NEWS über den Bundestrojaner

collo

Oldie aus dem Ruhrpott
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Bundestrojaner: BKA soll in Wohnungen einbrechen und so IT ausspähen dürfen

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will dem Bundeskriminalamt (BKA) zur Terrorismusbekämpfung die Befugnis geben, künftig heimlich Wohnungen zu betreten und zu durchsuchen.
Damit soll es den Ermittlern leichter fallen, den Bundestrojaner für heimliche Online-Durchsuchungen und zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) auf IT-Systemen wie Smartphones oder Computern zu installieren.

Das geht laut dem Redaktionsnetzwerk Deutschland und der taz aus dem Entwurf zur Novelle des BKA-Gesetzes hervor, der bisher vor allem wegen der geplanten Erlaubnis zur biometrischen Gesichtserkennung im Zentrum der Kritik steht.

Mit der Quellen-TKÜ kann die Polizei die laufende Kommunikation via Messenger wie WhatsApp, Signal oder Threema direkt auf einem Zielsystem abhören, bevor diese ver- oder nachdem sie entschlüsselt wird.
Bei einer weitergehenden Online-Durchsuchung dürfen die Beamten auch auf gespeicherte Dateien zugreifen.
Für die beiden Instrumente müssen in der Regel Staatstrojaner eingesetzt und Sicherheitslücken ausgenützt werden.
Oft gibt es aber Probleme bei einer Ferninstallation solcher Überwachungssoftware, wenn Zielsysteme wirksam gegen Angriffe von außen geschützt sind.
Im Entwurf des Bundesinnenministeriums heißt es daher, das BKA müsse "physisch auf die IT-Geräte einwirken" können.
Das sei die "technisch sicherste und schnellste Möglichkeit zur Implementierung" des Bundestrojaners ohne "Mitwirkung der Zielperson".

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Oldie aus dem Ruhrpott
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Österreichs Regierung beschließt Bundestrojaner für Messenger-Überwachung

Handys und Computer sollen mit Malware infiziert werden, damit Österreichs Dienste Informationen einsehen können.
Die Regierungskoalition ist sich einig.


"Die Überwachung verschlüsselter Nachrichten soll durch Installation eines Programms in dem zu überwachenden Computersystem erfolgen, welches ausschließlich gesendete, übermittelte, oder empfangene Nachrichten entweder vor der Verschlüsselung oder nach Entschlüsselung ausleitet."
Dieses Amtsdeutsch beschreibt den offiziellen Plan der österreichischen Bundesregierung, Malware zu kaufen und zur Überwachung von Bürgern einzusetzen, die keiner Straftat verdächtig sind - wenn andere Ermittlungsmaßnahmen aussichtslos erscheinen.

Auf die entsprechende Novelle des Spionagegesetzes SNG (Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz), des Sicherheitspolizeigesetzes, des Telekommunikationsgesetzes 2021 und weiterer Normen haben sich die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS am Mittwoch geeinigt.
Im vorangegangenen öffentlichen Begutachtungsverfahren ist eine Flut ablehnender Stellungnahmen zu den Vorhaben eingelangt.
Ausspioniert werden sollen nicht nur verschlüsselte Nachrichten, sondern auch unverschlüsselte Nachrichten und Informationen, also sonst gespeicherte Daten.

Die Regierung verfolgt laut offiziellen Dokumenten zwei Ziele: Erstens "Vorbeugung bestimmter, besonders schwerwiegender verfassungsgefährdender Angriffe", die mit zehn Jahren oder längerer Haft bedroht sind, oder wenn es zur Spionageabwehr erforderlich ist. Und zweitens die Überwachung verschlüsselter Nachrichten.
Nicht erforderlich ist der Verdacht, dass eine Straftat begangen worden ist.

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