Glasfaser Telekom Vertragszwang?

Finus04

fieser alter Sack
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Das darf er eben nicht, das würde eine Menge Ärger bis hin zum Schadenersatz gehen.
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Ähm Nöö.
Wir haben in DE freie Inetauswahl. Und ein Glasfaseranschluss ist noch deutlich teurer als ein DSL Anschluss.
Und dann kommt ja auch noch dazu das man durch den Glasfaseranschluss eventuell an einen gewissen Provider gebunden ist.
Das aber widerspricht dem Recht auf freie Anbieterwahl.
Bei einem Neubau zB kann r nur Glasfaser legen lassen, da muss er kein Kupfer legen.
Aber bei Bestand darf er eben nicht rückbauen und wenn ein Mieter dran hängt und die Leitung ist defekt muss er reparieren, ob er will oder nicht.
 
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GuyFawkes667

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Jupp, damit hat der Typ mich auch geködert. 2 Monate Pflichtabnahme bei der Telekom, da denen solange die Leitungen ausschließlich gehören und die Telekom eben mit der Genossenschaft so einen Vertrag abgeschlossen hätte.
Wiederruf wurde bereits bestätigt, Anwalt (bester Buddy seit der 1.ten Klasse Grundschule 🤣 :cool: ) informiert, Montag werde ich auch noch die Vermietergenossenschaft anrufen und denen das mal schildern. Und Vodafone muss ich noch anrufen, nicht das die Telekom schon eine Kündigung zu denen geschickt hat.

Damn, normalerweise falle ich auf solche Maschen nicht rein. Der Typ WAR aber auch symphatisch. Perfekter Verkäufer und Abzocker.
 
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Rantanplan

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Bei uns im Haus haben wir Eigentümer schon jetzt darüber diskutiert, unseren Mietern anzukündigen, dass wir für den Indoor Ausbau (NE4) die Kupferleitungen aus den Leerrohren entfernen und durch Glasfaser ersetzen. Dadurch die aufwändige Aufputzinstallation im Haus umgehen können.
Da der Glasfasertarif nicht sehr viel teurer ist (GF200 für 47€) wie der einzig verfügbare DSL Tarif (50MBit 43€) mache ich mir aus rechtlicher Sicht wenig Sorgen.
 
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MrHonk

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Ähm, ja, aber nur wenn das Medium auch zur Verfügung steht - deswegen schrieb ich auch von den Alternativen. Die Kosten für den Internetanschluss (der Vertrag des Mieters) spielen dabei keine Rolle.

Sonst könnte ja jeder z.B. einen Kabelinternetanschluss einfordern (ist mit die günstigste Anschlussvariante) , auch wenn das Haus nicht über einen solchen Anschluss verfügt, oder einen Glasfaseranschluss selbst dann, wenn die Infrastruktur vor Ort nicht gegeben ist.

Und wenn ein Vermieter eine Empfangsart (in dem Fall DSL) zurückbaut, dann darf er das, solange die Mieter immer noch eine andere Möglichkeit haben den Internetanschluss zu realisieren.

Selbst wenn der Mieter bereit wäre die Anschlusskosten zu bezahlen, würde das immer noch eine bauliche Veränderung am Eigentum des Vermieters bedeuten, den dieser nicht hinnehmen muss.

Also ja, es gibt in Deutschland freie Internetwahl, aber die ist begrenzt auf die Möglichkeiten, die einem vor Ort auch zur Verfügung stehen.

Wenn du Quellen hast, die deine Ansicht untermauern, dann immer her damit.

Was bei einem Rückbau durchaus auf den Vermieter zukommen kann, ist die Kostenübernahme bestehender Verträge der Mieter bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, also wenn diese vorab nicht aus ihren Verträgen kommen.
 
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Buster_01

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Darauf wird sich der GF-Netzbetreiber vmtl. nicht einlassen,
weil unterschiedliche Netzbereiche.
Bei Kupfer endet das Netz am APL, die Endleitung ist Eigentümersache,
bei GF gehört die NE4 bis GF-TA dem GF-Netzbetreiber.
(klar kann man das Kuperkabel ausziehen (wenn durchgängig ohne Verteiler) und damit ein GF-Kabel einziehen,
aber danach gibt es kein zurück mehr.
Bucht ein Mieter/Eigentümer einen Anschluß bei einem Provider, der keinen Kooperationsvertrag mit dem GF-Netzbetreiber hat,
dann wird der über Kupfer geschaltet und kann wegen fehlender Endleitung nicht bereit gestellt werden).

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Das Ganze könnte noch richtig interessant werden, vor allem bei Eigentümergemeinschaften ;-)
(habe hier z.B. ein Gebäude, war mal mit Kupfer versorgt,
dann wurde es verkauft und kernsanniert (das Gebäude hatte zu dem Zeitpunkt keine Mieter; die Mietwohnungen wurden in Eigentumswohnungen umgewandelt),
die Kupferendleitungen wurden zurückgebaut und ein TV-Kabelnetzbetreiber hat die NE4 gebaut und betrieben.
Aufträge über das Kupfernetz (der APL ist ja noch da) werden wg. fehlender Endleitung storniert,
bleibt also nur TV-Kabelnetzbetreiber oder LTE-Anbindung.

Jetzt kündigt die Eigentümerversammlung den Vertrag mit dem TV-Kabelnetzbetreiber
(dieser kündigt seinen Kunden, spätestens nach 2J ist die MVD rum und er ist für das Objekt nicht mehr verantwortlich.)

Neu baut ein GF-Netzbetreiber die NE4, also können die Kunden nur zu einem Provider wechseln, der einen Kooperationsvertrag mit dem GF-Netzbetreiber hat
oder auf LTE oder StarLink ausweichen.

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Das darf er nur, wenn die Endleitung nicht gerade durch einen Vertrag benutzt wird
(also Mieter drin, Endleitung def. muß er reparieren lassen;
Wohnung leer, Endleitung weg, dann kann der neue Mieter nicht mehr über Kupfer versorgt werden).
 
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LeDuc

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Ich würde meinen günstigen DSL-Vertrag dann verlieren und wäre gezwungen, einen teureren Vertrag bei einem anderen Anbieter zu nehmen? Kann ja nicht richtig sein.
 
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Rantanplan

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Das mit GF und MFH mit einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer GdWE ist sowieso irgendwie ein einziges Chaos.
Ich bin jetzt seit über 1 Jahr in einer Hausverwaltung und plage mich mit irgendwelche Subunternehmern der Telekom, Glasfaser Deutschland und was weiß ich noch für Firmen herum, die alle Ihr eigenes Süppchen kochen. Von komplett kostenlos für NE3+4 bis hin zu 1900€ für NE3 und 200€ pro Einheit aber nur in Verbindung mit NE3 und Komplettausbau aller Einheiten NE4.
Und dass ich für beides vorher einen Beschluss der GdWE benötige blickt auch keiner.

Das ist ne geile GdWE..... da würde sich Indoor lohnen 😁
Hat ein Bekannter verwaltet 💪
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Buster_01

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hier aufpassen, das eine ist Glasfaser Plus (ein GF-Netzbetreiber; Die GlasfaserPlus ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Deutschen Telekom und des IFM Global Infrastructure Fund), die Telekom macht als SUB auch die Bauleitung für GF+ , hab hier aber auch Bereiche wo andere Unternehmen die Bauleitung für GF+ machen).
Das andere ist Deutsche Glasfaser
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die haben mit der Telekom nix zu tun und auch keinen Kooperationsvertrag.

Richtig bunt wird es dann, wenn der zukünftige Kunde einen Anschluß bei Telekom beauftragt,
der GF-Netzbetreiber ist aber GF+ , die Bauleitung hat eine andere Firma,
die Objektbegehung mach dann Telekom DTA als SUB für GF+
die NE3 + NE4 baut ein SUB von GF+
bei ner Störung kommt erst mal der Telekom-Techniker (weil Kunde hat Telekom-Vertrag)
und stellt fest wohin die Störung fällt, NE5 oder NE3 oder NE4
NE5 darf er kostenpflichtig beseitigen, an NE3 + NE4 darf er nicht arbeiten,
dafür ist der GF-Netzbetreiber zuständig.

Also selbst wenn man auf den Baustellen viel Telekom sieht, hat die Telekom oftmals mit dem GF-Netz nix zu tun
(die Telekom mietet bei dem GF-Netzbetreiber nur eine GF-Leitung an um ihren Kunden zu versorgen.)
 
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Rantanplan

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Könnte jetzt schon wieder 🤮 ..... wenn ich an nächste Woche denke. Unsere Kunden und deren Mieter .... da ist ja alles so einfach ..... ruf bei der Hausverwaltung an, die solle das regeln ......
"WEG Gesetz privilegiertes Recht"🤮

Ruuuuhig Brauner .... Wochenende 😤
 
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MrHonk

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Okay, ich muss ein wenig zurück rudern. Das Thema interessiert mich auch und ich habe mal intensiver recherchiert:

Wenn eine Wohnung bei Einzug über einen funktionierenden DSL-fähigen Anschluss (TAE-Dose) verfügte, gilt dieser als Bestandteil des vertragsgemäßen Gebrauchs. Der Vermieter darf diesen in dem Fall nicht einfach zurück bauen oder beschädigt lassen.

Das hat das Landgericht Berlin (Az. 63 S 151/14) so bewertet:

> „Auch wenn der Internetanschluss nicht explizit im Mietvertrag zugesichert war, ist die Verfügbarkeit eines DSL-Anschlusses heute allgemein üblicher Ausstattungsstandard.“

Ein Rückbau, also eine bauliche Veränderung zu Lasten der Mieter bedarf daher die Zustimmung des/der Mieter.

Anders sieht es aus, wenn die Wohnung leergezogen ist und vor der erneuten Vermietung das Kupferkabel zurückgebaut wird.

Hinzu kommt: Kupferleitung zu entfernen oder unbrauchbar zu machen (z. B. Zugang zum APL/TAE zu sperren), ist eine Besitzstörung gem. § 862 BGB.

Der Vermieter würde damit die Nutzung einer verfügbaren Leistungspflicht verhindern – das ist rechtlich nicht erlaubt, sofern die Leitung noch genutzt wird.

Quellen:
LG Berlin, Az. 63 S 151/14 Internetzugang gilt als verkehrsübliche Mindestanforderung, auch ohne ausdrückliche Vereinbarung.
AG Wedding, Az. 15a C 99/16 Vermieter muss Zugang zum Hausverteiler (APL) gewähren, damit Mieter DSL nutzen können.
Anwaltonline.de Rückbau eines DSL-Anschlusses ist unzulässig, wenn er Bestandteil der Wohnung bei Vertragsabschluss war.
Verivox und Verbraucherzentrale Solange DSL genutzt werden kann, darf der Vermieter keinen einseitigen Rückbau vornehmen.
 
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Buster_01

Namhafter Pirat
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Mach es dir nicht so schwer,
gut ist es wenn die Eigentümerversammlung sich schon mal auf einen Weg der NE4 einigen können,
spart mir Zeit bei der Auskundung,
an sonsten wird ein Leitungsweg ausgekundet dem die Eigentümerversammlung dann zustimmen muß
(ohne Zustimmung kein Bau NE4).

Und jetzt kommt das aber ;-)
meistens wird durch das Trepenhaus gebaut (Fluchtweg also Metallkanal, hier auch mal Bilder Zeigen),
der Metallkanal ist 15x15mm und weiß, die Stockwerksverteiler sind etwa so groß wie ne Zigarettenschachtel (BIG-Pack) und weiß.
der Wohnungsstich erfolgt erst, wenn dort ein GF-Anschluß beauftragt wird.
(also geplant wird der ganze Leitungsweg, bei der GWV werden nur die Steigleitungen gebaut und Kabelkanal bis Wohnungsstich,
der Wohnungsstich kann also in 5-10J erfolgen oder noch später ;-) )
 
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Rantanplan

Blöder Hund
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Das mit der Vorabeinigung wäre toll. Aber
ich benötige da immer VORHER das Erkundungsprotokoll. Mit diesem dann in die ETV 🤷
Und die Firmen die bei uns das Gebiet beackern heißen Telekom mit Glasfaser Plus, Deutsche Glasfaser, Unsere Grüne Glasfaser UGG und Stiegeler.
Und jeder hat dann seine Subs, macht es wieder anderst ..... 😤
 
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Buster_01

Namhafter Pirat
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das macht die Sache auch noch mal richtig kompliziert,
weil unterschiedliche GF-Netzbetreiber und jeder baut seine NE3 + NE4 ;-(

evtl. lasst ihr eine eigene NE4 bauen
(habe hier mehrere Objekte wo der Eigentümer eine eigene NE4 hat bauen lassen;
so grob pro WE 2K€ (sind mehrere Objekte zwischen 6 + 12 WE nebeneinander, GF-NE4 gebaut von einem Unternehmer; spart Fahrkosten ;-) ),
gebaut wurde ein GF-Patchfeld mit jeweils 4 GF/WE und eine GF-TA mit 4 Kupplungen.

Die GF-AP sitzen im Versorgungsraum in der Nähe vom Patchschrank (komme mit 2-5m GF-Patchkabel hin),
der Patchschrank ist pro Wohnung eingeteilt, Faser1 Telekom, Faser2 GF+ , Faser 3+4 sind noch für andere GF-Netzbetreiber frei.

Wichtig ist hier aber auch, die NE4 vom GF-Netzbetreiber endet am GF-Patchfeld,
das NE4 Inhousenetz gehört der Eigentümergemeinschaft, die ist dann auch für die Entstörung zuständig
(wenn ihr das von einem Dienstleister bauen lasst, besteht auf einem Abnahmeprotokoll mit Pegelmessung;
ist so wie im Auto im Winter, Frontscheibe beschlagen, man erkennt noch irgendwo die Strasse;
man kann die GF mit nem Laser durchleuchten (OK, keine Unterbrechung),
aber ob das Licht auch klar durch kommt, zeigt nur eine Pegelmessung.)
 
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Finus04

fieser alter Sack
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Kluge Entscheidung.
Ich habe das ja selbst 2x erlebt in Weeze.
Beim ersten Fall hat die "deutsche" Glasfaser beim verlegen ihrer GF Leitungen in die Wohnungen die Rohre benutzt wo die Telefonkabel drin lagen und hat eben alle Leitungen gekappt damit sie besser durch kamen.
Ich hatte in dem Haus ( und da lebten nur alte Leute) 3 gemeldete Störungen. Die Drecksäcke haben nach der TAE die Leitungen etwas raus gezogen, abgeschnitten und die paar restlichen CM wieder reingeschoben nachdem sie fertig waren.
Als ich wusste was die Ursache war hab ich die Kunden informiert und auch mit dem Vermieter telefoniert. Der sagte mir d sollten.ann das die das mit seiner Erlaubnis gemacht hatten und das die Kunden sich nicht aufregen und eben einfach wechseln sollten. Neue Leitungen wollte er nicht legen. Ich hab das so an die Telekom weiter gegeben und nach etwas Streit hat er neue Leitungen legen lassen.
Ich war 3 Wochen später wieder da, hatte mittlerweile 8 Störungen da ( klar das komplette Haus) und konnte dann alle nacheinander wieder anschliessen.
Wäre nicht dieses ewige Treppe hoch und runter gewesen dann wäre es ein geiler Autrag gewesen.
Der andere Fall war ähnlich gelagert.
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Nein darauf hast Du eben kein Recht, wenn im Haus kein Kabelinet liegt muss der ET da auch nicht zustimmen.
Die Drücker an der Türe erzählen immer die geilsten Storys. Die kommen bei uns auch immer wieder mal vorbei.
Da ich höflich bin lasse ich die auch immer reden und wenn die dann glauben das sie mich im Sack haben hole ich das Portemonee raus und zeige denen meinen Dienstausweis.
Ist immer wieder geil zu sehen wie sich die Gesichter verändern und die dann immer ganz schnell weg müssen.😇
 
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AirPain

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Sowas ähnliches hatte ich auch, meine Verwaltung hat Glasfaser verbauen lassen und dann kamen die Anbieter reihenweise vorbei und wollten was andrehen, bei einem Anbieter hab ich auch was genommen und bin bis heute zu frieden.
Vor allem war Telekom / 1&1 / Vodafone auch hier und sagten Glasfaser wird in 2-3 Monaten dann da sein! Eben mal aus spaß nochmal getestet
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Hab seit 1 1/2 Jahren aber schon Glasfaser :unsure: Soviel zu 2-3 Monate, würde auch nix anderes mehr haben wollen, der Speed ist einfach geil, hab "nur" 600er Leitung genommen (kosten sind dann doch echt zu hoch)

Bei meiner Mutter wurde von Pyur auf Vodafone gewechselt, Hausverwaltung hatte Vertrag abgeschlossen (10€ oder so)
An der Haustür wurde meiner Mutter ein Vertrag aufgedrückt für 35!!€ weil sie sonst nix sehen könnte. Bin dezent bei dem Typen durch die Leitung geklettert, Vodafone informiert, Widerruf und gedroht mit Strafanzeige wegen Betrug in deren Namen!
Bekam dann 3 Monate Kostenlos TV und Internet für meine Mutter + keine Anschlussgebür, denke der Typ darf dennoch weiterhin Verträge an Türen abschließen. :mad:
 
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