpflichtet seien, solche Nutzerspuren für einen angemessenen und begrenzten Zeitraum aufzubewahren, könnten sie für die Strafverfolgung verloren sein.

"Derzeit gibt es keinen EU-weiten Rechtsrahmen in diesem Bereich", schreibt die Kommission in einer zugleich veröffentlichten Folgenabschätzung.
Was sie verschweigt: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine frühere EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung schon vor Jahren für nichtig erklärt und seine einschlägige Rechtsprechung mit der Zeit nur teilweise - etwa mit Blick auf IP-Adressen - gelockert.
Die Luxemburger Richter betonen immer wieder, dass ein solches grundrechtsrelevantes Ermittlungsinstrument auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden müsse.

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