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Erstmal der Grundsatz das man man beim Auszug alles so hinterlassen muss, wie man es beim Einzug vorgefunden hat.
Also in dem Fall Platten wieder entfernen und Rasen wiederherstellen, sollte klar sein.
Ein andere Punkt sind die Abwassergebühren, die der Eigentümer zahlen muss.
Dabei muss der Eigentümer angeben wieviel Prozent des Grundstücks versiegelt (z.B. Platten), teilversiegelt (z.B. Platten und Rasen) oder unversiegelt (z.B. Rasen) ist.
Je nach dem wie viel Fläche versiegelt ist, sind die Abwassergebühren höher (das kann je nach dem recht teuer sein).
Das sollte der Eigentümer also schon wissen bzw. damit einverstanden sein, wenn man da etwas verändert am Grundstück.
Einzelne Gehwegplatten auf einem Rasen machen alles, aber nicht höhere Kanalgebühren. Da das Wasser nach wie vor auf der umgebenden Rasenfläche versickern kann. Würdest du den Rasen durch Gittersteine ersetzen oder gar Teeren, das wäre eine teilweise Versiegelung und sehr sicher eine bauliche Veränderung.
Klingt aber eher, als ob jemand Streit sucht und Gründe dafür finden will .... also eher nichts, was man sofort nur mit einem Anwalt lösen müsste. Solange die Gehwegplatten nicht einbetoniert werden - die könnten den Rasen darunter ruinieren, aber das wars auch.
Ich kenn die "baulichen Veränderungen" nur aus dem Wohnungseigentümer-Recht, siehe
Es muss etwas sein, was nicht nur eine Reparatur darstellt (was bei neuen / zusätzlichen Platten als Argument "zieht") UND es muss folgender Umstand erfüllt sein: "Außerdem müssen bauliche Veränderung das Gemeinschaftseigentum substanziell und auf Dauer, also nicht nur vorübergehend, umgestalten. Substanziell meint hier die Veränderung des Sollzustandes des Gemeinschaftseigentums. "
Was bei einer Platte, die man gegen nasse / dreckige Füße verlegt, garantiert nicht als Argument "ziehen" kann. Man nehme die und werfe die weg, Zustand wieder hergestellt. Wenn du ein Fundament für eine fette Hollywood-Schaukel in Beton gießen würdest, da könnte sowas gegeben sein....
Die Platten kannst du bedenkenlos legen...
Sind die Gewegplatten nur draufgelegt kannst du sie ja beim Auszug rechtzeitig runternehmen. Boden bisschen lockern und Rasen neu sähen. Nach 2 Wochen ist da wieder alles safe.
Was die Abwassergebühren angeht: Würde mich wundern. Wenn man den Boden wie @manitos sagte "versiegelt", ist das natürlich eine Sache. Aber wenn man wegen jeder Gehwegplatte beim Wasserversorger anrufen müsste würde jeder Mieter und Eigentümer ja beim Terassenbau bekloppt werden.
Bei uns in der Gemeinde und auch allgemein gilt: Alles mit einem Fundament, z.B. betonierte Bodenplatte dann Gartenhaus drauf, muss mit einer Bauanzeige beim Gemeindeamt (Bürgermeister) gemeldet werden.
"Bewegliche" Dinge, z.B. mit Räder, sind davon nicht betroffen.
Das ist auch mein Kenntnisstand. Wobei ein "Betonfundament" für einen Zaunpfosten nicht gilt, genauso wenig wie der Sockel einer Hollywoodschaukel oder sowas in der Art. Weil nicht überdacht und keine erwähnenswerte Fläche.
Naja, Bauanzeige oder Sonstiges ist nicht notwendig.
In dem Sinne ist es auch keine bauliche Veränderung.
Hier hätte man sich im Vorfeld die Erlaubnis des Vermieters holen sollen, da er es bestimmen kann ob man es darf oder nicht.
Es ist nicht so das man als Mieter alles tun und lassen kann wie man will.
Da der Rasen unter den Platten nun erstickt wird und so nicht mehr vorhanden ist würde ich mich für mein Fehlverhalten beim Mieter entschuldigen und noch einmal mit diesem in Ruhe darüber reden.
Dann kann er noch einmal überlegen und entscheiden ob sie bleiben können oder nicht.
Ich wäre auch sauer und würde im ersten Moment auch auf die Entfernung der Platten drängen.
Da der Vermieter im Recht ist lohnt sich ein Anwalt einzuschalten überhaupt nicht.
Ich möchte hier mal eine wichtige Frage stellen:
Wie sieht das Mietverhältnis aus? Ist der Garten Teil des Mietobjekts/vertrags und zur alleinigen Nutzung vorgesehen?
Oder ist der Garten Teil des Mietobjekts zur gemeinschaftlichen Nutzung?
Für Fall A:
Die Gartengestaltung unterliegt dem alleinigen Wunsch des Mieters. Vergleichbar mit der Gestaltung von Innenräumen.
Auch Dinge wie Gewächshäuser oder ähnliches können aufgestellt werden. Alles was eine Baugenehmigung braucht jedoch nicht (die man als Mieter so auch gar nicht beantragen könnte...).
Für Fall B:
In dem Fall nein. Die Gartengestaltung obliegt allein dem Vermieter. Er kann Duldungen aussprechen, muss dies aber nicht. Das kann soweit gehen, dass man nicht einmal einen Blumentopf auf die Wiese stellen darf.
Ohne geklärt zu haben, was also genau hier angemietet wurde, ist die Frage überhaupt nicht beantwortbar.
Oder "C" Der Vermieter lässt meinem Freund freie Hand. Wo kein Kläger...
Edit: Ich wollte da schon nen Schiffscontainer verbuddeln...aber dann kam die Legalisierung.???