NEWS zur Gesundheit (Rückrufe usw.)

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Oldie aus dem Ruhrpott
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Rückruf: Fremdkörper in Pizza von Rewe

Kunststoffsplitter in Lebensmitteln können gefährliche Verletzungen verursachen.
Deswegen hat ein Hersteller eine Tiefkühlpizza von Rewe zurückgerufen.


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Tiefkühlpizza wird gerne verzehrt, wenn es mal schnell gehen muss oder man beim Kochen wenig Talent hat.
Doch wer die "Rewe Beste Wahl Pizza Ziegenkäse" im Tiefkühlfach hat, sollte jetzt genauer hinschauen.

Die Freiberger Lebensmittel GmbH ruft dieses Produkt zurück, wie das Unternehmen mitteilt: In einzelnen Packungen können sich kleine Kunststoff-Fremdkörper befinden.

Rewe Beste Wahl, Pizza Ziegenkäse, 315g

EAN: 4337256758604

Mindesthaltbarkeitsdatum:

- 02.2027; Charge: L60471F

- 02.2027; Charge: L60472F


Von dem Verzehr des betroffenen Produktes wird dringend abgeraten.

Kunden können das Produkt im Markt zurückgeben und bekommen den Kaufpreis erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons.

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Krebserregender Schimmelpilz: Kaufland ruft Gewürz zurück

Weil eine Paprika-Gewürzzubereitung möglicherweise krebserregende Schimmelpilze enthält, wird das Produkt vom Hersteller zurückgerufen.
Betroffen ist die 100-Gramm-Packung der "Paprika-Gewürzzubereitung Aci Pul Biber" der Marke "Suntat" mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 30.10.2027 und der Chargennummer "L A06"


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Konsumenten sollen das Produkt nicht essen, sondern zurück in den Supermarkt bringen.
Die Gewürzzubereitung des Mannheimer Herstellers BLG Kardesler GmbH wird den Angaben zufolge bei Kaufland in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland verkauft.

Bei einer Kontrolle des Gewürzes sei ein erhöhter Gehalt eines giftigen Schimmelpilzes gefunden worden.
Dieser sei stark krebserregend, wie die Lebensmittelüberwachung Baden-Württemberg schreibt.
Häufig entstehen diese Schimmelpilze bei der Ernte während feuchtwarmer Temperaturen. "Deshalb treten Belastungen vor allem bei Produkten aus tropischen und subtropischen Regionen auf", heißt es.
Dazu zählten Nüsse, Trockenfrüchte, Gewürze oder Mais.

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Rückruf: Salmonellen - Kania Rosmarin geschnitten via Lidl

Im Rahmen einer Eigenuntersuchung wurden Salmonellen nachgewiesen.
Salmonellen können Auslöser von Magen-/Darmerkrankungen (Salmonellose) sein.


Bei bestimmten Personengruppen (Säuglingen, Kleinkindern, Schwangeren, Senioren und Menschen mit einem geschwächten Abwehrsystem) können ernste Krankheitsverläufe auftreten.
Deshalb sollten Kunden den Rückruf unbedingt beachten und das betroffene Produkt nicht verzehren.

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Der Artikel könne in allen Lidl-Filialen auch ohne Vorlage des Kassenbons zurückgegeben werden, heißt es.
Für weitere Informationen wenden sich Verbraucher am besten an die Lidl-Kundenhotline: 00800 5435 5435.

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Rückruf: Nicht deklarierte Allergene in Madar Bisquit Keksen

Die Bahrami GmbH informiert über den Rückruf des Artikels Madar Bisquit in der 70g Packung und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 23.09.2026.
Wie das Unternehmen mitteilt, wurde festgestellt, dass in dem Produkt nicht gekennzeichnete Allergene (Soja, Milch und Eier) enthalten sind.


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Menschen mit einer Allergie oder Unverträglichkeit gegen Soja, Milch und Eiern sollten unbedingt auf den Verzehr verzichten!

Nach Unternehmensangaben ist nur das genannte MHD betroffen.

Betroffene Packungen können in den jeweiligen Verkaufsstellen zurückgegeben werden, der Kaufpreis wird erstattet.

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Rückruf: Weiße Bohnen in Tomatensauce 350 Gramm

Nur Puur ruft das unten aufgeführte Produkt unverzüglich zurück.
Interne Untersuchungen haben ergeben, dass das Produkt möglicherweise keiner ausreichenden thermischen Behandlung oder Sterilisation unterzogen wurde.
Folglich kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Produkt schädliche Mikroorganismen enthält, die ein Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellen könnten.


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Der Verzehr dieses Produkts kann potenziell zu gesundheitlichen Beschwerden führen.
Verbraucher werden dringend aufgefordert, das Produkt weder zu verzehren noch zu verwenden.

Geben Sie das Produkt an der Verkaufsstelle zurück.
Der volle Kaufpreis wird erstattet - auch ohne Kassenbon.

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Rückruf: arko Butter Spritzgebäck kann nicht deklarierte Erdnuss enthalten

Auf dem Produkt Butterspritzgebäck 175 Gramm wurden falsche Rücken- und Frontetiketten (Butterspritzgebäck, statt Butter-Erdnuss-Taler) angebracht.
In dem Produkt wurden Butter-Erdnuss-Taler abgepackt.
Das Produkt Butter-Erdnuss-Taler enthält die Zutat Erdnuss, die in der Zutatenliste des Butterspritzgebäckes fehlt.

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Betroffene Ware kann ohne Kassenbon in den Filialen zurückgeben werden.

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Neue Milch-Regelung gilt ab Mitte Juni: Was Hersteller künftig nicht mehr verschweigen dürfen

Ab 14. Juni gelten für die Aufschriften „laktosefrei" und „frisch" auf Milchprodukten verbindliche gesetzliche Vorgaben.

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Neues Medikament nimmt Krebs seine Tarnkappe

Tumor schrumpft bei Patienten ...

Die Immuntherapie gilt als wichtigster Fortschritt der Krebsmedizin der letzten Jahre.
Sie aktiviert das körpereigene Abwehrsystem, das Tumore aufspürt und zerstört.
Doch bei rund zwei Dritteln aller Patienten funktioniert die Therapie bisher nicht, denn viele Tumore machen sich für das Immunsystem mit Tarnkappen unsichtbar.
Ein neues Medikament zeigt nun in einer frühen Studie, dass sich diese Tarnung aufheben lässt.

Bei der Phase-1-Studie erhielten 83 Patienten den experimentellen Wirkstoff GRWD5769 in Kombination mit der Immuntherapie Cemiplimab.
Bei 26 von 83 Patienten schrumpften die Tumore: Bei 15 Patienten wurde eine Verkleinerung des Tumors um mindestens 30 Prozent festgestellt, wie britische Medien übereinstimmend berichteten.
Die Daten wurden beim Jahreskongress der American Society of Clinical Oncology in Chicago vorgestellt, der weltweit größten Krebskonferenz.

"Für ein Medikament, das als Tablette verabreicht wird, ist das sehr beeindruckend", sagte die leitende Prüfärztin Fiona Thistlethwaite vom Christie NHS Foundation Trust laut dem "Guardian".
Die Pille wurde an Patienten des Christie-Krebsforschungszentrums in Manchester untersucht, bei denen Gebärmutterhals-, Leber-, Blasen-, nicht-kleinzelliger Lungenkrebs, Kopf-Hals-Krebs sowie eine Form von Darmkrebs diagnostiziert worden waren.

Besonders vielversprechend waren die Ergebnisse bei einer bestimmten Form von Darmkrebs: Bei 51 Prozent der Patienten kam das Fortschreiten der Krebserkrankung für sechs Monate zum Stillstand.
Auch bei 55 Prozent der Patienten mit nicht-kleinzelligem Lungenkrebs und bei 38 Prozent der Patienten mit Kopf-Hals-Krebs kam das Fortschreiten der Erkrankung für einen ähnlich langen Zeitraum zum Stillstand.

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Tedi ruft Elektrogerät zurück - Brandgefahr bei Heißluftfritteuse

Tedi, ruft eine Heißluftfritteuse zurück.
Bei einer Überprüfung des Gerätes der Marke Elta seien Abweichungen festgestellt worden, teilte Tedi mit.


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Diese betreffen die Temperaturregelung sowie die interne Verkabelung.
Es besteht Brand- und Verletzungsgefahr, heißt es in dem Rückruf.
"Die betroffenen Geräte wurden zwischen 04.02.2025 und 03.06.2026 in allen Tedi-Filialen verkauft.
Sie sollten nicht weiter verwendet werden."

Betroffene Heißluftfritteusen können gegen Erstattung des Verkaufspreises von 30 € oder gegen einen anderen Artikel in jeder Filiale umgetauscht werden.

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Ab 14. Juni: Neue Kennzeichnungspflicht für Milch kommt

Wer im Supermarkt zu Milch greift und auf die Aufschrift "frisch" oder "laktosefrei" achtet, musste bislang schlicht darauf vertrauen, dass diese Angaben der Wahrheit entsprechen. Eine verbindliche gesetzliche Definition fehlte - und das, obwohl viele Menschen in Deutschland auf solche Hinweise angewiesen sind, etwa weil sie Laktose nicht vertragen.

Das ändert sich jetzt. Am 14. Juni 2026 tritt die Milchproduktqualitätsverordnung (MilchPQV) in Kraft.
Sie bündelt vier bislang getrennte Regelwerke - die Konsummilch-Kennzeichnungs-Verordnung, die Milcherzeugnisverordnung, die Käseverordnung und die Butterverordnung - in einem einzigen Regelwerk und macht erstmals klare, verbindliche Vorgaben für die Kennzeichnung von Milchprodukten.

Was dürfen Hersteller künftig auf die Verpackung schreiben und was nicht?

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Protestaktion an diesem Mittwoch - Ärzte schließen ihre Praxen

Am morgigen Mittwoch könnten zahlreiche Arzt- und Psychotherapiepraxen geschlossen bleiben.

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Mehrere Berufsverbände, darunter die Freie Ärzteschaft sowie der fachübergreifende Medi Geno Deutschland, haben bundesweit zu Praxisschließungen aufgerufen.
Der Grund: Das von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken vorgelegte Reformgesetz zur Sanierung der gesetzlichen Krankenversicherung, das in dieser Woche im Bundestag verhandelt wird.

"Mit Ignoranz wird im Gesundheitswesen am falschen Ende gespart und rationiert, und letztlich werden die Sozialausgaben nicht gesenkt - aber der ambulanten medizinischen Versorgung wird massiver Schaden zugefügt", kritisiert Silke Lüder, Fachärztin für Allgemeinmedizin und stellvertretende Bundesvorsitzende der Freien Ärzteschaft.

Ärzte kritisieren Sparpläne

Die Ärzte fühlen sich durch die geplanten Einsparpläne unangemessen benachteiligt. Kritisiert wird unter anderem die Streichung der finanziellen Anreize für die schnelle Vermittlung von Facharztterminen.
Auch die extrabudgetäre Vergütung für die Erstbefüllung und Aktualisierung der elektronischen Patientenakte soll abgeschafft werden.
Damit sollen die ärztlichen Leistungen wieder stärker reglementiert werden.

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Neue Studie aus Frankreich - Verbreitete Zusatzstoffe in Brot und Käse schaden dem Herz

Konservierungsstoffe verlängern die Haltbarkeit von Lebensmitteln und schützen vor Bakterien und Schimmel.
Eine neue Studie aus Frankreich zeigt nun: Bestimmte Zusatzstoffe könnten mit einem höheren Risiko für Bluthochdruck und Herz-Kreislauf-Erkrankungen zusammenhängen.


Die Forscher analysierten die Ernährungsdaten von mehr als 112.000 Menschen ab 15 Jahren aus der französischen NutriNet-Santé-Studie.
Teilnehmer dokumentierten dabei über Jahre hinweg detailliert ihre Ernährung.
Anschließend verglichen die Wissenschaftler den Konsum bestimmter Konservierungsstoffe mit Daten zu Bluthochdruck, Herzinfarkten und Schlaganfällen.

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Rückruf: PFAS in ADVENTURIDGE Winter Outdoor Schuhen via ALDI

Die Wünsche Fashion GmbH & Co. KG ruft schwarze Winter Outdoor Schuhe der Marke ADVENTURIDGE via ALDI SÜD und ALDI NORD zurück.
Wie das Unternehmen mitteilt, überschreiten die betroffenen Schuhe die gesetzlichen PFAS-Grenzwerte gemäß den geltenden Verordnungen (POP- und REACH-Verordnung).


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Von der weiteren Verwendung betroffener Schuhe wird abgeraten!

Der Kaufpreis wird in der jeweiligen Verkaufsstelle zurückerstattet.
Für die Rückgabe ist kein Kaufbeleg erforderlich.

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Dringender Instant-Nudel-Rückruf bei Go Asia - krebserregender Stoff könnte enthalten sein

Die Lebensmittelkette Go Asia hat am 10. Juni 2026 einen bundesweiten Rückruf gestartet. Betroffen sind Instantnudeln der Marke Kailo mit Hühnchengeschmack in der 85-Gramm-Packung.

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In dem Produkt wurden erhöhte Werte von Glycidyl-Fettsäureestern nachgewiesen.
Dabei handelt es sich um eine Substanzgruppe, die im Körper zu einem potenziell krebserregenden Stoff umgewandelt werden kann.
Viele Kunden bevorzugen das Produkt, da es zu Preisen, wie beim Discounter angeboten wird.

Der Schadstoff entsteht vorwiegend bei der industriellen Verarbeitung von pflanzlichen Ölen und Fetten, wenn diese hohen Temperaturen ausgesetzt werden.
In Fertigprodukten wie Margarine, Frittierfett oder eben Instantgerichten taucht er ebenfalls immer wieder auf.
Häufig findet er sich in importierten Artikeln aus Asien, bei denen die Herstellungsprozesse schwer nachvollziehbar sind. Produktwarnungen sollten Verbraucher stets ernst nehmen.

Der Asia-Nudel-Rückruf bezieht sich ausschließlich auf die Kailo Instantnudeln Hühnchengeschmack in der 85-Gramm-Packung, vertrieben von der Go Asia GmbH.
Das Produkt wurde bundesweit in Go Asia-Filialen sowie weiteren Asia-Supermärkten und online verkauft.
Kunden werden aufgefordert, die Ware nicht zu verzehren und sie in der Filiale zurückzugeben.
Dies ist auch ohne Kassenbon möglich

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Tödlicher Stromschlag möglich! Hersteller ruft Lampen zurück

Besitzer einer Markslöjd-Heaven-Leuchte sollten jetzt handeln.
Bei mehreren Chargen besteht die Gefahr eines lebensgefährlichen Stromschlags.


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Stromschlag bei Berührung nicht ausgeschlossen

Unter ungünstigen Umständen kann die Anschlussklemme mit einem längeren Deckenhaken in Kontakt kommen.
Ist zusätzlich kein Schutzleiter vorhanden, besteht das Risiko, dass das Metallgehäuse der Leuchte elektrisch leitend wird.
Wer die Lampe anschließend berührt, könnte einen schweren oder sogar tödlichen Stromschlag erleiden.
Aus diesem Grund fordert der Hersteller betroffene Kunden zum umgehenden Handeln auf.

Diese Chargen sind betroffen
Besitzer einer Markslöjd Heaven sollten die Chargennummer ihrer Leuchte kontrollieren.

Die Kennzeichnung folgt dem Schema "Jahr-Kalenderwoche-Hersteller".
Nach Angaben des Unternehmens fallen folgende Chargen unter den Rückruf:

23 48-086
24 05-086
24 19-086
24 44-086
25 12-086
25 52-086

Ältere Chargen vor der Kennzeichnung 23 48 gelten nicht als betroffen.
Sie wurden laut Hersteller mit einer anderen technischen Lösung ausgestattet und verfügen über eine Schraubklemme statt einer Anschlussklemme.
Die Chargennummer befindet sich auf einem Etikett im Inneren des Baldachins.

Hersteller kontaktieren und Strom abschalten
Wer eine betroffene Leuchte besitzt, sollte sich direkt an Markslöjd wenden.

Das Unternehmen ist über die E-Mail-Adresse [email protected] erreichbar und informiert über das weitere Vorgehen.
Vor dem Abbau oder jeder Berührung der Lampe sollte unbedingt die Stromzufuhr am Sicherungskasten unterbrochen werden.
Um Risiken auszuschließen, empfiehlt sich die Unterstützung durch eine qualifizierte Elektrofachkraft.

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Rückruf: Plastikteilchen - Rügenwalder Mühle ruft Veganes Mühlen Cordon Bleu zurück

Der Lebensmittelhersteller Rügenwalder Mühle ruft vorsorglich bestimmte Chargen eines veganen Gerichts zurück.
Betroffen ist das Produkt "Veganes Mühlen Cordon Bleu mit Sojaprotein".


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Wie das Unternehmen im niedersächsischen Bad Zwischenahn mitteilte, können sich im Einzelfall transparente Plastikteilchen im Produkt befinden.
Beim Verzehr könne eine Gesundheitsgefahr nicht ausgeschlossen werden.
Der Hersteller rät vom Verzehr ab.

Betroffen sind den Angaben zufolge folgende Chargen mit den jeweiligen Mindesthaltbarkeitsdaten:

0003873273 (18.06.2026)
0003873703 (18.06.2026)
0003874453 (21.06.2026)
0003874634 (22.06.2026)
0003874871 (22.06.2026)
0003875883 (23.06.2026)
0003875862 (25.06.2026)
D262025 (15.06.2026)

Artikel mit anderen Mindesthaltbarkeitsdaten seien nicht betroffen, hieß es.

Die Produkte wurden nach Unternehmensangaben in Deutschland sowie in Teilen Österreichs und der Schweiz verkauft.
Noch in den Geschäften befindliche Ware werde aus den Regalen entfernt, hieß es. Verbraucher, die einen der betroffenen Artikel gekauft haben, erhalten dem Unternehmen zufolge auch ohne Kassenbon den Kaufpreis in ihrer Einkaufsstätte ersetzt.

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Apotheken dürfen Angebot ausweiten: Medikamente ohne Rezept - Bundesrat beschließt Apothekenreform

Apotheken können künftig mehr Leistungen wie Impfungen, Vorsorge und Tests anbieten und in bestimmten Fällen auch verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept abgeben. Eine entsprechende Reform der schwarz-roten Koalition, die der Bundestag bereits verabschiedet hatte, ließ der Bundesrat in Berlin nun passieren.

Konkret sollen Apotheken unter anderem neue Leistungen zu Vorbeugung und Früherkennung anbieten können - etwa für Herzkreislauferkrankungen, Diabetes und rund ums Rauchen.
Neben Impfungen gegen Grippe und Corona sollen alle Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen (Präparate mit abgetöteten Krankheitserregern oder Erreger-Bestandteilen) angeboten werden können, zum Beispiel auch gegen Tetanus.
Erlaubt werden sollen auch Blutabnahmen, um etwa Medikamentenwirkungen zu kontrollieren - allerdings nur bei Patienten ab 18 Jahren.
Eine spezielle ärztliche Schulung ist jedoch Voraussetzung.

Medikamente ohne Rezept

Medikamente dürfen zudem künftig ohne ärztliche Verordnung ausgegeben werden, wenn es sich um seit Längerem eingenommene Arzneimittel handelt und das Fortführen einer Therapie keinen Aufschub erlaubt.
Erlaubt sein soll dann die einmalige Abgabe der kleinsten Packung gegen Selbstzahlung.

Zudem soll die Abgabe auch bei "unkomplizierten Formen bestimmter akuter Erkrankungen" erlaubt werden.
Welche das sind, muss vom Bundesgesundheitsministerium noch festgelegt werden.
Tabu sollen allerdings "systemische wirkende Antibiotika" sein sowie Mittel mit hohem Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial, wie opiodhaltige Medikamente oder Sedativa.

Zudem sollen Menschen schneller an Medikamente kommen können.
Wenn bei der Einlösung des Rezepts ein bestimmtes Medikament nicht verfügbar ist, dürfen Apotheken künftig auch ein anderes, bei ihnen vorrätiges Mittel abgeben dürfen - bislang muss es beim Großhandel verfügbar sein.

Ärzte kritisieren Reform

Die Reform hat in der Ärzteschaft scharfe Kritik ausgelöst.
Die Bundesärztekammer warnte vor einer Gefährdung der Patientensicherheit, insbesondere durch die Verordnung von verschreibungspflichtigen Medikamenten durch die Apotheken.

Die Apotheken selbst blicken mit gemischten Gefühlen auf die Reform.
Zwar wird die Ausweitung der Kompetenzen begrüßt, gleichzeitig aber gemahnt, dass diese nur durch wirtschaftlich gesunde Apotheken erbracht werden könne.
Thomas Preis, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände, mahnte: "Wer in Zukunft neue pharmazeutische Dienstleistungen, mehr Impfungen und Gesundheitstests von den Apotheken erwartet, muss gleichzeitig dafür sorgen, dass die Apotheken auf einer wirtschaftlich gesunden Basis agieren."
Er kritisierte neue finanzielle Belastungen im Rahmen der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung.

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Rückruf von Zwilling: Stromschlag bei Sandwich-Grill möglich

Die ZWILLING J.A. Henckels AG informiert über den Rückruf der ENFINIGY Kontaktgrills mit der Produktkennzeichnung 42BZ92.
Wie das Unternehmen mitteilt, kann es dazu kommen, dass der seitliche Teil des Griffs mit innenliegenden, stromführenden Kabeln in Kontakt kommt.
Dadurch besteht für Nutzer*innen ein Risiko eines Stromschlags


Von der weiteren Verwendung wird daher abgeraten!



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Zwilling bietet Besitzern dieses fehlerhaften Grills die Wahl zwischen einer Reparatur oder einem Austausch des Gerätes.
Kunden werden aufgefordert, über eine Internetseite Kontakt mit dem Unternehmen aufzunehmen, die beim Test nur eine Fehlermeldung ergab.

Das Unternehmen Zwilling gibt als E-Mail-Kontakt außerdem diese Adresse an: [email protected].
Ein Service-Telefon soll den Angaben nach unter dieser Telefonnummer erreichbar sein: +49 212 882 197.

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