NEWS über Kabelfernsehen

RobMitchum

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Was man auch dazu "wissen" muss:

* Viele alte Kabelanlagen sind (serielle) Einstranglösungen, weils damals die billigste Option war Häuser zu verkabeln.
* Heute müssen es eigentlich "Sternlösungen" sein, weil schließlich jeder abgeklemmt oder angeklemmt werden muss/will.

Was bedeutet: Viele Häuser müssten eigentlich "umgebaut" werden um die zusätzlichen Kabel zu verlegen. Was übrigens über Gestattungsverträge geht, wo zum Beispiel auch der Kabelverlegung Grenzen aufgezeigt werden. Wie "Kabel im Hausflur auf Putz" als wirklich billigste Lösung.

Heisst: Wenn man nicht gerade neben dem Hausanschlussraum wohnt, kann es sein, dass durch den Vermieter bzw. die Eigentümergemeinschaft KEIN Umbau der Verkabelung möglich ist bzw. gestattet wird. Was übrigens trotzdem dazu führen kann, dass der bestehende Vertrag ohne jeden Umbau zu attraktiven Konditionen weitergeführt wird. Die Abrechnung läuft dann über die nicht umlagefähigen Nebenkosten und die Miete wird konsequenterweise um die 5-7€ im Monat nach oben angepasst. So läuft es jedenfalls bei "uns". Niemand muss sich ein neues Endgerät anschaffen, es bleibt alles wie es ist und der Kram kostet auf einmal monatlich nur noch die Hälfte bis ein Drittel.

Dass die Kabelkonzerne damals Bauträger bestochen hatten, um in die Baubeschreibung "Keine Antenne" reinzubekommen UND eben den Kabelvertrag ab Tag Null ist sicher nur ein böses Gerücht. Bedeutete: Bisher konnte Kabel-TV nur Einstimmung UND Allstimmig abgeschafft werden. Was bei "uns" zum Beispiel über 30 Jahre hinweg horrende Kabelgebühren nach sich zog. Etwa 150€ im Jahr je Wohnung. Dass sich da nach 2-3 Jahren bereits "Satellit" gerechnet hätte - hatte eine einzige Eigentümerin nicht interessiert. Sie war "dagegen" weils im Jahr des Umbaus IHR Geld gekostet hätte, aber die Kosten auf den Mieter umlagefähig waren. Aber Sie war nie bei Versammlungen anwesend....

Und nun ists nix mehr mit dem Melken der Altkunden. Wer die Verkäufe der Kabelnetze zu immer höheren Summen verfolgt hatte, der ahnt wie lukrativ das Geschäft war. Und nun konkurrieren die mit VDSL und IPTV Anbietern von etwa 7€ im Monat.
 
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collo

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Recht preiswert, viele Optionen - Waipu.tv ist eine starke Alternative zu Kabelfernsehen

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Am 1. Juli endet das sogenannte Nebenkostenprivileg, womit Vermieter ihren Mietern keinen Kabelanschluss mehr aufzwingen können.

Das bedeutet, dass Betroffene entweder mit dem bisherigen Anbieter einen neuen Vertrag abschließen oder sich eine Alternative für den TV-Empfang suchen müssen.
ntv.de hat Waipu.tv ausprobiert, das über Internet nicht nur Live-Sender, sondern auch zahlreiche abrufbare Inhalte anbietet.
Der Test zeigt, dass die Kabel-Konkurrenz sich anstrengen muss, um mit dem deutschen Streamingdienst mithalten zu können.
Das gilt auch für den Preis.

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collo

Oldie
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Überrumpelt: Keinen Kabel-TV-Vertrag an der Haustür kaufen

Kabelanschluss für das ganze Haus und anteilig zahlen - ob man möchte, oder nicht: Ab Juli ist das nicht mehr möglich.
Mieter und Mieterinnen können dann unabhängig vom Vermieter selbst darüber entscheiden, ob sie überhaupt einen Kabelanschluss haben und auch dafür zahlen wollen.

Auf der Suche nach neuen Kunden und Kundinnen klingeln daher dieser Tage vermehrt Vertreter von Kabelnetzbetreibern an den Haustüren.
Doch von so einem unangekündigten Besuch sollte man sich nicht überrumpeln lassen.
Ein Vertrag lässt sich bei Bedarf in aller Ruhe auf der Website des Anbieters abschließen, betont die Stiftung Warentest.

Lassen Sie sich daher auf keinen Fall unter Druck setzen.
Die oft selbstständigen Vertreter wollen wegen der Provision vor allem einen Vertrag abschließen, die für Mieter oder Mieterin beste Lösung steht dabei weniger im Vordergrund.
Für sie könnte laut der Stiftung Warentest der Umstieg auf Satelliten- oder Internet-Fernsehen (IPTV) vielleicht die bessere Alternative sein.

Übrigens: Sollten Sie an der Haustür zu einem Vertrag überredet worden sein, können Sie diesen unbegründet 14 Tage lang widerrufen.
Dafür reicht eine E-Mail oder ein Brief an die auf den Unterlagen genannte Adresse.

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